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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg CZ-PL - Priorität 3.1
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
12.05.2025
Deadline
11.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 2.063.163,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzüberschreitenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Dieser Aufruf gilt für P3: Verkehr, für Ziel 3.1: Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität im tschechisch-polnischen Grenzgebiet für "Maßnahmen zur Entwicklung des grenzüberschreitenden öffentlichen und individuellen Verkehrs".
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, intelligenten und intermodalen landesweiten, klimaresistenten, intermodalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V-Netz und grenzüberschreitender Mobilität
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, intelligenten und intermodalen landesweiten, klimaresistenten, intermodalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V-Netz und grenzüberschreitender Mobilität
- Modernisierung, Wiederaufbau oder Reparatur von grenzüberschreitenden Straßenbrücken
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Antragstellende müssen Projektpläne zwischen der Ankündigung der Aufforderung und der Frist für die Einreichung von Projektplänen im Rahmen der Aufforderung, d. h. bis zum 05.11.2025 einreichen. Der Förderantrag muss bis zum 11.03.2026 eingereicht werden.
Alle Projekte müssen innerhalb Oktober 2029 abgeschlossen sein.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Interreg Tschechien-Polen Aufruf 11-25-0119Interreg Tschechien-Polen Aufruf 11-25-0119(538kB)
Kontakt
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