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Call-Eckdaten
Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Hotspots in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der EU-Anpassungsstrategie und der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel werden erfolgreiche Vorschläge die Anpassungsbemühungen regionaler und lokaler Behörden in Küstengebieten unterstützen, die als Hotspots des Klimawandels gelten.
Call-Ziele
Wie in der ersten europäischen Bewertung der Klimarisiken durch die Europäische Umweltagentur hervorgehoben wurde: Südeuropa, niedrig gelegene Küstenregionen (einschließlich vieler dicht besiedelter Städte) und EU-Regionen in äußerster Randlage sind geografische "Hotspots", in denen sich Klimarisiken mit hohem Schweregrad konzentrieren und dringende Maßnahmen erfordern. Andererseits wurde im sechsten Bewertungsbericht des IPCC der Anstieg des Meeresspiegels als "existenzielle Bedrohung für Küstengemeinden und ihr Erbe, insbesondere über das Jahr 2100 hinaus" anerkannt, was ebenfalls die Dringlichkeit verstärkter Anpassungsbemühungen unterstreicht. Aus diesem Grund befasst sich dieses Thema speziell mit der Widerstandsfähigkeit der Küsten in Hotspot-Regionen.
Gesuchte Lösungen
Die Vorschläge sollten Ansätze aufzeigen und innovative Lösungen zur Erhöhung der Klimaresilienz in Küstengebieten demonstrieren. Sie sollten auf systemische Weise untersuchen, wie man sich am besten an verschiedene Belastungen anpassen kann - vom Anstieg des Meeresspiegels (z. B. Überschwemmungen an der Küste, Küstenerosion, Eindringen von Salzwasser) über invasive Arten bis hin zu veränderten physikalischen und chemischen Eigenschaften der Gewässer. Die Vorschläge sollten darlegen, wie die innovativen Lösungen, die sie vorschlagen, Fehlanpassungen vermeiden, Gerechtigkeit und Inklusivität berücksichtigen und langfristige Klimaauswirkungen (d. h. bis 2100 und darüber hinaus) berücksichtigen.
Naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Anpassung sollten im Einklang mit dem Umsetzungsplan der Mission und dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorrangig untersucht werden. Blau-grüne Infrastrukturen (im Gegensatz zu grauen) können Mehrzwecklösungen darstellen, die gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen.
Da die Küstengebiete wahrscheinlich erhebliche Veränderungen durchlaufen müssen, um klimaresistent zu werden (d. h. es ist eine transformative Anpassung erforderlich), sollten die Vorschläge die Einbeziehung von Interessengruppen und Bürger*innen beinhalten. Mit anderen Worten: Die in den Vorschlägen vorgeschlagenen Lösungen sollen gemeinsam mit den regionalen und lokalen Akteur*innen entwickelt und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten werden. Um dies zu erreichen, sollten die Vorschläge die sozioökonomischen Auswirkungen (auch auf gefährdete Gruppen), die soziale Akzeptanz und die erwartete Reaktion der Bevölkerung auf die vorgeschlagenen Küstenanpassungsmaßnahmen und -lösungen berücksichtigen. Bei der Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen sollten Kompromisse und Co-Benefits berücksichtigt werden, um kohärente und systemische Ansätze zu gewährleisten. Daher erfordert dieses Thema einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Untersuchung des Potenzials digitaler Lösungen für die Anpassung könnte Teil der Vorschläge sein und würde den digitalen Wandel unterstützen. Dazu gehört die Verknüpfung von Klimaanpassungsmaßnahmen mit Frühwarnsystemen, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse nahezu in Echtzeit zu begrenzen.
Demonstrationsstandorte und damit verbundene Aktivitäten
Die Mission fördert die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Küstenbehörden, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, und hält dies für einen sehr effizienten Ansatz, um eine große Wirkung zu erzielen.
In den Vorschlägen sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Die Demonstrationstätigkeiten müssen im Gebiet von mindestens drei verschiedenen regionalen oder lokalen Küstenbehörden stattfinden, die jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei diese regionalen oder lokalen Behörden (vorzugsweise als begünstigte oder assoziierte Partner im Konsortium) beteiligt sein müssen.
- Das Gebiet mindestens einer dieser drei Demonstrationsaktivitäten sollte in einem "EUCRA-Hotspot-Gebiet" liegen, d. h. in Südeuropa, in einem niedrig gelegenen Küstengebiet oder in den Gebieten in äußerster Randlage der EU-Mitgliedstaaten.
- In den Vorschlägen sollten bereits mindestens drei regionale oder lokale Küstenbehörden aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden. Für die Replikation könnte das Konsortium einen oder mehrere Partner einbeziehen, die den technischen Austausch und die Wissensübernahme in den "replizierenden" Regionen oder lokalen Behörden unterstützen würden. Von den Nachbauregionen wird nicht erwartet, dass sie bereits im Laufe des Projekts eine Demonstration durchführen oder Aktivitäten vor Ort durchführen. Die Nachbauregionen sollten jedoch zumindest den theoretischen Rahmen für die Nachahmung erfolgreicher Lösungen (durch den Austausch mit den Demonstrationsregionen) vorbereiten und Mittel zur Finanzierung der Umsetzung dieser Lösungen prüfen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Verbindungen zur Mission und zu anderen Projekten und Initiativen
Die Vorschläge sollten (soweit zutreffend) auf vorhandenem Wissen und Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte entwickelt wurden, und Synergien mit laufenden Projekten untersuchen, die durch EU- und nationale Programme finanziert werden. Zu den wichtigsten EU-Programmen und -Initiativen gehören Horizont 2020, Horizont Europa, Interreg, LIFE und Copernicus sowie die EU-Mission Restore our Oceans and Waters. Wenn ein Teil des Vorschlags die Bewertung von Klimarisiken beinhaltet, sollte das Risikobewertungsmodul außerdem vollständig mit den Entwicklungen des CLIMAAX-Rahmens (und ggf. dessen möglichen Aktualisierungen unter dem Thema "HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01") kompatibel sein.
Es sollten Synergien mit anderen Finanzierungsquellen (EU und national) angestrebt werden, um den Transfer von Wissen und innovativen Lösungen an andere regionale und lokale Behörden zu unterstützen. Dies reicht von der Ermittlung von Möglichkeiten bis hin zur Skalierung der demonstrierten Lösungen und der Förderung ihrer breiten Anwendung in ganz Europa. Diese Finanzierungsquellen können öffentlich, privat oder eine Mischung aus beidem sein. Zu den relevanten öffentlichen Finanzierungsquellen gehören das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Plattform für die Umsetzung der Mission und anderen einschlägigen Wissensplattformen wie Climate-ADAPT vorsehen. Von Projekten, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, wird erwartet, dass sie direkten Zugang zum Austausch der Community of Practice der Mission und zu den von der Implementierungsplattform der Mission unterstützten Vernetzungsaktivitäten erhalten und dass sie relevantes Wissen weitergeben, das in die Arbeit des Projekts im Rahmen von HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-01 einfließt. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen.
Darüber hinaus werden die Projekte aufgefordert, ihre Ergebnisse einzubringen und zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Missionsziele beizutragen, die unter der Leitung der Plattform für die Umsetzung der Mission stattfindet, und Informationen und Daten zu liefern, die zur Visualisierung der Fortschritte der Mission in Europa beitragen. Zu diesem Zweck wird den Vorschlägen nahegelegt, ihre Überwachung mit dem vom Projekt HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-03 entwickelten Rahmen zu verknüpfen (Ressourcen dafür bereitzustellen).
Die Antragstellenden sollten diese Erfordernisse anerkennen und sie bereits in ihrem Vorschlag berücksichtigen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel vorsehen, um mit der Mission zusammenzuarbeiten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Lösungen für die Klimaresilienz zum Schutz der Bürger*innen und Aktivitäten in Küstenregionen wurden demonstriert und sind weitgehend für eine Ausweitung verfügbar. Dazu gehören soziale, ordnungspolitische, naturbasierte und digitale Lösungen.
- Küstenregionen, Städte und lokale Behörden (im Rahmen der Projekte und darüber hinaus) haben ihre Klimaresilienz erhöht und sind besser auf die Anpassung an den Klimawandel vorbereitet.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Demonstrationstätigkeiten müssen auf dem Gebiet von mindestens drei verschiedenen regionalen oder lokalen Küstenbehörden stattfinden, die jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6 bis 8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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