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Call-Eckdaten
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Mission Leuchttürme
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-03-OCEAN-07
Termine
Öffnung
07.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.550.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Mission unterstützt das regionale Engagement und die regionale Zusammenarbeit durch vier gebietsbezogene "Leuchttürme" in den wichtigsten Einzugsgebieten - Atlantik-Arktis, Mittelmeer, Ostsee-Nordsee und Donau-Schwarzes Meer - und wendet einen systemischen Ansatz an, der das Kontinuum zwischen Binnengewässern und Meer berücksichtigt.
Call-Ziele
Im Zusammenhang mit der Mission "Ozeane und Gewässer" werden "Leuchttürme" definiert als"Knotenpunkte und Plattformen, die die Entwicklung und den Einsatz von transformativen innovativen Lösungen in allen Formen - technologisch, gesellschaftlich, geschäftlich, verwaltungstechnisch - unterstützen, um rasche Fortschritte bei der Verwirklichung der Missionsziele und bedeutende Auswirkungen auf die Gesellschaft in den Fluss- und Meereseinzugsgebieten durch Wissenschaft und Technologie sicherzustellen".
Es wird erwartet, dass Vorschläge zu diesem Thema komplementäre öffentliche und/oder private Organisationen und Netzwerke zusammenbringen und heterogenes Fachwissen integrieren, um die Kontinuität der vier bestehenden Leuchttürme zu unterstützen und ihren Geltungsbereich auf alle Ziele der Mission auszuweiten, um die Durchführung der zweiten Phase der Mission zu erleichtern.
Die Aktionen sollten ein breites Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für die einschlägigen Stakeholder auf der Ebene des Einzugsgebiets bieten, um die Vervielfältigung und das Upscaling innovativer Lösungen zu gewährleisten, die alle Ziele der Mission Ocean and waters in einem bestimmten Leuchtturmgebiet betreffen.
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Gewässer ist eine gebietsübergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit erforderlich, damit Lösungen wirksam umgesetzt und gemeinsame Probleme gelöst werden können.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge zeigen, wie ihre Aktivitäten und Ergebnisse die Ziele der Mission erreichen werden, und zwar im Einklang mit dem Zeitrahmen der Missionsphasen, d. h. bis 2030 für die "Einführungs- und Ausweitungsphase". Die Vorschläge sollten gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen vorsehen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge auf der Grundlage bestehender Verwaltungsstrukturen und -netze sowie einschlägiger bestehender Tätigkeiten auf alle folgenden Tätigkeiten abzielen und diese zusammenführen
- Unterstützung der Vervielfältigung und des Upscales innovativer Lösungen in dem spezifischen Leuchtturm des Einzugsgebiets:
- Verbreitung und Sensibilisierung für geeignete, wirkungsvolle innovative und transformative Lösungen, um die Ziele der Mission zu erreichen;
- Organisation von Demonstrations- und Testaktivitäten für die innovativen Lösungen;
- Unterstützung des Zugangs zu Finanzmitteln und Mobilisierung geeigneter Investor*innen, z. B. durch Pitching-Veranstaltungen, Investor*innennetzwerke, Risikokapitalfonds, lokale Entrepreneurial Discovery-Prozesse usw.;
- Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers, u. a. durch Ausbildung und Qualifizierung;
- Unterstützung der Einbeziehung und Zusammenarbeit der "assoziierten Regionen", die für die Umsetzung der Missionsziele auf Ebene des Einzugsgebiets von wesentlicher Bedeutung sind;
- Konzeption und Durchführung relevanter Maßnahmen zur Förderung der Mission Ozeane und Gewässer und ihrer Aktivitäten, die sich an verschiedene Interessengruppen und die breite Öffentlichkeit richten, sowohl auf der Ebene des Einzugsgebiets als auch auf regionaler/lokaler Ebene: Verbreitung von Informationen, Austausch von Wissen und bewährten Praktiken über die Einführung innovativer Lösungen, über europäische und nationale Beschaffungsprozesse sowie über regulatorische Fragen;
- Unterstützung der Mobilisierung nationaler und regionaler Mittel sowie privater Finanzierungen für gemeinsame Ziele:
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen im Rahmen der Mission Ozeane und Gewässer, wie z. B. gemeinsame Programme oder Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für F&I-Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene (auf der Grundlage der derzeitigen Kofinanzierungsmaßnahmen des Programms), um Prioritäten von gemeinsamem Interesse auf transregionaler/nationaler Ebene anzugehen und eine kritische Masse und eine wirksame Nutzung der Ressourcen sicherzustellen;
- Unterstützung der Angleichung und Erprobung von Synergien zwischen regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung und anderen einschlägigen europäischen Programmen;
- sich auf nationaler/regionaler Ebene an einschlägige Finanzierungseinrichtungen wie Investitionsfonds, Banken und Philanthropen zu wenden, um die Mobilisierung der Mittel zu erleichtern;
- Unterstützung der vorkommerziellen Auftragsvergabe (PCP) und/oder der öffentlichen Auftragsvergabe für innovative Lösungen (PPI) durch Zusammenführung von Beschaffungsagenturen oder -abteilungen, die auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene für die Beschaffung innovativer Lösungen zuständig sind, um Investitionspläne auszutauschen und/oder gemeinsame Beschaffungen von Forschungsdienstleistungen oder innovativen Lösungen oder Produkten in den von der Mission Ozeane und Gewässer abgedeckten Bereichen zu planen.
- Beitrag zur allgemeinen Überwachung der Umsetzung der Mission durch Bereitstellung relevanter Informationen für jedes Leuchtturmgebiet im Einzugsgebiet und Zusammenarbeit mit den Projekten der Mission zur Sammlung relevanter Daten und Informationen;
- Stärkung der Leuchtturm-Governance und der Vernetzung:
- Zusammenarbeit mit dem Missionssekretariat, um eine kohärente und rechtzeitige Umsetzung der Einsatz- und Upscaling-Phase der Mission in den Leuchtturmgebieten zu gewährleisten;
- Einbindung relevanter neuer Aktionen und Initiativen in die Charta der Mission, um ihre Sichtbarkeit und mögliche Nachahmung/Übernahme zu fördern, auch durch die Verbindung mit anderen relevanten Initiativen im Einzugsgebiet wie Aktionen der Ozeandekade und Partnern;
- eine wirksame und partizipatorische Governance-Struktur für den Leuchtturm des Meeresbeckens zu unterstützen, die die wichtigsten sektorübergreifenden Stakeholder auf der Ebene des Meeres-/Flussbeckens einbezieht und sowohl die Meeres- als auch die Binnengewässer sowie das Land-Meer-Kontinuum abdeckt, und die Zusammenarbeit und Vernetzung zur Erreichung der drei Ziele der Mission "Ozeane und Gewässer bis 2030" zu gewährleisten
- Verbindung zu den Maßnahmen und Initiativen der UN-Ozeandekade und Förderung der internationalen Zusammenarbeit (z. B. UN ECOP, OECD usw.);
- Konsolidierung bestehender nationaler und regionaler Missionszentren oder Unterstützung ihrer Einrichtung, falls noch nicht vorhanden, um den Rahmen für die Koordinierung und Abstimmung von Politiken, Initiativen und Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene zu schaffen, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Nationalen Kontaktstellen (NKS) und den Mitgliedern des Missionsausschusses, sofern relevant;
- einen regelmäßigen Austausch bewährter Praktiken zwischen den Missionszentren dieser Mission und den anderen vier EU-Missionen zu organisieren, z.B. im Bereich des Engagements von Interessengruppen und Bürger*innen, der langfristigen Nachhaltigkeit von Missionszentren und des Aufbaus von Synergien.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen früherer Missionsarbeitsprogramme wie Prep4Blue, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS und EcoDaLLi oder auf Maßnahmen zur Förderung von Vernetzung und Engagement aufbauen und diese verbessern.
Dieses Thema unterstützt die Folgemaßnahmen zur Mitteilung vom Juli 2023 über die Bewertung der EU-Missionen.
Erwartete Ergebnisse
Der für die erste Phase der Mission konzipierte "Leuchtturm"-Ansatz für das Einzugsgebiet wird durch die Unterstützung von einzugsgebietsspezifischen Aktivitäten zur Umsetzung aller Missionsziele und die Entwicklung weiterer Lösungen, die für die Replizierung und Ausweitung in der zweiten Phase erforderlich sind, verbessert und damit die Zusammenarbeit und die Steuerung auf Ebene des Einzugsgebiets gestärkt. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Resultaten beitragen werden:
- Strukturierungseffekt zur Förderung und/oder Konsolidierung der nationalen und regionalen Knotenpunkte, die die Umsetzung aller Ziele der Mission "Ozeane und Gewässer" auf Einzugsgebietsebene unterstützen und die Kohärenz und Abstimmung von Strategien, Initiativen und Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene gewährleisten;
- gut koordinierte Aktivitäten, die durch einen kohärenten Überwachungsrahmen untermauert werden, um die Umsetzung und das Erreichen der Ziele der Mission zu bewerten;
- Wirksame Bereitstellung von technischen Dienstleistungen, Governance- und Geschäftsmodellen für lokale Stakeholder zur Unterstützung und Gewährleistung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung der Einzugsgebiete;
- ein gut funktionierendes Innovations-Ökosystem im Einzugsgebiet, das für Investoren und Unternehmen attraktiv ist;
- Verstärkte und wirksame Sensibilisierung für die Mission und Einbeziehung der Bürger*innen in ihre Umsetzung auf See-/Flussgebietsebene;
- Verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leuchttürmen (Meeres-/Flusseinzugsgebiete);
- Stärkere Einbeziehung der öffentlichen Beschaffungsstellen in den Innovationszyklus und beschleunigte Übernahme innovativer Lösungen;
- Die regionale Umsetzung der UN-Dekade "Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021-30" wird gestärkt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die vier verschiedenen Missionsgebiete abdeckt (1. Atlantik und Arktis, 2. Mittelmeer, 3. Ostsee und Nordsee, 4. Donau, einschließlich Schwarzes Meer), werden die Zuschüsse nicht nur für die Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag mit der höchsten Einstufung innerhalb jedes Meeresbeckens, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags angegeben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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