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Call-Eckdaten
Wissensaustausch und -verbreitung zur Unterstützung von F&I im Straßenverkehr in der EU und weltweit zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-19
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieses Themas ist die weitere Förderung von Forschung und Innovation (F&I), die zu einem nachhaltigen Straßenverkehr in Europa und auf internationaler Ebene führen.
Call-Ziele
Die Aktion soll dazu beitragen, den künftigen F&I-Bedarf zu ermitteln, eine größere Zahl innovativer Akteur*innen und Interessengruppen zu versammeln, eine breitere Beteiligung an EU-Aktivitäten anzuregen und die europäische und weltweite Verbreitung der Ergebnisse sowie die Ermittlung möglicher künftiger Maßnahmen im Hinblick auf eine neue europäische Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Diese Maßnahme soll einen positiven Beitrag zum Europäischen Forschungsraum, zu den europäischen Strategien für künftige Verkehrssysteme und zur Zusammenarbeit der EU mit internationalen Partnern im Bereich Forschung und Innovation leisten. Darüber hinaus wird diese Initiative den Klimaschutz und die Verbesserung der Luftqualität im Einklang mit den Zielen der Green Deals und der Vision Zero für die Straßenverkehrssicherheit unterstützen und einen Beitrag zu den Zielen der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung sowie zur digitalen Strategie der EU leisten.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit diesen Zielen müssen alle folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Erweiterung und Ausbau des künftigen europäischen F&I-Umfelds für den Straßenverkehr durch eine größere, innovativere und repräsentativere Zahl interessierter Akteur*innen, die derzeit in den bestehenden europäischen Plattformen, Netzen und Verbänden (sowohl geografisch als auch thematisch) weniger vertreten sein könnten;
- Ermittlung von Maßnahmen zur Unterstützung des F&I-Bereichs im Straßenverkehr, z. B. Ermittlung des Stands der Technik, künftiger und innovativer Anforderungen, potenzieller technischer Entwicklungen und weißer Flecken sowie potenzieller vorwettbewerblicher Aktivitäten;
- Ermittlung des aktuellen Stands der Technik und der Hindernisse für den Einsatz von EU-Forschungsergebnissen auf europäischer und internationaler Ebene, gemeinsame Entwicklung von Optionen zur Überwindung dieser Hindernisse, einschließlich der Entwicklung von Innovationsplänen und der Analyse von Wettbewerbsfragen, um die Angleichung der europäischen Akteur*innen in den folgenden spezifischen Bereichen zu unterstützen: "Emissionsfreie Mobilität in der Stadt", "Verbesserte Luftqualität", "Künftige Straßenverkehrssicherheit", "Emissionsfreie Langstreckenlogistik" und "Digitalisierung des Straßenverkehrs" (einschließlich aller relevanten Aspekte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, Big Data und softwaredefinierten Fahrzeugen);
- Bewertung der derzeitigen straßenverkehrsbezogenen Forschungsinfrastrukturen (RI) in Europa und darauf aufbauend Analyse und Ermittlung des Bedarfs im Hinblick auf eine Strategie für den Aufbau eines Ökosystems von Forschungsinfrastrukturen (RI) im Straßenverkehrssektor, das den Prioritäten und der strategischen Autonomie der EU sowie den Kapazitäten der EU für Spitzenforschung Rechnung trägt;
- Zur Förderung der Innovationsaspekte von F&I im Straßenverkehr werden mindestens vier spezifische Veranstaltungen oder Workshops organisiert, um den analysierten Technologiebedarf, die Trends und die Ergebnisse der oben genannten Punkte vorzustellen, zu diskutieren und zu verbreiten. Darüber hinaus wird erwartet, dass die jährlichen Straßenverkehrsforschungskonferenzen, die von der Europäischen Kommission, ERTRAC und den Partnerschaften 2Zero, CCAM und BATT4EU gemeinsam organisiert werden, direkt unterstützt werden (z. B. finanziell, organisatorisch, kommunikativ und verbreitungstechnisch);
- Unterstützung der Ermittlung und Ausweitung von Aktivitäten auf EU-Ebene in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Qualifizierung/Umschulung sowie Normung;
- Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit im Einklang mit den SDGs der Vereinten Nationen und zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie für den zukünftigen Straßenverkehrssektor:
- Im Anschluss an die vorangegangenen EU-US-Symposien zur Verkehrsforschung (die von der Europäischen Kommission mitorganisiert wurden) in den spezifischen Sektoren "Dekarbonisierung" und "Digitalisierung" soll eine eingehende Analyse der Durchführung und Bewertung der von der EU finanzierten Forschungsprojekte und -tätigkeiten vorgenommen werden, um die Angleichung an die USA (hauptsächlich im Rahmen der Programme DoE und DoT) in Bezug auf die technologischen, gesellschaftlichen, systemischen und räumlichen Dimensionen von FuI im Straßenverkehr zu unterstützen.
- Analyse der von der EU finanzierten Forschungsprojekte und -aktivitäten im Zusammenhang mit der Elektromobilität in städtischen Gebieten in Schwellenländern (insbesondere in Afrika, Asien und Lateinamerika) und Unterstützung der weiteren Verbreitung und Nachahmung umgesetzter Lösungen in anderen Regionen durch spezielle Workshops und Veranstaltungen, hauptsächlich online. Dies soll auch den Informationsaustausch von EU-Akteur*innen und Projekten mit wichtigen internationalen Kooperationsprogrammen wie dem Global Gateway und der Globalen Umweltfazilität der Vereinten Nationen (GEF) erleichtern.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Verstärkte Beteiligung von Akteur*innen und Interessenvertreter*innen an EU-Aktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs sowie Unterstützung einer kohärenteren und umfassenderen europäischen Ausrichtung in bestimmten identifizierten Bereichen;
- Identifizierung des Stands der Technik, der Anforderungen und Entwicklungen, des künftigen Bedarfs und der Hindernisse für die Förderung des Einsatzes von EU-F&I-Ergebnissen und Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Zukunft des europäischen Straßenverkehrs im Bereich F&I, einschließlich Fähigkeiten und Normen;
- Identifizierung einer möglichen erneuerten Strategie für Forschungsinfrastruktur-Ökosysteme im Straßenverkehrssektor;
- Verstärkte internationale Zusammenarbeit im Straßenverkehr mit entsprechenden nationalen und internationalen Organisationen und Unterstützung internationaler EU-Aktivitäten im Einklang mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, insbesondere in den USA und im globalen Süden;
- Weitreichende Verbreitung von Beiträgen aus der Straßenverkehrsforschung, insbesondere aus EU-finanzierten Projekten, die sich auf die Umsetzung des europäischen Green Deal, die neue europäische Industriepolitik, die digitale Strategie der Europäischen Union sowie die Vision Zero für die Straßenverkehrssicherheit konzentrieren;
- Wissensaustausch und weithin geförderte F&I-Aktivitäten, insbesondere über Straßenverkehrsveranstaltungen, um die Identifizierung künftiger Anforderungen, potenzieller Entwicklungen, weißer Flecken und vorwettbewerblicher Aktivitäten zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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