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Call-Eckdaten
Wiederherstellung von Meer und Gewässern auf Inseln
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-06
Termine
Öffnung
07.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 13.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 13.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung innovativer Lösungen zur Erreichung der Missionsziele und -vorgaben auf Inseln, einschließlich kleinerer Inseln, zu beschleunigen.
Call-Ziele
Das Projekt sollte wirksame Lösungen zur Erreichung der spezifischen Ziele und Vorgaben der Mission auf Inseln erproben und demonstrieren. Das Projekt sollte daher Lösungen erproben und demonstrieren, die zu Folgendem beitragen
- Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und/oder
- Verhinderung und Beseitigung der Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden und/oder
- die nachhaltige blaue Wirtschaft im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz und der ganzheitlichen Vision der Strategie für eine nachhaltige blaue Wirtschaft kohlenstoffneutral und zirkulär zu gestalten.
Es wird erwartet, dass die Demonstrationsaktivitäten auf mindestens [6] Inseln stattfinden, davon mindestens [2] in jedem der folgenden Leuchttürme des Beckens: 1. Atlantik- und Arktisbecken, 2. Mittelmeerbecken, 3. Ost- und Nordseebecken, unter starker und sinnvoller Einbeziehung der zuständigen Behörden.
Die Projekte zu diesem Thema sollten ortsbezogen und auf den Menschen ausgerichtet sein, wobei ihre Aktivitäten in allen Leuchttürmen einen systemischen Übergang über alle Missionsziele und Befähiger hinweg ermöglichen. Besonderes Augenmerk sollte auf naturbasierte Lösungen, Wechselwirkungen zwischen Land und Meer und grenzüberschreitende Maßnahmen gelegt werden. Die Projekte sollten die blaue Wirtschaft unterstützen, indem sie nachhaltige und umweltfreundliche Methoden einbeziehen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft sind. Sie werden sich auch mit der Widerstandsfähigkeit von Inselgemeinschaften gegenüber klimabedingten Extremereignissen und dem Anstieg des Meeresspiegels befassen.
Das Projekt sollte Inseln unterstützen (und wird dazu ermutigt, mit Inseln zusammenzuarbeiten, die eine kleine, aber wachsende Bevölkerung, begrenzte Ressourcen, Abgelegenheit, Anfälligkeit für Naturkatastrophen, Anfälligkeit für externe Schocks, übermäßige Abhängigkeit von externen Ressourcen und eine fragile Umwelt aufweisen), so dass die Projekte dazu beitragen, ihre Anfälligkeit für Umweltveränderungen, ihre wirtschaftliche Größe und die Herausforderungen der Isolation anzugehen. Darüber hinaus bieten kleine Inseln und ihre Gemeinschaften die Möglichkeit, als Modelle und lebende Labore für die Erprobung der erforderlichen Umstellungen in einem relativ kleinen Rahmen zu fungieren. In Anlehnung an das Beispiel der EU-Pilotinseln für grüne Energie sollte das Projekt kleinen Inseln dabei helfen, die ökologischen, sozioökonomischen und zirkulären Übergänge zu vollziehen, die erforderlich sind, um die Wiederherstellung ihrer Ökosysteme, die Energie- und Wassersicherheit, eine nachhaltige und zirkuläre blaue Wirtschaft und die Klimaresistenz zu gewährleisten, und zwar entlang der Missionsziele.
Das Projekt sollte:
- die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und Vorgaben der Mission auf den Inseln bewerten;
- innovative Lösungen zur Wiederherstellung von Inseln ermitteln, erproben und anpassen, indem eines oder mehrere der spezifischen Ziele und Vorgaben der Mission berücksichtigt werden;
- Entwicklung neuer innovativer Finanzierungsansätze zur Umsetzung innovativer Lösungen für die Wiederherstellung der Meere und Gewässer auf Inseln, die alle in unterschiedlichen Rechtssystemen und Verwaltungskontexten tätig sind;
- Förderung der Beteiligung von Bürger*innen und Interessengruppen durch aktive Teilnahme an den Initiativen zur Wiederherstellung von Inseln (z. B. durch Living Labs) und durch die Begleitung des Wiederherstellungsprozesses mit bürger*innenwissenschaftlichen Initiativen;
- Überwachung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Lösungen in Bezug auf die Ziele und Vorgaben der Mission;
- Erleichterung von Synergien mit anderen F&I-relevanten EU-, nationalen oder regionalen Programmen und Hebelwirkung der Mittel durch Interaktion mit regionalen/lokalen Behörden und dem Privatsektor, sofern relevant.
Im Rahmen des Missionskonzepts werden Kooperationen zur Demonstration, Erprobung und Einführung innovativer Lösungen zwischen Inseln, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, stark gefördert und als Mittel zur Sicherstellung einer größeren Wirkung betrachtet. Um die Nachahmung der Lösungen zu erleichtern, sollten in den Vorschlägen bereits andere geeignete Inseln genannt werden, auf denen die Lösungen und Ansätze nachgeahmt werden könnten. Die Projekte sollten auch systematisch die potenziellen Hindernisse für ihre Umsetzung bewerten und aufzeigen, wie diese überwunden werden können. Dies würde dazu beitragen, die Übertragbarkeit des Wissens und der Erfahrungen auf andere Inseln und darüber hinaus zu verbessern.
Um die erfolgreiche Umsetzung der Lösungen und ihre Nachhaltigkeit über die Projektdauer hinaus zu gewährleisten, sollten die Erprobung und Demonstration der vorgeschlagenen Lösungen die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie, das Maßnahmenprogramm gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, künftige nationale Pläne zur Wiederherstellung der Natur gemäß der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sowie, soweit bereits vorhanden, bestehende Mechanismen wie Verträge zur Wiederherstellung der Küstengebiete, Verträge für Flüsse oder das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) usw. unterstützen. Vorgeschlagene Lösungen sollten auf guten Kenntnissen über die wiederherzustellenden Küsten- und Uferökosysteme beruhen. Falls erforderlich, können die Projekte eine Kartierung und Bewertung des Zustands der entsprechenden Lebensräume und Arten umfassen.
Die an dem Projekt teilnehmenden Inselbehörden werden ermutigt, Synergien mit anderen Finanzierungsquellen (z. B. Struktur- und Kohäsionsfonds wie EFRE oder LIFE) zu bündeln und zu verstärken, um innovative Lösungen zu implementieren und einzusetzen, z. B. durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen. Dies wird ein gemeinsames Konzept für die Wiederherstellung von Inseln unterstützen, die Umsetzung von Lösungen und den Transfer von Wissen und innovativen Lösungen fördern und Möglichkeiten zur Ausweitung der demonstrierten Lösungen und zur Förderung ihrer breiten Anwendung in ganz Europa aufzeigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Projekt sollte (gegebenenfalls) auf zuvor entwickelten oder bestehenden Lösungen anderer Projekte aufbauen, die sich mit der Wiederherstellung von Inseln befassen und durch EU- und nationale Programme finanziert werden, insbesondere durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa unter ihren verschiedenen Säulen und Clustern) sowie durch die Programme EMFAF, INTERREG und LIFE. Die Vorschläge sollten auch Verbindungen zu "HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01" herstellen: Von der Gemeinschaft geleitete Maßnahmen zur Wiederherstellung unserer Ozeane, Meere und Gewässer" und "HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-02: Unterstützung der Koalition der Städte, Regionen und Inseln am Meer für die Mission Ozean und Gewässer" herstellen und werden aufgefordert, gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste zu berücksichtigen.
Um Synergien zwischen (europäischen, nationalen und regionalen) F&I-Finanzierungsinstrumenten zu fördern, F&I-Investitionen aufeinander abzustimmen, den Zugang zu Spitzenleistungen zu gewährleisten und Forschungsergebnisse zum Nutzen der Gesellschaft und der Wirtschaft umzusetzen, sollten die Antragsteller Komplementaritäten mit anderen F&I-relevanten EU-, nationalen oder regionalen Programmen für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, insbesondere EMFF/EMFAF, LIFE, EFRE, ESF+, JTF, CEF Inland Waterways oder Maritime und InvestEU, sowie mit privaten Fonds oder Finanzinstrumenten in Betracht ziehen und aktiv nach Möglichkeiten für eine weitere Finanzierung suchen.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Mittel für die Herstellung operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit den CSAs im Rahmen des Leuchtturms und der Plattform zur Umsetzung der Mission vorsehen, um insbesondere zur Verfolgung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Mission beizutragen.
Die Zusammenarbeit mit den EU-Regionen in äußerster Randlage wird angesichts der natürlichen Vorteile dieser Regionen gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Messbare, quantifizierbare, überprüfbare und ehrgeizige Fortschritte bei der Erreichung eines oder mehrerer miteinander verbundener Ziele und Vorgaben der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", wie im Umsetzungsplan der Mission dargelegt, durch die Umsetzung wirksamer und gut verwalteter ortsbezogener und auf den Menschen ausgerichteter Maßnahmen.
- Beteiligung und verstärkte Bereitschaft der Inseln bei der Erprobung, dem Einsatz und dem Upscaling systemischer innovativer Lösungen für die Wiederherstellung von Inseln, u.a. durch Stärkung der Synergien mit ihren eigenen Programmen und Ressourcen.
- Mehr Inseln, die konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt ergreifen, die Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer verhindern und beseitigen und die blaue Wirtschaft kohlenstoffneutral und zirkulär gestalten.
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Inselgemeinschaften gegenüber extremen Klimaereignissen und dem Anstieg des Meeresspiegels.
- Öffentliche und private Investitionen werden auf Inseln gefördert und genutzt, um geschädigte Ökosysteme zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema zielt darauf ab, Inseln und ihre Verwaltungsbehörden direkt einzubinden und zu unterstützen, um den Übergang zu demonstrieren und zu beschleunigen, der zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer" erforderlich ist. Die Teilnahme der zuständigen Verwaltungsbehörden der Inseln als vollwertige Partner des Konsortiums wird dringend empfohlen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf mindestens [6] Inseln durchgeführt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf die folgenden Leuchttürme der Mission Ozeane und Gewässer anzustreben ist: Ostsee/Nordsee, Atlantik/Artik und Mittelmeer.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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