Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Innovative, KI-basierte Lösungen für die Stadtplanung und -verwaltung
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-04-CIT-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
26.05.2025
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Stadtplanung und -verwaltung erfordern die Analyse und Integration von Daten, die von der Flächennutzungsplanung und den Gebäuden bis hin zur oberirdischen Infrastruktur (Straßennetze und deren Ausstattung, Schienennetze usw.) und zur unterirdischen Infrastruktur (Abwasser-, Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserversorgungsnetze) reichen. Neben dieser komplexen physischen städtischen Struktur umfassen Stadtplanung und -management auch immaterielle Merkmale wie Verwaltungsorganisation, Waren- und Dienstleistungsströme, Umweltfaktoren, demografische, soziale und wirtschaftliche Trends, sich entwickelnde soziale Werte, Verhaltensweisen und lokale Kulturen.
Call-Ziele
Seit den 1980er Jahren wurden in der Stadtplanung geografische Informationssysteme (GIS) eingeführt, die städtische Informationen in Datenebenen integrieren und in Tabellen, Grafiken und Karten übersetzen, um eine effizientere Datenerfassung, -analyse, -aggregation und -verwaltung zu ermöglichen und so die Planung und Entscheidungsfindung für zunehmend nachhaltige und innovative Städte zu unterstützen. Angesichts der rasanten Digitalisierung fast aller Aspekte des städtischen Lebens und der zunehmenden Komplexität und Vielfalt der Daten in den letzten Jahrzehnten eröffnet der Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) jedoch vielversprechende neue Möglichkeiten für die Einbindung von Konzepten der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in die Stadtplanung und -verwaltung. KI-basierte Anwendungen (einschließlich generativer KI) und Werkzeuge wie maschinelles Lernen (ML), neuronale Netze (NN), Deep Learning, autonome Systeme, Mustererkennung, Simulationsmodellierung - Digitale Zwillinge, Internet der Dinge (IoT) usw. können genutzt werden, um die Entscheidungsfindung zu steuern, Trends vorherzusagen, Szenarien zu entwickeln, die Ressourcenzuweisung zu optimieren, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und die menschliche Kreativität, Inklusivität und das Wohlbefinden in der Stadtplanung und -gestaltung weiter zu verbessern und zu fördern.
Dieses Thema befasst sich mit dem Einsatz und der Integration von KI-basierten Anwendungen und Werkzeugen, insbesondere von digitalen Zwillingen, in der Stadtplanung und -verwaltung.
Die Vorschläge sollten einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der bestehenden KI-Anwendungen und -Werkzeuge für die Stadtplanung und -verwaltung sowie Belege für einschlägige Fähigkeiten zur Entwicklung von Digitalen Zwillingen enthalten.
Die Vorschläge werden aufgefordert, ein Modell des Digitalen Zwillings zu entwickeln, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Integriert sich in den Stadtplanungsprozess und die Praxis und unterstützt die Entwicklung mittel- und langfristiger strategischer Visionen auf Stadtebene, um eine klimaneutrale Stadt zu erreichen.
- Unterstützt die Entscheidungsfindung und Priorisierung von Strategien und Investitionen für nachhaltige, energieeffiziente und klimaneutrale Maßnahmen und Lösungen durch Visualisierung, Vorhersage, Diagnose, Bewertung und Prävention.
- Berücksichtigt statische physische städtische Merkmale wie Topographie, Gebäude, oberirdische, unterirdische, blau-grüne Infrastrukturen, Energie- und Wärmenetze, auch unter Berücksichtigung des EU-Gebäudedatensatzes aus der EU_LDT-Toolbox und mindestens zwei der folgenden städtischen Merkmale als Variablen:
- Städtische Funktionen - Gebietseinteilung, Flächennutzung.
- Mobilitätsarten und -dienstleistungen, einschließlich Güterverkehr und Logistik.
- Energieerzeugung und -verbrauch, einschließlich Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und Energiespeicherinfrastruktur (z. B. Wärmenetz).
- Wettervorhersage und Reduzierung von Schadstoffemissionen.
- Soziodemografische, wirtschaftliche und kulturelle Trends.
- Bietet verschiedene Szenarien für das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Möglichkeit, die Auswirkungen zu simulieren, wenn die Umsetzung spezifischer Politiken, Maßnahmen oder Lösungen für die anderen Bereiche/Sektoren und für die Stadt als Ganzes priorisiert wird. Bei der Definition klimaneutraler Szenarien könnten sowohl Prognose- als auch Backcasting-Methoden eingesetzt werden.
- Evaluiert potenzielle Anwendungsfälle und bewertet das Potenzial der Replikation der entwickelten Digitalen Zwillinge in anderen Städten.
- Ermöglicht mit Hilfe seiner flexiblen Funktionen die Abschätzung der für die Umsetzung der verschiedenen projizierten Szenarien erforderlichen Ressourcen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die Entwicklung und Nutzung digitaler Zwillinge untersuchen, die Echtzeitüberwachung und -reaktion beinhalten, um städtische Behörden, Betreiber*innen, Dienstleister*innen und Bürger*innen dabei zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit der Stadt und ihre Bewältigungs- und Reaktionsmechanismen zu stärken, wenn sie mit unerwarteten Ereignissen oder Gefahren konfrontiert werden.
Die Vorschläge sollten die Möglichkeit einer gemeinsamen politischen Koordinierung fördern, wie z. B. die Bündelung von Leitlinien für Aktivitäten und Synergien von Beginn des Projekts an.
Der für jede Stadt zu entwickelnde KI-basierte digitale Zwilling könnte ein stadtweites Gebiet - den städtischen Kern - abdecken, sich aber auch auf die funktionalen städtischen Gebiete mit genau definierten Merkmalen (in Bezug auf Morphologie, Dichte, soziodemografische und/oder wirtschaftliche Merkmale) erstrecken". Die beteiligten Städte sollten die Komplementarität in Bezug auf die klimatischen Bedingungen, die Stadttypologien und das geografische Gleichgewicht fördern.
Für dieses Thema sind Vorschläge von Konsortien erforderlich, die mindestens drei Städte aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen, die als Begünstigte teilnehmen. Mindestens eine der drei Städte muss eine der 112 Städte sein, die für die EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" ausgewählt wurden. Die Konsortien sollten lokale Behörden, Stadtplaner*innen, IT-Entwickler*innen, Betreiber*innen, Dienstleistungsanbieter*innen und andere relevante Akteur*innen umfassen, um gemeinsam Digitale Zwillinge zu entwickeln, zu testen und in die Stadtplanung und -verwaltung zu integrieren.
Erwartet wird ein nachweislicher Beitrag zur Umsetzung und Durchführung der Klimastadtverträge und/oder Aktionspläne für nachhaltige Energie, Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima und/oder Pläne für nachhaltige Mobilität.
Synergien mit der Partnerschaft "Driving Urban Transitions" und der Mission "Urban Transitions" im Rahmen der Mission "Innovation" wären von zusätzlichem Nutzen, ebenso wie Synergien mit der "Local Digital Twin Toolbox", die aus offenen KI-basierten Werkzeugen bestehen wird, um die Einführung von digitalen Zwillingen in ländlichen und städtischen Gebieten zu fördern.
Aus den Vorschlägen sollte auch hervorgehen, dass die vorgeschlagenen Ansätze und die entwickelten KI-basierten Anwendungen und Werkzeuge auf den Ergebnissen früherer Forschungs- und Innovationsmaßnahmen aufbauen, die im Rahmen von Aufforderungen/Themen von Horizont 2020 und Horizont Europa finanziert wurden. Darüber hinaus werden die Vorschläge ermutigt, die Unterstützung durch das Programm "Digitales Europa" und dessen EU-Toolbox für lokale digitale Zwillinge zu nutzen, die den Städten dabei helfen, Daten aus verschiedenen Bereichen zu kombinieren. In diesem Zusammenhang könnten die im Rahmen dieses Themas zu finanzierenden Maßnahmen auch mit Projekten in Verbindung stehen, die im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EUI-Innovative Maßnahmen, insbesondere zum Thema "Technologie in Städten", finanziert werden.
Vorschläge werden ermutigt, in Bezug auf die gesammelten und verwendeten Daten Synergien mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen anzustreben, insbesondere mit den relevanten Datenräumen wie dem EU-Datenraum für intelligente Gemeinschaften, dem Datenraum für Mobilität, dem Datenraum für Tourismus, dem Datenraum für den Green Deal usw. Um die Interoperabilität und Kompatibilität mit den Gemeinsamen Europäischen Datenräumen zu planen, werden die Vorschläge gebeten, eine Beteiligung am SIMPL-Projekt in Betracht zu ziehen. Vorschläge werden gebeten, das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über die Gemeinsamen Europäischen Datenräume zu konsultieren.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Robustheit der verwendeten KI-basierten Systeme und/oder Techniken nachweisen. Sie sollten z. B. technisch robust und zuverlässig sein und in der Lage, ihren Entscheidungsprozess angemessen zu erläutern.
Die Antragsteller sollten nachweisen, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, die gewährleisten, dass die im Rahmen der Projekte erhobenen und verwendeten Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nicht für andere Zwecke als das Projekt verwendet werden können.
Maßnahmen zur Datenverwaltung sollten in den Datenverwaltungsplan als Teil des Vorschlags aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die in den Digitalen Zwillingen verwendeten Daten von guter Qualität sind und die erzeugten Daten gut dokumentiert sind und in künftigen Projekten wiederverwendet werden können.
In den Vorschlägen sollte der ökologische Fußabdruck der KI-Tools im Projekt kurz beschrieben werden. Ist der ökologische Fußabdruck erheblich (z. B. in einer Größenordnung, die den Nutzen des Projekts in Frage stellen könnte), sollte der Vorschlag eine kurze Kosten-Nutzen-Analyse sowie entsprechende Abhilfemaßnahmen enthalten, die während des Projekts ergriffen werden. Schließlich wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie die potenziellen Risiken des Projekts bewerten und gegebenenfalls Lösungen zur Abschwächung dieser Risiken beschreiben.
Diese Maßnahme unterstützt die Folgemaßnahmen zur Mitteilung vom Juli 2023 über die Bewertung von EU-Missionen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird ein Beitrag zu den folgenden Ergebnissen erwartet:
- Digitale Zwillingsmodelle mit den dazugehörigen Werkzeugen, die künstliche Intelligenz (einschließlich generativer KI) nutzen, die in Übereinstimmung mit den im Anwendungsbereich definierten Anforderungen entwickelt, getestet, kalibriert und in jeder an dem Vorschlag beteiligten Stadt implementiert werden;
- Leitlinien und empfohlene Ansätze für die Integration und Orchestrierung der entwickelten Modelle, Anwendungen und Werkzeuge in die Stadtplanung und das Stadtmanagement sowie den anschließenden Entscheidungsfindungsprozess, unter Berücksichtigung von Synergien mit der von LDT-CitiVERSE-EDIC bereitgestellten offenen Sandboxing-Infrastruktur;
- Kapazitätsaufbau, z. B. durch die Bereitstellung von Software auf einschlägigen Plattformen (z. B. KI-on-Demand-Plattform, Open Source, EU LTD-Toolbox usw.) und Peer-Learning für eine mögliche Replikation in anderen Städten;
- Pläne für die Nutzung des Projektergebnisses/der Projektergebnisse durch relevante Smart-Cities-Netzwerke, insbesondere der entwickelten Digitalen Zwillinge, einschließlich einer Marktanalyse für die Replizierbarkeit und Skalierbarkeit der Lösungen;
- Visualisierungskomponente des Digitalen Zwillings zur Förderung der partizipativen Stadtplanung und -verwaltung und zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Interessengruppen, wobei die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, fundiertes Feedback und Lösungen zu liefern;
- Schaffung von multidisziplinären Gemeinschaften, die IT-Entwickler*innen, Stadtplaner*innen, Designer*innen, lokale Behörden und andere relevante Akteur*innen zusammenbringen. Dies wird künftige Aktivitäten zur Anpassung, Verbesserung und Integration bestehender und künftiger KI-gestützter Anwendungen und Lösungen, einschließlich digitaler Zwillinge, in verschiedenen städtischen Bereichen (z. B. Infrastrukturplanung, einschließlich naturbasierter Lösungen, städtische Logistik, Netz- und Verkehrsmanagement, Klimaneutralität, sichere und integrative Straßen, Gesundheit und Wohlbefinden im städtischen Raum usw.) erleichtern. Dies könnte durch Synergien mit der LDT-CitiVERSE-EDIC und mit anderen geförderten Projekten zu diesem Thema und zu Themen, die ähnliche Themen und Aspekte abdecken, erreicht werden.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Mindestens drei Städte, jede aus einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land, müssen als Begünstigte teilnehmen. Mindestens eine der drei Städte muss eine der 112 Städte sein, die für die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte ausgewählt wurden.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform212 ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform muss durch eine Absichtserklärung formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn abgeschlossen werden muss.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren