Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Quantencomputer - Ergänzung der Quantencomputer-FPAs durch die Entwicklung eines technologieunabhängigen Softwarepakets
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DIGITAL-EMERGING-02
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5,000,000.00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema unterstreicht die strategische Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Software- und Hardware-Projekten von Horizon Europe für das Quantencomputing und den Quantenprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC, einschließlich der Middleware für Hochleistungsrechner und Quantencomputer, der Integration und der Quantenexzellenzzentren. Erfolgreiche Bewerber*innen müssen zu Beginn ihrer Projekte eng zusammenarbeiten und sich auf die Schnittstellen für die wichtigsten Schichten des Software-Stacks einigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Projekte von Anfang an zusammenarbeiten, um offene Schnittstellen für die wichtigsten Schichten des Softwarestacks zu definieren. Diese Schnittstellen sollten offen für Konsultationen sein und Beiträge von bestehenden Initiativen einbeziehen, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich übereinstimmen. Alle Schnittstellenspezifikationen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden, da sie als Grundlage für die Entwicklung der verschiedenen Schichten dienen und die nahtlose Zusammenarbeit zwischen den Projekten erleichtern werden.
Call-Ziele
Quanten-APIs und Cloud-Zugang bilden die Übergangsebene zwischen Nutzer*innen und Quantencomputern in der Quantenberechnungsplattform. Diese Schicht umfasst allgemeine Quantensoftware-Entwicklungskits, die zur Implementierung von Quantenalgorithmen sowohl für gatebasierte Systeme als auch für Simulatoren und Quanten-Annealer verwendet werden. Im Rahmen dieser Aufforderung werden Vorschläge gesucht, die sich mit der Schaffung eines zusammenhängenden Software-Stacks befassen, der unabhängig von Quantenhardware ist und die Entwicklung, das Testen und den Einsatz von Quantenanwendungen auf verschiedenen Plattformen erleichtert.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben, Synergien entwickeln und Komplementarität mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen gewährleisten. Insbesondere werden Verbindungen zu den folgenden Programmen sowie zum gemeinsamen Unternehmen EuroHPC angeregt:
- HORIZON-CL4-2021-DIGITAL-EMERGING-02-17: Partnerschaftsrahmenvertrag für die Entwicklung großmaßstäblicher Quantensimulationsplattformtechnologien (FPA)
- HORIZON-CL4-2021-DIGITAL-EMERGING-02-15: Partnerschaftsrahmenvertrag für die Entwicklung der ersten Quantencomputer im großen Maßstab (FPA)
- HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-43: Partnerschaftsrahmenvertrag für die Entwicklung großmaßstäblicher Quantencomputer-Plattformtechnologien (FPA)
- HORIZON-CL4-QUANTUM-02-SGA - Entwicklung großmaßstäblicher Quantensimulationsplattformtechnologien (SGA)
- HORIZON-CL4-QUANTUM-01-SGA - Entwicklung der ersten Quantencomputer im großen Maßstab (SGA)
Darüber hinaus wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie Synergien mit einschlägigen Projekten entwickeln, die im Rahmen des Programms Digitales Europa (DEP) finanziert werden.
Die Vorschläge sollten auch zur Verbreitung von Exzellenz in ganz Europa beitragen, zum Beispiel durch die Einbeziehung der EU-Erweiterungsländer.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension (Geschlechts- und/oder Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend vorgeschrieben; sollten die Antragsteller dies jedoch als relevant für ihren Vorschlag erachten, werden sie nachdrücklich dazu ermutigt, dies zu berücksichtigen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Engagement der Europäischen Kommission für den offenen Zugang und die Wiederverwendung von Software sollten alle Entwicklungen im Rahmen dieser Aufforderung nach Möglichkeit Open-Source-Softwareplattformen nutzen und in offenen Repositories wie GitHub veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird die Verwendung geeigneter Softwarelizenzen, z. B. der von der Free Software Foundation als frei und von der Open Source Initiative als quelloffen eingestuften Lizenzen oder der European Union Public Licence (EUPL), dringend empfohlen.
Darüber hinaus müssen die Begünstigten den offenen Zugang zu anderen Forschungsergebnissen wie Daten und Arbeitsabläufen nach dem Grundsatz "so offen wie möglich und so geschlossen wie nötig" und im Einklang mit den FAIR-Datengrundsätzen (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) gewährleisten.
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Schaffung eines universellen, interoperablen Quantencomputer-Ökosystems, das verschiedene Hardware-Plattformen durch die Entwicklung eines technologieunabhängigen Software-Stacks unterstützt.
- Nahtlose Integration der Quanteninformatik in klassische Rechensysteme, einschließlich HPC- und Cloud-Dienste (einschließlich der Supercomputer des gemeinsamen Unternehmens EuroHPC und der darin bereits integrierten Quantencomputer und -simulatoren), und Demonstration praktischer Anwendungen der Quanteninformatik durch die Vorstellung von Anwendungsfällen, die Fähigkeiten der Quanteninformatik und der klassischen Informatik kombinieren
- Förderung der Entwicklung standardisierter Softwarearchitekturen, Compiler und Simulatoren, die die Übertragbarkeit und Leistung von Anwendungen auf verschiedenen Quantencomputerplattformen gewährleisten.
- Demonstration von Arbeitsabläufen, die Quanten- und klassisches Rechnen effektiv kombinieren, um komplexe Rechenherausforderungen zu bewältigen, indem sie klare Beispiele für den Mehrwert der Quantenbeschleunigung liefern oder einen Quantenvorteil aufzeigen.
- Unterstützung von Initiativen zur Schulung von Softwareentwickler*innen in der Quantenprogrammierung und zur Entwicklung von Bibliotheken für grundlegende Quantenalgorithmen, einschließlich der Integration von Quantenfehlerkorrekturmechanismen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Schwachstellen und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern beschränkt: Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch von ihrem förderfähigen Niederlassungsland positiv bewertete Garantien nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Teilnahme an der Aktion nicht negativ auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. Einrichtungen, die im Sinne der "Beschränkungen für den Schutz der europäischen Kommunikationsnetze" als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunkausrüstungen eingestuft werden (oder Einrichtungen, die sich ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisiko-Lieferanten befinden), können keine Garantien vorlegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren