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Call-Eckdaten
Effiziente drahtlose stationäre bidirektionale Ladelösungen für leichte Straßenfahrzeuge (2ZERO-Partnerschaft) - Societal Readiness Pilot
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-01
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das kabellose, stationäre Laden für leichte Straßenfahrzeuge kann eine Lösung sein, um die Aufdringlichkeit der Ladeinfrastruktur zu minimieren, was in städtischen Umgebungen von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus kann es den Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen eine freihändige Aufladung ermöglichen, was insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder anderen Schwächen von Vorteil ist.
Call-Ziele
Der ganzheitliche Systemansatz für die Integration von E-Fahrzeugen in Stromnetze erfordert eine bidirektionale Stromversorgung zwischen E-Fahrzeugen und dem Netz, um die Nutzung der Batteriekapazität für netz- und marktorientierte Dienste zu maximieren. Jüngste Fortschritte bei der drahtlosen Bidirektionalität von Ladetechnologien begründen den Bedarf an zusätzlichen Demonstrationen mit weiter verbesserter Effizienz. Der Schwerpunkt dieses Themas liegt auf der Entwicklung des Ladesystems, der Integration des Systems in das Fahrzeug und seiner Demonstration im realen Betrieb. Begrenzte Optimierungen an Bordsystemen, die nicht direkt mit dem drahtlosen Laden zusammenhängen (z. B. BMS und Batterie), können bei entsprechender Begründung einbezogen werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwurf, Entwicklung und Demonstration kostengünstiger, standardisierter, sicherer, optisch nicht aufdringlicher, effizienter Technologien, Lösungen und nutzer*innenorientierter Dienste für das bidirektionale automatische drahtlose Laden von leichten Straßenfahrzeugen;
- Untersuchung von Möglichkeiten zur Maximierung der Effizienz durch das Design und die Positionierung von Ladeplatten und Leistungselektronik (z. B. automatische Positionierung des Fahrzeugs und/oder der Sender/Empfänger), um den Komfort und die soziale Akzeptanz beim Parken und stationären Laden zu erhöhen;
- Vermeidung nachteiliger Auswirkungen von Hindernissen wie Müll oder Schmutz, die die Energieübertragung stören und/oder Schäden verursachen könnten;
- Effiziente Systemintegration von bidirektionalen drahtlosen Ladeinfrastrukturen und -diensten zur Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen (EE), des Netzausgleichs und der Investitionsanalyse, wobei generative KI eingesetzt wird, wo dies sinnvoll ist;
- Analyse des ökologischen Fußabdrucks der Lösung nach einem Lebenszyklusbewertungsansatz (LCA), einschließlich Wiederverwendung, Reparatur und Recycling/Rückgewinnung, insbesondere zur Verringerung der Verwendung kritischer Rohstoffe, und Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse für die Entwicklung und den Einsatz der vorgeschlagenen Lösungen;
- Demonstration von Lösungen und Dienstleistungen in mindestens drei verschiedenen städtischen Gebieten (stadtnahe und/oder ländliche Gebiete sind ausgeschlossen) in den an Horizont Europa teilnehmenden Ländern unter Berücksichtigung unterschiedlicher klimatischer Bedingungen und über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten;
- Die Nutzung von Synergien mit Projekten im Zusammenhang mit dem softwaredefinierten Fahrzeug der Zukunft wird gegebenenfalls gefördert.
Bei diesem Thema handelt es sich um ein Societal-Readiness-Pilotprojekt:
- Die Vorschläge sollten den Anweisungen für das Societal-Readiness-Pilotprojekt folgen, wie sie in der Einleitung des Horizon Europe Hauptarbeitsprogramms 2025 für Klima, Energie und Mobilität beschrieben sind. Sie beinhalten die Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes zur Vertiefung der Überlegungen und der Reaktionsfähigkeit von Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Anliegen.
- Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der relevanten SSH-Expertise, einschließlich der Einbeziehung von SSH-Expert*innen in das Konsortium, um die gesellschaftliche Bereitschaft sinnvoll zu unterstützen. Insbesondere wird erwartet, dass das SSH-Fachwissen die sozio-technologische Schnittstelle erleichtert und die Gestaltung der Projektziele mit Aktivitäten im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Bereitschaft ermöglicht.
Das/die Projekt(e) sollte(n) zu den Aktivitäten bestehender Arbeitsgruppen für die Definition von Standards für das drahtlose Laden von Elektrofahrzeugen beitragen.
Das/die Projekt(e) sollte(n) die offene Wissenschaft, ihre Praktiken und Erkenntnisse berücksichtigen, und die Projektergebnisse werden im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen für Daten umgesetzt.
Die Vorschläge sollten die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag in der Durchführung experimenteller oder theoretischer Forschungsarbeiten zur elektromagnetischen Verträglichkeit und Sicherheit bestehen könnte.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bidirektionale, interoperable, drahtlose (d. h. induktive) stationäre Ladelösungen und -dienste mit geringer Leistung werden in einer Betriebsumgebung für leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugkategorie M1 und N1) demonstriert, mit deutlich reduzierten Verlusten bei der Energieübertragung, die in beiden Richtungen einen Wirkungsgrad von mindestens 90 % erreichen, und mit erhöhter Robustheit gegenüber Feuchtigkeit und Schmutz sowie unter allen Wetterbedingungen (einschließlich Regen, Schnee und Eis);
- Verbesserte elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) innerhalb der Gesundheits- und Sicherheitsgrenzen gemäß internationalen Normen (z. B. SAE J2954, IEC 61980-1/-2/-3, CISPR 11 und ISO 19363) sowie Vermeidung von Interferenzen mit einschlägigen Telekommunikationsvorschriften und niederfrequenten (LF) Navigationssystemen (z. B. eLORAN);
- Verbesserte gesellschaftliche Akzeptanz von automatischen Park- und Ladefunktionen mit erhöhtem Komfort und vollständiger Kosten-Nutzen-Bewertung auf Systemebene für akzeptable Kosten;
- Demonstration der Lösungen und ihrer effizienten Integration in das Stromnetz beim Parken auf der Straße (und optional auf Parkplätzen) unter Einbeziehung fortschrittlicher V2X-Technologien, um eine nahtlose Interaktion zwischen den Fahrzeugen und den Energiesystemen zu gewährleisten und die Robustheit und Effizienz der drahtlosen Ladelösungen zu verbessern;
- Vertieftes Verständnis der Bedürfnisse und Anliegen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die an der F&I-Entwicklung beteiligt oder potenziell davon betroffen sind (z. B. durch den Einsatz von synthetischen Bevölkerungsmodellen und -instrumenten), um so das Potenzial für eine positive gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen und Vertrauen in die Ergebnisse und Resultate zu schaffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 47 Seiten umfassen. Das Seitenlimit des Antrags wird um zwei Seiten auf 47 Seiten erweitert, um die mit der gesellschaftlichen Bereitschaft zusammenhängenden Fragen angemessen zu behandeln.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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