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Call-Eckdaten
Ausbau des NCC (nationalen Koordinierungszentren)-Netzes
Förderprogramm
Digitales Europa
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DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08-NCC
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
07.10.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die durch die Verordnung (EU) 2021/887 eingerichteten nationalen Koordinierungszentren (NCC) sollen über ein Netzwerk zusammenarbeiten und dazu beitragen, die Ziele der Verordnung zu erreichen und die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit in jedem Mitgliedstaat zu fördern, indem sie zum Erwerb der erforderlichen Kapazitäten beitragen. Nationale Koordinierungszentren können auch vorrangige Bereiche wie die Umsetzung der EU-Gesetzgebung (Richtlinie (EU) 2022/2555, das vorgeschlagene Gesetz über die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und das Cybersicherheitsgesetz) unterstützen.
Call-Ziele
Ziel dieses Themas ist es, den Betrieb der nationalen Knotenpunkte zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, die Cybersicherheitsgemeinschaft, einschließlich KMU, bei der Übernahme und Verbreitung modernster Cybersicherheitslösungen zu unterstützen und die Cybersicherheitskapazitäten zu stärken. Dies könnte auch durch den Einsatz finanzieller Unterstützung für Dritte (FSTP) erreicht werden. Auf der Grundlage der in den Vorjahren erhaltenen Finanzmittel und der unterschiedlichen Starttermine in den Mitgliedstaaten zielt diese Maßnahme darauf ab, die Unterstützung für die NCCs fortzusetzen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass die einzelnen NCCs je nach Interesse und Mandat aus der Liste der Aktivitäten und Leistungen in diesem Bereich wählen können. Es besteht keine Verpflichtung für die NCCs, alle Maßnahmen durchzuführen.
Zu diesem Thema gehört auch die Unterstützung der Übernahme von EU-Cybersicherheitstechnologien und -produkten, der Kommerzialisierung und des Ausbaus des europäischen Ökosystems für Start-ups und KMU im Bereich der Cybersicherheit in Zusammenarbeit und in Ergänzung zu den europäischen und laufenden nationalen und regionalen Initiativen, wie Beschleuniger- und Inkubationsprogramme und Technologietransferprogramme. Eine solche Strategie sollte auch die Unterstützung von Scale-ups einschließen, wobei der Einsatz von öffentlichen Aufträgen und privaten Investitionen in Betracht gezogen werden sollte.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Maßnahme ist die Schaffung eines Rahmens für die Entstehung solcher Inkubatoren und Beschleuniger in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage bewährter Verfahren und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen, die sich aus der EU-Gesetzgebung ergeben (z. B. Cyber Resilience Act, NIS 2-Richtlinie).
Darüber hinaus könnte dieses Thema einen Beitrag zur Sensibilisierung für Cybersicherheit leisten. Es wird immer wichtiger, die EU-Bürger*innen bei ihrer täglichen Nutzung digitaler Technologien über Cybersicherheitsthemen zu informieren und aufzuklären. Das Bewusstsein für die Cybersicherheit hilft Einzelpersonen und Organisationen, Bedrohungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Durch die Förderung des Bewusstseins kann die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen und Datenschutzverletzungen verringert werden. Im Rahmen dieses Themas werden die nationalen Koordinierungsstellen ermutigt, auf laufenden Initiativen aufzubauen, z. B. auf denen der Europäischen Kommission und der ENISA, um das Bewusstsein der EU-Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen für Cybersicherheitsrisiken und -bedrohungen zu schärfen und europaweite Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Zahl der Studierenden in Cybersicherheitskursen zu erhöhen, die Zahl der Studierenden, die sich an Forschungsaktivitäten im Bereich der Cybersicherheit beteiligen, und die Zahl der Studierenden und jungen Berufstätigen, die sich für eine Karriere im Bereich der Cybersicherheit entscheiden, zu erhöhen.
Darüber hinaus sind europäische Unternehmen innovativ und entwickeln äußerst wettbewerbsfähige Produkte, aber der noch unterentwickelte digitale Binnenmarkt beschränkt die meisten dieser Unternehmen (insbesondere KMU und Start-ups) auf ihr Heimatland. Eine Plattform, die den europäischen Markt für kleine und mittlere Unternehmen öffnen kann, würde auch als Sprungbrett in internationale Märkte dienen. Diese Plattform wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Cybersicherheitslösungen sicherstellen. So könnte dieses Thema auch das Wachstum des EU-Marktes für Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen unterstützen, indem es eine Plattform bietet, auf der europäische KMU und Start-ups ihre (marktreifen) Produkte und Lösungen einstellen können und auf der Unternehmen, Behörden und Privatpersonen unabhängig vom Land nach der besten Lösung für ihre Bedürfnisse suchen können.
Die nationale Koordinierungsstelle sollte je nach Entscheidung eine oder mehrere der folgenden Aufgaben wahrnehmen
- Als Kontaktstellen auf nationaler Ebene für die Kompetenzgemeinschaft Cybersicherheit fungieren, um das ECCC bei der Erreichung seiner Ziele und Aufgaben zu unterstützen.
- Bereitstellung von Fachwissen und aktiver Beitrag zu den strategischen Aufgaben des ECCC unter Berücksichtigung relevanter nationaler und regionaler Herausforderungen für die Cybersicherheit in verschiedenen Sektoren und Erfüllung von Aufgaben zur Unterstützung der Umsetzung der Cyber-Skills Academy.
- Förderung, Ermutigung und Erleichterung der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Industrie, insbesondere von Start-ups und KMU, von Hochschul- und Forschungsgemeinschaften und anderen Akteur*innen auf Ebene der Mitgliedstaaten an grenzüberschreitenden Projekten und Cybersicherheitsmaßnahmen, die über alle einschlägigen Unionsprogramme finanziert werden.
- Bereitstellung technischer Hilfe für die Akteur*innen durch Unterstützung der Akteur*innen in der Antragsphase für vom ECCC verwaltete Projekte und unter vollständiger Einhaltung der Regeln der wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere in Bezug auf Interessenkonflikte. Dies sollte in enger Abstimmung mit den von den Mitgliedstaaten eingerichteten einschlägigen nationalen Kontaktstellen erfolgen.
- Anstreben von Synergien mit den einschlägigen Tätigkeiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, z. B. Berücksichtigung der Cybersicherheit in der nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik im Bereich der in den nationalen Cybersicherheitsstrategien genannten Maßnahmen. Gegebenenfalls Durchführung spezifischer Maßnahmen, für die das ECCC Finanzhilfen gewährt hat, auch durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Dritte gemäß Artikel 204 der Haushaltsordnung unter den in den betreffenden Finanzhilfevereinbarungen festgelegten Bedingungen, insbesondere mit dem Ziel, die Übernahme und Verbreitung moderner Cybersicherheitslösungen (vor allem durch KMU) zu fördern.
- Unterstützung der Ausweitung von Neugründungen durch die Suche nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung bestehender Projekte.
- Förderung und Verbreitung der einschlägigen Ergebnisse der Arbeit des Netzes und des ECCC auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
- Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit von Einrichtungen, die in demselben Mitgliedstaat wie das NCC ansässig sind.
- Befürwortung und Förderung der Beteiligung einschlägiger Einrichtungen an den Tätigkeiten, die sich aus dem ECCC, dem Netz der nationalen Koordinierungszentren und der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit ergeben, und gegebenenfalls Überwachung des Umfangs der Beteiligung an Maßnahmen, die für Forschung, Entwicklungen und Einsätze im Bereich der Cybersicherheit vergeben werden.
- Unterstützung der Registrierung der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit (auf Plattformen wie ATLAS) und Beitrag zur Entwicklung geeigneter Verwaltungsinstrumente für die Gemeinschaft.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Darüber hinaus zielt diese Aktion darauf ab, sicherere digitale Verhaltensweisen zu fördern, Talente auszubilden und mehr junge Menschen für Berufe im Bereich der Cybersicherheit zu gewinnen; je nach nationalem Kontext könnten die NCC auch eine oder mehrere der folgenden Aufgaben übernehmen:
- Unterstützung innovativer Ideen auf dem Weg zur Marktreife.
- Förderung des Bewusstseins für Cybersicherheit, bewährte Verfahren und Karrieren in Schulen, Universitäten und bei Veranstaltungen in der Gemeinde (z. B. durch ein europaweites Programm, bei dem junge Menschen zu Botschaftern für Cybersicherheit ausgebildet werden).
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, z. B. durch die gemeinsame Organisation von Veranstaltungen, die Ausbildung von Student*innen und die gemeinsame Arbeit an Spitzenforschung. Unterstützung von Aktivitäten in der Primar- und Sekundarstufe zur Stärkung des Bewusstseins für Cybersicherheit und Hygiene durch die Ausbildung von Lehrer*innen und Erzieher*innen.
- Aufbau engerer Partnerschaften mit etablierten KMU, Technologieunternehmen und Regierungsbehörden zur Entwicklung und Verbreitung von Softwaretools und Dienstleistungen, die bei der Früherkennung von Bedrohungen, der Identifizierung von Akteur*innen und der Überwachung der Entwicklung von Bedrohungen helfen. Diese Zusammenarbeit kann sicherstellen, dass Cybersicherheitsexperten Zugang zu den neuesten Tools und Technologien für ein effektives Bedrohungsmanagement haben.
- In Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, je nach Bedarf, regelmäßige Cybersecurity-Bootcamps, Herausforderungen, Sensibilisierungskampagnen und Schulungskurse in ganz Europa, speziell für KMU oder Studierende, organisieren (z. B. mit dem Schwerpunkt, den Teilnehmer*innen durch Schulungen, Workshops und Simulationsaktivitäten, die auf ihre Branche zugeschnitten sind, praktische Fähigkeiten zur Bewältigung der vorherrschenden Cyberbedrohungen zu vermitteln). Organisation regelmäßiger Sensibilisierungskampagnen auf nationaler und regionaler Ebene, um das Bewusstsein für Cybersicherheit und -hygiene bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Organisation nationaler und regionaler Cyber-Übungen, um die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Sektoren sowie von KMU zu verbessern.
- Förderung einer Gemeinschaft von Cybersicherheitsexpert*innen, die ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungen austauschen können.
- Unterstützung und Förderung der Übernahme von bildungspolitischen Zielen im Bereich der Cybersicherheit in nationale (Cybersicherheits-)Strategien.
- Förderung eines sichereren digitalen Verhaltens und einer größeren Zahl junger Menschen, die eine Laufbahn im Bereich der Cybersicherheit in Betracht ziehen.
Die Aktion könnte auch folgende Ziele verfolgen:
- Unterstützung der Übernahme marktreifer innovativer Cybersicherheitslösungen, einschließlich Lösungen, die im Rahmen von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten entwickelt wurden.
- Bereitstellung und Einsatz aktueller Instrumente und Dienste für Organisationen (insbesondere KMU) zur Vorbereitung, zum Schutz (z. B. Netzwerksicherheit, fortgeschrittene Zwei-Faktor- oder passwortlose Authentifizierung) und zur Reaktion auf Cybersicherheitsbedrohungen.
Dieses Thema zielt ausschließlich auf nationale Koordinierungszentren ab, die von der Kommission als fähig anerkannt wurden, Mittel zu verwalten, um den Auftrag und die Ziele zu erreichen, die in der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren festgelegt sind. Diese Maßnahmen zielen auf den Betrieb der nationalen Koordinierungszentren ab, die eine zentrale Rolle in der Cybersicherheitslandschaft einnehmen, wie in der Verordnung (EU) 2021/887 vorgesehen. Aufgrund der synergetischen Rolle, die sie in Bezug auf die Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielen, wie z. B. die Berücksichtigung der Cybersicherheit in der nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik im Bereich der in den nationalen Cybersicherheitsstrategien genannten Politiken, müssen sie in der Lage sein, mit sensiblen Informationen umzugehen und gegen mögliche Abhängigkeiten und Schwachstellen in der Cybersicherheit geschützt werden, um einer unangemessenen ausländischen Einflussnahme und Kontrolle vorzubeugen.
Wie bereits erwähnt, birgt die Teilnahme von Nicht-EU-Stellen das Risiko, dass hochsensible Informationen über Sicherheitsinfrastrukturen, Risiken und Vorfälle einer Gesetzgebung oder einem Druck unterliegen, der diese Nicht-EU-Stellen dazu zwingt, diese Informationen an Nicht-EU-Regierungen weiterzugeben, was ein unvorhersehbares Sicherheitsrisiko darstellt. Aus den dargelegten Sicherheitsgründen fallen die Maßnahmen daher unter Artikel 12 Absatz 5 der DEP-Verordnung (2021/694).
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Erwartete Ergebnisse
Je nach Entscheidung der einzelnen NCC sollten eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen abgedeckt werden:
- Netzwerk nationaler Initiativen zur Beschleunigung der Cybersicherheitsindustrie und zur Erleichterung des Marktzugangs.
- Europäischer Rahmen für die Einrichtung von Inkubatoren und Beschleunigern im Bereich der Cybersicherheit.
- Beobachtungsstelle für die Cybersicherheitsgemeinschaft als Grundlage für spätere politische Maßnahmen des ECCC und der NCCs.
- Matchmaking-Veranstaltungen, um Verbindungen zu schaffen und Vertrauen aufzubauen; Plattformen und Veranstaltungen für den Zugang zur Finanzierung und den Zugang zum Markt, auch im Bereich der Dual-Use-Technologien
- Stärkung der Cybersicherheitsgemeinschaft zur Unterstützung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung; Beibehaltung der technischen Registrierungsmöglichkeiten für Bewerber*innen für die Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft; technische Unterstützung für potenzielle Bewerber*innen für ECCC-Aufforderungen.
- Übernahme von Cybersicherheitslösungen.
- Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten der Beteiligten.
- Synergetische Aktivitäten, die die Rolle des NCC stärken.
- Zentralisierung der zahlreichen Initiativen, die sich auf die Sensibilisierung konzentrieren, und Zusammenarbeit mit anderen NCC, um einen europaweiten Ansatz zu unterstützen, der Bildung, Studien, Schulungskurse und Sensibilisierungskampagnen umfasst; Austausch und Bereitstellung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit dem Thema Sensibilisierung.
- Unterstützung des Transfers bewährter Praktiken im Zusammenhang mit dem Unterricht zur Cybersicherheit in Grund- und Sekundarschulen und anderen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche (einschließlich Camps, Materialien, Spiele usw.).
- Unterstützung von Lehrer*innen und Professor*innen, damit sie Zugang zu den in der EU verfügbaren bewährten Verfahren erhalten und der Dialog erleichtert wird.
- Unterstützung der Entwicklung von bildungsübergreifenden Lösungen für KMU, z. B. durch Gamification.
- Cyber-Kampagnenmaterial, das sich an junge Berufstätige und Student*innen aller Altersgruppen und Geschlechter richtet, um eine Karriere im Bereich der Cybersicherheit anzustreben und voranzukommen, worauf die NCCs angesichts der regionalen Unterschiede aufbauen können.
- Cyber-Kampagnenmaterial, das sich an Eltern und Lehrer*innen zukünftiger Student*innen aller Altersgruppen und Geschlechter richtet, um die Zahl der Studierenden im Bereich der Cybersicherheit zu erhöhen.
- Plattform zur Unterstützung eines Netzwerks junger Botschafter für Cybersicherheit, die das Bewusstsein für Cybersicherheit verbreiten und eine Kultur der Cybersicherheit unter der europäischen Jugend fördern.
- Gemeinsame Dienste, die innerhalb der nationalen Cyber-Campus angeboten werden.
- Hybride Veranstaltungen für die Cybersicherheitskompetenzgemeinschaft, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsbedrohungen, den Modus Operandi der Bedrohungsakteure und die möglichen Auswirkungen zu schärfen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen und Plattformen.
- Leistungen zur Unterstützung der Umsetzung der Cyber Skills Academy.
- Unterstützung von Aktivitäten im Zusammenhang mit den EU-Herausforderungen für die Cybersicherheit.
Darüber hinaus könnten die Aktivitäten die Einrichtung einer Plattform umfassen, die alle anderen bestehenden Plattformen integriert und auf europäischer Ebene unter der .eu-Domäne gehostet und gepflegt wird, um:
- Einrichtung und Pflege eines Marktplatzes für Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen.
- Ermöglichung des Abrufs von Informationen über Einrichtungen, die den 27 NCC-Gemeinschaften angehören.
Die Antragstellenden sollten für die Aktion relevante KPIs und Metriken zur Messung von Fortschritt und Leistung angeben. Die Vorschläge können die unten aufgeführten Indikatoren oder solche ihrer Wahl enthalten.
Falls zutreffend, müssen Ausgangs- und Zielwerte angegeben werden.
- Anzahl der Nutzer*innen und Nutzer*innengemeinschaften, die Zugang zu EU-Cybersicherheitseinrichtungen erhalten;
- Anzahl der Einrichtungen, die bei der Verbesserung der Vorbereitung auf und der Reaktion auf größere Cybersicherheitsvorfälle unterstützt werden;
- Anzahl der registrierten Kandidat*innen für die Cybersicherheitskompetenzgemeinschaft;
- Anzahl der organisierten Matchmaking-Veranstaltungen und Werbung für verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten;
- Anzahl der Veranstaltungen, die für die Cybersicherheitskompetenzgemeinschaft organisiert werden, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsbedrohungen, die Vorgehensweise von Bedrohungsakteur*innen und potenzielle Auswirkungen zu schärfen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen und Plattformen;
- Anzahl der Interaktionen (Ersuchen um Klärung, Fragen oder Anrufe/Themen usw.) mit der lokalen Cybersicherheitskompetenzgemeinschaft ) mit der lokalen Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit, um Unterstützung bei der Beantragung von Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten;
- Anzahl der Einrichtungen, die von einer Kaskadenfinanzierung profitieren;
- Anzahl der Maßnahmen zur Förderung des Fachwissens und der Errungenschaften der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit;
- Anzahl der Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen NCCs und mit dem ECCC.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Diese Aufforderung richtet sich an nationale Koordinierungszentren, die von der Kommission als fähig anerkannt wurden, Mittel zu verwalten, um den Auftrag und die Ziele zu erreichen, die in der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren festgelegt sind, sowie an andere private und öffentliche Einrichtungen, die mit den nationalen Koordinierungszentren zusammenarbeiten, einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 oder 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer):
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08Call Document DIGITAL-ECCC-2025-DEPLOY-CYBER-08(kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
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