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Call-Eckdaten
Open Internet Stack: Entwicklung technologischer gemeinsamer/offener 3C-Bausteine
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DATA-11
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird einen Open-Source-Rahmen fördern, der durch Commons entwickelt wird, d.h. Open-Source-Software, die von Gemeinschaften von Mitwirkenden verwaltet wird, und der technologische Schlüsselkomponenten für den Betrieb des 3C-Großpiloten bereitstellen wird. Sie werden sich mit den relevanten Bereichen befassen, sie in einem Stapel strukturieren und die Entwicklung von 3C-Bausteinen unterstützen, die über eine Bibliothek digitaler, gemeinschaftlich genutzter Anwendungen auf der Grundlage des Ökosystems der europäischen Anbieter*innen verfügbar gemacht werden.
Call-Ziele
Es werden hauptsächlich drei Technologiebereiche abgedeckt:
- Vertrauenstechnologien wie Technologien zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre, KI-basierte Agent*innen und vertrauenswürdige Technologien für Identitäten, die den Austausch über mehrere 3C-Netze hinweg ermöglichen und den Nutzer*innen transparente, überprüfbare, sichere und widerstandsfähige Bausteine und Werkzeuge im gesamten Internet-Stack bieten.
- Netzwerk- und Konnektivitätstechnologien entsprechend den ermittelten Bedürfnissen des 3C-Großpiloten.
- Dezentrale Technologien für eine immersive Welt, insbesondere auf der Grundlage offener Standards, die einen interoperablen Daten- und Ereignisfluss über die 3C-Pilotnetze und -betreiber hinweg gewährleisten.
Um die europäische Vision der digitalen Infrastrukturen der nächsten Generation (3C-Netze) zu verwirklichen, sollten die Antragsteller geeignete Mechanismen für die Zusammenarbeit mit dem 3C-Pilotprojekt ausarbeiten:
- Sicherstellung der Integration von Anforderungen und Spezifikationen aus den 3C-Großpiloten.
- Sicherstellung der raschen Integration der vom Open Internet Stack entwickelten Bausteine in den 3C-Großpiloten, einschließlich der Planung von Mechanismen für die Prüfung und Integration der Lösungen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden sollten konkrete Pläne vorlegen, wie diese Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem 3C-Großpiloten organisiert werden sollen, um zu entscheiden, welche Bausteine vorrangig behandelt werden, ihre Integration in den 3C-Großpiloten zu erleichtern und Doppelarbeit zu vermeiden. Entscheiden sich die Antragstellenden für eine finanzielle Unterstützung Dritter, sollten die im Rahmen der offenen Ausschreibungen ausgewählten Lösungen ein kohärentes Portfolio bilden und Überschneidungen vermieden werden. Die 3C CSA wird die Koordinierung und Überwachung der Aktivitäten der 3C-Projekte im Hinblick auf Überschneidungen sicherstellen.
Die Antragstellenden können auch beschließen, bei Bedarf Projekte Dritter auszuwählen und zu finanzieren, indem sie bis zu 70 % ihres Projektbudgets für die finanzielle Unterstützung Dritter bereitstellen.
Wenn sich die Antragstellenden für eine finanzielle Unterstützung Dritter entscheiden, sollten sie ihre Aufforderungen gezielt an die Open-Source-Gemeinschaften richten, die aktiv Einfluss auf die Entwicklung des Internets nehmen. Diese Aktion zielt insbesondere darauf ab, die europäische Open-Source-Gemeinschaft - KMU, Forschungsinstitute und einzelne Forschende und Entwicklende - zu nutzen, die über solide Erfahrungen mit der Entwicklung von Lösungen im Einklang mit den Regeln und Werten der EU verfügt. Die Aufforderungen sollten darauf abzielen, das Vertrauen, die Transaktionen, die Dezentralisierung, die Umsetzung eines optimalen Gleichgewichts zwischen Verteilung, Sicherheit (einschließlich KI für die Sicherheit), KI-Nutzung und Energieeffizienz zu verbessern und dabei die Ziele der Klimaneutralität zu verfolgen. Die Antragsteller sollten dann auch die Mechanismen für die Reifung von Projekten Dritter definieren, z. B. Sicherheits- und Zugänglichkeitsprüfungen, Paketierung des Stacks für eine einfache Bereitstellung, Lokalisierung der Software in EU-Sprachen, bewährte Dokumentationsverfahren, Leistungsoptimierung und Beratung zur Lizenzierung.
Die Antragstellenden sollten detailliert darlegen, wie die Projekte Dritter wachsen können, z. B. durch die aktive Förderung von Gemeinschaften, die Schaffung von Impulsen unter Gleichgesinnten, die Festlegung, wie Projekte eine kritische Masse erreichen und welche Dienstleistungen für das Erreichen dieses Stadiums erbracht werden sollen. In den Vorschlägen sollte auch die Strategie für die Normung dargelegt werden.
Zusätzlich zum Beitrag zum 3C-Großpilotprojekt sollten die Antragstellenden darlegen, wie die erstellte Software als Stapel offener Bibliotheken eingesetzt wird, die über ein gemeinsames europäisches Repository zugänglich sind und die Wiederverwendung, Reproduzierbarkeit und Widerstandsfähigkeit für die Anwender*innen maximieren.
Die Antragstellenden sollten das Portfolio der geförderten Projekte aktiv verwalten und ein kohärentes Gesamtbild in Bezug auf die 3C-Ziele vorlegen, indem sie beschreiben, wie ausgereift die Lösungen sind, und sicherstellen, dass die einzelnen Bausteine des Paketes zuverlässig und einfach eingesetzt werden können.
Die Antragstellenden sollten sich um die Identifizierung gemeinsamer Werkzeuge bemühen und eine maximale Wiederverwendung von Komponenten aus anderen geförderten Projekten anregen, z. B. interoperable Werkzeuge für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement, gemeinsame Paketlösungen, Werkzeuge für dezentrale soziale Medien.
Die Antragstellenden sollten sich um eine aktive Zusammenarbeit mit anderen Initiativen bemühen, die sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie über Europa hinaus mit Internet Commons befassen, die für die 3Cs von Bedeutung sind, einschließlich der europäischen Technologiebranche.
Die Antragstellenden sollten ihre Erfahrung und ihr Verständnis von Open-Source-Gemeinschaften sowie ihr Fachwissen in Bezug auf den gesamten Open-Source-Lebenszyklus durch eine nachgewiesene Erfolgsbilanz, einschließlich langjähriger Erfahrung und Angaben zum Umfang der unterstützten Open-Source-Projekte, nachweisen.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Dritte werden über Projekte finanziert, die in der Regel zwischen 50 000 und 150 000 EUR pro Projekt liegen und eine Laufzeit von 9 bis 12 Monaten haben. Das Konsortium sollte die Programmlogik für die Drittmittelprojekte bereitstellen, den Lebenszyklus der Projekte verwalten und die erforderliche technische und nichttechnische Unterstützung leisten: Diese Aufgaben können nicht aus dem für die finanzielle Unterstützung Dritter vorgesehenen Budget finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Ein öffentlich verfügbarer und einsatzfähiger Stack strategischer Allmende, der sich auf Internettechnologien für Vertrauen, Transaktionen, Konnektivität und Dezentralisierung konzentriert und die europäische Vision digitaler Infrastrukturen der nächsten Generation umsetzt, insbesondere die 3Cs-Netzwerke (in enger Zusammenarbeit mit den 3Cs-Großpiloten) und das breitere Web 4.0.
- Eine Bibliothek mit integrativen, vertrauenswürdigen, interoperablen und auf den Menschen ausgerichteten Anwendungen und Diensten, die Open-Source-Bausteine nutzen, die den Wert des Netzes unter Berücksichtigung der europäischen Werte erhöhen werden. Diese Open-Source-Lösungen werden in das 3C-Großpilotprojekt integriert und getestet/validiert.
- Ein florierendes europäisches Ökosystem von Mitwirkenden an digitalen Gemeingütern - z. B. Einzelpersonen, KMUs, Akademiker*innen -, das durch kritische Herausforderungen in Bezug auf Souveränität, Vertrauen und die Befähigung der Nutzer*innen angeregt wird.
Tools, Dienste und Erkenntnisse, die die Einhaltung und Umsetzung des EU-Rechtsrahmens unterstützen, z. B. EUDI, CRA, DMA, DSA, GDPR, Data Act, DGA.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Finanzhilfen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 400 000 EUR, um 1/ Fälle zu ermöglichen, in denen eine bestimmte Rechtsperson mehrere Finanzhilfen (z. B. aus verschiedenen Aufforderungen) erhalten kann, 2/ den Reifegrad des Projekts des Dritten zu erreichen, um die Nachhaltigkeit mit mehreren Zuschüssen zu gewährleisten.
Um Internet-Innovator*innen zu unterstützen und zu mobilisieren, können maximal 70 % des gesamten beantragten EU-Beitrags für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden, die im Rahmen offener Aufforderungen ausgewählt werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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