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Call-Eckdaten
Offenes Thema zu effizienter Grenzüberwachung und maritimer Sicherheit
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-01-BM-01
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.333.333,33
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zu diesem Thema sind Vorschläge willkommen, die sich mit neuen, bevorstehenden oder unvorhergesehenen Herausforderungen und/oder kreativen oder bahnbrechenden Lösungen zur Verbesserung der Fähigkeiten von Praktikern in der Grenzüberwachung und/oder der maritimen Sicherheit befassen. Besonders berücksichtigt werden könnten Außengrenzgebiete, Grenzvorbereitungsgebiete sowie Kontexte und Szenarien in den europäischen Grenzregionen, die in Zukunft von geopolitischen Instabilitäten, hybriden Bedrohungen oder Spannungen von außerhalb der EU betroffen sein könnten und nachhaltige und verbesserte Überwachungs- und Reaktionsfähigkeiten benötigen. Wenn sie sich auf einige der Themen beziehen, die in den Horizont-Europa-Aufforderungen "Effizienter Grenzschutz an den EU-Außengrenzen 2021-2022" oder "Effizienter Grenzschutz an den EU-Außengrenzen 2023-2024" behandelt werden, sollte in den Vorschlägen überzeugend dargelegt werden, wie sie darauf aufbauen und sich nicht überschneiden.
Call-Ziele
Die Vorschläge können sich mit folgenden Aspekten befassen: Fähigkeiten zum Informationsaustausch, Fähigkeiten zur Aufdeckung illegaler Aktivitäten und/oder Lösungen, die effizient in verschiedenen geografischen Regionen eingesetzt werden können; Fähigkeiten zur Aufzeichnung operativer Ereignisse; Fähigkeiten zur Aufdeckung irregulärer Aktivitäten in Bereichen von Reiseterminals (Luft, See) oder Logistik-Terminals im Umfeld einer Grenzkontrollstelle, ohne den Betriebsablauf zu unterbrechen; Fähigkeiten, die den Entscheidungsprozess unterstützen und erleichtern und den gleichzeitigen Einsatz in verschiedenen Szenarien (Luft, See, Land) ermöglichen.
Der EBCG-Fähigkeitsfahrplan erkennt an, dass künftige Überwachungsfähigkeiten, die bei der Aufdeckung von grenzüberschreitenden Unregelmäßigkeiten und Fällen, die Such- und Rettungsmaßnahmen erfordern, von wesentlicher Bedeutung sind. Die Lösungen sollten modular und skalierbar sein, um den regionalen Besonderheiten und Herausforderungen gerecht zu werden.
Beispiele für Technologien und Lösungen, die für dieses Thema von Bedeutung sein können, sind unter anderem: Sensorik (auf taktischer, operativer und/oder strategischer Ebene), autonome Plattformen, Fahrzeuge und Systeme (Luft-, Boden-, Oberflächen- oder Unterwassersysteme, schiffsgestützt oder nicht, mobil oder landgestützt usw.); Vernetzung von Sensoren und Plattformen und automatische Datenfusion; Datenverarbeitungssysteme; Bild- und Signalverarbeitung und -analyse; Robotik; Computertechnologien einschließlich Edge- und Cloud-Computing; entscheidungsunterstützende Systeme und Mensch-Maschine-Schnittstellen.
Die Projekte sollten Folgendes berücksichtigen:
- Perspektiven des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie die Entwicklung von Lösungen, die zu diesem Schutz und dieser Förderung beitragen;
- Beiträge aus menschenrechtlicher, rechtlicher und ethischer Sicht sowie Überlegungen und Ansichten des Einzelnen und der Gesellschaft sowie gegebenenfalls ein geschlechtersensibler Ansatz; die Vorschläge können Organisationen der Zivilgesellschaft einbeziehen, um einen breiteren Beitrag und Unterstützung zu erhalten;
- Aspekte der Cybersicherheit der vorgeschlagenen Technologie und des Schutzes von Kommunikationssystemen und -netzen, die an den Lösungen beteiligt sind, sofern dies relevant ist.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge, die Lösungen und/oder Methoden beinhalten, die zu einer geringeren Umweltbelastung und einem geringeren ökologischen Fußabdruck, einer besseren Kosten- und Energieeffizienz und/oder einer größeren operativen Autonomie der Fähigkeiten und Lösungen in diesem Bereich beitragen würden, sind willkommen.
Je nach Anwendungsbereich des Vorschlags ist die Teilnahme von Polizei- und/oder Zollbehörden willkommen.
Um die aktive Beteiligung und das rechtzeitige Feedback der einschlägigen Sicherheitsexpert*innen zu gewährleisten, sollten die Vorschläge eine Halbzeitbewertung der Projektergebnisse vorsehen, die von den am Projekt beteiligten Expert*innen durchgeführt wird.
In diesem Themenbereich sollte die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserte Sicherheit der EU-Außengrenzen oder der maritimen Umwelt, Infrastrukturen und Aktivitäten gegen natürliche, unfallbedingte oder zufällige Katastrophen; Herausforderungen wie illegaler Handel (auf dem Luft-, See-, Unterwasser-, Land-/Oberflächenweg), irreguläre Migration oder außergewöhnliche Situationen von Massenankünften an den Außengrenzen, illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Piraterie und potenzielle terroristische Angriffe, Cyber- und hybride Bedrohungen;
- Nachhaltige und verbesserte Überwachung, Echtzeit-Situationsbewusstsein und Reaktionsfähigkeit zur Bewältigung potenziell kritischer Situationen an den EU-Außengrenzen;
- Verbesserte Entscheidungsfindungsprozesse und Fähigkeiten zur Bewertung, Bestätigung und Reaktion auf Notsituationen auf See und an Land, die eine bessere und schnellere Reaktion ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen für den Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer*innen müssen die Antragstellenden ein Antragsformular mit allen geforderten Informationen einreichen, wobei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage zu verwenden ist.
Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Einige Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Thema können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung sicherheitsempfindlicher Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
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