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Call-Eckdaten
Ein Instrumentarium für Behörden zur Bekämpfung von Kunststoffen und Abfällen im Meer vom Fluss bis zum Ozean
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-02
Termine
Öffnung
07.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.500.000,00 und € 5.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel der Aktivitäten in diesem Bereich ist es, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und öffentlichen Dienstleistern sowie anderen interessierten Parteien die am besten geeigneten Instrumente und Lösungen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Abfälle und Plastik auf der Ebene der Einzugsgebiete vom Land zum Fluss bis zum Meer zu entwickeln.
Call-Ziele
Das Verständnis und die Bekämpfung der Quellen, Eintragswege, Verteilung und kumulativen Auswirkungen von Meeresmüll und Plastikverschmutzung im Meer sind von grundlegender Bedeutung, um die anthropogenen Auswirkungen auf unsere Ökosysteme insgesamt zu verringern und den Prozess zur Erreichung des Ziels der Mission, Plastikmüll in europäischen Gewässern um 50 % zu reduzieren, zu steuern.
Das wichtigste Ergebnis der geförderten Projekte zu diesem Thema wird ein Instrumentarium sein, das faktengestützte Daten und Informationen über Quellen, Wege, Verteilung und kumulative Auswirkungen von Abfällen im Meer auf Ökosysteme und Wasserqualität, einschließlich Kunststoffen, sowie Informationen über entsprechende Hotspots und Gebiete, in denen sich Abfälle ansammeln, zusammen mit einer Reihe nachgewiesener, nachhaltiger und umweltverträglicher Lösungen zur Beseitigung von Abfällen sowie Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von Abfällen und Kunststoffen ins Meer enthält.
Die Arbeiten sollten sich auf Binnengewässer (einschließlich Deltas und Küstengebiete) konzentrieren, wo in Ermangelung einer systematischen Überwachung von Kunststoffabfällen Daten und standardisierte methodische Instrumente und Techniken zur Erfassung, Identifizierung, Klassifizierung und Quantifizierung der Kunststoffverschmutzung am dringendsten benötigt werden. Die Aktivitäten sollen auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordinierung auf verschiedenen Ebenen (national, regional, lokal) verbessern.
Alle folgenden Komponenten sollen in die Toolbox integriert werden:
- Überwachung von Abfällen im Meer und Datenerhebung zur Erkennung, Identifizierung und Beschreibung der wichtigsten Quellen und Wege, Hotspots und Gebiete, in denen sich Abfälle in Flüssen ansammeln, sowie kosteneffiziente Quantifizierung des Vorhandenseins von Abfällen und ihrer Flüsse, sowohl über als auch unter Wasser. Die im Rahmen dieser Maßnahmen gesammelten Daten sollten den neuen Leitlinien für ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der Abfälle im Meer der Technischen Gruppe für Meeresabfälle (MSFD) entsprechen und über das Europäische Meeresbeobachtungs- und Datennetz (EMODnet) offen zugänglich gemacht werden;
- eine Reihe geeigneter und kosteneffizienter innovativer Lösungen für die nachhaltige und umweltverträgliche Beseitigung von Kunststoffabfällen in Flüssen und Binnengewässern, die zu einer Verringerung der Abfälle in Meeresbecken führen, ohne lebende Organismen zu schädigen;
- Maßnahmen zur Einbindung der Gesellschaft und der einschlägigen Industriezweige, einschließlich der Fischereiindustrie, um zu verhindern, dass Kunststoffabfälle ins Meer gelangen (z. B. bewährte Verfahren, Sensibilisierungskampagnen, von der Gemeinschaft geleitete Maßnahmen, Bildungsprogramme, audiovisuelle Kampagnen, ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung), und um die Einführung innovativer Lösungen zu unterstützen und so Umweltverbesserungen und transformative Veränderungen voranzutreiben.
In jedem Vorschlag sollte ausdrücklich das betreffende Meeresbecken angegeben werden, d. h. 1. das atlantische und arktische Meeresbecken oder 2. Einzugsgebiet des Mittelmeers oder 3. Ostsee- und Nordseebecken oder 4. Donaueinzugsgebiet, einschließlich Schwarzes Meer. Pro Vorschlag sollte nur ein Einzugsgebiet behandelt werden. Die Aktivitäten sollten auf die Besonderheiten der Regionen/Meeresbecken zugeschnitten sein.
Die Wirksamkeit und Effizienz des Instrumentariums sollte anhand von mindestens drei Anwendungsfällen in drei verschiedenen Ländern pro Einzugsgebiet an den wichtigsten Standorten wie Flussdeltas, wichtigen Quellen von Abfällen oder anderen strategischen Punkten für die Beseitigung von Abfällen und unter Einbeziehung verschiedener Nutzer*innen (z. B. regionale Behörden, Gemeinden, Stellen, die Gewässer verwalten) nachgewiesen werden.
Um dem wirkungsorientierten Ansatz der Mission und der Art der Innovationsmaßnahmen Rechnung zu tragen, wird von den Projekten erwartet, dass sie mit mindestens drei "assoziierten Regionen" zusammenarbeiten und diese einbeziehen, um die Wirksamkeit des Instrumentariums zu demonstrieren und einen Plan für die Umsetzung in den assoziierten Regionen zu entwickeln. Aus diesem Grund können die Begünstigten Dritte finanziell unterstützen (siehe die Tabelle mit den spezifischen Bedingungen für dieses Thema), um das System der "assoziierten Regionen" umzusetzen. Eine "assoziierte Region" wird durch lokale/regionale Behörden/öffentliche Einrichtungen vertreten. Ziel der Regelung für assoziierte Regionen ist es, die Nachahmung innovativer Lösungen und/oder den Aufbau von Kapazitäten auf lokaler Ebene zu unterstützen, um Plastikmüll nach einem Land-Fluss-Meer-Ansatz zu bekämpfen. Die Projekte sollten sicherstellen, dass die "assoziierten Regionen" nicht bereits an den von den Projekten abgedeckten Anwendungsfällen beteiligt sind. Die Partner sollten proaktiv auf die "assoziierten Regionen" zugehen, um sie in die Lage zu versetzen, das Projekt und seine Aktivitäten genau zu verfolgen. Die Projekte sollten ihre Ergebnisse und ihr Wissen kontinuierlich an diese "assoziierten Regionen" weitergeben und ihnen technische Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Umsetzung des von ihnen entwickelten Konzepts in ihrem Gebiet bieten. In den Vorschlägen muss das Verfahren zur Auswahl der Dritten, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, gemäß den besonderen Bedingungen dieses Themas, den Anforderungen des Antragsformulars für die finanzielle Unterstützung Dritter und Teil B der Allgemeinen Anlagen zu diesem Arbeitsprogramm dargelegt werden. Die Einbeziehung "assoziierter Regionen" durch die oben beschriebene finanzielle Unterstützung Dritter ist ein Schlüsselelement der vorgeschlagenen Maßnahme.
Sollten die Maßnahmen die Entwicklung digitaler Instrumente zur Unterstützung der Überwachung, der Datenerfassung, der Vorhersage und der Entscheidungsfindung in Bezug auf Meeresmüll auf lokaler Ebene umfassen, ist die Interoperabilität mit der im Rahmen des digitalen Zwillings des Ozeans der EU geleisteten Arbeit und die Speicherung in der digitalen Plattform erforderlich, um Kontinuität zu gewährleisten, Synergien und Austauschmöglichkeiten zu schaffen und das Erbe zu sichern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den unter diesem Thema ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie untereinander sowie mit relevanten Projekten aus früheren Themen, die im Rahmen der Mission Ozeane und Gewässer durchgeführt wurden (z. B. HORIZON-MISS-2022-OCEAN-01-04), mit dem Projekt Plastic Pirates, mit der WATER4ALL-Partnerschaft, mit relevanten Interreg-Projekten sowie mit Projekten, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2025-01-ZEROPOLLUTION-05 finanziert werden, zusammenarbeiten und sich austauschen: Hin zu einer umfassenden europäischen Strategie zur Bewertung und Überwachung von Abfällen im Wasser, einschließlich der Verschmutzung durch Plastik und Mikroplastik, und HORIZON-CL4-SPACE-2025-01-46: Innovative Erdbeobachtungsdienste zur Unterstützung der Erkennung von Abfällen im Meer und der Verschmutzungspolitik durch Schiffe. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste berücksichtigen.
Die Zusammenarbeit mit den EU-Regionen in äußerster Randlage wird in Anbetracht der natürlichen Ressourcen dieser Regionen gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Behörden und relevante Stakeholder haben Zugang zu einem Instrumentarium zur Bekämpfung des Plastikmülls im Meer vom Land zum Fluss bis zum Meer;
- Verringerung der Verschmutzung durch Plastikmüll in europäischen Flüssen und Meeren nach einem Land-zu-Fluss-zu-Meer-Ansatz auf Ebene der Einzugsgebiete;
- Beschleunigte Einführung innovativer Lösungen zur Vermeidung und Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Plastikverschmutzung, die in den Einzugsgebieten der Mission ins Meer gelangt;
- Verbesserte Kenntnisse über Abfälle im Meer, einschließlich Kunststoffen, im Einklang mit den neuen Leitlinien für ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung von Abfällen im Meer der Technischen Gruppe für Abfälle im Meer der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRD);
- Messbare Beiträge zur Erreichung der Ziele der Mission für die Meere und Gewässer und der EU-Ziele zur Verringerung der Plastikverschmutzung im Meer um mindestens 50 %;
- Beitrag zum digitalen Ozean- und Wasser-Wissenssystem der Mission durch Meeresbeobachtungen und offenen Daten- und Wissensaustausch.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die vier verschiedenen Missionsgebiete abdeckt (1. Atlantik und Arktis, 2. Mittelmeer, 3. Ostsee und Nordsee, 4. Donau, einschließlich Schwarzes Meer), werden die Zuschüsse nicht nur für die Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag, der innerhalb jedes Meeresbeckens den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Wenn im Rahmen der Projekte In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) auf der Grundlage der FAIR-Grundsätze (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) offen zugänglich machen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur lokalen und/oder regionalen Behörden/öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten/Assoziierten Ländern gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 100.000 EUR. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Toolbox zu demonstrieren und einen Plan für ihre Umsetzung in einer "assoziierten Region" zu entwickeln. Die finanzielle Unterstützung für einen Dritten wird nur einmal für die gesamte Laufzeit des Projekts gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
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