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Call-Eckdaten
Verbesserte Lernstrategien für Allzweck-KI: GenAI4EU vorantreiben (KI/Daten/Robotik-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-04-DIGITAL-EMERGING-07
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um die Grenzen der gegenwärtigen KI-Technologie zu erweitern, zielt dieses Thema auf die Entwicklung bahnbrechender GPAI-Modelle ab, die selbstüberwachtes Lernen mit ergänzenden Lernstrategien kombinieren.
Call-Ziele
Aktuelle groß angelegte KI-Modelle haben bemerkenswerte Fähigkeiten gezeigt, die zahlreiche Bereiche verändert haben. Sie zeichnen sich durch Aufgaben wie die Verarbeitung natürlicher Sprache, die Bilderzeugung und das Spielen komplexer Spiele aus. Doch trotz dieser Erfolge haben die aktuellen Modelle in mehreren Schlüsselbereichen Probleme. Ihnen fehlt die Anpassungsfähigkeit, um sich nahtlos an veränderte Bedingungen in realen Umgebungen anzupassen. Außerdem sind ihre logischen Fähigkeiten begrenzt, wenn es um komplexe Aufgaben geht, die logische Schlussfolgerungen, mathematische Problemlösungen oder eine mehrstufige Planung erfordern. Darüber hinaus erkennen die derzeitigen GPAI-Modelle häufig nicht ihre eigenen Grenzen, was dazu führt, dass sie bei Abfragen, die außerhalb ihres Wissensbereichs liegen, fehlerhafte Ergebnisse liefern. Diese Einschränkungen unterstreichen die Notwendigkeit von Fortschritten in der allgemeinen KI (General Purpose AI, GPAI), die über die Mustererkennung hinausgehen und zu robusten, anpassungsfähigen Systemen führen, die zu einem breiteren Spektrum an intelligenten Verhaltensweisen fähig sind, z. B. in Anlehnung an biologische und kollektive Systeme.
Um die Grenzen der gegenwärtigen KI-Technologie zu erweitern, zielt dieses Thema auf die Entwicklung bahnbrechender GPAI-Modelle ab, die selbstüberwachtes Lernen mit ergänzenden Lernstrategien kombinieren. Zu diesen Strategien gehören das hybride Lernen, das symbolisches Denken und Wissensrepräsentation integriert, das aktive Lernen, das es den Modellen ermöglicht, aktiv nach Informationen zu suchen, um ihre Leistung zu verbessern, das Verstärkungslernen, das es den Modellen ermöglicht, durch Interaktion mit ihrer Umgebung zu lernen, das relationale Lernen, das sich auf das Lernen aus relationalen Datenstrukturen konzentriert, das kontinuierliche Lernen, das es den Modellen ermöglicht, sich kontinuierlich anzupassen und neues Wissen zu erwerben, ohne frühere Aufgaben zu vergessen, und das evolutionäre Lernen, das sich von der biologischen Evolution inspirieren lässt, um die Modellarchitekturen und -parameter zu optimieren, sowie das physikbasierte Lernen, das physikalische Eigenschaften in den Architekturen der Modelle berücksichtigt. Durch die Nutzung dieser komplementären Ansätze sollen GPAI-Modelle geschaffen werden, die verbesserte Fähigkeiten aufweisen, bestehende Einschränkungen überwinden und den Weg für eine neue Generation intelligenter Systeme ebnen, die in der Lage sind, komplexe, reale Herausforderungen zu bewältigen.
In diesem Themenbereich werden vorrangig Vorschläge berücksichtigt, die innovative Ansätze zur Entwicklung von GPAI-Modellen erforschen und sich auf mindestens einen der folgenden Forschungsschwerpunkte konzentrieren:
- Hybride Lernarchitekturen für fortgeschrittenes Reasoning: Entwicklung von Architekturen, die selbstüberwachtes Lernen mit symbolischem Schlussfolgern, Wissensrepräsentation und neurosymbolischen Methoden integrieren, um robustes Schlussfolgern, komplexe Planung und Problemlösungsfähigkeiten innerhalb von GPAI zu fördern.
- Kontinuierliches und evolutionäres Lernen für dynamische Umgebungen: Erforschung von Paradigmen, die es GPAI-Modellen ermöglichen, sich nahtlos anzupassen, aus veränderten Bedingungen zu lernen und Wissen zu behalten, das für den Betrieb in dynamischen, realen Umgebungen unerlässlich ist.
- Integration von Verstärkungslernen: Forschung zur Verschmelzung von selbstüberwachtem Lernen und Verstärkungslernen, um Herausforderungen wie instationäre Daten, Algorithmusempfindlichkeit und Rechenkosten zu bewältigen.
- Erklärbare KI und vertrauenswürdige Entscheidungsfindung: Integration robuster XAI-Methoden, Erforschung kausaler Schlussfolgerungen und kontrafaktischer Argumentationstechniken zur Verbesserung der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der verantwortungsvollen Nutzung von GPAI-Modellen im Einklang mit europäischen Werten und Grundsätzen.
- Andere neuartige Paradigmen: Forschung zur Kombination von selbstüberwachtem Lernen mit anderen Lernparadigmen, wie aktivem Lernen, relationalem Lernen und verkörpertem Lernen, um GPAI-Modelle mit neuen, fortgeschrittenen Fähigkeiten auszustatten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorgeschlagene Projekte sollten einen ausgewogenen Ansatz zwischen theoretischen Fortschritten und praktischen Anwendungen anstreben, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung von GPAI-Modellen liegen sollte, die mit den europäischen Werten und Grundsätzen, einschließlich des KI-Gesetzes, in Einklang stehen.
Die potenziellen Auswirkungen dieser Forschung gehen über wissenschaftliche Fortschritte hinaus, da sie das Potenzial hat, wichtige europäische Industrien und Sektoren zu verändern, darunter fortschrittliche Robotik, personalisierte Gesundheitsfürsorge, Mobilität, Fertigung, nachhaltige Energielösungen und den wissenschaftlichen Sektor, und durch Energieeffizienz zum Ziel der Klimaneutralität der EU beizutragen. Erfolgreiche Projekte werden zur Entwicklung von GPAI-Modellen beitragen, die die Produktivität steigern, die Entscheidungsfindung verbessern und die Innovation in einer Vielzahl von Bereichen fördern.
Dieses Thema fördert die Bildung von interdisziplinären Teams, die das notwendige Fachwissen vereinen. Durch einen solchen kooperativen Ansatz wird sichergestellt, dass die Bewertungen die realen Fähigkeiten und Risiken genau erfassen und dass die entwickelten Instrumente auf die Belange aller relevanten Interessengruppen abgestimmt sind.
Die Vorschläge müssen den Anforderungen von Horizon Europe in Bezug auf offene Wissenschaft entsprechen. Der offene Zugang zu den Forschungsergebnissen sollte gewährleistet sein, es sei denn, es gibt einen legitimen Grund oder eine Einschränkung.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten enthalten, einschließlich qualitativer und quantitativer KPIs, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung. Dies sollte auch die Teilnahme an internationalen Bewertungswettbewerben und die Präsentation von anschaulichen Anwendungsfällen umfassen, die einen konkreten potenziellen Mehrwert aufzeigen. Kommunizierbare Ergebnisse sollten mit der europäischen F&E-Gemeinschaft über die AI-on-Demand-Plattform und ggf. andere relevante digitale Ressourcenplattformen geteilt werden, um das europäische KI-, Daten- und Robotik-Ökosystem durch die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Dieses Thema setzt die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik (ADRA) um, und von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben für Kohäsionsaktivitäten mit ADRA und dem CSA HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18 vorsehen: GenAI4EU central Hub.
Die Vorschläge sollten auch auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Was die europäischen Programme betrifft, so wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie Synergien und Komplementaritäten mit einschlägigen Projekten entwickeln, die im Rahmen von Horizont Europa, aber auch im Rahmen des Programms Digitales Europa (DEP) finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung von General Purpose AI (GPAI)-Modellen und -Architekturen, die erweiterte Fähigkeiten aufweisen, wie z. B. formales Denken, mathematische Problemlösung, Einschätzung des Vertrauensniveaus, langfristige Planung und nahtlose Anpassung an dynamische und instationäre Umgebungen.
- Innovative Lernkonzepte, die selbstüberwachtes Lernen mit hybridem Lernen, aktivem Lernen, Verstärkungslernen, Transferlernen, relationalem Lernen oder kontinuierlichem Lernen und evolutionärem Lernen kombinieren.
- Theoretische Erkenntnisse, die das Verständnis der Synergien zwischen selbstüberwachten und komplementären Lernparadigmen bei der Entwicklung von GPAI-Modellen fördern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern beschränkt: Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der vorstehend aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch von ihrem förderfähigen Niederlassungsland positiv bewertete Garantien nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Teilnahme an der Aktion nicht negativ auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilnetz-Kommunikationsausrüstung im Sinne der "Beschränkungen für den Schutz europäischer Kommunikationsnetze" eingestuft werden (oder Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisiko-Lieferanten befinden), können keine Garantien vorlegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
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