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Call-Eckdaten
Angleichung der Interessengruppen an das groß angelegte Pilotprojekt für End-to-End-Infrastrukturen auf der Angebotsseite, die Geräte-, Netzberechnungs- und Kommunikationsfunktionen integrieren
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DATA-09
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.800.000,00 und € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das angebotsseitige Großpilotprojekt (LSP) für End-to-End-Infrastrukturen, die Geräte-, Netzberechnungs- und Kommunikationskapazitäten integrieren, wird horizontale Einrichtungen zum Nutzen der im angebotsseitigen LSP vertretenen Kreise und auch darüber hinaus entwickeln, einschließlich derjenigen, die sich auf die Nachfrageseite der genannten Infrastrukturen konzentrieren. Es wird erwartet, dass diese Coordination and Support Actions (CSA) alle diese Interessengruppen zusammenbringt. In jedem Fall sollte die CSA-Aktion von den wichtigsten Stakeholdern in diesem Bereich vorbereitet, verwaltet und koordiniert werden, wobei es wichtig wäre, dass der*die Koordinator*in eine neutrale Position einnimmt.
Call-Ziele
Der erwartete Umfang der CSA für das Funktionieren dieses Governance-Mechanismus wäre der folgende:
- Konsolidierung der Prioritäten und Maximierung des Nutzens bei unterschiedlichen Nachfrageperspektiven und Zeitplänen für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturdienste.
- Gewährleistung der Angleichung von Strategien und Fahrplänen auf der Nachfrage- und Angebotsseite im Einklang mit dem Weißbuch über Kommunikationsinfrastrukturen und anderen einschlägigen EU-Politiken (und als Beitrag dazu).
- Sicherstellung der Koordinierung und Integration der Arbeit an den Pilotmaßnahmen auf der Angebotsseite und dem Open Internet Stack.
- Open-Source-Bereitstellung von Telco-Edge-Cloud-Bausteinen durch das angebotsseitige Pilotprojekt, die das vorgesehene Rückgrat für die Zusammenarbeit zwischen LSPs auf der Angebots- und Nachfrageseite bilden werden.
- Diese Open-Source-Module sollten auf die Interessen der Industrie und gegebenenfalls auf gemeinsame europäische Bausteine abgestimmt werden, einschließlich der Entwicklungen in den IPCEI-CIS Telco Edge Cloud Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Sylva, Anuket, Nephio und CAMARA)[1].
- Die Entwicklungen auf der Nachfrageseite in den relevanten Branchen werden eine kontinuierliche Rückkopplung zu den Bemühungen auf der Angebotsseite bieten, während diese von den fortschreitenden Entwicklungen der Angebots-LSP profitieren werden.
- Schaffung einer Grundlage für die Nutzung der im Rahmen der 3C-Initiative entwickelten europäischen Technologie als Alternative zu den von großen multinationalen Unternehmen geführten Plattformen. Das Projekt sollte ein Forum für Konsultationen und Beiträge der nachfrageseitigen Anwendungssektoren und Branchen zur Entwicklung der angebotsseitigen Architektur und Bausteine bieten.
- Identifizierung von Paradigmenwechseln, die sich in relevanten vertikalen Bereichen entwickeln, wie z. B. virtuelle Welten als Treiber für die aufkommende Netzvirtualisierung und -leistung sowie vertikale Dienste wie Mobilität, Gemeinschaften oder Energie.
- Bewertung der Monetarisierung von Edge Computing, der Interoperabilität von Middleware und SW-Frameworks durch Trendscouting auf Märkten, Wertschöpfungsketten und Ökosystemen im Bereich der dynamischen Bereitstellung von Inhalten, der Übernahme von KI für den Telco-Betrieb und Edge Computing, der Konvergenz über das Telco-Cloud-Edge- IoT-Kontinuum.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Synergien mit relevanten Themen des Programms Digitales Europa (DEP) und der Fazilität Connecting Europe (CEF) schaffen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Koordinierung der verschiedenen Stakeholder-Gemeinschaften im Rahmen der LSP-Arbeiten auf der Angebotsseite (Software, Hardware, Computing, Telekommunikationsunternehmen, KI, Cloud ...), Zusammenführung der Stakeholder, um an einem gemeinsamen Plan und einer Technologie-Roadmap für Angebot und Nachfrage von End-to-End-Infrastrukturen zu arbeiten, die Geräte-, Netzwerk-Computing- und Kommunikationsfunktionen integrieren, die Umsetzung überwachen und Lücken identifizieren.
- Ermöglichung der Berücksichtigung der Perspektive der Nachfrageseite durch die LSP auf der Angebotsseite, einschließlich der Anforderungen der verschiedenen Anwendungen/Nutzer*innengemeinschaften.
- Unterstützung der Beteiligten bei der Erstellung kleiner und später größerer Demos auf der Grundlage der Entwicklungen der angebotsseitigen LSP sowie, soweit möglich und angemessen, der Entwicklungen künftiger Horizon-Forschungsmaßnahmen.
- Unterstützung der Akteur*innen aus den verschiedenen Segmenten der Wertschöpfungskette (Telekommunikationsunternehmen, Softwareanbieter*innen, Anbieter*innen von Middleware-Stacks usw.) bei der Annäherung an einen gemeinsamen, modularen und flexiblen Ansatz für Telco-Edge-Cloud-Infrastruktur und -Dienste
- Schaffung von Mechanismen für den Austausch, die Zusammenarbeit und die gemeinsame Verwaltung zur Erleichterung einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen angebots- und nachfrageseitigen Aktivitäten, einschließlich des Open Internet Stack, im Hinblick auf ein gemeinsames Plattformkonzept für alle Industrieakteur*innen, einschließlich eines Repository mit einer kritischen Masse von weitgehend quelloffenen Bausteinen sowie Wartungs- und Unterstützungsdiensten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie assoziierten Ländern beschränkt.
Aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen und um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nicht an der Aktion teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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