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Call-Eckdaten
Neuartige ganzheitliche intelligente Werkzeuge für variable Nachrüstungen und dekarbonisierte Szenarien (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-13
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In dem Bestreben, durch die Nachrüstung Energieeinsparungen zu erzielen, ergeben sich neue Konstruktionsanforderungen und -beschränkungen, z. B. durch die Einführung neuer kohlenstoffarmer Kraftstoffe und neuer zusätzlicher Antriebssysteme (z. B. windunterstützte Systeme). Außerdem sind andere technische Maßnahmen für die Nachrüstung bestehender Schiffe aufgrund anderer Schwierigkeiten oder hoher Kosten noch nicht "standardisiert".
Call-Ziele
Es mangelt auch an Erfahrung bei der Konstruktion/Umrüstung dieser neuen Lösungen. Ein praktisches Beispiel ist die Umgestaltung des Raumes bei der Elektrifizierung des Schiffes, einschließlich der Installation von schweren Batteriesätzen, eine Lösung, die Raum nutzt: aber die Veränderung des Schiffsvolumens und der Gewichtsverteilung entlang des Balkens könnte starke Auswirkungen auf die dynamische Stabilität des Schiffes haben.
Die Entwicklung von Ad-hoc-Web-Tools und -Leitfäden zur Unterstützung der Nachrüstung wird derzeit auf der Grundlage der begrenzten Anzahl neuer kleinerer Demonstrationsanlagen im Rahmen laufender Projekte (z. B. Green Marine, RETROFIT55 usw.) entwickelt.
Bei diesen Ansätzen werden ausgereifte und neue Technologien kombiniert und ein entscheidungsunterstützendes System (DSS) geschaffen, das diese Lösungen integriert. Auch wenn die Endergebnisse noch nicht vorliegen, betrachten diese Projekte das Nachrüstungsproblem in einem silobasierten Modus, d. h. sie beinhalten keine vollständige multidisziplinäre Designoptimierung mit den gegenseitigen Wechselwirkungen zwischen den Technologien. Dies könnte zu Schwierigkeiten bei der Erreichung optimaler Gesamtziele führen, was wiederum nur begrenzte Auswirkungen auf den Übergang zu emissionsfreien Wasserfahrzeugen hat. Diese vereinfachten Strategien berücksichtigen in der Tat nicht die Interferenzen und gegenseitigen Einflüsse zwischen den verschiedenen an Bord installierten Nachrüstungssystemen (d. h. verfügbarer Raum und Nutzlast, Sicherheitsauflagen, elektrische Einschränkungen usw.): Mit anderen Worten, sie berücksichtigen das globale Problem der Nachrüstung nicht auf ganzheitliche Weise, was ein Hauptziel dieser Aufforderung ist. Außerdem könnten die ganzheitlichen intelligenten Werkzeuge Möglichkeiten für modulare oder serielle Lösungen erkunden, die die Kosten der Nachrüstung senken.
Darüber hinaus beobachten wir kurz- und mittelfristig mehrere laufende Regulierungsprozesse (IMO, EU, UNFCCC, ES-TRIN), in denen Rahmenwerke und Normen entwickelt werden, die den Schiffsverkehr in den nächsten Jahrzehnten prägen werden. Dieses weitere Element der Variabilität, d.h. die Ungewissheit der Dekarbonisierungsziele sowie die Variabilität der Kosten und der Verfügbarkeit von kohlenstoffneutralen Kraftstoffen, die in den derzeitigen Ansätzen noch nicht berücksichtigt sind, erfordern große Anstrengungen für neue ganzheitliche intelligente Nachrüstungsdesignwerkzeuge zur Erforschung multidisziplinärer Lösungen in variablen Dekarbonisierungsszenarien.
Innovative ganzheitliche intelligente Entwurfswerkzeuge mit einer multikriteriellen Strategie und KI-Simulatoren müssen schnell entwickelt und getestet werden, wenn wir einen wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einem emissionsfreien Verkehr auf dem Wasser leisten wollen, und zwar durch die Integration der vielen am Entwurf beteiligten Sektoren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Die Entwicklung eines neuartigen intelligenten digitalen Entwurfswerkzeugs, das Dekarbonisierungskonzepte (z. B. Antriebssysteme mit alternativen Brennstoffen, Hilfsantriebssysteme, erneuerbare Energiequellen usw.) vollständig integrieren und für Nachrüstungskonzepte verwendet werden kann;
- Das digitale Entwurfswerkzeug sollte in der Lage sein, mehrere Dekarbonisierungslösungen für in Betrieb befindliche Schiffe zusammen zu betrachten, gegenseitige Einflüsse zu berücksichtigen und bestehende Beladungsinstrumente (Software oder Datenpaket) zur Kontrolle von Stabilität, Gewicht und Rumpfstärke zu integrieren;
- Nachrüstungskonfigurationen können Änderungen der Betriebsarten (z. B. Langsamfahrt, Wetterrouting usw.) beinhalten, die auch unter Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Risikofaktoren bewertet werden sollten;
- Das Entwurfswerkzeug sollte auch eine Lebenszyklusperspektive vom Entwurf bis zur Verschrottung beinhalten;
- Vorläufige (zwischenzeitliche) Validierung des Entwurfsinstruments durch Tests im Modellmaßstab zwischen der ursprünglichen und der umgerüsteten Schiffslösung, wobei auch die Umweltauswirkungen der Lösungen bewertet werden, einschließlich der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Luftqualität und den Luft- und Unterwasserlärm;
- Abschließende Demonstration, Anwendung des Tools in sechs virtuellen Demonstrationen, eine für jeden der sechs Schiffstypen, die in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Zero-Emission Waterborne Transport Partnership aufgeführt sind, wobei mehrere Dekarbonisierungslösungen zusammen betrachtet werden und endgültige optimierte, umgerüstete Entwürfe erstellt werden, die unter betrieblichen Umgebungsbedingungen mit einem bestimmten Betriebsprofil getestet werden. Die Teilnahme von Schiffseigner*innen und -betreiber*innen an diesen virtuellen Demonstrationen sollte sichergestellt werden, um den Weg für eine weitere Markteinführung der Lösung und reale Nachrüstungen zu ebnen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Es werden neuartige ganzheitliche intelligente Werkzeuge für variable Nachrüstszenarien und neue Betriebsarten entwickelt und anschließend durch die Anwendung auf einen Testfall für nachgerüstete Schiffe demonstriert;
- Es werden Maßnahmen zur Überwindung der Grenzen der derzeitigen Generation von Planungswerkzeugen vorgeschlagen, die derzeit die Interferenzen und gegenseitigen Einflüsse zwischen den verschiedenen an Bord installierten Nachrüstsystemen nicht berücksichtigen;
- Beitrag zur Nachrüstung der bestehenden alternden Flotten in der EU;
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Werften, Schiffsausrüster und Reparaturwerften im Bereich der umweltfreundlichen maritimen Technologien durch die Entwicklung kosteneffizienter Lösungen, die die Schiffseigner*innen dabei unterstützen, die europäische Flotte klimaneutral und dennoch wettbewerbsfähig zu machen;
- Beschleunigte behördliche Genehmigungsverfahren, Best-Practice-Leitlinien und leicht anpassbare Strategien für die Nachrüstung durch Verringerung des kommerziellen Risikos der Einführung für Schiffseigner*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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