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Call-Eckdaten
Unterstützung der BRIDGE-Initiative
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-02-D3-16
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Entwicklung von Forschungs- und Innovationspolitiken sowie von allgemeinen Energiepolitiken im Bereich intelligenter und integrierter Energiesysteme erfordert eine solide Evidenzbasis. Die von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene BRIDGE-Initiative führt Projekte zusammen, die im Rahmen der Programme Horizont 2020 und Horizont Europa in den Bereichen intelligente Netze, Energiespeicherung, Inseln und Digitalisierung finanziert werden.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie:
- Professionelle Unterstützung für die Gesamtorganisation der BRIDGE-Initiative, ihrer Arbeitsgruppen und Task Forces. Dies umfasst organisatorische und logistische Unterstützung für die Leitung von BRIDGE, z. B. für die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen und die Unterstützung der Koordinierungsaktivitäten mit anderen EU- und/oder nationalen Initiativen und Einrichtungen. Dazu gehört auch die Unterstützung der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und die Erleichterung der regelmäßigen Verfahren zur Erneuerung des Vorsitzes.
- Aufnahme neuer Projekte und Pflege der Datenbank der BRIDGE-Mitglieder in Bezug auf Projekte, Durchführungsorganisationen/Projektpartner, ihre Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen und Task Forces sowie Kontaktdaten.
- Sicherstellung der Fertigstellung und Veröffentlichung der einschlägigen Berichte, Studien, Broschüren, Kurzdarstellungen usw. Es sind drei Hauptkategorien von Dokumenten vorgesehen:
- Jährliche BRIDGE-Broschüren - werden vom Projekt erstellt, jährlich aktualisiert und online veröffentlicht;
- Jährliche thematische Berichte/Experten*innenberichte mit politischen Schlussfolgerungen und Empfehlungen - werden von den BRIDGE-Arbeitsgruppen unter der Koordination ihres Vorsitzes erstellt, wie in ihren jährlichen Arbeitsprogrammen beschlossen. Das Projekt sorgt für die abschließende redaktionelle Unterstützung und Formatierung sowie die Online-Veröffentlichung der Berichte;
- andere Berichte, die von Fall zu Fall vom BRIDGE-Vorsitz beschlossen werden.
- Aufrechterhaltung der Online-Präsenz von BRIDGE und Sicherstellung der damit verbundenen Kommunikationsaktivitäten, insbesondere durch die Pflege und Entwicklung einer eigenen Webseite, die Verbreitung eines regelmäßigen (Online-)Newsletters und Beiträge in sozialen Medien.
- BRIDGE in die Lage versetzen, den Dienststellen der Europäischen Kommission (hauptsächlich der GD Energie) politische Unterstützung zu leisten, indem es Informationen über technologischen Fortschritt, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung im Bereich intelligenter Energiesysteme sammelt, strukturiert und präsentiert.
- Organisation der jährlichen BRIDGE-Generalversammlungen, einschließlich Einladungen, Ausrichtung, Protokoll-/Schlussfolgerungserstellung und Nachbereitung der Aktionspunkte. Die Sitzungen finden in der Regel im März statt, in der Regel persönlich in Brüssel, wobei auch Mischformen möglich sind.
- Verwaltung der Zusammenarbeit mit anderen relevanten europäischen Initiativen, insbesondere mit der Europäischen Technologie- und Innovationsplattform - Intelligente Netze für die Energiewende (ETIP SNET). Verwaltung der Vertretung von BRIDGE und seiner Mitgliedsprojekte bei wichtigen Veranstaltungen (z. B. Europäische Woche für nachhaltige Energie, etablierte europäische Messen wie Enlit - von Fall zu Fall zu entscheiden usw.).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten Maßnahmen enthalten, die die europaweite Zusammenarbeit mit anderen Initiativen erleichtern und die Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit der im Rahmen des Projekts erstellten Daten gewährleisten.
Erwartete Ergebnisse
BRIDGE verfolgt ein zweifaches Ziel. Einerseits fördert es den Austausch von Informationen, Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren zwischen den Projekten. Andererseits stellt es Erfahrungen aus der Praxis, Feedback und Erkenntnisse aus den teilnehmenden Projekten zur Verfügung, um die Hindernisse für wirksame Innovationen zu überwinden. Es zielt darauf ab, koordinierte, ausgewogene und kohärente Empfehlungen zu sammeln, die mit einer Stimme an die politischen Entscheidungsträger*innen gerichtet sind, um Forschungs- und Innovationsmaßnahmen erfolgreich zu unterstützen und die Projektergebnisse zu nutzen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die europäische Forschungs- und Innovationspolitik sowie die Energiepolitik im Bereich der intelligenten Energiesysteme werden durch Erkenntnisse aus der Durchführung von Praxisprojekten unterstützt.
- Im Rahmen von Horizont Europa geförderte Projekte, die sich mit Energiesystemen befassen, stützen sich auf Lösungen und Methoden, die zuvor von europäisch geförderten Projekten entwickelt wurden, und vergleichen ihre Ergebnisse und die daraus gezogenen Lehren mit anderen ähnlichen europäischen Projekten.
- Konsolidierung der BRIDGE-Initiative und Bekräftigung ihrer Rolle als anerkannte europäische Referenz für die Bereitstellung innovativer Lösungen für die Entwicklung intelligenter und integrierter Energiesysteme.
- Effektive und verbesserte Zusammenarbeit von BRIDGE mit anderen europäischen Initiativen, die in verwandten Bereichen tätig sind (wie ETIP SNET).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
drei Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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