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Call-Eckdaten
Interreg Ostseeraum - Projektplattformen 2025
Förderprogramm
Interreg Ostseeraum
Termine
Öffnung
21.05.2025
Deadline
20.11.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm veröffentlicht die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projektplattformen im Rahmen der Prioritätsachse 4 "Steuerung der Zusammenarbeit", Programmziel 4.1 "Projektplattformen".
Call-Ziele
Projektplattformen sind das wichtigste Kapitalisierungsinstrument von Interreg Baltic Sea Region. Sie ermöglichen es den Projektpartnern, die Ergebnisse von Interreg-Ostseeraum-Projekten zu konsolidieren und sie mit den Ergebnissen von Projekten anderer Finanzierungsprogramme zu integrieren.
Projektplattformen unterstützen Behörden und relevante Organisationen bei der Nutzung konsolidierter Projektergebnisse in ihrer Arbeit. Auf diese Weise helfen sie ihnen, ihre Gebiete effektiver zu verwalten und zu steuern. Dies wiederum ermöglicht es, territoriale Herausforderungen zu bewältigen und politische Verbesserungen mit größerer Wirkung zu beeinflussen.
Indem sie Partner aus Interreg-Ostseeraum-Projekten und anderen EU-finanzierten Projekten zusammenbringen, sind Projektplattformen Operationen von strategischer Bedeutung (OSI). Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Programmziele in den Prioritätsachsen 1 (Innovative Gesellschaften), 2 (Wasserbewusste Gesellschaften) und 3 (Klimaneutrale Gesellschaften).
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektplattformen sollten einen Beitrag zu einem der nachstehend genannten Themen leisten:
- Resiliente und intelligente Gebiete: Unterstützung städtischer und/oder ländlicher Gebiete und ihrer Gemeinschaften bei der Anwendung konsolidierter Lösungen, um sie zu lebenswerteren, intelligenteren und widerstandsfähigeren Umgebungen zu machen, die den Bedürfnissen von Bürger*innen und Unternehmen entsprechen. Es könnte Bürger*innen und Unternehmen in die Gestaltung von Gemeinschaften durch Partizipation, integrative Entscheidungsfindung und Initiativen für nachhaltige Entwicklung einbinden. Es sollte einen Beitrag zum Programmziel 1.1 Resiliente Wirtschaft und Gemeinschaften oder 1.2 Reaktionsfähige öffentliche Dienste leisten.
- Soziale Innovation für einen nachhaltigen Wandel: Unterstützung der systematischen Nutzung von Lösungen der sozialen Innovation für die lokale und regionale Entwicklung. Die soziale Innovation, bei der die menschliche Interaktion im Mittelpunkt steht, könnte dazu beitragen, eine nachhaltige und gerechte Umgestaltung von Städten und Regionen voranzutreiben. Sie sollte einen Beitrag zum Programmziel 1.1 "Resiliente Volkswirtschaften und Gemeinschaften" leisten.
- Schließung des Wasser- und Nährstoffkreislaufs: Unterstützung von Behörden und anderen einschlägigen Organisationen bei der konsequenten Einführung von Lösungen, die verschiedene Aspekte der nachhaltigen Wasser- und Nährstoffbewirtschaftung betreffen, z. B. Verringerung der Nährstoffverschmutzung, Recycling von Nährstoffen, verstärkte Wiederverwendung von Wasser und Anwendung naturbasierter Lösungen bei der Nährstoffbewirtschaftung. Es soll einen Beitrag zum Programmziel 2.1 Nachhaltige Gewässer leisten.
- Sichere Schifffahrt: Unterstützung der Schifffahrtsbehörden und des maritimen Sektors bei der Einführung von Lösungen, die die Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in der Ostseeschifffahrt verbessern. Sie könnte dazu beitragen, die Entscheidungsfindung zu verbessern, die Unfallverhütung zu stärken und eine bessere Koordinierung durch Datenaustausch, Risikomanagement und angeglichene Sicherheitsstandards zu erleichtern. Eine Projektplattform sollte einen Beitrag zum Programmziel 2.2 Blaue Wirtschaft leisten.
- Kreislauffähige Lebensmittelsysteme: Unterstützung von Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft bei der Annahme von Lösungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Kreislauffähigkeit von Lebensmittelsystemen, die auf regionale Gegebenheiten zugeschnitten sind. Sie könnte die Zusammenarbeit zwischen Lebensmittelhersteller*innen, Verbraucher*innen und angrenzenden Branchen wie der Verpackungsindustrie fördern und so einen umfassenden Ansatz für Nachhaltigkeit gewährleisten. Sie könnte zur Umgestaltung von Geschäftsmodellen und zur Verbesserung der öffentlichen Beschaffungspraxis beitragen. Eine Projektplattform sollte einen Beitrag zum Programmziel 3.1 Kreislaufwirtschaft leisten.
- Einführung alternativer Kraftstoffe: Unterstützung von Behörden und Industrie bei der Einführung und Verbreitung alternativer Kraftstoffe, insbesondere von Wasserstoff, in mehreren Sektoren. Dabei könnte die gesamte Versorgungskette berücksichtigt werden, von der Produktion über die Lagerung und den Transport bis hin zur Nutzung, um einen nahtlosen Übergang zu sauberer Energie zu gewährleisten. Es sollte einen Beitrag zum Programmziel 3.2 "Energiewende" leisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Partnerschaft einer Projektplattform sollte strategisch aufgebaut sein und Projektpartner mit umfassender Kenntnis der Ergebnisse ihrer Projekte einbeziehen. Sie sollte sich auf Partner aus laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Interreg-Ostseeraum-Projekten stützen und Partner aus Projekten anderer Förderprogramme einbeziehen. Die Projekte können aus der aktuellen (2021-2027) oder früheren (2014-2020) Förderperiode stammen, solange sie nützliche Ergebnisse für die Kapitalisierung liefern.
Jeder Partner einer Projektplattform sollte entweder ein Projekt mit relevanten Ergebnissen vertreten oder als Vertreter eines Wissensmultiplikators fungieren, wie z. B. EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren, panbaltische Organisationen, andere internationale Organisationen und Netzwerke von Städten und Regionen.
Die Partner der Projektplattform müssen mindestens zwei verschiedene Projekte aus Interreg Baltic Sea Region und mindestens ein Projekt aus einem anderen Finanzierungsprogramm vertreten. Es wird dazu ermutigt, einen breiteren Ansatz zu verfolgen, indem Partner aus mehreren Projekten aus verschiedenen Finanzierungsprogrammen einbezogen werden. Dieser Ansatz bereichert die Ergebnisse einer Projektplattform, erhöht ihren Wert für öffentliche Behörden und andere relevante Organisationen und entspricht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen.
Die Projektplattform-Partnerschaft muss mindestens drei Projektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Interreg-Ostseeraum-Programms umfassen: einen Lead-Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens zwei der Projektpartner müssen auf dem Gebiet von zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten im Programmgebiet ansässig sein. In Anbetracht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen werden die Antragsteller ermutigt, Partnerschaften aufzubauen, die eine gute Reichweite bei relevanten Organisationen im Interreg-Ostseeraum-Programmgebiet gewährleisten.
In der Regel können Organisationen, die in den Regionen des Programmgebiets ansässig sind, Projektpartner werden. In Ausnahmefällen können sich auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets als Projektpartner bewerben.
Die Partnerschaft beruht auf dem Prinzip des federführenden Partners, wobei jede Projektplattform einen federführenden Partner benennen muss, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags verantwortlich ist. Der federführende Partner sollte eine Partnerorganisation aus einem Interreg-Ostseeraum-Projekt oder ein EUSBSR-Politikbereichskoordinator sein. Die federführenden Partner müssen unter die im Programmhandbuch (Kapitel C.2.1) definierte Rechtsstatuskategorie "öffentlich" fallen.
Bei der Einbeziehung von Projektpartnern aus anderen Finanzierungsprogrammen werden die Projektplattformen ermutigt, die folgenden Programme zu berücksichtigen: Verschiedene Interreg-Programme (u.a. Mittlere Ostsee, Südliche Ostsee, Deutschland-Dänemark, Aurora, Öresund-Kattegat-Skagerrak, Estland-Lettland, Lettland-Litauen, Litauen-Polen, Schweden-Norwegen, Nördliche Peripherie und Arktis, Nordseeregion, Mitteleuropa, Interreg Europa) sowie andere EU-Förderprogramme wie Horizon Europe, LIFE, nationale und regionale Programme im Rahmen des ESF+ und EFRE sowie Instrumente regionaler Organisationen wie des Ostseerats und des Schwedischen Instituts.
Darüber hinaus werden die Projektplattformen ermutigt, andere wichtige Akteure als assoziierte Organisationen einzubeziehen.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Das Programmgebiet umfasst neun Länder. Es umfasst die folgenden EU-Mitgliedstaaten:
- Dänemark: das gesamte Land
- Estland: das gesamte Land
- Finnland: das gesamte Land
- Deutschland: die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (nur NUTS II-Gebiet Region Lüneburg)
- Lettland: das ganze Land
- Litauen: das gesamte Land
- Polen: das gesamte Land
- Schweden: das gesamte Land
Darüber hinaus nimmt ein drittes Land an dem Programm teil:
- Norwegen: die Regionen Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark, Viken, Innlandet, Oslo
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 34 Monate
Zusätzliche Informationen
Die federführenden Antragsteller müssen ein Ideenformular für die Projektplattform (PIF) ausfüllen und bei der MA/JS einreichen. Das PIF sollte einen kurzen Überblick über die Projekte, die in die Projektplattform aufgenommen werden sollen, sowie über den Umfang, die Partnerschaft, die geplanten Ergebnisse und das Budget der Projektplattform geben. Das ausgefüllte PIF muss der MA/JS zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Eröffnung der Ausschreibung, spätestens jedoch bis zum 30. September 2025, zugesandt werden.
Die MA/JS werden die Entwicklung von Projektplattformen unterstützen, indem sie in Einzelgesprächen Feedback zu Projektplattformideen geben und einen Workshop zur Entwicklung von Projektplattformen organisieren. Alle Antragsteller müssen ihre Ideen für Projektplattformen mit der MA/JS abstimmen.
Wann immer möglich, sollte der Antragsteller die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren an der Entwicklung der Projektplattformidee beteiligen. Mit dem Einverständnis der Antragsteller werden die PIFs an die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren (PACs) weitergeleitet, um deren Feedback einzuholen. Wenn möglich, werden die MA/JS die PACs in Konsultationen mit den Antragstellern einbeziehen.
Die bei der Generaldirektion/JS eingereichten PIFs werden dem Begleitausschuss des Programms zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Begleitausschusses können sich mit den federführenden Antragstellern in Verbindung setzen, um sie bei der Weiterentwicklung von Ideen für Projektplattformen zu beraten. Die MA/JS erhält keine Informationen über die Beratung durch die Mitglieder des Begleitausschusses. Es ist Sache der Projektplattformpartnerschaft, zu überlegen, wie sie die erhaltenen Ratschläge umsetzen will.
Die im Formular für Projektplattformideen gemachten Angaben, einschließlich des Feedbacks der MA/JS während der Beratung, haben keinen Einfluss auf die Qualitätsbewertung der eingereichten Anträge. Die MA/JS wird die Qualitätsbewertung ausschließlich auf der Grundlage der Informationen aus den eingereichten Anträgen durchführen.
Zur weiteren Unterstützung der Antragsteller organisiert die MA/JS einen Entwicklungsworkshop für Projektplattformen als physische Veranstaltung, die sich an Hauptantragsteller, Kernpartner und PACs richtet. Um an der Veranstaltung teilzunehmen, muss ein potenzieller Hauptantragsteller für eine Projektplattform ein PIF einreichen.
Um ein Antragsformular für eine Projektplattform auszufüllen und mit weiteren Dokumenten und Formularen (Partnererklärungen, Kontaktinformationen, Bankinformationen) zu arbeiten, müssen die federführenden Antragsteller nach der Einreichung eines PIF einen Zugang zum elektronischen Datenaustauschsystem BAMOS+ (https://baplus.bamos.eu/) beantragen. Der Antrag auf Zugang zu BAMOS+ muss bis spätestens 30. September 2025 gestellt werden.
Der vollständig ausgearbeitete Projektantrag und alle weiteren Dokumente und Formulare müssen bis zum 20. November 2025, 16:00 Uhr MEZ, ausgefüllt und über BAMOS+ eingereicht werden.
Call-Dokumente
Interreg Baltic Sea - Project Platforms 2025Interreg Baltic Sea - Project Platforms 2025(284kB)
Interreg Baltic Sea Programme Manual 2021-2027Interreg Baltic Sea Programme Manual 2021-2027(2944kB)
Kontakt
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