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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 1

Förderprogramm

Interregionale Innovationsinvestitionen

Call Nummer

I3-2025-INV1

Termine

Öffnung
22.05.2025

Deadline
13.11.2025 17:00

Förderquote

70%

Budget des Calls

€ 23.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Aktionsbereich 1 des I3-Instruments ist es, interregionale Innovationsinvestitionen zu unterstützen, indem Konsortien von Innovationsakteuren aus den Ökosystemen der Vierfach-Helix die notwendige finanzielle und beratende Unterstützung angeboten wird, um ihre Innovationen auf ein ausgereiftes Niveau zu bringen, das für die Vermarktung und das Scale-up bereit ist, und gleichzeitig die Innovationskluft in Europa zu überbrücken und zu verringern, wobei der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik auf der Integration aller Regionen und insbesondere der weniger entwickelten Regionen in europäische Wertschöpfungsketten liegt.

Call-Ziele

Aktionsbereich 1 des I3-Instruments zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten auf der Grundlage interregionaler Zusammenarbeit und gemeinsamer intelligenter Spezialisierungsbereiche zu erhöhen.

Dabei zielen die Anträge im Rahmen dieser Aufforderung darauf ab, Folgendes zu erleichtern

  • die Entwicklung bereits bestehender oder die Schaffung neuer interregionaler und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten und eine bessere Verbindung zwischen regionalen Innovationsökosystemen;
  • die Zusammenarbeit zwischen Innovationsakteur*innen, insbesondere KMU, aus weniger entwickelten Regionen und Innovationsakteur*innen, insbesondere KMU, aus stärker entwickelten Regionen, was zu den Zielen der Kohäsionspolitik beiträgt;
  • die Unterstützung von Innovationsakteur*innen mit Investitionsideen, die zu ausgereiften Geschäftsmodellen entwickelt werden können;
  • Identifizierung neuer regionaler technologischer Bereiche und Marktchancen, die mit den EU-Prioritäten übereinstimmen, und Überbrückung der Kluft zwischen der Angebots- und Nachfrageseite, um Innovationsökosysteme bei der Überwindung von Marktversagen zu unterstützen.

Die Geschäfts- und Investitionsfälle für I3-Instrumente beginnen mit einem Mindest-TRL-Wert von 6 und sollen die Demonstration erleichtern sowie die Marktübernahme und Vermarktung beschleunigen. Die Entwicklung der Geschäfts- und Investitionsszenarien wird von den regionalen Innovationsökosystemen unter Federführung der Unternehmen unterstützt.

Die bereitzustellende Unterstützung besteht aus a) finanzieller Unterstützung durch direkte Finanzierung der Begünstigten des Konsortiums oder durch Kaskadenfinanzierung/finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP) und b) nicht-finanzieller Unterstützung, wie z. B. Geschäfts- und Investitionsplanung, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Zertifizierung, Kommerzialisierung, Standardisierung, maßgeschneiderte Unterstützung für die Integration von KETs/Technologien in Produktionsprozesse, Unterstützung bei der Erprobung, Demonstration und Pilotierung neuer Lösungen.

Am Ende der Projektdurchführung sollten alle beteiligten Regionen und Partner eine klare Perspektive haben, wie sie die Ergebnisse des I3-Projekts nutzen und darauf aufbauen können, auch durch die breite Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsprozesse.

Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen eine der folgenden thematischen Prioritäten betreffen:

  1. Digitaler Wandel oder
  2. Grüner Wandel oder
  3. Intelligente Fertigung

Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung muss eine thematische Priorität betreffen.

1. Digitaler Wandel

Digitale Technologien stellen ein enormes Wachstumspotenzial für Europa dar. Diese thematische Priorität zielt auf Investitionen in Unternehmen und öffentliche Verwaltungen (insbesondere in den Teil, der den Innovationssektor betrifft) im Hinblick auf den digitalen Wandel ab. Die Projekte werden das Potenzial für digitales Wachstum erschließen, indem sie innovative Lösungen einsetzen, die die Zugänglichkeit und Effizienz von Dienstleistungen (sowohl für Unternehmen als auch für Bürger*innen) verbessern und gleichzeitig die digitale Kluft überbrücken und zur Cybersicherheit beitragen.

Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):

a. Innovation in der digitalen Wirtschaft

  • Einsatz innovativer Lösungen für die Digitalisierung von Unternehmen und digitale Dienstleistungen, einschließlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) und ihrer innovativen Anwendung und/oder Integration in strategische Sektoren gemäß dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit;
  • IKT-Einführung in KMU in traditionellen und aufstrebenden Sektoren; B2B; B2C; Kund*innen zu Kund*innen, einschließlich Infrastrukturen und Dienstleistungen (digitale Innovationszentren, Living Labs usw.);
  • Demonstration innovativer digitaler Technologien im Hinblick auf die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen und eine bessere Integration in EU-Wertschöpfungsketten;
  • Nutzer*innengesteuerte Innovation und Valorisierung von Rückverfolgbarkeit und Big Data;
  • Unternehmen, die die EU-Wertschöpfungskette für Cybersicherheit stärken und vor Hacking, Ransomware und Identitätsdiebstahl schützen;
  • Investitionen in innovative Technologielösungen, die die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Kommunikations-, Verkehrs- und digitalen Netzen erhöhen werden;
  • "Offene Innovation auf digitaler Grundlage", die unternehmerische Entdeckungsprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der intelligenten Spezialisierung unterstützt;
  • Digitale Kompetenzen für Unternehmen, die innovative digitale Technologien einsetzen (Höherqualifizierung und Umschulung) im Rahmen von Investitionen, die für die intelligente Spezialisierung relevant sind.

b. Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste

  • Neue oder erheblich verbesserte Dienste für elektronische Behördendienste, einschließlich der Einführung europaweiter interoperabler Dienste, die die Effizienz der von öffentlichen Verwaltungen für Bürger*innen, Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wie künstlicher Intelligenz verbessern;
  • Investitionen in innovative Lösungen für die Cybersicherheit; Investitionen in innovative Lösungen, die den Verwaltungen helfen, Dienste benutzer*innenfreundlich, zugänglich und interoperabler zu machen. Diese Investitionen könnten den Nachweis der Tauglichkeit neuer digitaler Technologien im Hinblick auf die groß angelegte Einführung neuer IT-Systeme umfassen.
  • Z. B. Technologien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.

2. Grüner Übergang

Klima- und Umweltherausforderungen in Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu verwandeln, ist das Ziel des grünen Übergangs, wie er im Clean Industrial Deal und im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit skizziert wird. Beide Initiativen haben das Ziel, Europa zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen und gleichzeitig die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieser Rahmen kann die Wettbewerbsfähigkeit fördern, da er Unternehmen und Investor*innen gleichermaßen Sicherheit und Vorhersehbarkeit bietet. Dies wird durch die Förderung wettbewerbsfähiger Hersteller*innen erreicht, die die Dekarbonisierung durch Innovation vorantreiben, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und zu unserer offenen strategischen Autonomie beitragen, wobei der Grundsatz der Technologieneutralität für die Mitgliedstaaten in vollem Umfang respektiert und angewendet wird. Mit dieser thematischen Priorität sollen innovative Investitionen in die Wertschöpfungskette unterstützt werden, um unsere Wettbewerbsfähigkeit durch grüne Technologien zu steigern, wobei der Schwerpunkt auf energieintensiven Industrien und dem Clean-Tech-Sektor gemäß dem Clean Industrial Deal liegt.

Außerdem sollen interregionale Investitionen in widerstandsfähige und nachhaltige Lebensmittelsysteme und Landwirtschaft, saubere Energie, grüne Industrie, energieeffiziente Gebäude und Renovierung, nachhaltige Mobilität und die Beseitigung von Umweltverschmutzung unterstützt werden.

Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):

  • Innovative Investitionen in die Dekarbonisierung, die Verringerung von Treibhausgasemissionen und die Verbesserung von Luftqualität, Gesundheit und Wohlbefinden;
  • Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Verwendung recycelter Materialien, insbesondere von Baumaterialien, Kunststoffen und Textilien, um die Nachfrage nach Rohstoffen auf Sekundärmärkten zu stimulieren;
  • Innovative Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit intelligenten, nachhaltigen/effizienten Verkehrslösungen und/oder alternativen Kraftstoffen;
  • Unternehmensinvestitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, um die Industrie nachhaltiger zu machen;
  • Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gebäuden;
  • Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, die zum Schutz der Küsten beiträgt;
  • Unternehmensinvestitionen in die Kreislaufwirtschaft, um erfolgreiche Lösungen der Kreislaufwirtschaft, die einen EU-Mehrwert schaffen können, zu wiederholen und zu verbreiten;
  • Investitionen in die Bioökonomie, in eine effiziente und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, in Innovationen für nachhaltige Lösungen im Bereich der Schifffahrt/Meere und Binnengewässer.
  • Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle und alternative Produktions- und Verbrauchsweisen (z. B. Leasing, Reparatur, modulare Bauweise, industrielle Symbiose usw.).
  • Innovative Investitionen in SMART Cities;

3. Intelligente Fertigung

Diese thematische Priorität konzentriert sich auf die Verbesserung der Bereitstellung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in der verarbeitenden Industrie und die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, strategischer Autonomie und eines Kreislaufwirtschaftskonzepts, wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und im Clean Industrial Deal dargelegt. Im Rahmen der fortgeschrittenen Fertigung werden Wissen und innovative Technologien zur Herstellung komplexer Produkte und zur Verbesserung von Prozessen eingesetzt, um Abfall, Umweltverschmutzung, Materialverbrauch und Energieverbrauch zu verringern. Robotik, 3D- und 4D-Druck, künstliche Intelligenz sowie Hochleistungscomputer für die Modellierung sind wichtige Elemente der fortgeschrittenen Fertigung.

Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden interregionale Innovationsinvestitionen zur Einführung neuer oder verbesserter Fertigungslösungen sowie zur Unterstützung der Industrie bei der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und zur Förderung des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigeren Produktion (Nullverschmutzungsziel für eine giftfreie Umwelt) unterstützt. Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (eine nicht erschöpfende Liste):

  • Demonstrationsverfahren, d. h. Unterstützung der schnelleren Markteinführung neuer Industrieprodukte oder der Einführung effizienterer und nachhaltigerer Verfahren in der Industrie.
  • Valorisierung von Forschungsergebnissen und praktischen Anwendungen für die Innovationsverbreitung. Dies könnte die aktive Einbeziehung von Ökosystemen und den gemeinsamen Schöpfungsprozess mit Interessengruppen und Endnutzer*innen umfassen.
  • Verknüpfung oder ergänzende Nutzung von Test- und Demonstrationsanlagen auf interregionaler Ebene. In diesem Rahmen werden Synergien mit Kreislaufwirtschaftszentren gefördert.
  • Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Wiederverwendung von Materialien, Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen (De- und Remanufacturing) und Investitionen in Kohlenstoffneutralität. Spezifische Umsetzungsstrategien (einschließlich Finanzierung), die die Beteiligung aller Akteure (Industrie, KMU, lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft) sicherstellen.
  • Durchführung von interregionalen Demonstrationsprojekten, um die Ergebnisse zu testen und zu vervielfältigen.
  • Verbreitung von Innovationen und Einbeziehung von KMU in die EU-Wertschöpfungsketten.
  • Innovative Investitionen in fortschrittliche Materialien.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Erwartete Auswirkungen bei Abschluss des Projekts (nicht erschöpfende Liste):

  • Innovative Technologien, die von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen getestet und übernommen werden;
  • Innovative Lösungen, die das Vertrauen, die Kompetenzen und die Mittel der Unternehmen zur Digitalisierung und zum Wachstum verbessern;
  • Beitrag zur Digitalisierung und zum Wandel der Gesundheitssysteme durch verschiedene Arten von Innovationen und die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen;
  • Einführung von technologisch/wirtschaftlich zuverlässigen und praktikablen Lösungen auf dem Markt;
  • Einsatz neuer umweltfreundlicher und digitaler Technologien, die das Wachstum des verarbeitenden Gewerbes in Europa fördern;
  • Innovative Technologien, die von KMU übernommen werden;
  • Identifizierung möglicher Finanzierungsquellen/Finanzierungsmix, um den verbleibenden Investitionsbedarf zu decken (öffentlich-private Partnerschaften für die Einführung von Innovationen, Zusammenarbeit mit Risikokapitalgebern, EIB-Gruppendarlehen usw.);
  • Stärkung der Innovationsverbreitungskanäle;
  • Stärkung der Fähigkeit der Regionen, gemeinsam zu investieren, indem sie ihre Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten bündeln (interregionale Investitionen).

Langfristige Auswirkungen (nicht erschöpfende Liste):

  • Gesteigerte Produktivität und Effizienz der Unternehmen;
  • Verbesserte benutzer*innenfreundliche, zugängliche und interoperable öffentliche Dienste;
  • Verbessertes Niveau digitaler Fähigkeiten;
  • Verbesserte Innovationskapazität und Wettbewerbsfähigkeit der EU
  • Schaffung neuer Marktchancen für EU-Unternehmen;
  • Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Industrie;
  • Bessere Lebens- und Geschäftsbedingungen;
  • Steigerung des sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie des persönlichen Wohlbefindens;
  • Verbesserte Bildungs- und Berufsbildungssysteme (indirekt);
  • Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten;
  • Freisetzung des Innovationspotenzials der EU-Regionen/Länder;
  • Beitrag zu den Zielen des Europäischen Green Deal;
  • Positive Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit, Klima, Soziales und Wirtschaft;
  • Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten.

Die folgenden Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) wurden ermittelt (sofern zutreffend):

Standort - Interregionale Dimension

  • Anzahl der an den Wertschöpfungsketten beteiligten Regionen (NUTS1, NUTS2 - weniger entwickelte/höher entwickelte/Übergangs-/Regionen in äußerster Randlage);
  • Der interregionale Charakter des Projekts, betrachtet auf Portfolioebene (Vierfach-Helix von Stakeholdern aus verschiedenen Regionen, die am Investitionsportfolio beteiligt sind)

Art der Projektteilnehmer*innen

  • Art der Organisationen, die sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite vertreten: KMU und Start-ups, Behörden, Universitäten, Forschungs- und Technologieorganisationen, Industrie und Großunternehmen, Intermediäre (regionale Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen, Clusterorganisationen, Unternehmensverbände usw.), Zivilgesellschaft und Endnutzer*innen, EU-Verbände und Interessengruppen, sonstige.

Innovation

  • Innovationsreife - technologische Bereitschaft: TRL bei Projektbeginn (mindestens TRL 6), TRL bei Projektende (TRL 7-9);
  • Innovationsreife-Unternehmensbereitschaft: Infrastruktur und Ausrüstung/Fähigkeiten, finanzielles Engagement für Ko-Investitionen, Normung und Zertifizierung, Sonstiges

Sozioökonomischer Nutzen

Am Ende des Projekts:

  • Anzahl der Investitionen in die Wertschöpfungskette im Portfolio;
  • Anzahl der neuen Regionen/regionalen Ökosysteme, die in die Wertschöpfungskette integriert wurden;
  • Anzahl der an der Wertschöpfungskette beteiligten Unternehmen; - Anzahl der an der Wertschöpfungskette beteiligten KMU.

Beschäftigung

Am Ende des Projekts:

  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (VZÄ) (männlich, weiblich, nicht-binär)

Investitionen

Am Ende des Projekts:

  • Dimension der Investitionen: Regional, national, europäisch, international;
  • Mobilisierte Investitionen: Mobilisierte private Finanzierung (in EUR), Mobilisierte öffentliche Finanzierung (in EUR), Mobilisierte Gesamtinvestitionen (in EUR).

IPR-Dimension

Am Ende des Projekts:

  • Anzahl der genutzten oder verwerteten Patente;
  • Anzahl der Lizenzen;
  • Anzahl der Geschmacksmuster;
  • Anzahl der Marken;
  • Anzahl der geografischen Angaben;
  • Anzahl der verwerteten oder verwerteten Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, NDAs.

Geschlecht (Erreichte Personen)

Am Ende des Projekts:

  • Anzahl der erreichten Personen: männlich, weiblich, nicht-binär

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Erwartete Ergebnisse

Projekte, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, werden mit Hilfe eines Investitionsportfolio-Ansatzes durchgeführt, bei dem sowohl die Begünstigten (einschließlich der KMU) als auch KMU als Dritte, die ergänzende Aufgaben zu den Hauptinvestitionstätigkeiten des Projekts wahrnehmen (siehe nachstehenden Abschnitt über die finanzielle Unterstützung Dritter - FSTP), eine Rolle in bestimmten Segmenten der EU-Wertschöpfungsketten spielen können. Innerhalb eines bestimmten thematischen/technologischen Bereichs der Zusammenarbeit kann das Projektportfolio aus mehreren investitionsfähigen Teilprojekten bestehen, die einen oder mehrere Engpässe in einer im Antrag identifizierten Wertschöpfungskette angehen. Diese Teilprojekte sind notwendig, um die Gültigkeit von Technologien/Lösungen zu testen und zu demonstrieren und die Einführung von Innovationen zu beschleunigen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Wertschöpfungsketten erhöht wird.

Der Vorschlag muss den Fortschritt von der Innovation zur Kommerzialisierung und zum Upscaling deutlich beschreiben, der als Ergebnis des Projekts und seines Investitionsportfolios erwartet wird.

Der Vorschlag muss auch einen Verwertungsplan enthalten, der das erwartete weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts darlegt, insbesondere wenn die durch das I3-Instrument geförderten neuen Produkte/Prozesse oder Dienstleistungen noch nicht marktreif sind.

Bei den Zielinvestitionen kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle Investitionen in Form einer oder mehrerer der folgenden Aktivitäten handeln:

  • Finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Plänen und Vorkehrungen oder Entwürfen für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z. B. Demonstrations-, Test- und Pilotaktivitäten von Unternehmen, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation (neu in Europa und neu im Anwendungssektor);
  • Anpassung bestehender Prototypen (d. h. durch Kombination von zwei oder mehr Schlüsseltechnologien) und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Demonstration in einem realen Umfeld (Ex-novo-Prototypen sind nicht förderfähig);
  • Entwicklung von Projektportfolios für marktnahe Investitionen, bei denen neue oder verbesserte Technologien oder Verfahren eingesetzt werden;
  • Aktivitäten, die unmittelbar auf die Erstellung von Plänen, Vereinbarungen oder Entwürfen für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen (Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen). Dazu können Erprobung, Demonstration, Pilotprojekte, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation gehören;
  • Aktivitäten, die Test- und Demonstrationseinrichtungen miteinander verbinden oder ergänzend nutzen, um die Markteinführung und das Scale-up innovativer Lösungen in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen zu beschleunigen;
  • Innovationsdienste für die Entwicklung von Unternehmensinvestitionen, die Wertschöpfungsketten miteinander verbinden;
  • Prüfstände und ergänzende Aktivitäten, die zur Verbesserung von Vorschriften und Normen und/oder zur Beseitigung von Innovationshindernissen und -engpässen erforderlich sind;
  • Aktivitäten, die innovative Ideen und neue Produkte auf den Markt bringen;
  • Beratungsunterstützung für Investitionen (Entwicklung oder Umsetzung von interregionalen Geschäfts- und Markteinführungs-Investitionsplänen in spezifischen Wertschöpfungsketten).

Unterstützungsmaßnahmen zur Vernetzung, zur Erprobung neuer Ansätze für eine bessere Innovationsförderung oder zur Verbesserung der Dienstleistungen für KMU (durch Zusammenarbeit, Peer-Learning oder Matchmaking usw.) werden ebenfalls gefördert, insbesondere wenn sie darauf abzielen, die Projektergebnisse in weniger entwickelten Regionen zu replizieren. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit der Durchführung der oben aufgeführten materiellen und immateriellen Investitionen förderfähig.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das I3-Instrument, Aktionsbereich 1, werden keine Aktivitäten unterstützt, die die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der EU-Taxonomieverordnung erheblich beeinträchtigen. I3-Fördermittel können daher nicht für Projekte gewährt werden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen (z. B. Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Technologien für fossile Brennstoffe oder von fossilen Brennstoffen). Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Vorschlag diese Anforderung erfüllt.

Die Aktivitäten (finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung) müssen eine ausgewogene Beteiligung von Begünstigten aus Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand und unterschiedlicher Innovationsleistung widerspiegeln, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung und Nutzung des Potenzials weniger entwickelter Regionen und anderer Kategorien von Regionen (wie EU-Regionen in äußerster Randlage oder Regionen mit besonderen Herausforderungen) liegen muss. Die Beteiligung dieser Regionen sollte sich sowohl in einer ausgewogenen Verteilung der Haushaltsmittel als auch in der Gewährleistung eines konkreten Nutzens für diese Regionen niederschlagen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem I3-Instrument assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)

Besondere Fälle

  • Einrichtungen aus anderen (oben nicht aufgeführten) Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
  • Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
  • Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragstellenden aufgefordert, solche Einrichtungen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden. Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich zusammensetzt aus:

  • mindestens 5 unabhängigen Einrichtungen mit Sitz in 5 verschiedenen Regionen in 3 förderfähigen Ländern

Dem Konsortium müssen mindestens 2 Einrichtungen angehören, die in einer weniger entwickelten Region ansässig sind.

Die*der Koordinator*in muss eine

  • öffentliche Einrichtung oder
  • eine nicht gewinnorientierte Organisation oder
  • eine Einrichtung, die von nationalen oder regionalen Regierungen mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraut ist (z. B. Clusterorganisationen, öffentlich-private Partnerschaften, Entwicklungsagenturen, Innovationsagenturen usw.)

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 18 und 36 Monaten

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
    • Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Submission System verfügbar)
    • Selbsterklärung der*des Koordinator*in zur Bestätigung der Übereinstimmung mit den nationalen/regionalen S3-Politiken, -Strategien und -Prioritäten aller Mitgliedstaaten und Regionen, die durch die an diesem Antrag beteiligten Organisationen vertreten werden (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).


Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP)

Projekte im Rahmen des I3-Instruments werden von den Begünstigten in Übereinstimmung mit dem Projektantrag durchgeführt. FSTP kann eingesetzt werden, um eine Kaskadenfinanzierung zu ermöglichen, wenn sie einen zusätzlichen Nutzen bietet, z. B. bei der Erleichterung der Einbeziehung von KMU, der Förderung der Replikation und der Innovationsverbreitung.

FSTP ist jedoch nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Auf der Grundlage der Veröffentlichung einer oder mehrerer offener Ausschreibungen, die zu den Zielen des Projekts beitragen und Lösungen für die von den KMU/Unternehmen des Projektkonsortiums ermittelten Bedürfnisse bieten sollen;
  • die durch die Bedürfnisse der Hauptinvestor*innen des Konsortiums gerechtfertigt sind (Bewältigung spezifischer Innovationsherausforderungen, Verwertung, Replikation usw.);
  • Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für jeden Dritten ("Empfänger*innen") darf 60 000 EUR nicht überschreiten;
  • Bei den direkten Empfänger*innen der finanziellen Unterstützung muss es sich um KMU handeln, die in Regionen der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ansässig sind;
  • Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
  • Die Aufforderungen müssen mindestens 2 Monate lang offen bleiben;
  • Die Ergebnisse der Aufforderung(en) müssen auf den Websites der Begünstigten veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Bewilligungsdaten, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen;
  • Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter (d. h. KMU) dürfen 30 % der gesamten förderfähigen Kosten nicht übersteigen .
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur darauf abzielen, KMU zu unterstützen, die in der Lage sind, einen Mehrwert für das Projekt zu erbringen, z. B. um eine spezifische Wertschöpfungskette zu vervollständigen und/oder eine spezifische Grundlage für die Erprobung und Optimierung von Produkten und Produktionsprozessen oder für die Erforschung neuer Verarbeitungstechnologien zu bieten.

Wenn der Vorschlag eine finanzielle Unterstützung Dritter vorsieht, muss er angeben, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist und wie sie verwaltet werden soll. Er muss auch Schätzungen über den Anteil der finanziellen Unterstützung für Dritte in den verschiedenen Arten von Regionen enthalten. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse und die erwarteten Auswirkungen auf die Innovationsökosysteme der teilnehmenden Regionen beschreiben.

Besondere Anforderungen

  • Mindestens 70 % der gesamten direkten förderfähigen Kosten müssen für Investitionen in Unternehmen verwendet werden, wobei der Schwerpunkt auf KMU liegt. Im Vorschlag ist zu beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird, wobei die gesamten förderfähigen Kosten für folgende Bereiche anzugeben sind:
    • KMU-Konsortialpartner (Begünstigte und angeschlossene Unternehmen)
    • Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP)
    • nicht-finanzielle Unterstützung für die KMU des Portfolios.
  • Mindestens 50 % der gesamten förderfähigen Kosten müssen in weniger entwickelten Regionen für Begünstigte und Dritte anfallen, wenn FSTP enthalten ist. Falls FSTP verwendet wird, muss der Vorschlag beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird.

Die Vorschläge müssen eine umfassende Strategie zur Sicherstellung der aktiven Beteiligung von Rechtspersonen aus weniger entwickelten Regionen/Übergangsregionen/ Regionen in äußerster Randlage sowie spezifische Maßnahmen zur Förderung ihrer aktiven Beteiligung und ihres Beitrags zu den Zielen des Konsortiums enthalten. Dazu gehören auch Pläne für die Übertragung der Ergebnisse in den teilnehmenden Regionen und die Einbeziehung der zuständigen regionalen Behörden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

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