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Call-Eckdaten
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Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-02-D2-12
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Maßnahmenrahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von Netto-Null-Technologien (Net-Zero Industry Act) wurde im Jahr 2024 verabschiedet und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Net-Zero-Sandkästen, um Innovation und regulatorisches Lernen im Bereich der Netto-Null-Technologien zu fördern. Dieses Instrument ermöglicht die Erprobung innovativer Netto-Null-Technologien in einer realen Umgebung für einen begrenzten Zeitraum und im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung und breitere Einführung. Diese innovativen Technologien könnten letztendlich entscheidend sein, um das Ziel der Klimaneutralität der Union zu erreichen und die Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit des Energiesystems der Union zu gewährleisten. Regulatorische Sandkästen tragen zu einer besseren Rechtsetzung und zum Leitmotiv der Neuen Europäischen Innovationsagenda für Experimentierräume bei.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle der folgenden Punkte abdecken:
- Unterstützung der Ziele der Net-Zero-Europe-Plattform in Bezug auf Net-Zero-Sandkästen und Kontaktaufnahme mit Akteur*innen, die in den Mitgliedstaaten an Net-Zero-Sandkästen beteiligt sind (einschließlich zugewiesener Kontaktstellen, zuständiger Behörden, potenziell teilnehmender Unternehmen, einschließlich KMU und Start-ups, Sozialpartner, Verbraucher*innen und anderer Akteur*innen). Sie sollten den Austausch von bewährten Verfahren, Erfahrungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Koordinierung mit anderen ähnlichen Initiativen unterstützen.
- Vorbereitung vergleichender Analysen und Bewertungen der nationalen Rechtsrahmen für Net-Zero-Sandkästen und anderer regulatorischer Sandkästen, die für innovative Net-Zero-Technologien relevant sind, im Einklang mit der Verordnung zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von Net-Zero-Technologien:
- über rechtliche Hindernisse für innovative Netto-Null-Technologien;
- über nationale Net-Zero-Sandkastenregelungen (einschließlich Antragsverfahren);
- zu konkreten Versuchen;
- zu den Auswirkungen und regulatorischen Erkenntnissen;
- zu den gewonnenen Erkenntnissen
- und andere Formen der regulatorischen Erprobung von Netto-Null-Technologien im Energiesektor zu untersuchen.
- Einrichtung und regelmäßige Aktualisierung eines öffentlich zugänglichen, kostenlosen Repositorys für regulatorische Sandkastenprogramme und konkrete Projekte für Netto-Null-Technologien in der Union.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge beziehen aktiv die Beiträge von nationalen und regionalen Behörden, Unternehmen (Industrie und KMU), Sozialpartnern, Forschungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbraucher*innen- und Nutzer*innenverbänden, Universitäten und europäischen Verbänden, die relevante Sektoren vertreten, sowie anderen Interessengruppen im Zusammenhang mit regulatorischen Sandkästen zum Nulltarif ein. Um ihre Wirkung zu maximieren und eine breitere Beteiligung zu erreichen, werden sie ermutigt, solide Ansätze für die Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Einbindung der Gesellschaft zu entwickeln und umzusetzen, die sich auf die gesamte EU erstrecken.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie geeignete Mittel enthalten, um insbesondere die Erfahrungen und Möglichkeiten von KMU und Start-ups als potenzielle Teilnehmer*innen an regulatorischen Sandkastensystemen zur Förderung von Innovation und regulatorischem Lernen zu berücksichtigen.
Außerdem sollten die Vorschläge eine Verbreitungs- und Nutzungsstrategie entwickeln und Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten durchführen.
Es wird erwartet, dass das Projekt einen Beitrag zur Berichterstattung der Kommission über die Ergebnisse der Umsetzung von Netto-Null-Regulierungs-Sandkästen leistet (einschließlich bewährter Verfahren, Erfahrungen und Empfehlungen zu deren Einrichtung und zur Anwendung des Unionsrechts innerhalb des Netto-Null-Regulierungs-Sandkastens in einer für die Zwecke des Netto-Null-Regulierungs-Sandkastens angepassten Weise).
Von den zu diesem Thema eingereichten Vorschlägen wird erwartet, dass sie Maßnahmen enthalten, die die Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit der im Rahmen des Projekts erstellten Daten gewährleisten. Das Projekt sollte einen Finanzierungs- und Nachhaltigkeitsplan für die künftige Fortführung über die Projektlaufzeit hinaus enthalten.
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Erwartete Ergebnisse
Gemäß der Verordnung benennen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Kontaktstellen für die Einrichtung von Netto-Nullenergie-Sandkästen, und die Net-Zero-Europe-Plattform wird mit der Koordinierung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit bei Netto-Nullenergie-Sandkästen beauftragt. Für eine breitere und schnellere Einführung innovativer Netto-Null-Technologien ist es von entscheidender Bedeutung, dass die zugewiesenen Kontaktstellen und zuständigen Behörden ihre Aktivitäten koordinieren, Informationen über Erfahrungen und bewährte Praktiken austauschen und zusammenarbeiten, einschließlich einer möglichen grenzüberschreitenden Umsetzung.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erkenntnisse darüber, wie die Regulierung die verstärkte Nutzung innovativer Netto-Null-Technologien unterstützt oder behindert;
- Regulierungssandkästen für Netto-Null-Technologien sind gut etabliert, gestrafft und konzipiert;
- Die Netto-Null-Europa-Plattform tauscht dank der Unterstützung durch das Projekt aktiv und reibungslos Informationen zwischen den Mitgliedstaaten (Kontaktstellen und zuständige Behörden) und den Interessengruppen aus.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
drei Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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