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Call-Eckdaten
Datenspeicher für Sicherheitsforschung und Innovation
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-01-SSRI-05
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Grundgedanke dieses Themas besteht darin, zu vermeiden, dass im Rahmen von Sicherheits- und Katastrophenrisiko-Forschungsprojekten Daten gewonnen und aufbereitet werden, die am Ende der Projekte einfach verloren gehen, anstatt gespeichert und zur Wiederverwendung freigegeben zu werden.
Call-Ziele
Im Sicherheitsbereich ist aufgrund seiner Besonderheiten, der speziellen Datenkategorien oder/und der einzigartigen Einschränkungen, die zusätzliche Anforderungen erfordern können, eine konsolidierte, gemeinsame Forschungsdatenbank besonders wünschenswert. Es ist von größter Bedeutung, dass Sicherheitsexpert*innen dank europaweit harmonisierter Dateiformate, die technologische Entwicklungen problemlos berücksichtigen, d. h. rechtzeitig angepasst werden können, eine größere Interoperabilität und einen besseren (grenzüberschreitenden) Datenaustausch erhalten. Der Mangel an realistischen, aktuellen und ausreichenden Ausbildungs- und Testdaten für Forschungszwecke und folglich die Notwendigkeit einer Datenbank, eines Datenspeichers oder eines anderen wirksamen und nützlichen Instruments zur Erfassung, Verwaltung und Speicherung unterschiedlicher Daten für die Sicherheitsforschung wurden von den im Bereich der Sicherheit tätigen Projekten regelmäßig angesprochen. Das Gleiche gilt für Daten zum Katastrophenrisikomanagement, wo nationale oder regionale Analyse- und Vorhersagedatenbanken oder nationale Katastrophenrisikobewertungen fragmentiert oder versiegelt sein können, ohne dass ein angemessener offener, nachhaltiger Zugang für die breitere Gemeinschaft besteht.
Als Folgemaßnahme zu den Ergebnissen des LAGO-Projekts aus dem Datenthema 2021: HORIZON-CL3-2021-FCT-01-04: Verbesserter Zugang zu Forschungsdaten zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung sollte sich der erfolgreiche Vorschlag anschließend auf die Schaffung und Einrichtung eines voll funktionsfähigen und einsatzbereiten gemeinsamen Forschungsdatenspeichers konzentrieren, der auch andere Bereiche der Sicherheitsforschung abdecken wird.
Im Rahmen des LAGO-Projekts wird derzeit das Grundgerüst für die Einrichtung eines solchen Repository für F&I-Daten entwickelt, indem ein detaillierter Fahrplan mit klaren Regeln, Bedingungen und Merkmalen für eine solche konsolidierte Datenbank erstellt wird. Diese LAGO-Roadmap wird technische, rechtliche und ethische Anforderungen für einen Datenspeicher für Ausbildungs- und Erprobungsforschung vor allem im Bereich der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung enthalten, aber das gleiche Projekt wird bereits mögliche Anwendungen identifizierter Lösungen in verschiedenen Bereichen der Sicherheitsforschung berücksichtigen, wie z. B. die Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen, Grenzmanagement oder Katastrophenresistenz. In der LAGO-Roadmap wird auch bewertet, ob das Repository zentralisiert oder verteilt sein sollte, wie mit "alternden" Daten umzugehen ist und wie effizient die Projekte untereinander Daten austauschen sollten, wobei die Besonderheiten von Sicherheit und FuI berücksichtigt werden.
Aufbauend auf dem Grundgerüst von LAGO wird der neu entwickelte Datenspeicher der Sicherheitsgemeinschaft (Forschende, Praktiker*innen, Industrie, politische Entscheidungsträger*innen) den Zugang zu einer wissenschaftlich zufriedenstellenden Menge aktueller, qualitativ hochwertiger und realistischer Daten ermöglichen, die zur Entwicklung zuverlässiger (meist digitaler und auf KI basierender, aber auch nicht digitaler und nicht mit Big Data verbundener) Werkzeuge, Technologien und Lösungen zur Unterstützung der Sicherheitsforschung und -innovation verwendet werden oder wurden. Dieser Datenspeicher könnte auch sehr nützlich für die Überprüfung und Validierung neuer innovativer Sicherheitslösungen sein, die im Rahmen verschiedener Aufforderungen des jüngsten Arbeitsprogramms entwickelt wurden.
In Anbetracht der Komplexität des künftigen Datenspeichers ist ein vielschichtiger Ansatz erforderlich, und der Vorschlag sollte neben den von der LAGO erarbeiteten Ergebnissen des Fahrplans auch auf den Ergebnissen der LAGO in Bezug auf die folgenden Aspekte aufbauen und diese nicht duplizieren:
- Welche genauen Datentypen sollten in dem Repository gespeichert werden?
- Interoperabilität mit bestehenden operativen Systemen;
- Interoperabilität/Kompatibilität mit der European Open Science Cloud (EOSC), mit dem TESSERA-Projekt sowie mit anderen potenziell relevanten Architekturen und Initiativen wie European Data Spaces oder GAIA-X;
- Wie man nach Daten sucht;
- Datenmodelle für die Sicherheitsforschung - Harmonisierung von Datenformaten;
- Betriebskonzept für die Nutzung des Repositoriums durch/bei EU-finanzierten Sicherheits- und F&I-Projekten, Nutzungsmodalitäten, Nutzer*innenprofile/-schemata, usw.
- Rechtliche Fragen, Vermeidung jeglicher Voreingenommenheit, Zugänglichkeitsstufen im Zusammenhang mit der Sensibilität verschiedener Datensätze, Lösungen für die Kommentierung sowie für die Alterung der Daten, usw.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Vorschlag sollte umfangreiche Tests und Bewertungen (Verifizierung und Validierung) in enger Zusammenarbeit mit laufenden Projekten durchführen, die auf das Repositorium zugreifen, es bestücken und die Daten während der Projektdurchführung intensiv nutzen würden.
Der Vorschlag sollte einen Betriebs- und Nachhaltigkeitsplan entwickeln, der sich an die Planungsaktivitäten von LAGO anschließt, einschließlich der Finanzierungsinstrumente, die für den Betrieb des im Rahmen des Projekts entwickelten Datenspeichers verwendet werden sollen, sowie der Suche nach Möglichkeiten, den Datenspeicher nach Ablauf des Projekts zu pflegen, damit er nicht nur weiterhin gut funktioniert, sondern auch mit neuen Daten erweitert werden kann. Der Datenspeicher wird wachsen müssen, so dass er als ein fortlaufendes System zu betrachten ist. Es wird dringend empfohlen, sich mit bereits bestehenden Plattformen oder Gemeinschaften abzustimmen, die bereits ein anderes zuverlässiges bereichsspezifisches Datenarchiv bzw. andere zuverlässige bereichsspezifische Datenarchive für die Archivierung und den Austausch von Forschungsdaten nutzen, um zu prüfen, ob es möglich wäre, sich in Zukunft einem größeren System oder einer Infrastruktur von Archiven, wie z. B. der European Open Science Cloud (EOSC), und anderen relevanten Aktivitäten anzuschließen.
Entscheidend sind solide Sicherheitspraktiken, wie z. B. die Entwicklung umfassender Zugriffsregeln, die es nur autorisierten Nutzer*innen mit einem legitimen Bedürfnis erlauben, auf Daten zuzugreifen, sie zu ändern oder zu übertragen. In Kombination mit einer digitalen Signatur oder einer mehrstufigen Authentifizierung tragen die Zugriffsregeln wesentlich dazu bei, die Sicherheit der in einem Datenspeicher gespeicherten sensiblen Daten zu gewährleisten. Diese und andere Sicherheitsmaßnahmen, wie die Anonymisierung personenbezogener Daten, werden es der Forschungsgemeinschaft ermöglichen, große Datenmengen in vollem Umfang zu nutzen, ohne unnötige Sicherheitsrisiken einzugehen.
Das im Rahmen des Vorschlags entwickelte Repositorium soll Forschungsdaten, die für verschiedene Bereiche der Sicherheitsforschung relevant sind, wie z. B. Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung, Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen, Grenzmanagement oder Katastrophenresistenz, über einen längeren Zeitraum hinweg aufbewahren und der Sicherheitsforschungsgemeinschaft helfen, die erforderlichen Daten leicht zu finden, darauf zuzugreifen und sie weiterzuverwenden. Die Entwicklung und der Betrieb des Repositoriums werden auf den Ergebnissen des Fahrplans des LAGO-Projekts aus dem FCT-Aufruf 2021 im Rahmen der Horizon Europe-Verordnung (einschließlich Ethik) basieren. Das Repositorium sollte mindestens ein Jahr vor Ende des Projekts betriebsbereit sein und getestet werden. Die gemeinsame Nutzung von Daten wird auf dem Grundsatz der offenen Wissenschaft beruhen: "so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig". Es sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind. Um Daten FAIR zu machen, müssen die Grundlagen eines guten Forschungsdatenmanagements angewandt werden.
Alle erforderlichen Systemmerkmale sowie die Funktionsweise des Repositoriums sollten beim Umgang mit Daten den Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz entsprechen, um die Datenverwaltung zu erleichtern und den uneingeschränkten Zugang zu den tatsächlich benötigten Daten zu gewährleisten (im Einklang mit dem Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und unter voller Wahrung der Grundrechte und der geltenden Rechtsvorschriften).
Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Ansätzen finanziert werden.
Bei diesem Thema sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies für die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Genau gesammelte, gespeicherte, verwaltete und aufbewahrte Forschungsausbildungs- und Testdaten, gegebenenfalls nach Geschlecht aufgeschlüsselt, die überprüft und ausgewählt werden, um realistisch, aktuell und ausreichend zu sein und die Forschung vertrauenswürdiger und reproduzierbarer zu machen;
- Forschende und Projekte können die Wirkung und Sichtbarkeit ihrer Arbeit weiter erhöhen, indem sie Forschungsmaterialien nicht nur archivieren, sondern sie auch für die Wiederverwendung und Zitierung durch andere relevante Akteur*innen und Interessengruppen öffnen;
- Richtig weitergegebene und wiederverwendete relevante Forschungsdaten können Leben retten, zur Entwicklung von Lösungen beitragen und das Wissen maximieren;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen der einschlägigen Forschungsgemeinschaft, größeres Vertrauen zwischen Forschenden und Praktiker*innen/Endnutzer*innen, erleichterte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Forschungsprojekten und geringere Belastung durch vergeudete Forschung oder verlorene Ergebnisse.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
3 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
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