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Call-Eckdaten
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 1
Förderprogramm
Interregionale Innovationsinvestitionen
Call Nummer
I3-2025-INV1
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
13.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 23.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Aktionsbereich 1 des I3-Instruments ist es, interregionale Innovationsinvestitionen zu unterstützen, indem Konsortien von Innovationsakteuren aus den Ökosystemen der Vierfach-Helix die notwendige finanzielle und beratende Unterstützung angeboten wird, um ihre Innovationen auf ein ausgereiftes Niveau zu bringen, das für die Vermarktung und das Scale-up bereit ist, und gleichzeitig die Innovationskluft in Europa zu überbrücken und zu verringern, wobei der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik auf der Integration aller Regionen und insbesondere der weniger entwickelten Regionen in europäische Wertschöpfungsketten liegt.
Call-Ziele
Aktionsbereich 1 des I3-Instruments zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten auf der Grundlage interregionaler Zusammenarbeit und gemeinsamer intelligenter Spezialisierungsbereiche zu erhöhen.
Dabei zielen die Anträge im Rahmen dieser Aufforderung darauf ab, Folgendes zu erleichtern
- die Entwicklung bereits bestehender oder die Schaffung neuer interregionaler und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten und eine bessere Verbindung zwischen regionalen Innovationsökosystemen;
- die Zusammenarbeit zwischen Innovationsakteur*innen, insbesondere KMU, aus weniger entwickelten Regionen und Innovationsakteur*innen, insbesondere KMU, aus stärker entwickelten Regionen, was zu den Zielen der Kohäsionspolitik beiträgt;
- die Unterstützung von Innovationsakteur*innen mit Investitionsideen, die zu ausgereiften Geschäftsmodellen entwickelt werden können;
- Identifizierung neuer regionaler technologischer Bereiche und Marktchancen, die mit den EU-Prioritäten übereinstimmen, und Überbrückung der Kluft zwischen der Angebots- und Nachfrageseite, um Innovationsökosysteme bei der Überwindung von Marktversagen zu unterstützen.
Die Geschäfts- und Investitionsfälle für I3-Instrumente beginnen mit einem Mindest-TRL-Wert von 6 und sollen die Demonstration erleichtern sowie die Marktübernahme und Vermarktung beschleunigen. Die Entwicklung der Geschäfts- und Investitionsszenarien wird von den regionalen Innovationsökosystemen unter Federführung der Unternehmen unterstützt.
Die bereitzustellende Unterstützung besteht aus a) finanzieller Unterstützung durch direkte Finanzierung der Begünstigten des Konsortiums oder durch Kaskadenfinanzierung/finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP) und b) nicht-finanzieller Unterstützung, wie z. B. Geschäfts- und Investitionsplanung, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Zertifizierung, Kommerzialisierung, Standardisierung, maßgeschneiderte Unterstützung für die Integration von KETs/Technologien in Produktionsprozesse, Unterstützung bei der Erprobung, Demonstration und Pilotierung neuer Lösungen.
Am Ende der Projektdurchführung sollten alle beteiligten Regionen und Partner eine klare Perspektive haben, wie sie die Ergebnisse des I3-Projekts nutzen und darauf aufbauen können, auch durch die breite Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsprozesse.
Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen eine der folgenden thematischen Prioritäten betreffen:
- Digitaler Wandel oder
- Grüner Wandel oder
- Intelligente Fertigung
Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung muss eine thematische Priorität betreffen.
1. Digitaler Wandel
Digitale Technologien stellen ein enormes Wachstumspotenzial für Europa dar. Diese thematische Priorität zielt auf Investitionen in Unternehmen und öffentliche Verwaltungen (insbesondere in den Teil, der den Innovationssektor betrifft) im Hinblick auf den digitalen Wandel ab. Die Projekte werden das Potenzial für digitales Wachstum erschließen, indem sie innovative Lösungen einsetzen, die die Zugänglichkeit und Effizienz von Dienstleistungen (sowohl für Unternehmen als auch für Bürger*innen) verbessern und gleichzeitig die digitale Kluft überbrücken und zur Cybersicherheit beitragen.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):
a. Innovation in der digitalen Wirtschaft
- Einsatz innovativer Lösungen für die Digitalisierung von Unternehmen und digitale Dienstleistungen, einschließlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) und ihrer innovativen Anwendung und/oder Integration in strategische Sektoren gemäß dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit;
- IKT-Einführung in KMU in traditionellen und aufstrebenden Sektoren; B2B; B2C; Kund*innen zu Kund*innen, einschließlich Infrastrukturen und Dienstleistungen (digitale Innovationszentren, Living Labs usw.);
- Demonstration innovativer digitaler Technologien im Hinblick auf die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen und eine bessere Integration in EU-Wertschöpfungsketten;
- Nutzer*innengesteuerte Innovation und Valorisierung von Rückverfolgbarkeit und Big Data;
- Unternehmen, die die EU-Wertschöpfungskette für Cybersicherheit stärken und vor Hacking, Ransomware und Identitätsdiebstahl schützen;
- Investitionen in innovative Technologielösungen, die die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Kommunikations-, Verkehrs- und digitalen Netzen erhöhen werden;
- "Offene Innovation auf digitaler Grundlage", die unternehmerische Entdeckungsprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der intelligenten Spezialisierung unterstützt;
- Digitale Kompetenzen für Unternehmen, die innovative digitale Technologien einsetzen (Höherqualifizierung und Umschulung) im Rahmen von Investitionen, die für die intelligente Spezialisierung relevant sind.
b. Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste
- Neue oder erheblich verbesserte Dienste für elektronische Behördendienste, einschließlich der Einführung europaweiter interoperabler Dienste, die die Effizienz der von öffentlichen Verwaltungen für Bürger*innen, Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wie künstlicher Intelligenz verbessern;
- Investitionen in innovative Lösungen für die Cybersicherheit; Investitionen in innovative Lösungen, die den Verwaltungen helfen, Dienste benutzer*innenfreundlich, zugänglich und interoperabler zu machen. Diese Investitionen könnten den Nachweis der Tauglichkeit neuer digitaler Technologien im Hinblick auf die groß angelegte Einführung neuer IT-Systeme umfassen.
- Z. B. Technologien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
2. Grüner Übergang
Klima- und Umweltherausforderungen in Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu verwandeln, ist das Ziel des grünen Übergangs, wie er im Clean Industrial Deal und im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit skizziert wird. Beide Initiativen haben das Ziel, Europa zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen und gleichzeitig die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieser Rahmen kann die Wettbewerbsfähigkeit fördern, da er Unternehmen und Investor*innen gleichermaßen Sicherheit und Vorhersehbarkeit bietet. Dies wird durch die Förderung wettbewerbsfähiger Hersteller*innen erreicht, die die Dekarbonisierung durch Innovation vorantreiben, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und zu unserer offenen strategischen Autonomie beitragen, wobei der Grundsatz der Technologieneutralität für die Mitgliedstaaten in vollem Umfang respektiert und angewendet wird. Mit dieser thematischen Priorität sollen innovative Investitionen in die Wertschöpfungskette unterstützt werden, um unsere Wettbewerbsfähigkeit durch grüne Technologien zu steigern, wobei der Schwerpunkt auf energieintensiven Industrien und dem Clean-Tech-Sektor gemäß dem Clean Industrial Deal liegt.
Außerdem sollen interregionale Investitionen in widerstandsfähige und nachhaltige Lebensmittelsysteme und Landwirtschaft, saubere Energie, grüne Industrie, energieeffiziente Gebäude und Renovierung, nachhaltige Mobilität und die Beseitigung von Umweltverschmutzung unterstützt werden.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):
- Innovative Investitionen in die Dekarbonisierung, die Verringerung von Treibhausgasemissionen und die Verbesserung von Luftqualität, Gesundheit und Wohlbefinden;
- Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Verwendung recycelter Materialien, insbesondere von Baumaterialien, Kunststoffen und Textilien, um die Nachfrage nach Rohstoffen auf Sekundärmärkten zu stimulieren;
- Innovative Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit intelligenten, nachhaltigen/effizienten Verkehrslösungen und/oder alternativen Kraftstoffen;
- Unternehmensinvestitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, um die Industrie nachhaltiger zu machen;
- Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gebäuden;
- Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, die zum Schutz der Küsten beiträgt;
- Unternehmensinvestitionen in die Kreislaufwirtschaft, um erfolgreiche Lösungen der Kreislaufwirtschaft, die einen EU-Mehrwert schaffen können, zu wiederholen und zu verbreiten;
- Investitionen in die Bioökonomie, in eine effiziente und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, in Innovationen für nachhaltige Lösungen im Bereich der Schifffahrt/Meere und Binnengewässer.
- Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle und alternative Produktions- und Verbrauchsweisen (z. B. Leasing, Reparatur, modulare Bauweise, industrielle Symbiose usw.).
- Innovative Investitionen in SMART Cities;
3. Intelligente Fertigung
Diese thematische Priorität konzentriert sich auf die Verbesserung der Bereitstellung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in der verarbeitenden Industrie und die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, strategischer Autonomie und eines Kreislaufwirtschaftskonzepts, wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und im Clean Industrial Deal dargelegt. Im Rahmen der fortgeschrittenen Fertigung werden Wissen und innovative Technologien zur Herstellung komplexer Produkte und zur Verbesserung von Prozessen eingesetzt, um Abfall, Umweltverschmutzung, Materialverbrauch und Energieverbrauch zu verringern. Robotik, 3D- und 4D-Druck, künstliche Intelligenz sowie Hochleistungscomputer für die Modellierung sind wichtige Elemente der fortgeschrittenen Fertigung.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden interregionale Innovationsinvestitionen zur Einführung neuer oder verbesserter Fertigungslösungen sowie zur Unterstützung der Industrie bei der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und zur Förderung des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigeren Produktion (Nullverschmutzungsziel für eine giftfreie Umwelt) unterstützt. Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (eine nicht erschöpfende Liste):
- Demonstrationsverfahren, d. h. Unterstützung der schnelleren Markteinführung neuer Industrieprodukte oder der Einführung effizienterer und nachhaltigerer Verfahren in der Industrie.
- Valorisierung von Forschungsergebnissen und praktischen Anwendungen für die Innovationsverbreitung. Dies könnte die aktive Einbeziehung von Ökosystemen und den gemeinsamen Schöpfungsprozess mit Interessengruppen und Endnutzer*innen umfassen.
- Verknüpfung oder ergänzende Nutzung von Test- und Demonstrationsanlagen auf interregionaler Ebene. In diesem Rahmen werden Synergien mit Kreislaufwirtschaftszentren gefördert.
- Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Wiederverwendung von Materialien, Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen (De- und Remanufacturing) und Investitionen in Kohlenstoffneutralität. Spezifische Umsetzungsstrategien (einschließlich Finanzierung), die die Beteiligung aller Akteure (Industrie, KMU, lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft) sicherstellen.
- Durchführung von interregionalen Demonstrationsprojekten, um die Ergebnisse zu testen und zu vervielfältigen.
- Verbreitung von Innovationen und Einbeziehung von KMU in die EU-Wertschöpfungsketten.
- Innovative Investitionen in fortschrittliche Materialien.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erwartete Auswirkungen bei Abschluss des Projekts (nicht erschöpfende Liste):
- Innovative Technologien, die von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen getestet und übernommen werden;
- Innovative Lösungen, die das Vertrauen, die Kompetenzen und die Mittel der Unternehmen zur Digitalisierung und zum Wachstum verbessern;
- Beitrag zur Digitalisierung und zum Wandel der Gesundheitssysteme durch verschiedene Arten von Innovationen und die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen;
- Einführung von technologisch/wirtschaftlich zuverlässigen und praktikablen Lösungen auf dem Markt;
- Einsatz neuer umweltfreundlicher und digitaler Technologien, die das Wachstum des verarbeitenden Gewerbes in Europa fördern;
- Innovative Technologien, die von KMU übernommen werden;
- Identifizierung möglicher Finanzierungsquellen/Finanzierungsmix, um den verbleibenden Investitionsbedarf zu decken (öffentlich-private Partnerschaften für die Einführung von Innovationen, Zusammenarbeit mit Risikokapitalgebern, EIB-Gruppendarlehen usw.);
- Stärkung der Innovationsverbreitungskanäle;
- Stärkung der Fähigkeit der Regionen, gemeinsam zu investieren, indem sie ihre Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten bündeln (interregionale Investitionen).
Langfristige Auswirkungen (nicht erschöpfende Liste):
- Gesteigerte Produktivität und Effizienz der Unternehmen;
- Verbesserte benutzer*innenfreundliche, zugängliche und interoperable öffentliche Dienste;
- Verbessertes Niveau digitaler Fähigkeiten;
- Verbesserte Innovationskapazität und Wettbewerbsfähigkeit der EU
- Schaffung neuer Marktchancen für EU-Unternehmen;
- Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Industrie;
- Bessere Lebens- und Geschäftsbedingungen;
- Steigerung des sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie des persönlichen Wohlbefindens;
- Verbesserte Bildungs- und Berufsbildungssysteme (indirekt);
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten;
- Freisetzung des Innovationspotenzials der EU-Regionen/Länder;
- Beitrag zu den Zielen des Europäischen Green Deal;
- Positive Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit, Klima, Soziales und Wirtschaft;
- Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten.
Die folgenden Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) wurden ermittelt (sofern zutreffend):
Standort - Interregionale Dimension
- Anzahl der an den Wertschöpfungsketten beteiligten Regionen (NUTS1, NUTS2 - weniger entwickelte/höher entwickelte/Übergangs-/Regionen in äußerster Randlage);
- Der interregionale Charakter des Projekts, betrachtet auf Portfolioebene (Vierfach-Helix von Stakeholdern aus verschiedenen Regionen, die am Investitionsportfolio beteiligt sind)
Art der Projektteilnehmer*innen
- Art der Organisationen, die sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite vertreten: KMU und Start-ups, Behörden, Universitäten, Forschungs- und Technologieorganisationen, Industrie und Großunternehmen, Intermediäre (regionale Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen, Clusterorganisationen, Unternehmensverbände usw.), Zivilgesellschaft und Endnutzer*innen, EU-Verbände und Interessengruppen, sonstige.
Innovation
- Innovationsreife - technologische Bereitschaft: TRL bei Projektbeginn (mindestens TRL 6), TRL bei Projektende (TRL 7-9);
- Innovationsreife-Unternehmensbereitschaft: Infrastruktur und Ausrüstung/Fähigkeiten, finanzielles Engagement für Ko-Investitionen, Normung und Zertifizierung, Sonstiges
Sozioökonomischer Nutzen
Am Ende des Projekts:
- Anzahl der Investitionen in die Wertschöpfungskette im Portfolio;
- Anzahl der neuen Regionen/regionalen Ökosysteme, die in die Wertschöpfungskette integriert wurden;
- Anzahl der an der Wertschöpfungskette beteiligten Unternehmen; - Anzahl der an der Wertschöpfungskette beteiligten KMU.
Beschäftigung
Am Ende des Projekts:
- Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (VZÄ) (männlich, weiblich, nicht-binär)
Investitionen
Am Ende des Projekts:
- Dimension der Investitionen: Regional, national, europäisch, international;
- Mobilisierte Investitionen: Mobilisierte private Finanzierung (in EUR), Mobilisierte öffentliche Finanzierung (in EUR), Mobilisierte Gesamtinvestitionen (in EUR).
IPR-Dimension
Am Ende des Projekts:
- Anzahl der genutzten oder verwerteten Patente;
- Anzahl der Lizenzen;
- Anzahl der Geschmacksmuster;
- Anzahl der Marken;
- Anzahl der geografischen Angaben;
- Anzahl der verwerteten oder verwerteten Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, NDAs.
Geschlecht (Erreichte Personen)
Am Ende des Projekts:
- Anzahl der erreichten Personen: männlich, weiblich, nicht-binär
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Erwartete Ergebnisse
Projekte, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, werden mit Hilfe eines Investitionsportfolio-Ansatzes durchgeführt, bei dem sowohl die Begünstigten (einschließlich der KMU) als auch KMU als Dritte, die ergänzende Aufgaben zu den Hauptinvestitionstätigkeiten des Projekts wahrnehmen (siehe nachstehenden Abschnitt über die finanzielle Unterstützung Dritter - FSTP), eine Rolle in bestimmten Segmenten der EU-Wertschöpfungsketten spielen können. Innerhalb eines bestimmten thematischen/technologischen Bereichs der Zusammenarbeit kann das Projektportfolio aus mehreren investitionsfähigen Teilprojekten bestehen, die einen oder mehrere Engpässe in einer im Antrag identifizierten Wertschöpfungskette angehen. Diese Teilprojekte sind notwendig, um die Gültigkeit von Technologien/Lösungen zu testen und zu demonstrieren und die Einführung von Innovationen zu beschleunigen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Wertschöpfungsketten erhöht wird.
Der Vorschlag muss den Fortschritt von der Innovation zur Kommerzialisierung und zum Upscaling deutlich beschreiben, der als Ergebnis des Projekts und seines Investitionsportfolios erwartet wird.
Der Vorschlag muss auch einen Verwertungsplan enthalten, der das erwartete weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts darlegt, insbesondere wenn die durch das I3-Instrument geförderten neuen Produkte/Prozesse oder Dienstleistungen noch nicht marktreif sind.
Bei den Zielinvestitionen kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle Investitionen in Form einer oder mehrerer der folgenden Aktivitäten handeln:
- Finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Plänen und Vorkehrungen oder Entwürfen für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z. B. Demonstrations-, Test- und Pilotaktivitäten von Unternehmen, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation (neu in Europa und neu im Anwendungssektor);
- Anpassung bestehender Prototypen (d. h. durch Kombination von zwei oder mehr Schlüsseltechnologien) und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Demonstration in einem realen Umfeld (Ex-novo-Prototypen sind nicht förderfähig);
- Entwicklung von Projektportfolios für marktnahe Investitionen, bei denen neue oder verbesserte Technologien oder Verfahren eingesetzt werden;
- Aktivitäten, die unmittelbar auf die Erstellung von Plänen, Vereinbarungen oder Entwürfen für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen (Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen). Dazu können Erprobung, Demonstration, Pilotprojekte, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation gehören;
- Aktivitäten, die Test- und Demonstrationseinrichtungen miteinander verbinden oder ergänzend nutzen, um die Markteinführung und das Scale-up innovativer Lösungen in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen zu beschleunigen;
- Innovationsdienste für die Entwicklung von Unternehmensinvestitionen, die Wertschöpfungsketten miteinander verbinden;
- Prüfstände und ergänzende Aktivitäten, die zur Verbesserung von Vorschriften und Normen und/oder zur Beseitigung von Innovationshindernissen und -engpässen erforderlich sind;
- Aktivitäten, die innovative Ideen und neue Produkte auf den Markt bringen;
- Beratungsunterstützung für Investitionen (Entwicklung oder Umsetzung von interregionalen Geschäfts- und Markteinführungs-Investitionsplänen in spezifischen Wertschöpfungsketten).
Unterstützungsmaßnahmen zur Vernetzung, zur Erprobung neuer Ansätze für eine bessere Innovationsförderung oder zur Verbesserung der Dienstleistungen für KMU (durch Zusammenarbeit, Peer-Learning oder Matchmaking usw.) werden ebenfalls gefördert, insbesondere wenn sie darauf abzielen, die Projektergebnisse in weniger entwickelten Regionen zu replizieren. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit der Durchführung der oben aufgeführten materiellen und immateriellen Investitionen förderfähig.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das I3-Instrument, Aktionsbereich 1, werden keine Aktivitäten unterstützt, die die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der EU-Taxonomieverordnung erheblich beeinträchtigen. I3-Fördermittel können daher nicht für Projekte gewährt werden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen (z. B. Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Technologien für fossile Brennstoffe oder von fossilen Brennstoffen). Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Vorschlag diese Anforderung erfüllt.
Die Aktivitäten (finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung) müssen eine ausgewogene Beteiligung von Begünstigten aus Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand und unterschiedlicher Innovationsleistung widerspiegeln, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung und Nutzung des Potenzials weniger entwickelter Regionen und anderer Kategorien von Regionen (wie EU-Regionen in äußerster Randlage oder Regionen mit besonderen Herausforderungen) liegen muss. Die Beteiligung dieser Regionen sollte sich sowohl in einer ausgewogenen Verteilung der Haushaltsmittel als auch in der Gewährleistung eines konkreten Nutzens für diese Regionen niederschlagen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem I3-Instrument assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
- Einrichtungen aus anderen (oben nicht aufgeführten) Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragstellenden aufgefordert, solche Einrichtungen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden. Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich zusammensetzt aus:
- mindestens 5 unabhängigen Einrichtungen mit Sitz in 5 verschiedenen Regionen in 3 förderfähigen Ländern
Dem Konsortium müssen mindestens 2 Einrichtungen angehören, die in einer weniger entwickelten Region ansässig sind.
Die*der Koordinator*in muss eine
- öffentliche Einrichtung oder
- eine nicht gewinnorientierte Organisation oder
- eine Einrichtung, die von nationalen oder regionalen Regierungen mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraut ist (z. B. Clusterorganisationen, öffentlich-private Partnerschaften, Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen usw.)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 36 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Submission System verfügbar)
- Selbsterklärung der*des Koordinator*in zur Bestätigung der Übereinstimmung mit den nationalen/regionalen S3-Politiken, -Strategien und -Prioritäten aller Mitgliedstaaten und Regionen, die durch die an diesem Antrag beteiligten Organisationen vertreten werden (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP)
Projekte im Rahmen des I3-Instruments werden von den Begünstigten in Übereinstimmung mit dem Projektantrag durchgeführt. FSTP kann eingesetzt werden, um eine Kaskadenfinanzierung zu ermöglichen, wenn sie einen zusätzlichen Nutzen bietet, z. B. bei der Erleichterung der Einbeziehung von KMU, der Förderung der Replikation und der Innovationsverbreitung.
FSTP ist jedoch nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Auf der Grundlage der Veröffentlichung einer oder mehrerer offener Ausschreibungen, die zu den Zielen des Projekts beitragen und Lösungen für die von den KMU/Unternehmen des Projektkonsortiums ermittelten Bedürfnisse bieten sollen;
- die durch die Bedürfnisse der Hauptinvestor*innen des Konsortiums gerechtfertigt sind (Bewältigung spezifischer Innovationsherausforderungen, Verwertung, Replikation usw.);
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für jeden Dritten ("Empfänger*innen") darf 60 000 EUR nicht überschreiten;
- Bei den direkten Empfänger*innen der finanziellen Unterstützung muss es sich um KMU handeln, die in Regionen der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ansässig sind;
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- Die Aufforderungen müssen mindestens 2 Monate lang offen bleiben;
- Die Ergebnisse der Aufforderung(en) müssen auf den Websites der Begünstigten veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Bewilligungsdaten, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen;
- Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter (d. h. KMU) dürfen 30 % der gesamten förderfähigen Kosten nicht übersteigen .
- Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur darauf abzielen, KMU zu unterstützen, die in der Lage sind, einen Mehrwert für das Projekt zu erbringen, z. B. um eine spezifische Wertschöpfungskette zu vervollständigen und/oder eine spezifische Grundlage für die Erprobung und Optimierung von Produkten und Produktionsprozessen oder für die Erforschung neuer Verarbeitungstechnologien zu bieten.
Wenn der Vorschlag eine finanzielle Unterstützung Dritter vorsieht, muss er angeben, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist und wie sie verwaltet werden soll. Er muss auch Schätzungen über den Anteil der finanziellen Unterstützung für Dritte in den verschiedenen Arten von Regionen enthalten. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse und die erwarteten Auswirkungen auf die Innovationsökosysteme der teilnehmenden Regionen beschreiben.
Besondere Anforderungen
- Mindestens 70 % der gesamten direkten förderfähigen Kosten müssen für Investitionen in Unternehmen verwendet werden, wobei der Schwerpunkt auf KMU liegt. Im Vorschlag ist zu beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird, wobei die gesamten förderfähigen Kosten für folgende Bereiche anzugeben sind:
- KMU-Konsortialpartner (Begünstigte und angeschlossene Unternehmen)
- Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP)
- nicht-finanzielle Unterstützung für die KMU des Portfolios.
- Mindestens 50 % der gesamten förderfähigen Kosten müssen in weniger entwickelten Regionen für Begünstigte und Dritte anfallen, wenn FSTP enthalten ist. Falls FSTP verwendet wird, muss der Vorschlag beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird.
Die Vorschläge müssen eine umfassende Strategie zur Sicherstellung der aktiven Beteiligung von Rechtspersonen aus weniger entwickelten Regionen/Übergangsregionen/ Regionen in äußerster Randlage sowie spezifische Maßnahmen zur Förderung ihrer aktiven Beteiligung und ihres Beitrags zu den Zielen des Konsortiums enthalten. Dazu gehören auch Pläne für die Übertragung der Ergebnisse in den teilnehmenden Regionen und die Einbeziehung der zuständigen regionalen Behörden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Call-Dokumente
Call Document I3-2025-INV1Call Document I3-2025-INV1(1065kB)
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