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Call-Eckdaten
NEWS: Partnerschaften im Journalismus - Pluralismus
Förderprogramm | Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich | |
Call Nummer | CREA-CROSS-2023-JOURPART-PLURALISM | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 27.04.2023 17:00 |
Förderquote | 90 % | |
Budget des Calls | € 5.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | Höchstbetrag der Förderung pro Projekt: € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die europäischen Nachrichtenmedien spielen eine entscheidende und wertvolle Rolle in Europa. Dennoch stehen sie vor zahlreichen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus ist unter Druck geraten, was zum Teil auf den digitalen Wandel zurückzuführen ist, bei dem sich die Leser auf Online-Quellen verlagern und die traditionellen Nachrichtenkanäle Werbeeinnahmen verlieren. Auch der Medienpluralismus wurde im Laufe der Jahre geschwächt: Viele Medien auf lokaler Ebene und solche, die ihr öffentliches Interesse über den Profit stellen, mussten schließen, was eine Gefahr für das gute Funktionieren der Demokratie darstellt. |
Call-Ziele | Unabhängige Medien spielen eine entscheidende und wertvolle Rolle in den Gesellschaften, insbesondere indem sie die wesentlichen Grundsätze der Medienfreiheit und des Pluralismus aufrechterhalten. Neue Konsummuster und Einnahmemodelle wirken sich jedoch auf die Lebensfähigkeit der Medien aus und setzen die Sektoren Phänomenen wie schrumpfenden Nachrichtenredaktionen, Medienwüsten und einer Verschlechterung des Pluralismus aus. In diesem Zusammenhang fehlen den für die Demokratie wichtigen Mediensektoren die Mittel, um sich an das digitale Umfeld anzupassen, und es wird mehr Unterstützung benötigt, damit sie den Bürgern weiterhin eine originelle Berichterstattung aus erster Hand bieten und dazu beitragen können, dass die Entscheidungsträger zur Rechenschaft gezogen werden. Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind, sind in einer einzigartigen Position, um diese Unterstützung zu leisten und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Vielfalt dieses Sektors zu gewährleisten. Daher werden diese Organisationen im Rahmen dieses Themas aufgefordert, Unterstützungsprogramme für Nachrichtenmedienorganisationen und unabhängigen Journalismus sowie andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu entwickeln. Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden und sich auf Medienbereiche konzentrieren, die für Demokratie und Bürgerbeteiligung von besonderer Bedeutung sind:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Antragsteller müssen Finanzierungskonzepte vorlegen, entwickeln und umsetzen, die sich auf unabhängige Medien und Organisationen konzentrieren, die in erster Linie in einem oder mehreren dieser Bereiche tätig sind, da diese eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung der öffentlichen Debatte und dem Nutzen für ihr Publikum und ihre Gemeinschaften spielen und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Diese Fördermaßnahmen werden in Form einer finanziellen Unterstützung für Dritte durchgeführt. Sie werden so viele Bereiche und Nachrichtenmedienorganisationen wie möglich abdecken. Sie konzentrieren sich auf Aktivitäten, die dazu beitragen, die Arbeit der Zielgruppen zu unterstützen, zu verbessern oder umzugestalten. Die Aktivitäten können bestehen aus:
Zusätzlich zu den Finanzierungsmodellen können die Antragsteller Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau vorschlagen, die dem/den von ihnen gewählten Sektor(en) zugute kommen (z. B. Entwicklung von deontologischen Standards, Bereitschaft zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für ihre Unterstützung, Wissenssammlungen, Rechtsberatung oder Schulungen für Journalisten, z. B. zum Umgang mit unbegründeten Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit). Alle Projekte müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards einhalten. Die gewählten Standards und Kriterien sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Wenn redaktionelle Arbeit unterstützt wird, müssen Dritte in voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten. Mindestens 80 % des projektierten Budgets pro Maßnahme müssen in Einrichtungen mit Sitz in der Europäischen Union verwendet werden - entweder durch direkte Unterstützung oder durch Unterstützung Dritter. Die Antragsteller werden gebeten, sich auf Gebiete zu konzentrieren, in denen das Angebot an den oben beschriebenen spezifischen Nachrichten gering ist, oder auf Medienmärkte, in denen der Medienpluralismus eingeschränkt ist. Sie werden auch aufgefordert, die Bedürfnisse kleinerer Nachrichtenredaktionen zu berücksichtigen. Die Aktivitäten müssen in mindestens 4 Ländern der Europäischen Union aktiv Unterstützung leisten.
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Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden. |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Die Aktion steht Organisationen der Zivilgesellschaft offen, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind (u. a. Medienverbände, NRO, Journalistenfonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende usw.). Diese Organisationen sollten in der Lage sein, Programme zur Unterstützung Dritter einzurichten, die sich an Medienunternehmen, -organisationen und -journalisten richten und die pluralistische Medienlandschaft in der Union fördern. Konsortien sind zulässig. Der Antragsteller muss alle folgenden Bedingungen erfüllen (wird der Vorschlag von einem Konsortium eingereicht, muss mindestens ein Partner die folgenden Bedingungen erfüllen):
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-CROSS-2023-JOURPART (1125kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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