Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Förderung von Fernoperationen zur Ermöglichung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität von Personen und Gütern auf der Grundlage betrieblicher und gesellschaftlicher Bedürfnisse (CCAM-Partnerschaft) - Societal Readiness Pilot
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D6-01
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die betrieblichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Voraussetzungen für die Ergänzung der ODD von CCAM-Lösungen durch Remote Operations zu untersuchen, wie sie von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) definiert wurden. Unter "Remote Operations" ist hier die Fernüberwachung, -unterstützung und -bedienung des Automated Driving Systems (ADS) durch eine extern befindliche Person zu verstehen. Das Fahrzeug arbeitet mit einem hohen Automatisierungsgrad (SAE Level 4), aber ein*e menschliche*r Bediener*in kann seine Aktionen und seine Umgebung aus der Ferne überwachen und bei Bedarf eingreifen. Der Eingriff reicht von der Bereitstellung strategischer Leitlinien und taktischer Befehle bis hin zur Festlegung von Fahrzeugmanövern und der Übernahme der Kontrolle in Szenarien, die unter anderem Notfallmaßnahmen, Systemstörungen, ADS-Systemgrenzen oder komplexe, vom CCAM-System nicht vorhergesehene Navigationsherausforderungen umfassen.
Call-Ziele
Zu diesem Thema werden Vorschläge zur Untersuchung von zwei Anwendungsfällen erbeten, die sich auf den ferngesteuerten Betrieb auf öffentlichen Straßen in Städten und auf dem Land und/oder in geschlossenen Räumen konzentrieren und mindestens zwei der folgenden Bereiche abdecken:
- Personentransport: Anwendungsfälle, die die öffentlichen Verkehrsdienste verbessern (z. B. durch Flotten ferngesteuerter, gemeinsam genutzter Fahrzeuge, ggf. einschließlich bedarfsgesteuerter Verkehrsmittel) und die Zugänglichkeit und Mobilität der Nutzer*innen in ihrer ganzen Vielfalt in Bezug auf alle Merkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Behinderung usw.) verbessern;
- Gütertransport: Anwendungsfälle, die die Logistik optimieren (z. B. ferngesteuerte Lieferfahrzeuge im städtischen Umfeld) und die Effizienz und Nachhaltigkeit verbessern;
- Kombination von Personen- und Gütertransport: Anwendungsfälle integrierter Lösungen (z. B. ferngesteuerte Fahrzeuge, die außerhalb der Hauptverkehrszeiten Güter transportieren und während der Hauptverkehrszeiten in Personenbeförderungsdienste umgewandelt werden), die die Fahrzeugauslastung verbessern und gleichzeitig das Problem der Verkehrsüberlastung lösen und die Umweltauswirkungen verringern.
Für jeden dieser Anwendungsfälle müssen betriebliche und gesellschaftliche Aspekte, die den Fernbetrieb mehrerer ADS ermöglichen würden, im Hinblick auf Geschäftsmodelle, Infrastrukturbedarf, Sicherheitsgarantie, Rechtsvorschriften sowie organisatorische Aspekte, die auch kulturelle Elemente umfassen können, bewertet werden. Darüber hinaus müssen die Fähigkeiten, die Leistung und das Situationsbewusstsein des*r ferngesteuerten Bediener*in berücksichtigt werden. Die Analyse potenzieller Rebound-Effekte und Fragen im Zusammenhang mit der Energieversorgung und der Nachhaltigkeit sollten nicht vernachlässigt werden. Gegebenenfalls sollte der Einsatz von generativer KI in Betracht gezogen werden.
Dieses Thema zielt darauf ab, alle verschiedenen Komponenten des komplexen "Systems der Systeme" zu verstehen, wobei technologische Fortschritte mit einem Schwerpunkt auf menschengerechtem Design/Schnittstellen sowie gesellschaftlichen Bedürfnissen kombiniert und deren Auswirkungen von Anfang an berücksichtigt werden. Dies wird es ermöglichen, die Grundlage für die Entwicklung fortgeschrittener Demonstrationsanwendungen zu legen und die verschiedenen Komponenten in den nächsten Phasen zu integrieren, obwohl technologische Anpassungen bestehender Ansätze zur Erreichung eines integrierten Systems von Systemen bereits hier in der relevanten Umgebung validiert werden sollten.
Zu den technologischen Komponenten des Systems der Systeme sollen z. B. Infrastrukturunterstützung, Kommunikation, Cybersicherheit, wichtige Grundlagentechnologien (möglicherweise einschließlich generativer KI usw.) gehören. Die richtige Auswahl bestehender Technologien und damit verbundener SW-Entwicklungen zur Umsetzung der Fernsteuerungsfunktionen ist von wesentlicher Bedeutung. Gesellschaftliche Aspekte müssen identifiziert werden (z. B. nutzer*innenzentriertes Design, Arbeitsbedingungen), und zwar durch die Einbeziehung aller Beteiligten bei der Problemformulierung und der Entwicklung von Konzepten, der Mitgestaltung und der gemeinsamen Bewertung von Einführung und Betrieb.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zu den Interessengruppen könnten Nutzer*innengruppen und öffentliche Interessenvertretungen, Mobilitätsunternehmen, Technologieanbieter*innen, öffentliche Stellen, Planer*innen, Gemeindegruppen, Industrieverbände, Ersthelfer*innen, Sozialpartner und Arbeitnehmervertreter*innen gehören. Diese sollten an der Sensibilisierung, dem Aufbau von Vertrauen und der Unterstützung für Fernoperationen, der Ermittlung von Qualifikationsdefiziten und der Übertragbarkeit von Qualifikationen der Betreiber*innen sowie des Schulungsbedarfs beteiligt werden. Darüber hinaus sollten verschiedene Interessengruppen einbezogen werden, um unvorhergesehene Auswirkungen (z. B. auf die Umwelt, die soziale Gerechtigkeit usw.) zu untersuchen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln sowie andere Voraussetzungen für die Durchführbarkeit von Einsätzen aus der Ferne zu schaffen (z. B. Politik, Verwaltung, Raumplanung, Bereitschaft der Infrastruktur, Integration in Verkehrsmanagementsysteme (TMS), organisatorische und rechtliche Anforderungen usw.).
Die Dimensionen der verantwortungsvollen Forschung und Innovation (RRI) - Reflexion, Einbeziehung, Antizipation und Reaktionsfähigkeit - sollten die Erforschung der technologischen Komponenten des Systems der Systeme leiten, um die gesellschaftliche Bereitschaft zu erreichen, unter Einbeziehung der einschlägigen sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen (z. B. Psychologie, Geografie, Wissenschafts- und Technologiestudien, Soziologie, Ethik).
Die Gewährleistung der Sicherheit von Fernoperationen erfordert die Entwicklung einer entsprechenden Validierungsmethodik, da der/die Fernbediener*in mit dem drahtlosen Kommunikationssystem und den zugehörigen Schnittstellen Teil des zu validierenden Systems wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Grundprinzipien einer solchen Methodik unter Berücksichtigung des von der EU 2022/1426 vorgegebenen Rahmens entwickeln, soweit möglich auf den Ergebnissen des SUNRISE-Projekts aufbauen und eine enge Abstimmung mit den Maßnahmen im Rahmen von HORIZON-CL5-2023-D6-01-02, HORIZON-CL5-2024-D6-01-02 sowie HORIZON-CL5-2024-D6-01-03 anstreben.
Bei diesem Thema handelt es sich um ein Societal-Readiness-Pilotprojekt:
- Die Vorschläge sollten den Anweisungen für das Societal-Readiness-Pilotprojekt folgen, wie sie in der Einleitung des Horizon Europe Hauptarbeitsprogramms 2025 für Klima, Energie und Mobilität beschrieben sind. Sie beinhalten die Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes, um die Überlegungen zu vertiefen und die Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Anliegen abzustimmen.
- Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der relevanten SSH-Expertise, einschließlich der Einbeziehung von SSH-Expert*innen in das Konsortium, um die gesellschaftliche Bereitschaft sinnvoll zu unterstützen. Insbesondere wird erwartet, dass die SSH-Expertise die sozio-technologische Schnittstelle erleichtert und die Gestaltung von Projektzielen mit Aktivitäten im Zusammenhang mit Societal Readiness ermöglicht.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
Bei Projekten zu diesem Thema wird erwartet, dass sie die gemeinsame europäische Bewertungsmethode (EU-CEM) für CCAM anwenden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Es wird ein umfassender Satz von Grundsätzen, Leitlinien und Anforderungen für den Fernbetrieb definiert, die die Komplexität des Betriebs (z. B. Sicherheit, (Cyber-)Security, Haftung, Datenschutz, Zertifizierung und Bedienerschulung, Interoperabilität, grenzüberschreitender Betrieb) verdeutlichen, und es wird ein standardisierter Ansatz zur Erweiterung der Operational Design Domain (ODD) von CCAM-Lösungen festgelegt;
- Es werden die infrastrukturellen Voraussetzungen, insbesondere in den Bereichen Technologie und Kommunikation (sichere und zuverlässige Kommunikation, insbesondere unter Berücksichtigung von SNS-Komponenten für den Automobilsektor), definiert, die für die erfolgreiche Umsetzung von Fernsteuerungsfähigkeiten entscheidend sind, wobei die technischen Standards und Investitionen, die für eine nahtlose Integration in die derzeitigen Verkehrssysteme erforderlich sind, unter Berücksichtigung der potenziellen Umweltauswirkungen umrissen werden;
- Methoden zur Sicherheitsvalidierung, die auf den Fernbetrieb ausgedehnt werden und die Akzeptanz und das Vertrauen der Verkehrsteilnehmer*innen in solche CCAM-Systeme fördern;
- Identifizierung und Beschreibung von mindestens zwei wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsszenarien für den Fernbetrieb, die die ODD von CCAM-Lösungen ergänzen, wobei die wirtschaftlichen Kosten und Vorteile, das Marktpotenzial und die Skalierbarkeitsfaktoren zu analysieren sind und für jedes Anwendungsszenario ein klares Nutzenversprechen für öffentliche oder private Interessengruppen vorzulegen ist;
- Verständnis der menschlichen Faktoren des gesamten Systems (einschließlich der fahrzeuginternen und der ferngesteuerten Perspektive) sowie der rechtlichen Anforderungen und der Arbeitsbedingungen für ferngesteuerte Bediener*innen, wobei die kognitive Belastung, Ermüdung und Stress, ergonomische Überlegungen und die Ermittlung der wesentlichen Fähigkeiten berücksichtigt werden. Schaffung von Schlüsselbedingungen für Arbeitsplatzqualität, Sicherheit, aktuelle Kompetenzen und Akzeptanz der Arbeitsbedingungen in unterschiedlichen kulturellen Kontexten;
- Eingehen auf ein tieferes Verständnis der Bedürfnisse und Anliegen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die an der F&I-Entwicklung beteiligt oder davon potenziell betroffen sind, unter Berücksichtigung des Geschlechts und anderer sozialer Kategorien, um so das Potenzial für eine positive gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen und Vertrauen in die Ergebnisse und Resultate aufzubauen;
- Empfehlungen zu Politik und Governance im Hinblick auf die Einführung neuer oder die Aktualisierung bestehender Rechtsvorschriften zur Abdeckung von Fernoperationen, z. B. durch klare Beschreibungen der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten, die für verschiedene Arten von Fernoperationen unterschiedlich sein können.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 52 Seiten umfassen. Die Seitenzahl des Antrags wird um zwei auf 52 Seiten erhöht, um die mit der gesellschaftlichen Bereitschaft zusammenhängenden Fragen angemessen zu behandeln.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren