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Call-Eckdaten
Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilen Raums
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CHAR-LITI
Termine
Öffnung
27.05.2025
Deadline
18.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen die Grundrechte und -werte der Union gefördert werden, indem in erster Linie die Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, sie anzuwenden und Aktivitäten durchzuführen, die sicherstellen, dass die in der Charta verankerten Grundrechte gewahrt werden. Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf der Förderung von Rechten und Werten durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums.
Call-Ziele
Im Einklang mit der Charta-Strategie und im Anschluss an den Charta-Bericht 2022 über einen blühenden zivilgesellschaftlichen Raum zur Wahrung der Grundrechte in der EU sowie die Ergebnisse der Seminare und der Abschlusskonferenz 2023 sollten die Projekte im Rahmen dieser Priorität Rechte und Werte fördern, indem sie die Stakeholder der Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, in den vom Programm abgedeckten Bereichen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zusammenzuarbeiten. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, Kommunikationskanäle zur EU-Ebene zu schaffen oder zu stärken, um über den Zustand des zivilgesellschaftlichen Raums in ihren Ländern zu berichten und ihre Anliegen vorzubringen.
Konkret könnten die Projekte ein systematisches und umfassendes Überwachungssystem schaffen, um das Umfeld, in dem die Organisationen der Zivilgesellschaft in den einzelnen Ländern arbeiten, regelmäßig und konsequent zu überwachen. Solche Projekte sollten auf bestehenden Überwachungsaktivitäten aufbauen und sich so eng wie möglich an diese anlehnen. So sollten beispielsweise die Indikatoren der Agentur für Grundrechte über die Schrumpfung des zivilgesellschaftlichen Raums und die Daten internationaler Organisationen sowie die bestehenden Überwachungssysteme in den nationalen Kontexten herangezogen werden, um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Die Überwachung sollte sich insbesondere auf Verstöße gegen die Grundrechte von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, konzentrieren. Zusätzlich zu den bestehenden Indikatoren können die Projekte auch die Überwachung neu auftretender Probleme wie digitale Bedrohungen oder länderübergreifende Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen innerhalb der EU umfassen.
Die Projekte könnten auch den Schutz von Organisationen der Zivilgesellschaft, ihren Mitgliedern und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für den Schutz und die Förderung der angegriffenen EU-Werte einsetzen, unterstützen und verbessern, indem sie unter anderem den Zugang zu speziellen Unterstützungsdiensten erleichtern. Solche Dienste könnten den Zugang zu speziellen Meldewegen, die Überweisung an geeignete Opferhilfe oder die Schulung von Mitgliedern in einschlägigen Rechtsfragen umfassen.
Die Bedrohungen, denen diese Stakeholder ausgesetzt sind, können verschiedene Formen annehmen und von einer Reihe von Stakeholdern ausgehen, einschließlich rechtlicher und administrativer Fragen, verbaler oder physischer Drohungen, auch online, oder Verleumdungskampagnen durch öffentliche oder private Stakeholder.
Daher könnten Projekte auch dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Stakeholder gegenüber Angriffen, einschließlich Cyber-Bedrohungen und -Belästigungen, wie Cyber-Einschüchterung, Verleumdungskampagnen, digitale Überwachung oder andere Cyber-Sicherheitsbedrohungen, die auf diese Stakeholder abzielen, zu stärken. Die Projekte könnten auch zur Stärkung ihrer Fähigkeit beitragen, die Möglichkeiten der konvergenten Medien voll auszuschöpfen, um wirksame, sichtbare und wirkungsvolle Lobbyarbeit im digitalen Umfeld zu leisten, sowie zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich der digitalen Sicherheit und der Cybersicherheit. Die Projekte könnten auch darauf abzielen, einen Überblick über bestehende Schutzmechanismen auf nationaler Ebene zu geben oder Plattformen oder Instrumente zur Zentralisierung von Informationen für einschlägige Unterstützungsdienste zu schaffen, einschließlich Unterstützungsdiensten für die digitalen und Cyber-Bedrohungen, denen Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen ausgesetzt sind.
Die Projekte können sich nur auf die Überwachung, den Schutz oder die Widerstandsfähigkeit konzentrieren oder Maßnahmen vorschlagen, die sich mit Aktivitäten in all diesen Bereichen befassen. Transnationale Partnerschaften, bei denen die Partner in mehreren EU-Mitgliedstaaten voneinander lernen können, werden besonders ermutigt, sich zu bewerben, ebenso wie Netze einschlägiger Stakeholder auf nationaler Ebene, z. B. nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsstellen und die nationalen Anlaufstellen für die Charta.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung des Bewusstseins für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilen Raum in den EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage fundierter Belege und vergleichbarer Indikatoren;
- Stärkung der Beziehungen und Schaffung von Netzwerken zwischen den Stakeholdern, die den zivilgesellschaftlichen Raum auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene schützen, sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden;
- Intensivierung des Dialogs über den zivilgesellschaftlichen Raum und Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Raum sowie Entwicklung eines positiven Bildes von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsverteidiger*innen, die die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie schützen und fördern;
- Mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Organisationen, ihre Mitglieder und Rechtsverteidiger*innen, die in einem sicheren Umfeld arbeiten;
- Vermehrte Berichterstattung über Angriffe auf die betroffenen Stakeholder und schnellere und gezieltere Reaktionen;
- Stärkere Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen gegenüber Bedrohungen und Angriffen, auch online.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Analysetätigkeiten und Entwicklung einer Methodik zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums in den EU-Mitgliedstaaten, möglichst auf der Grundlage bestehender Indikatoren, einschließlich Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen potenziell an solchen Überwachungsmaßnahmen beteiligten Stakeholdern; Verbesserung der Fähigkeit des Personals - insbesondere in den Organisationen der Zivilgesellschaft - zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, um über die Ergebnisse der Überwachung auf EU-Ebene zu informieren;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, einschließlich solcher, die auf andere Länder übertragbar sein könnten;
- Kommunikationsaktivitäten, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilen Raum, auch auf EU-Ebene;
- Aufbau von Kapazitäten für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums, einschließlich der Entwicklung von Instrumenten, einschließlich IT- und digitaler Instrumente, und Dienstleistungen zur:
- Unterstützung und Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen, ihrer Mitglieder sowie von Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der EU einsetzen und Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sind;
- Erleichterung des Zugangs zu besonderen Verfahren oder Kanälen zur Meldung von Bedrohungen und Angriffen sowie Dokumentation und Analyse des Umfelds, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten;
- Sicherstellen, dass die bestehenden Opferhilfsdienste und Notrufstellen für Personen, die für zivilgesellschaftliche Organisationen tätig sind, und für ihnen nahestehende Personen zur Verfügung stehen und auf sie zugeschnitten sind, wenn ihre Sicherheit aufgrund ihrer Arbeit tatsächlich oder potenziell gefährdet ist.
- Entwicklung von Synergien und Protokollen für die Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern, die sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums einsetzen, sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; an dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen (Hauptantragsteller und Mitantragsteller) beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (federführender Antragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und angeschlossene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bewerben
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind im Rahmen dieser Aufforderung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. sie einem der beiden Zuschüsse zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten) durchgeführt werden;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen;
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; am Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller und Mitantragsteller). Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- die Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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