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Call-Eckdaten
Mehr Fußgänger*innen und Radfahrer*innen: Nutzen für die Gesundheit, Verringerung der Emissionen und Integration von aktiver Mobilität und Mikromobilitätsgeräten mit intelligenten Technologien und Infrastrukturen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-06-CIT-CANCER-01
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Sicherheit und Zugänglichkeit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu verbessern, sie in die Verkehrssysteme zu integrieren, intelligente Technologien zu nutzen und verschiedene Stakeholder für eine wirksame Umsetzung und Schulung einzubeziehen.
Call-Ziele
Mobilität und Verkehr sind wichtige Bestandteile im Leben von allen Bürger*innen, insbesondere in Städten, unabhängig von deren Größe und Bevölkerungsdichte. Dennoch ist der Verkehr nach wie vor eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen, Luft-, Lärm-, Boden- und Wasserverschmutzung. Staus und die Verknappung des öffentlichen Raums stellen nach wie vor ein ernsthaftes Problem für die Effizienz der Verkehrssysteme dar und beeinträchtigen die Lebensqualität der betroffenen Gebiete zu erheblichen Kosten für Gesellschaft und Wirtschaft.
Aktive Mobilitätsformen wie Gehen und Radfahren stellen eine nachhaltige und gesunde Form der Mobilität dar, die ein beträchtliches Potenzial hat, die Dekarbonisierung des städtischen Verkehrs zu unterstützen und dazu beizutragen, das EU-weite Ziel zu erreichen, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz klimaneutral zu werden.
Nach Angaben der WHO stehen Bewegungsmangel, Übergewicht und Fettleibigkeit in Zusammenhang mit vielen Krebsarten: Regelmäßige körperliche Aktivität, die Aufrechterhaltung eines gesunden Körpergewichts und eine gesunde Ernährung können das Risiko verringern. Auch die Luftverschmutzung wird mit mehreren bösartigen Erkrankungen, insbesondere Lungenkrebs, in Verbindung gebracht: Eine Steigerung der Nutzung des Fahrrads und des Gehens ist ein vielversprechender, kostengünstiger und gerechter Weg zu mehr körperlicher Aktivität und damit zur Verringerung des Krebsrisikos. Wenn sich Patient*innen während oder nach einer Krebsbehandlung körperlich betätigen, kann dies die Genesung fördern, das Auftreten von Zweitkrebs und anderen chronischen Krankheiten verringern, die Überlebensrate erhöhen und damit die Lebensqualität verbessern.
Angesichts der steigenden Zahl aktiver Mobilitätsnutzer*innen und der zunehmenden Nutzung von Mikromobilitätsgeräten sind Verbesserungen im Hinblick auf eine hochwertige Infrastruktur sowie eine wirksame Planung und Vorbereitung erforderlich. Dazu gehören die Erstellung von Rad- und Fußwegenetzplänen, die Anhebung der Standards in Planungsleitfäden, die Verknüpfung des Rad- und Fußverkehrs mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr, sowie Verbesserungen bei der Steuerung des Verkehrssystems und der Verkehrsströme.
Während Autos immer stärker (inter-)vernetzt werden, ist mehr Arbeit erforderlich, um zu testen, wie E-Bikes, E-Scooter und Mikromobilitätsgeräte in die Gestaltung "intelligenter" Infrastrukturen durch Maßnahmen der Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastrukturen in intelligenten Verkehrssystemen einbezogen werden können. Vernetzte Mobilität / Kooperative Intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) sind in der Entwicklung, aber andere Verkehrsteilnehmende wie (E-)Fahrräder und E-Scooter müssen noch integriert werden. Obwohl einige europäische Städte bereits Anwendungsfälle von Fahrrädern im Bereich intelligenter Verkehrssysteme getestet haben, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Arbeit an C-ITS auf diese auszuweiten. Zusätzliche Anstrengungen sollten zu mehr Sicherheit durch die digitale Straßeninfrastruktur und zu einer Erhöhung des Anteils der Fahrräder am Verkehrsaufkommen führen.
Von den Vorschlägen wird daher erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
1) Verbesserung der Qualität, Sicherheit, Quantität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Attraktivität der Infrastruktur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch:
- Bereitstellung eines aktuellen Stands der Umsetzung von Strategien, Programmen und Projekten für den Fuß- und Radverkehr in Stadt-, Verkehrs-, Forschungs- und Gesundheitsstrategien und -plänen sowie der sozioökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Vorteile, die sich aus dem nachgewiesenen Potenzial zur Emissionsreduzierung ergeben.
- Ausarbeitung von Netzplänen für die Rad- und Fußgänger*inneninfrastruktur, die die Multimodalität durch die Verknüpfung des Rad- und Fußgänger*innenverkehrs mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere dem öffentlichen Verkehr, und durch die Verbesserung des Netz- und Verkehrsflussmanagements fördern.
- Entwicklung von Fallstudien und Ermittlung bewährter Praktiken, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Sicherheit, Quantität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Attraktivität der Fußgänger*innen- und Radverkehrsinfrastruktur.
2) Verbesserung der Integration und des Anteils der aktiven Mobilität am Gesamtverkehr:
- Entwicklung einer Fallstudie, um herauszufinden, wie Gehen und Radfahren zur Verbesserung der Symptome und der Lebensqualität von Krebspatient*innen beitragen können.
- Untersuchung der Integration von Fußgänger*innen- und Radfahrstrategien und -projekten in Stadtentwicklungs-, Verkehrsforschungs- und Gesundheitsstrategien und -plänen durch eine vergleichende Analyse von mindestens zehn EU-Städten, die unter Berücksichtigung der geografischen Ausgewogenheit, der Größe und der Bevölkerungszahl sowie des unterschiedlichen Niveaus der aktiven Mobilität ausgewählt wurden.
- Demonstration innovativer Lösungen zur Erhöhung des Anteils aktiver Mobilität in neuen und/oder bestehenden Living Labs, u. a. durch Erprobung taktischer städtebaulicher Maßnahmen in realen städtischen Räumen.
- Erprobung von Verhaltensänderungen in Bezug auf die Nutzung des Gehens und Radfahrens bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch Umsetzungsforschung. Identifizierung und Beseitigung spezifischer Engpässe und Hindernisse, die die Umsetzung von Verhaltensänderungen verhindern.
- Förderung des Austauschs von Wissen, Erfahrungen und bewährten Praktiken bei der Umsetzung und Ausweitung innovativer Lösungen für das Gehen und Radfahren, die in anderen Städten nachgeahmt und ausgeweitet werden könnten.
- Unterstützung der Entwicklung lokaler, regionaler und nationaler aktiver Mobilitätsstrategien und deren Umsetzung in den an der Aktion teilnehmenden Städten, was zu einer Steigerung des Anteils des Fuß- und Radverkehrs um mindestens 30 % in den Folgestädten führt und somit zur Umsetzung der entsprechenden EU-Politik und insbesondere der Europäischen Erklärung zum Radverkehr beiträgt.
3) Einsatz intelligenter Technologien und Integration in Verkehrsmanagementsysteme/Ampelmanagement auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene, auch in der neuen "intelligenten" Infrastruktur:
- Untersuchung der Bedingungen und Infrastrukturanforderungen für die Integration von E-Bikes und Mikromobilitätsgeräten in Verkehrsmanagementsysteme/Ampelmanagement.
- Identifizierung und Erprobung von Anwendungsfällen für die Ausweitung der Technologie für vernetzte Fahrzeuge (C-ITS) auf das Fahrrad, die Mikromobilität, das Bike-Sharing usw., um den Beitrag dieser Verkehrsträger zu einem nachhaltigen städtischen Mobilitätssystem zu erhöhen.
- Erkundung der Bedingungen für eine breitere Einführung intelligenter Technologien im Fahrrad-/Mikromobilitätssektor unter Berücksichtigung der neuesten rechtlichen Entwicklungen und aufbauend auf den Ergebnissen früherer europäischer F&I-Projekte.
4) Koordinierung/Austausch/Kapazitätsaufbau zur Steigerung der Akzeptanz der aktiven Mobilität durch:
- Unterstützung der weiteren Koordinierung, des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren, einschließlich Schulungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, sowie Aktivitäten zur Mitgestaltung und zum Engagement der Bürger*innen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Stands der Erfahrungen und der Entwicklung von Strategien für das Gehen und Radfahren in Europa.
- Einbeziehung einer Vielzahl von Stakeholdern, z. B. lokale/regionale/nationale Verkehrs-, Forschungs- und Gesundheitsbehörden, Krebshilfeorganisationen, Hochschulen, Behörden und Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs, Fachleute für urbane Mobilität, Anbieter gemeinsamer Mobilitätsdienste, Bürger*innenvereinigungen, Interessenverbände sowie Industrieverbände und -vertretungen.
Zu diesem Thema werden Vorschläge von Konsortien benötigt, die mindestens fünf "Lead Cities" und fünf "Follower Cities" umfassen, die jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land angesiedelt sind und eine ausgewogene geografische Verteilung widerspiegeln. Die Konsortien sollten lokale Behörden und andere relevante Interessengruppen zusammenbringen, um gemeinsam Pakete technologischer und nicht-technologischer Innovationen und politischer Maßnahmen zu testen und umzusetzen.
Dieser Themenbereich erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas ausgewählt werden, tragen zur Umsetzung von EU-Politiken und -Strategien bei, die eine nachhaltige urbane Mobilität fördern, wie z. B. der europäische Green Deal, die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, der neue Rahmen für urbane Mobilität, die Empfehlung zu nationalen SUMP-Förderprogrammen und insbesondere die aktive Mobilität, einschließlich der EU-Erklärung zum Radverkehr, sowie einen Beitrag zur Umsetzung der Krebsbekämpfungsmission und des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, insbesondere zur Förderung der aktiven Mobilität als wirksames Mittel zur Krebs- und Adipositasprävention, und zur Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung der Umweltverschmutzung, seiner Ziele für 2030 und der einschlägigen Leitinitiativen, insbesondere zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen (vorzeitige Todesfälle) der Luftverschmutzung um mehr als 55 % und des Anteils der Menschen, die chronisch durch Verkehrslärm gestört werden, um 30 %, mit zahlreichen positiven Nebeneffekten in anderen Bereichen.
Die Vorschläge sollten eine aktive Zusammenarbeit zwischen den im Rahmen dieses Themas ausgewählten Projekten - zur Verbreitung, Bewertung und Koordinierung - vorsehen, die durch die Initiative CIVITAS und innerhalb dieser Initiative durch die Unterzeichnung einer Absichtserklärung erleichtert wird. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass im Arbeitsplan angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthalten sind. Eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, ist in der Antragsphase nicht erforderlich und kann in der Phase der Finanzhilfevereinbarung näher definiert werden. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform (HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03) ist von wesentlicher Bedeutung und sollte über die CIVITAS-Initiative erfolgen. Letztere sollte durch eine Kooperationsvereinbarung klare Verbindungen mit dem Missionsportfolio herstellen, um Synergien und Komplementaritäten zu erzielen. Die Kommission wird die missionsspezifische Koordinierung durch künftige Maßnahmen erleichtern, insbesondere durch die Förderung des Austauschs mit anderen Vorschlägen. Daher werden erfolgreiche Bewerbende aufgefordert, sich dem Cluster "Prävention" für die Mission zur Krebsbekämpfung anzuschließen, die im Jahr 2022 eingerichtet wird. In diesem Zusammenhang wird die Kommission gegebenenfalls die Rolle eines Vermittlers übernehmen, auch in Bezug auf einschlägige Initiativen und Stakeholedr. Eine Zusammenarbeit mit der Partnerschaft Driving Urban Transitions (DUT) wird empfohlen.
Die Vorschläge sollten eine Bestandsaufnahme der im Rahmen einschlägiger EU- und/oder nationaler Projekte durchgeführten Arbeiten vornehmen und auf den Ergebnissen bestehender Studien aufbauen. Um Komplementarität insbesondere bei Aspekten der Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten, werden die im Rahmen dieses Themas ausgezeichneten Projekte aufgefordert, mit den Projekten, die im Rahmen des Themas Horizont-2025-D6-12 "Sicherheit von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Nutzer*innen anderer Mikromobilitätsgeräte" ausgewählt werden, in Verbindung zu treten und zusammenzuarbeiten.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die Städte machen Fortschritte bei der Erreichung ihrer Klimaneutralitätsziele und der Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um mindestens 15 %, indem sie das Zufußgehen und Radfahren fördern und Infrastrukturen und Dienstleistungen für das Zufußgehen, das Radfahren und die Mikromobilität (z. B. Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter) in multimodale Verkehrsnetze einbeziehen;
- Erhöhung des Anteils des Fuß- und Radverkehrs in den Folgestädten, insbesondere Erhöhung der Anzahl der täglichen Wege zu Fuß und mit dem Fahrrad um mindestens 30 %;
- Verstärkte Integration von (E-)Bikes und E-Scootern (und anderen "intelligenten" Mikromobilitätsfahrzeugen) in die digitale und grüne Straßeninfrastruktur durch Ausweitung der Arbeit an kooperativen intelligenten Verkehrssystemen (C-ITS) auf diese Fahrzeuge, um ihren Anteil am Verkehrsaufkommen und ihre Sicherheit zu erhöhen;
- Als Rückmeldung an die EU-Forschungs-, Gesundheits- und Verkehrspolitik wird ein umfassender EU-Leitfaden zur Förderung des (1) Zufußgehens, (2) Radfahrens und (3) der Mikromobilität in Städten entwickelt, der Folgendes umfasst
- konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, Sicherheit, Quantität, Kontinuität und Attraktivität der Fußgänger-/Geh- und Radverkehrsinfrastruktur;
- verbesserte Integration von Fußgänger*innen-, Radfahrer*innen- und Mikromobilität in Verkehrsmodelle und städtische Verkehrsmanagementsysteme/Ampelmanagement auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene;
- Konkrete Maßnahmen für Industrie und Stadtplaner*innen zur Nutzung intelligenter Technologien, um eine gesunde Verhaltensänderung herbeizuführen und mehr Menschen zur Nutzung aktiver Verkehrsmittel zu bewegen;
- Unterstützung und Anleitung für städtische Verkehrsbehörden beim Aufbau von Partnerschaften mit den zuständigen lokalen/regionalen/nationalen Gesundheitsbehörden zur Förderung von Projekten und Lösungen für aktive Mobilität, die einen quantifizierbaren Gesundheitsnutzen für die Stadtbevölkerung aufweisen. Insbesondere durch Umsetzungsforschung zur Krebsprävention durch Steigerung der körperlichen Aktivität und Verringerung der Fettleibigkeit sowie zur Frage, wie Gehen und Radfahren die Symptome und Nebenwirkungen von Krebspatient*innen verbessern können.
Die erwarteten Ergebnisse sollten durch klare Indikatoren mit Basiswerten und quantifizierten Zielen unterstützt werden, die für jede Stadt überwacht werden. Die erwarteten Ergebnisse sollten den erwarteten technologischen und politischen Entwicklungen Rechnung tragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Achtung! An dieser Aufforderung müssen mindestens fünf Rechtspersonen, die "Lead Cities" sind, und fünf Rechtspersonen, die "Follower Cities" sind, als Begünstigte teilnehmen, die jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind. Darüber hinaus muss mindestens die Hälfte der Begünstigten der "Lead Cities" und "Follower Cities" zu den Städten gehören, die für die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte ausgewählt wurden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionierungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Vorkehrungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn geschlossen werden muss.
Bei Finanzhilfen, die im Rahmen dieses Themas gewährt werden, sollten die förderfähigen Kosten für größere Infrastrukturarbeiten im Zusammenhang mit der Einführung/Installation von Lösungen für das Gehen und Radfahren nicht mehr als 20 % der gesamten förderfähigen Kosten ausmachen. Die Eigenmittel der Begünstigten und/oder die Mobilisierung und Hebelwirkung zusätzlicher Investitionen aus anderen EU-Programmen und -Initiativen (z. B. EU-Struktur- und Investitionsfonds) und/oder anderen privaten oder öffentlichen Quellen könnten die verbleibenden Investitionskosten ausmachen, um die wirtschaftliche und finanzielle Nachhaltigkeit des Projekts zu sichern.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags angegeben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
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