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Call-Eckdaten
Strategische Rechtsstreitigkeiten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CHAR-LITI
Termine
Öffnung
27.05.2025
Deadline
18.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen die Grundrechte und -werte der Union gefördert werden, indem in erster Linie die Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, sie anzuwenden und Aktivitäten durchzuführen, die sicherstellen, dass die in der Charta verankerten Grundrechte gewahrt werden. Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf strategischen Rechtsstreitigkeiten.
Call-Ziele
Strategische Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den in der Charta verankerten Rechten tragen zu einer kohärenteren Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und zur Durchsetzung der Grundrechte des Einzelnen bei.
Strategische Prozessanwält*innen sind der Schlüssel zur Förderung und zum Schutz der in der Charta verankerten Rechte, und es sollte Unterstützung gewährt werden, um ihre Kapazitäten und ihr Fachwissen über die Charta und die Entwicklung eines strategischen Ansatzes für Fälle zu stärken. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung und Hilfe für Opfer, die von Organisationen der Zivilgesellschaft, NMRI, Gleichstellungsstellen und Ombudsstellen geleistet wird, von entscheidender Bedeutung.
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten durch Schulungen, Wissensvermittlung und den Austausch bewährter Praktiken das Wissen und die Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen sowie von Praktiker*innen, Jurist*innen und unabhängigen Menschenrechtsgremien stärken, sich wirksam an der Prozessführung auf nationaler und europäischer Ebene zu beteiligen und den Zugang zur Justiz und die Durchsetzung der Rechte nach EU-Recht, einschließlich der Charta, zu verbessern. Die Projekte könnten sich speziell auf Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union konzentrieren, einschließlich der geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen für Direktklagen natürlicher oder juristischer Personen (gemäß Artikel 263 AEUV) und der Funktionsweise des Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung des EU-Rechts und zur Gültigkeit von Rechtsakten der Organe (gemäß Artikel 267 AEUV).
Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Bekämpfung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen konzentrieren, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen (strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Sensibilisierung von Angehörigen der Rechtsberufe und Fachleuten in zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidiger*innen für das EU-Recht, einschließlich der Charta und der bestehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu ihrer Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene;
- Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für ihre Rechte nach dem EU-Recht, einschließlich der Charta und der bestehenden Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu ihrer Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene, sowie Sensibilisierung der Angehörigen von Rechtsberufen und -praktiker*innen für die verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten und deren Kenntnis;
- Verbesserte Fähigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidiger*innen, eine Prozessstrategie zu entwickeln, diese zu kommunizieren und zu vertreten sowie strategische Prozesse vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof zu führen;
- Stärkung der Fähigkeiten von Jurist*innen und Praktiker*innen in zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRIs, Gleichstellungsgremien, Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidiger*innen, zusammenzuarbeiten und sich in der Prozesspraxis zu engagieren, um Einzelpersonen bei der wirksamen Nutzung verfügbarer Rechtsmittel zur Durchsetzung ihrer Rechte nach EU-Recht, einschließlich der Charta, vor nationalen und europäischen Gerichten zu unterstützen;
- Schärfung des Bewusstseins für die Anwendung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen (strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung);
- Verbesserte Kenntnisse über Schutzmaßnahmen und strategischen Schutz vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren für Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der für sie tätigen Jurist*innen, von NMRI, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen und anderen Rechtsverteidiger*innen, Fähigkeiten und Kapazitäten im Bereich der strategischen Rechtsverfolgung in Bezug auf die Grundrechte im Rahmen der Charta zu entwickeln, unter anderem durch die Vertiefung ihrer Kenntnisse über den Vorabentscheidungsmechanismus (gemäß Artikel 267 AEUV) und die nach EU-Recht verfügbaren Rechtsschutzmöglichkeiten;
- Analysetätigkeiten wie Datenerhebung und Forschung sowie die Erstellung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Datenbanken zur Rechtsprechung);
- Kommunikationsaktivitäten, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für Rechte, Rechtsbehelfsmechanismen und strategische Fälle;
- Kapazitätsaufbau und Sensibilisierungsmaßnahmen, um offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich an der Öffentlichkeit beteiligen, entgegenzuwirken (strategische Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung).
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Priorität die Prozesskosten nicht finanziert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; an dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen (Hauptantragsteller und Mitantragsteller) beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (federführender Antragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und angeschlossene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bewerben
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind im Rahmen dieser Aufforderung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. sie einem der beiden Zuschüsse zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten) durchgeführt werden;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen;
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; am Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller und Mitantragsteller). Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- die Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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