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Call-Eckdaten
Kontinuum des kognitiven Rechnens: Intelligenz und Automatisierung für eine effizientere Datenverarbeitung (KI, Daten und Robotik Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DATA-01-04
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Cloud-Edge-Kontinuum muss nahtlose Verwaltungsschemata bieten, damit Dienste und Daten über verschiedene Anbieter, Konnektivitätsarten und Netzzonen hinweg verarbeitet werden können. Dies erfordert innovative Verwaltungstechniken und Berechnungsmethoden für das gesamte Datenverarbeitungskontinuum von der Cloud über Edge bis zum IoT, die durch Swarm Computing und dezentrale Intelligenz ermöglicht werden.
Call-Ziele
Das Cloud-Edge-Kontinuum umfasst hyperverteilte Computing-Ansätze, die Ressourcen von IoT- und Remote-Edge-Geräten über föderierte Fog/Edge-Computing-Knoten bis hin zu zentralen Cloud-Computing-Zentren und hybriden Cloud-Modellen umfassen, die Techniken der künstlichen Intelligenz nutzen, um die Automatisierung und dynamische Anpassung der Ressourcenverwaltung in Cloud- und Edge-Systemen voranzutreiben und so Computing-Aufgaben in dezentralen und zentralen Computing-Umgebungen intelligent auszugleichen, um Ressourcen und Dienstqualität zu optimieren.
Der Schwerpunkt sollte auf autonomen und KI-gestützten Verwaltungsschemata und Datenverarbeitungsmethoden liegen, die diesen Übergang zu einem Compute-Kontinuum mit starken Kapazitäten am Edge und Fog/IoT-Edge auf energieeffiziente und vertrauenswürdige Weise ermöglichen. Es müssen intelligente Mechanismen zur Orchestrierung von Daten, Daten und Code integriert werden, die eine effiziente Wertschöpfung aus den riesigen Datenmengen ermöglichen, die am Rande des Netzes generiert werden, und die ein noch nie dagewesenes Maß an Ressourcendynamik und Skalierbarkeit im gesamten Rechenkontinuum unterstützen.
Das Konzept sollte neuartige automatisierte Managementwerkzeuge, Programmiermodelle, Lern- und Entscheidungsfindungsmethoden sowie Ansätze vorsehen, die in der Lage sind, durchgängige Sicherheit und Identitätsmanagement, Ressourcenheterogenität, extreme Skalierbarkeit und Fehlertoleranz zusammen mit Elastizität zur flexiblen Zuweisung von Ressourcen und Aufgaben zu bewältigen. Im Bereich des Lernens müssen die Methoden in der Lage sein, eine Lösung für (kontinuierliches) föderiertes Lernen aus über den Rand und im Netz verteilten Daten zu liefern. Für das Sicherheits- und Identitätsmanagement wird erwartet, dass die Vorschläge modernste Technologien anwenden, Synergien entwickeln und sich auf Aktivitäten und Ergebnisse in Cluster 3 beziehen (nämlich HORIZON-CL3-2023-CS-01-01: Secure Computing Continuum (IoT, Edge, Cloud, Dataspaces) und HORIZON-CL3-2023-CS-01-02: Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Identitätsmanagement).
Bei der Ressourcenheterogenität sollte die Vielfalt der mit Speicher- und Verarbeitungskapazitäten ausgestatteten Geräte am Edge und ihre spezifischen Merkmale (z. B. ressourcenbeschränkte Geräte) berücksichtigt werden, aber auch die zunehmend verfügbare Vielfalt an Prozessorarchitekturen für diese Geräte, einschließlich, soweit möglich, neuer offener Lösungen (z. B. RISC-V).
Zur Unterstützung des verteilten maschinellen Lernens und der Entscheidungsfindung sind neuartige Ansätze erforderlich, die das richtige Gleichgewicht zwischen zentralen und dezentralen Lösungen bieten, um die Energieeffizienz, Belastbarkeit und Effektivität des Systems zu maximieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Interaktion zwischen verschiedenen Organisationen ohne ausdrückliche gemeinsame Nutzung von Daten zu verbessern.
Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Lösungen Instrumente und Mechanismen umfassen, die eine Optimierung der Energieeffizienz und der ökologischen Nachhaltigkeit ermöglichen, wobei die durchgängige Datenverarbeitung über das gesamte Kontinuum hinweg berücksichtigt wird. Interoperabilitätskonzepte (basierend auf offenen Standards, Interoperabilitätsmodellen und offenen Plattformen) sollten gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien entwickeln und sich auf die Aktivitäten und Ergebnisse des Programms "Digitales Europa" (DEP) und alle bestehenden oder entstehenden wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) beziehen.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan und Südkorea.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Offenheit und offene strategische Autonomie in der sich entwickelnden Daten- und KI-Wirtschaft über das gesamte Datenverarbeitungskontinuum hinweg, einschließlich angepasster Systemintegration am Rande und auf Geräteebene, Validierung von Schlüsselsektoren und Förderung europäischer Wertschöpfungsketten zur Beschleunigung und Steuerung des digitalen und grünen Übergangs.
- Wegbereitung für eine strategische industrielle Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist, durch den Aufbau offener Plattformen, die ein entstehendes industrielles Open-Edge-Ökosystem untermauern, das für den Aufbau einer ausgereiften europäischen Lieferkette entscheidend ist.
- Aufbau von adaptivem Hybrid-Computing, kognitiven Clouds und Edge-Intelligenz über die heutigen Investitionen in die Dateninfrastruktur hinaus.
- Bessere internationale Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnerregionen, die ein Mindestmaß an Interoperabilität und Übertragbarkeit gewährleisten und dadurch den Wettbewerb auf dem Markt für Cloud-/Edge-Dienste für die europäische Cloud-/Edge- und Softwareindustrie fördern und den europäischen Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Kontakt
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