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Call-Eckdaten
Digitale Technologien und Energiewende in der Fischerei und/oder Aquakultur
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-03
Termine
Öffnung
07.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 23.300.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 5.825.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zu diesem Thema sollen zeigen, wie digitale Technologien den Energieverbrauch und die damit verbundenen wirtschaftlichen und ökologischen Kosten in der europäischen Fischerei und/oder Aquakultur senken können und wie sie in Echtzeit genaue und umsetzbare Daten und Informationen zur Senkung des Energieverbrauchs liefern. Dies kann den Einsatz fortschrittlicher (Fern-)Erkennungstechnologien und Überwachungsgeräte, das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz, datengesteuerte Ansätze und Datenanalyse, Robotik und Automatisierung umfassen.
Call-Ziele
Die Sektoren Fischerei und Aquakultur, einschließlich Algen, sind entscheidende Komponenten des globalen Nahrungsmittelsystems und tragen wesentlich zur Nahrungsmittelversorgung, zur Ernährungssicherheit und zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum bei. Energie, insbesondere der Treibstoffverbrauch, ist einer der größten Kostenfaktoren im europäischen Fischerei- und Aquakultursektor und setzt die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der europäischen Flotte und der Aquakultur in Zeiten hoher Energiepreise unter enormen Druck. Darüber hinaus trägt dieser Kraftstoffverbrauch zu CO2- und anderen Emissionen, einschließlich Unterwasserlärm, bei. Es bedarf innovativer Lösungen, um die Energielandschaft der Fischerei und der Aquakultur zu verändern und diese kritischen Wirtschaftszweige nachhaltiger, widerstandsfähiger und wirtschaftlich lebensfähig zu machen.
In jedem Vorschlag sollte ausdrücklich angegeben werden, um welches Meeresbecken es sich handelt, d. h. 1. atlantisches und arktisches Meeresbecken oder 2. Einzugsgebiet des Mittelmeers oder 3. Ostsee- und Nordseebecken oder 4. Einzugsgebiet der Donau (einschließlich ihres Deltas und des Schwarzen Meeres). Pro Vorschlag sollte nur ein Einzugsgebiet behandelt werden. Die Aktivitäten sollten auf die Besonderheiten der Region bzw. des Meeresbeckens zugeschnitten sein.
Die Projekte sollten Demonstrationsmaßnahmen durchführen, die unter realen Bedingungen die betriebliche Durchführbarkeit und die wirtschaftliche Rentabilität digitaler Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz beim Betrieb auf See (einschließlich Fischerei, Zucht, Offshore-Aquakultur, Verarbeitung an Bord, Schiffsbetrieb) oder bei der Aquakulturproduktion im Binnenland und in Bezug auf die Infrastrukturanforderungen nachweisen. Die Projekte sollten nachweisen, dass diese Lösungen den Ökosystemen und der biologischen Vielfalt nicht schaden und zu einer besseren Behandlung der Tiere beitragen können.
Das Konsortium muss Demonstrationstätigkeiten in mindestens drei verschiedenen Ländern des Einzugsgebiets durchführen, auf das sich der Vorschlag bezieht (d. h. in einem der folgenden Einzugsgebiete: 1. atlantisches und arktisches Meeresbecken, 2. Mittelmeer, 3. Ostsee- und Nordseebecken, 4. Donaubecken, einschließlich Schwarzes Meer), an denen juristische Personen mit Sitz in den jeweiligen Ländern beteiligt sind und die sie begünstigen.
Es wird erwartet, dass sich die Demonstrationstätigkeiten auf relevante Segmente der Wertschöpfungskette konzentrieren und verschiedene Arten von Fischerei/Aquakulturen betreffen. Auch der Fischereibetrieb, der Tätigkeiten von der Optimierung der Transportwege bis zur Handhabung der Fänge umfasst, bietet erhebliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Die Durchführung der Demonstrationsmaßnahmen sollte auch eine Analyse der Hindernisse und Chancen für die Übernahme der Lösungen umfassen (technische, soziale, rechtliche, regulatorische und politische Aspekte, einschließlich derjenigen, die mit Qualifikationen, dem Arbeitsmarkt und der Attraktivität des Sektors für junge Talente zusammenhängen). Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden sowie Fragen der digitalen Sicherheit sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Dieses Thema erfordert einen integrierten, ganzheitlichen und transdisziplinären Ansatz. Die Vorschläge sollten daher die Einbeziehung relevanter Stakeholder mit ergänzendem Fachwissen, einschließlich KMU und anderer relevanter maritimer Sektoren, gewährleisten. Die aktive Beteiligung von Endnutzenden (Fischer*innen, Aquakulturbetreiber*innen, Meereszüchter*innen) an den Demonstrationsmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um die Lösungen auf spezifische Bedürfnisse und Bedingungen zuzuschneiden.
Es wird erwartet, dass spezielle Schulungs- und nutzerorientierte Aktivitäten an den Demonstrationsstandorten durchgeführt werden, um Kapazitäten aufzubauen und die Entwicklung von Fähigkeiten und Arbeitskräften zu unterstützen, die an eine nachhaltige Energiewende angepasst sind.
Es sollten spezifische Maßnahmen vorgesehen werden, um das Replikationspotenzial der Lösungen zu unterstützen und die Übernahme der im Projekt demonstrierten Lösungen durch andere potenzielle Nutzende zu beschleunigen. Erwartet werden auch Fahrpläne für die Einführung digitaler Lösungen zur Unterstützung der Energiewende in der Fischerei und/oder Aquakultur.
Die Projekte sollten die Bereitstellung von Beratungsleistungen für die Endnutzende in Betracht ziehen, um die Energieüberwachung und das Energiemanagement zu verbessern, damit fundierte Entscheidungen zur Verringerung des Energieverbrauchs, zur Senkung der Kosten und zur Milderung der Umweltauswirkungen getroffen werden können, oder um die Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Projekte mit einschlägigen Projekten, die im Rahmen der Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft und der Partnerschaft für emissionsfreien Schiffsverkehr durchgeführt werden, sowie mit Projekten, die unter dem Thema HORIZON-MISS-2023-OCEAN-01-05 finanziert werden, zusammenarbeiten und sich austauschen: Leuchtturm in der Ostsee und den Nordseebecken - Leuchtturm in der Ostsee und den Nordseebecken - Umweltfreundliche und energieeffiziente kleine Fischereiflotten. In den Vorschlägen sollten gegebenenfalls die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste sowie verwandte Projekte wie AQUASERV berücksichtigt werden.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung der CO2-Emissionen in der Fischerei und/oder Aquakultur, ohne das Ökosystem und die biologische Vielfalt zu beeinträchtigen;
- Messbare Verringerung des Energieverbrauchs und der Kosten, die mit energieintensiven Tätigkeiten im Fischerei- und Aquakultursektor verbunden sind, was die Widerstandsfähigkeit erhöht und zu einer verbesserten wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit führt;
- breitere Einführung und Anwendung digitaler Lösungen, einschließlich künstlicher Intelligenz und Datenanalyse, für ein effizientes Energiemanagement und die Entscheidungsfindung in der Fischerei- und Aquakulturindustrie;
- Besseres Verständnis der technischen, sozialen, rechtlichen, regulatorischen und politischen Hindernisse für die Einführung digitaler Lösungen für eine nachhaltige Energiewende in diesem Sektor;
- Erarbeitung bewährter Verfahren für ein verbessertes Fischerei- und/oder Aquakulturmanagement und Beitrag zur Entwicklung von Standards;
- Verbesserung der digitalen und energieeffizienzbezogenen Kompetenzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Achtung! Zusätzlich zu den Standardförderbedingungen muss das Konsortium Demonstrationsaktivitäten in drei verschiedenen Ländern des Einzugsgebiets, auf das sich der Vorschlag bezieht, durchführen (d. h. in einem der folgenden Einzugsgebiete: 1. atlantisches und arktisches Meeresbecken, 2. Mittelmeerbecken, 3. Ostsee- und Nordseebecken, 4. Donaubecken, einschließlich Schwarzes Meer), an denen juristische Personen mit Sitz in den jeweiligen Ländern beteiligt sind und als Begünstigte auftreten.
Wenn bei den Projekten satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwendet werden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die vier verschiedenen Missionsgebiete abdeckt (1. Atlantik und Arktis, 2. Mittelmeer, 3. Ostsee und Nordsee, 4. Donau, einschließlich Schwarzes Meer), werden die Zuschüsse nicht nur für die Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag, der innerhalb jedes Meeresbeckens den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Wenn im Rahmen der Projekte In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netzwerk für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) auf der Grundlage der FAIR-Grundsätze (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) offen zugänglich machen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
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