Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Auswirkungen von Verunreinigungen im CO2-Strom auf CO2-Transport und -Speicherung
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-02-D3-25
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Auslegung und der sichere Betrieb eines CO2-Transport- und -Speichersystems stellen besondere Herausforderungen dar, da es sich um CO2-Ströme mit unterschiedlichen Durchflussraten, Drücken und Zuständen (flüssig, gasförmig, superkritisch, in Wasser gelöst) sowie mit unterschiedlichen Zusammensetzungen und Verunreinigungen handelt. Das Vorhandensein von Verunreinigungen verändert die chemischen und thermophysikalischen Eigenschaften im Vergleich zu einer reinen CO2-Flüssigkeit.
Call-Ziele
Je nach gewählter Anwendung (Transport oder Lagerung) müssen die Projekte Folgendes liefern:
- Empfehlungen für die Auslegung und den Betrieb von Pipelines und/oder Schiffsentladungen, einschließlich Empfehlungen für Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit sowie für Schutz- und/oder Minderungsmaterialien und/oder Konzepte und/oder Überwachungstechnologien zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Integrität der jeweiligen Transportinfrastruktur durch Verunreinigungen;
- Empfehlungen für Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit sowie für Schutz- und/oder Minderungsmaterial und/oder Konzepte und/oder Überwachungstechnologie, um nachteilige Auswirkungen auf die Integrität des Lagerkomplexes zu vermeiden;
- Leitlinien und Empfehlungen für Technologieanbieter*innen, Regulierungsbehörden, Zertifizierungs- und Normungsgremien sowie die Festlegung und Durchführung ehrgeiziger Verbreitungsmaßnahmen zur Förderung der Projektergebnisse und zur Unterstützung ihrer Akzeptanz.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte können sich beispielsweise mit den folgenden Themen befassen:
- instationäre Strömungsmodellierung entlang des Pipelinenetzes und;
- Kombinierte thermodynamische und Korrosionsmodellierung zur Vorhersage von Korrosionsraten unter verschiedenen Bedingungen;
- Reaktiver Transport und geochemische Modellierung des Speicherbeckens in der brunnennahen Zone, einschließlich der damit verbundenen geologischen Barrieren für Leckagen;
- Generierung von experimentellen Daten über die geochemischen Reaktionen von Lagerstättengestein, Deckgestein, Bohrlochzementen und Verwerfungsdichtungen, die verunreinigtem CO2 ausgesetzt sind, unter der Spanne von Druck- und Temperaturregimen, die für geplante und künftige Speicherprojekte in salinen Aquiferen, erschöpften Kohlenwasserstoffreservoiren und/oder mafischen und ultramafischen Formationen für die mineralische Speicherung von CO2 relevant sind, um bestehende und/oder neue Modelle abzustimmen;
- Generierung von experimentellen Daten zu den thermophysikalischen und korrosiven Eigenschaften von CO2-reichen Gemischen unter CCS-relevanten Bedingungen, um bestehende oder neue Modelle abzustimmen;
- Auswirkungen von Verunreinigungen auf verschiedene Ausrüstungen (z. B. Ventile, Dichtungen, Kompressoren, Messgeräte), insbesondere auf nichtmetallische Komponenten im CO2-Transportsystem;
- Auswirkungen von Verunreinigungen auf das physikalische Verhalten und die geochemischen Wechselwirkungen des CO2-Stroms innerhalb des Speicherkomplexes;
- Auswirkungen des Erreichens eines sehr niedrigen Verunreinigungsgrades auf die relativen Kosten konkurrierender Abscheidungstechnologien und die Abwägung mit den Kosten für den CO2-Transport und die geologische Speicherung;
- Entwicklung einer systematischen Methode zum Verständnis der Grenzwerte für Verunreinigungen und zur Festlegung von Spezifikationen für die Transport- und Speicherinfrastruktur.
Die Nutzung der Europäischen Forschungsinfrastruktur für CO2-Abscheidung, -Nutzung, -Transport und -Speicherung ECCSEL ist erwünscht, aber nicht vorgeschrieben.
Ausgewählte Projekte werden ermutigt, Synergien mit möglichen Normungstätigkeiten von CEN, CENELEC, ISO und ETSI zur pränormativen Forschung für Normen für den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu suchen.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Projekten oder Partnern aus den Vereinigten Staaten.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Wenn CO2 in Pipelines bei Bedingungen nahe seiner kritischen Temperatur und seines kritischen Drucks transportiert wird, können sich Verunreinigungen erheblich auf die thermophysikalischen Eigenschaften auswirken. Es muss ein hoher Reinheitsgrad des CO2-Stroms erreicht werden, um eine Zweiphasenströmung während des Pipelinetransports zu vermeiden. Darüber hinaus können reaktive Verunreinigungen starke Säuren bilden, die zu einer inakzeptablen Korrosion von Pipelines, Rohren und Schiffen führen und die Injektivität, die Integrität von Bohrlöchern und die Dichtungsintegrität von geologischen Lagerstätten beeinträchtigen können. Die Richtlinie 2009/31/EG regelt, dass CO2-Ströme zwar gelegentlich Begleitstoffe aus der Quelle, der Abscheidung oder der Injektion enthalten können, die Konzentrationen dieser Stoffe jedoch unter einem Niveau liegen sollten, das die Integrität der Speicherstätte oder der entsprechenden Transportinfrastruktur beeinträchtigen würde und kein erhebliches Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber von Speicherstätten CO2-Ströme nur dann annehmen und injizieren, wenn eine Risikobewertung zeigt, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
In der Mitteilung über industrielles Kohlenstoffmanagement wird die Notwendigkeit pränormativer Forschung zum physikalischen und chemischen Verhalten von unreinem CO2 unterstrichen, um einen Beitrag zu einschlägigen Leitlinien und Normungsarbeiten zu leisten. Dies wurde auch in einem Bericht hervorgehoben, der von einer Interessengruppe zu CO2-Normen im Rahmen des CCUS-Forums erstellt wurde.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Beitrag zu einem genauen Verständnis der Auswirkungen von unreinen (und möglicherweise korrosiven) CO2-Strömen entlang des Transportnetzes (insbesondere Pipelines und Schifffahrt) oder im Speicherkomplex im Einklang mit Art. 12 der Richtlinie 2009/31/EG, einschließlich aller technischen oder geologischen Barrieren für Leckagen in der brunnennahen Region;
- durch ein verbessertes Verständnis des physikalischen und chemischen Verhaltens von verunreinigtem CO2 einschlägige Leitlinien zu erstellen und zur Normung beizutragen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio von Aktivitäten zu gewährleisten, die entweder (i) die Verkehrsinfrastruktur oder (ii) die Speicherinfrastruktur abdecken, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern mindestens auch an einen Vorschlag, der in jedem Bereich den höchsten Rang einnimmt, sofern alle Schwellenwerte erreicht werden (und vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel).
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren