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Call-Eckdaten
Neue Ansätze zur Erschließung geothermischer Ressourcen
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-02-D3-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich auf die Demonstration innovativer Ansätze zur Ressourcenerschließung in folgenden Bereichen konzentrieren: (i) im Bereich der oberflächennahen Geothermie und der Geothermie mit niedriger/mittlerer Enthalpie (0-500 Meter Tiefe und Temperaturen unter 150ºC) und/oder (ii) im Bereich der tiefen Geothermie und der Geothermie mit hoher Enthalpie (über 500 Meter Tiefe und Temperaturen über 150ºC). In den Vorschlägen sollte auch ausdrücklich angegeben werden, ob sie sich mit (i) oberflächlicher Geothermie, (ii) tiefer Geothermie oder (iii) sowohl mit oberflächlicher als auch tiefer Geothermie befassen.
Call-Ziele
Ein großer Teil der Kosten von Geothermieprojekten entfällt auf Bohrungen und Untergrundtechnik, und die Projektentwicklung vor Ort birgt aufgrund der inhärenten geologischen Unwägbarkeiten erhebliche Risiken. Die Senkung der Kosten im Vorfeld, die Verbesserung der Leistung, die Abschätzung von Unsicherheiten und die Verringerung des Risikos können daher die Ausbaugeschwindigkeit geothermischer Kapazitäten erhöhen.
Der Geltungsbereich umfasst Fortschritte, die über den Stand der Technik hinausgehen, in einem/mehreren der folgenden Punkte:
- Technik des Untergrunds;
- Auslegung, Bohrung und Fertigstellung von Bohrlöchern;
- Reservoircharakterisierung und Erschließungsplanung.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eines oder mehrere der folgenden Themen umfassen: Roboter und auf KI-Physik basierende Simulationslösungen für die Erschließung geothermischer Ressourcen, neuartige kosteneffiziente Bohrverfahren und -ausrüstungen, fortschrittliche Bohrflüssigkeiten, neue Materialien für Verrohrung, Zementierung und Fertigstellung, Arbeitsflüssigkeiten, Protokollierung während des Bohrens, Wireline-Technologien und Geosteering-Hochtemperatur-Elektronik, Bohrlocharchitektur und -stimulation, Closed-Loop-Technologie, verbesserte Förderpumpen und innovative Überwachungssysteme während der Erschließung geothermischer Ressourcen einschließlich ihrer Integration in digitale Zwillinge.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Projektentwicklungszeit verkürzen und gleichzeitig die Betriebssicherheit und die Anpassung an spezifische geothermische Umgebungen (einschließlich Offshore) gewährleisten, geologische Unwägbarkeiten einschränken und quantifizieren sowie Feldentwicklungs- und seismische Risiken verringern. Sie können die Standardisierung der Bohrausrüstung, eine verbesserte Bohrlochproduktion, eine bessere Umweltverträglichkeit, eine höhere Widerstandsfähigkeit der Komponenten gegen Korrosion, Verzunderung, hohe Temperaturen, Verschleiß und mechanisches Versagen sowie eine höhere Energiegewinnung beinhalten.
Das Projekt muss einen klaren "Go/No-Go"-Meilenstein enthalten, bevor die Demonstrationsphase des Projekts beginnt. Vor diesem "Go/No-Go"-Meilenstein sollten die detaillierten technischen Pläne, eine technisch-wirtschaftliche Bewertung und alle erforderlichen Genehmigungen für den Demonstrator vorgelegt werden. Von dem Projektvorschlag wird erwartet, dass er einen klaren und überzeugenden Weg und einen Zeitplan für die Erlangung der Genehmigungen aufzeigt.
Die Auswirkungen des Vorschlags auf die Umwelt sollten bewertet und Abhilfemaßnahmen erwogen werden.
Gegebenenfalls wird von dem Projekt erwartet, dass es die FAIR-Datengrundsätze befolgt, Datenqualitätsstandards, Betriebsverfahren für die Datenintegration und die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen entwickelten bewährten Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Daten und den Datenzugang gemäß der Datenschutz-Grundverordnung übernimmt.
Um den Nutzen der Technologie zu erhöhen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie ein Verständnis dafür entwickeln, wie die Nutzung geothermischer Ressourcen mit den kulturellen Werten und Rahmenbedingungen auf lokaler bis regionaler Ebene in Einklang gebracht werden kann, und dass sie besser auf die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen und Anliegen eingehen. Um dies zu erreichen, sollte ein integratives, frühzeitiges und kontinuierliches gesellschaftliches Engagement gefördert werden.
Insbesondere erfordert dieses Thema den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen (angewandt auf soziale Innovation), um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Entwickler*innen und Energieversorger*innen profitieren von der Verringerung des Risikos und der Kosten für die Erschließung geothermischer Ressourcen;
- Die Bürger*innen profitieren von einer energieeffizienten, nachhaltigen Erzeugung von Strom, direkter Wärme und/oder Heizung und Kühlung aus geothermischen Ressourcen in einem breiten Spektrum geologischer Gegebenheiten;
- Technologieführerschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Technologieexportpotenzial der europäischen Industrie in der geothermischen Energieversorgungskette werden gesteigert;
- Die technologische Innovation ist umweltverträglich und steht im Einklang mit den gesellschaftlichen Werten, Normen und Verhaltensaspekten der Endnutzer*innen und Akteur*innen in der gesamten geothermischen Wertschöpfungskette, wodurch die Energiegerechtigkeit und das bürgerschaftliche Engagement verbessert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Finanzhilfen für Vorschläge nicht nur in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag, der im Bereich der oberflächennahen Geothermie und der Geothermie mit niedriger/mittlerer Enthalpie (0-500 m Tiefe und Temperaturen unter 150 ºC) den höchsten Rang einnimmt, sowie für mindestens einen Vorschlag, der im Bereich der tiefen Geothermie und der Geothermie mit hoher Enthalpie (über 500 m Tiefe und Temperaturen über 150 ºC) den höchsten Rang einnimmt, sofern die Vorschläge alle Schwellenwerte erreichen (und vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel). Diese Bedingung zur Gewährleistung eines ausgewogenen Portfolios gilt auch als erfüllt, wenn ein Vorschlag, der beide Bereiche betrifft, gefördert wird.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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