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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Kontinuum des kognitiven Rechnens: Intelligenz und Automatisierung für eine effizientere Datenverarbeitung (KI, Daten und Robotik Partnerschaft)

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 4 - Ziel 3: Weltweit führende Daten- und Computertechnologien und Datenverarbeitungstechnologien
Call NummerHORIZON-CL4-2023-DATA-01-04
TermineÖffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote100 %
Budget des Calls € 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektzwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Cloud-Edge-Kontinuum muss nahtlose Verwaltungsschemata bieten, damit Dienste und Daten über verschiedene Anbieter, Konnektivitätsarten und Netzzonen hinweg verarbeitet werden können. Dies erfordert innovative Verwaltungstechniken und Berechnungsmethoden für das gesamte Datenverarbeitungskontinuum von der Cloud über Edge bis zum IoT, die durch Swarm Computing und dezentrale Intelligenz ermöglicht werden.

Call-Ziele

Das Cloud-Edge-Kontinuum umfasst hyperverteilte Computing-Ansätze, die Ressourcen von IoT- und Remote-Edge-Geräten über föderierte Fog/Edge-Computing-Knoten bis hin zu zentralen Cloud-Computing-Zentren und hybriden Cloud-Modellen umfassen, die Techniken der künstlichen Intelligenz nutzen, um die Automatisierung und dynamische Anpassung der Ressourcenverwaltung in Cloud- und Edge-Systemen voranzutreiben und so Computing-Aufgaben in dezentralen und zentralen Computing-Umgebungen intelligent auszugleichen, um Ressourcen und Dienstqualität zu optimieren.

Der Schwerpunkt sollte auf autonomen und KI-gestützten Verwaltungsschemata und Datenverarbeitungsmethoden liegen, die diesen Übergang zu einem Compute-Kontinuum mit starken Kapazitäten am Edge und Fog/IoT-Edge auf energieeffiziente und vertrauenswürdige Weise ermöglichen. Es müssen intelligente Mechanismen zur Orchestrierung von Daten, Daten und Code integriert werden, die eine effiziente Wertschöpfung aus den riesigen Datenmengen ermöglichen, die am Rande des Netzes generiert werden, und die ein noch nie dagewesenes Maß an Ressourcendynamik und Skalierbarkeit im gesamten Rechenkontinuum unterstützen.

Das Konzept sollte neuartige automatisierte Managementwerkzeuge, Programmiermodelle, Lern- und Entscheidungsfindungsmethoden sowie Ansätze vorsehen, die in der Lage sind, durchgängige Sicherheit und Identitätsmanagement, Ressourcenheterogenität, extreme Skalierbarkeit und Fehlertoleranz zusammen mit Elastizität zur flexiblen Zuweisung von Ressourcen und Aufgaben zu bewältigen. Im Bereich des Lernens müssen die Methoden in der Lage sein, eine Lösung für (kontinuierliches) föderiertes Lernen aus über den Rand und im Netz verteilten Daten zu liefern. Für das Sicherheits- und Identitätsmanagement wird erwartet, dass die Vorschläge modernste Technologien anwenden, Synergien entwickeln und sich auf Aktivitäten und Ergebnisse in Cluster 3 beziehen (nämlich HORIZON-CL3-2023-CS-01-01: Secure Computing Continuum (IoT, Edge, Cloud, Dataspaces) und HORIZON-CL3-2023-CS-01-02: Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Identitätsmanagement).

Bei der Ressourcenheterogenität sollte die Vielfalt der mit Speicher- und Verarbeitungskapazitäten ausgestatteten Geräte am Edge und ihre spezifischen Merkmale (z. B. ressourcenbeschränkte Geräte) berücksichtigt werden, aber auch die zunehmend verfügbare Vielfalt an Prozessorarchitekturen für diese Geräte, einschließlich, soweit möglich, neuer offener Lösungen (z. B. RISC-V).

Zur Unterstützung des verteilten maschinellen Lernens und der Entscheidungsfindung sind neuartige Ansätze erforderlich, die das richtige Gleichgewicht zwischen zentralen und dezentralen Lösungen bieten, um die Energieeffizienz, Belastbarkeit und Effektivität des Systems zu maximieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Interaktion zwischen verschiedenen Organisationen ohne ausdrückliche gemeinsame Nutzung von Daten zu verbessern.

Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Lösungen Instrumente und Mechanismen umfassen, die eine Optimierung der Energieeffizienz und der ökologischen Nachhaltigkeit ermöglichen, wobei die durchgängige Datenverarbeitung über das gesamte Kontinuum hinweg berücksichtigt wird. Interoperabilitätskonzepte (basierend auf offenen Standards, Interoperabilitätsmodellen und offenen Plattformen) sollten gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien entwickeln und sich auf die Aktivitäten und Ergebnisse des Programms "Digitales Europa" (DEP) und alle bestehenden oder entstehenden wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) beziehen.

Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.

Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan und Südkorea.

Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.

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Erwartete Ergebnisse
  • Verbesserte Offenheit und offene strategische Autonomie in der sich entwickelnden Daten- und KI-Wirtschaft über das gesamte Datenverarbeitungskontinuum hinweg, einschließlich angepasster Systemintegration am Rande und auf Geräteebene, Validierung von Schlüsselsektoren und Förderung europäischer Wertschöpfungsketten zur Beschleunigung und Steuerung des digitalen und grünen Übergangs.
  • Wegbereitung für eine strategische industrielle Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist, durch den Aufbau offener Plattformen, die ein entstehendes industrielles Open-Edge-Ökosystem untermauern, das für den Aufbau einer ausgereiften europäischen Lieferkette entscheidend ist.
  • Aufbau von adaptivem Hybrid-Computing, kognitiven Clouds und Edge-Intelligenz über die heutigen Investitionen in die Dateninfrastruktur hinaus.
  • Bessere internationale Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnerregionen, die ein Mindestmaß an Interoperabilität und Übertragbarkeit gewährleisten und dadurch den Wettbewerb auf dem Markt für Cloud-/Edge-Dienste für die europäische Cloud-/Edge- und Softwareindustrie fördern und den europäischen Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.


Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:

  • TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
  • TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
  • TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
  • TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
  • TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
  • TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
  • TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
  • TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
  • TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)

Zusatzinformationen

Themen
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 50 Seiten.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 3 (339kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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