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Call-Eckdaten
Neue fortschrittliche Werkzeuge und Verfahren für die betriebliche Cybersicherheit
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-02-CS-ECCC-02
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 23.550.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.500.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die entwickelten Rahmen, Werkzeuge, Dienste und Prozesse durch Pilotimplementierungen unter Beteiligung der einschlägigen nationalen Cybersicherheitsbehörden und/oder wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gemäß der Definition in NIS2 (Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau) demonstrieren, die unter Beteiligung der führenden europäischen Cybersicherheitsbranche durchgeführt werden. In den Vorschlägen sollten die Auswirkungen künftiger Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes über die Widerstandsfähigkeit im Internet, berücksichtigt werden.
Call-Ziele
Reale Anwendungen und die Nutzbarkeit der entwickelten Lösungen sollten in den Vorschlägen im Vordergrund stehen.
Die Teilnahme der folgenden Arten von Einrichtungen wird dringend empfohlen: innovative europäische Start-ups und KMU im Bereich der Cybersicherheit, die nachweislich eine Erfolgsbilanz im Bereich der Cybersicherheitsinnovation auf EU-Ebene vorweisen können (z. B. aktive Teilnahme an erfolgreichen EU-finanzierten Projekten, einschließlich Cybersicherheitsprojekten im Rahmen von Horizont Europa, Cybersicherheitsprojekten im Rahmen des Programms "Digitales Europa" oder EIC-Pathfinder- oder Accelerator-Projekten), europäische Start-ups und KMU, die eine etablierte operative Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Cybersicherheitsbehörden nachweisen können, europäische Start-ups und KMU, die Kapitalbeteiligungen von nationalen, europäischen oder privaten Risikokapitalfonds für Cybersicherheitsaktivitäten erhalten haben usw. Die Teilnahme dieser Start-ups und KMU mit einer aktiven Rolle bei der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme (Projektkoordinierung, technische Koordinierung, Leitung der Pilotdurchführung usw.) würde als Vorteil betrachtet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Nutzung von und die Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien sind zu grundlegenden Aspekten in allen Bereichen der Wirtschaft geworden. Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger*innen sind stärker als je zuvor über Sektoren und Grenzen hinweg miteinander verbunden und voneinander abhängig. Diese stärkere Nutzung digitaler Technologien erhöht die Anfälligkeit für Cyber-Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen und deren mögliche Auswirkungen. Gleichzeitig sehen sich die Mitgliedstaaten mit wachsenden Cybersicherheitsrisiken und einer insgesamt komplexen Bedrohungslandschaft konfrontiert, wobei die Gefahr besteht, dass Cybervorfälle schnell von einem Mitgliedstaat auf andere übergreifen.
Darüber hinaus werden Cyberoperationen zunehmend in hybride und kriegerische Strategien integriert, was erhebliche Auswirkungen auf das Ziel hat. Insbesondere der aktuelle geopolitische Kontext wird von einer Strategie feindlicher Cyber-Operationen begleitet, was die Wahrnehmung und Bewertung der kollektiven Krisenmanagementbereitschaft der EU im Bereich der Cybersicherheit grundlegend verändert und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Die Bedrohung durch einen möglichen großflächigen Vorfall, der erhebliche Störungen und Schäden an kritischen Infrastrukturen und Datenräumen verursacht, erfordert eine erhöhte Bereitschaft auf allen Ebenen des Cybersicherheitsökosystems der EU. In den letzten Jahren hat die Zahl der Cyberangriffe drastisch zugenommen, darunter auch Angriffe auf die Lieferkette, die auf Cyberspionage, Ransomware oder Unterbrechung abzielen. Auch die Schwachstellenlandschaft ist bedrohlich. Im ENISA Threat Landscape Report 2024 werden insgesamt 19.754 Schwachstellen gezählt. Diese Menge an Schwachstellen kann nicht manuell von Menschen verwaltet werden. Es besteht ein Bedarf an einer automatisierten Verwaltung von Schwachstellen auf der Grundlage etablierter Standards wie dem Common Security Advisory Framework (CSAF).
Was die Erkennung von Cyber-Bedrohungen und -Vorfällen betrifft, so ist es dringend erforderlich, den Informationsaustausch zu verstärken und unsere kollektiven Fähigkeiten zu verbessern, um die Zeit, die für die Erkennung von Cyber-Bedrohungen und die Schadensbegrenzung benötigt wird, drastisch zu verkürzen, bevor sie große Schäden und Kosten verursachen können. Obwohl viele Bedrohungen und Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit eine potenziell grenzüberschreitende Dimension haben, ist der Austausch relevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der Verflechtung digitaler Infrastrukturen nach wie vor begrenzt. Es wird erwartet, dass die Vorschläge dieser neuen Bedrohungslandschaft durch die Entwicklung fortschrittlicher Rahmen, Dienstleistungsinstrumente und Prozesse im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (NIS2, Gesetz über die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, Gesetz über die Cyber-Solidarität) Rechnung tragen.
Schließlich sollte der Schwerpunkt auf der Entwicklung innovativer Rahmen, Technologien, Werkzeuge, Prozesse und Dienste liegen, die die Cybersicherheitskapazitäten für die operative und technische Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit im Einklang mit der einschlägigen EU-Politik stärken, wobei der Schwerpunkt auf der NIS2, dem Gesetz über die Cybersolidarität und der EU-Cybersicherheitsstrategie sowie auf rechtlichen und ethischen Anforderungen liegt.
Die Vorschläge sollten sich auf mindestens zwei der folgenden erwarteten Ergebnisse beziehen:
- Verbesserung des Situationsbewusstseins durch fortschrittliche Rahmenwerke, Werkzeuge und Dienste zur Aufklärung von Cyber-Bedrohungen sowie Bewertung der Cybersicherheitsrisiken kritischer Lieferketten in der EU,
- Rahmen, Werkzeuge und Dienste für die Abwehr von Cyber- und hybriden Bedrohungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und der Betriebstechnologie (OT), einschließlich Übungen zur Cybersicherheit,
- Erweiterte Funktionen für Sicherheitsoperationszentren/Computersicherheitsvorfall-Reaktionsteams (SOC/CSIRT) durch fortgeschrittene Werkzeuge und Dienste für die Erkennung, Analyse, Behandlung von Vorfällen, einschließlich Reaktion und Berichterstattung, sowie Abhilfemaßnahmen,
- Entwicklung von Test- und Versuchsanlagen für fortgeschrittene Werkzeuge und Verfahren für die operative Cybersicherheit, einschließlich der Schaffung digitaler Zwillinge für kritische Infrastrukturen und wesentliche und wichtige Einrichtungen gemäß der Definition in NIS2,
- Entwicklung und Pilotumsetzung von sektor- und/oder grenzübergreifenden Rahmen, Diensten und Instrumenten für das Cyber-Krisenmanagement,
- Rahmen, Dienste und Instrumente, die auf Mechanismen und Verfahren für eine verstärkte operative Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen abzielen (CSIRT-Netz, EU-CyCLONe). Eine Ausweitung der oben genannten Maßnahmen auf wesentliche und wichtige Einrichtungen, wie sie in NIS2 definiert sind, wäre von Vorteil.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Beteiligung an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern beschränkt.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nicht an der Aktion teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die entwickelten Werkzeuge und Technologien zu Beginn des Projekts mindestens TRL 4 und am Ende des Projekts mindestens TRL 7 erreichen.
Einige der Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung von sicherheitsempfindlichen Ergebnissen (EU-Verschlusssachen und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen in den Allgemeinen Anhängen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
Website
European Cybersecurity Competence Centre and Network (ECCC) - National Coordination Centres
applicants@eccc.europa.eu
Website
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