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Call-Eckdaten
Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CITIZENS-REM-GENCRIME
Termine
Öffnung
19.06.2025
Deadline
01.10.2025 17:00
Budget des Calls
€ 2.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 50.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Union gründet sich auf die Grundsätze der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Das 20. Jahrhundert in Europa war geprägt von schrecklichen Verbrechen, Völkermorden wie dem Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Verbrechen, die unter autoritären und totalitären Regimen, einschließlich der kommunistischen und faschistischen Diktaturen, begangen wurden. Das Gedenken an diese schwersten Verbrechen, die auf europäischem Boden begangen wurden, spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung dieser Werte.
Call-Ziele
Die Stärkung des kollektiven Gedächtnisses an solche Verbrechen trägt nicht nur dazu bei, ihre Wiederholung zu verhindern, sondern auch die demokratische Widerstandsfähigkeit zu stärken, das bürger*innenschaftliche Engagement zu fördern und eine gemeinsame europäische Erinnerungskultur aufzubauen.
Das Erbe dieser Verbrechen erfordert kontinuierliches Teilen, Erinnern, Lehren und Forschen. Die Lehren aus diesen Verbrechen sollten bei der Erziehung aller Generationen, insbesondere der jungen Menschen, zur Wahrung der Demokratie und der Grundrechte berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, der Verzerrung, Verleugnung und Verharmlosung der historischen Fakten entgegenzuwirken.
Unter diesen Gräueltaten verdient der Roma-Holocaust - der oft übersehen oder unzureichend gewürdigt wird - besondere Aufmerksamkeit. Die Erinnerung an den Holocaust an den Roma (Porajmos) und andere Völkermorde ist nicht nur wichtig, um die Opfer und Überlebenden zu ehren, sondern auch, um die dauerhaften Auswirkungen auf die Situation der Roma heute zu thematisieren, die in allen Lebensbereichen deutlich im Rückstand sind. Das Fortbestehen von Antiziganismus und struktureller Diskriminierung unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Geschichte und die Erinnerung an die Roma in die breiteren europäischen Narrative zu integrieren. Wie wichtig Initiativen sind, die das Bewusstsein für den Völkermord an den Roma schärfen, die Versöhnungsbemühungen fördern und dazu beitragen, Vorurteile zu bekämpfen, wird im Strategischen Rahmen der EU für die Roma und in der dazugehörigen Empfehlung des Rates hervorgehoben.
Während des Holocausts wurden neben anderen Minderheiten auch LGBTIQ-Personen vom Naziregime verfolgt und oft in Konzentrationslagern inhaftiert. Darüber hinaus waren viele LGBTIQ-Personen schweren Misshandlungen und Zwangsarbeit ausgesetzt und wurden sowohl während als auch nach dem Krieg an den Rand gedrängt, wobei ihre Erfahrungen über Jahrzehnte hinweg weitgehend unerkannt blieben. Infolgedessen ist die Geschichte von LGBTIQ-Personen in Europa sowohl von Kampf als auch von Widerstandsfähigkeit geprägt, sowohl von Zeiten der Verfolgung als auch von Fortschritten in Richtung Gleichberechtigung. Die Bewahrung und Anerkennung der Geschichte und des Gedächtnisses von LGBTIQ-Personen ist von wesentlicher Bedeutung für den Aufbau einer integrativen europäischen Identität, die auf Würde, Vielfalt und Menschenrechten beruht, und damit für die Anerkennung ihrer wichtigen Rolle im demokratischen und kulturellen Erbe Europas.
Projekte zu diesem Thema könnten sich auf Folgendes konzentrieren:
- Aufarbeitung der Art und Weise, wie Völkermorde, einschließlich Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, organisiert wurden, welche Akteur*innen daran beteiligt waren und wie sie begangen wurden, die Rolle von Kollaborateur*innen, Täter*innen und Schaulustigen.
- Neue Wege des Erinnerns, der Aufklärung und des Lehrens über diese Verbrechen zu finden, um die Gesellschaft vor den wiederauflebenden Bedrohungen des Hasses wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus und LGBTIQ-Phobie zu schützen. Sie können die künstlerische Arbeit an Projekten zur Erinnerung an den Holocaust ebenso einschließen wie die Förderung von Erinnerungsaktivismus. Diese neuen Methoden sollten integrativ und gegebenenfalls partizipatorisch sein und ein günstiges Lernumfeld schaffen.
- Bekämpfung von Geschichtsverfälschung und Erinnerungswettbewerb im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Roma und anderen Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere unter Europäer*innen, die eine gemeinsame Geschichte hatten, aber unterschiedliche Ansichten über ihre gemeinsame Vergangenheit haben.
- Bekämpfung von Leugnung, Verzerrung, Verharmlosung und insbesondere von falschen Vergleichen.
- Auseinandersetzung mit divergierenden und gegensätzlichen nationalen Geschichtsnarrativen auf regionaler Basis über diese dunkelsten Stunden der europäischen Geschichte und andere negative gemeinsame historische Ereignisse.
- Förderung von Erinnerungsaktivismus durch Unterstützung der Gedenkarbeit an der Basis.
- Digitalisierung von historischem Material und Zeitzeug*innenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke.
- Förderung des Dialogs zwischen den Generationen durch die Einbeziehung junger Menschen und älterer Generationen in die Weitergabe der Erinnerung und des Verständnisses.
- Einbindung von Neuankömmlingen und Migrant*innen und Vermittlung der europäischen Geschichte der Völkermorde, einschließlich Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Beitrag zu einem gemeinsamen Verständnis der Werte, die der Europäischen Union zugrunde liegen.
- Förderung von Sensibilisierungs-, Lern- oder Schulungsaktivitäten, die die Verfolgung von Roma, LGBTIQ-Personen und anderen Minderheiten während des Holocausts und zu anderen Zeiten in der Geschichte genau wiedergeben.
Projekte zu diesem Thema sollten sich auf die nicht-jüdischen Opfer des Holocausts, einschließlich Roma und LGBTIQ-Menschen, sowie auf andere Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Europa des 20. Jhdt fokusieren.
Projekte zu diesem Thema sollten sich NICHT mit dem Holocaust an der jüdischen Bevölkerung befassen, der unter die Aufforderung CERV-2025-CITIZENS-REM-HOLOCAUSTJEW fällt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Beitrag zur Umsetzung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützten politischen Initiativen;
- Engagement von Europäer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund - einschließlich junger Menschen und Menschen, die als Multiplikatoren fungieren (staatliche Verwaltungsbeamt*innen, Strafverfolgungsbeamt*innen, Mitglieder der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Rechtsverteidiger*innen, Lehrende, Erziehende usw.) - bei der Befürwortung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen, die auf Rechtsstaatlichkeit basieren;
- Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen Geschichtserzählung und einer europäischen Erinnerungskultur, auch in Bezug auf die negative Geschichte Europas;
- Digitalisierung von historischem Material und Zeitzeug*innenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke;
- Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte;
- Erleichterung der Debatte über divergierende und gegensätzliche nationale Geschichtsdarstellungen, insbesondere über die gemeinsame negative Geschichte, auf regionaler und europäischer Ebene, um eine gemeinsame Geschichte zu schaffen;
- Identifizierung, Sicherung und Verfügbarkeit, insbesondere online, von Archivmaterial, Zeugnissen und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenken und Forschung;
- Engagement der Europäer*innen im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen Hass, LGBTIQ-Phobie und alle Arten von Intoleranz;
- Mehr transnationale Koalitionen zur europäischen Erinnerung;
- Verstärkte Bekämpfung von Geschichtsverzerrung, -revisionismus und -negationismus, einschließlich der Leugnung, Verzerrung und Verharmlosung des Holocaust;
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie Juden, Roma, Muslimen, LGBTIQ-Menschen und anderen Minderheiten zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
- Sicherstellung des Gedenkens an die Opfer von Antiziganismus, Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte;
- Vertiefung der Kenntnisse über die Geschichte des Antisemitismus und des jüdischen Lebens in Europa;
- Vertiefte Kenntnisse über die Geschichte des Antiziganismus und der Roma-Kultur in Europa;
- Vertiefte Kenntnisse der Geschichte und des Vermächtnisses von Kolonialismus, Versklavung und Sklav*innenhandel sowie der allgemeinen historischen Wurzeln des Rassismus; Anerkennung der Geschichte von Menschen afrikanischer Abstammung (PADs) in Europa.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- Verknüpfung verschiedener Arten von Organisationen, um Synergien zu schaffen (zwischen gemeinnützigen Organisationen, Basisorganisationen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungen, Hochschulen, Museen, Gedenk- und Lernorten und Bildungseinrichtungen);
- Entwicklung verschiedener Arten von Aktivitäten (Schulungsaktivitäten, Ausstellungen, öffentliche Debatten, nicht-formale Bildung, Sensibilisierung, Forschung, Sammlung und Digitalisierung von Zeug*innenaussagen, Veröffentlichungen, Online-Tools, innovative und kreative Aktionen usw.);
- Einrichtung und Durchführung von Schulungen für Rechtsverteidiger*innen, Beamt*innen, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamt*innen, Journalist*innen und politische Entscheidungsträger*innen;
- Förderung integrativer, partizipatorischer und zukunftsorientierter Erinnerungsansätze mit Schwerpunkt auf Bildung, generationenübergreifendem Dialog und Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen;
- Einrichtung und Durchführung von Bildungsaktivitäten. Zu den Zielgruppen können Schüler*innen, Studierende, junge Menschen, Lehrende und andere Bildungsfachleute gehören;
- Schaffung von Gelegenheiten für einen generationenübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeug*innen und künftigen Generationen;
- Unterstützung und Stärkung von Erinnerungsaktivisten und lokalen Basisorganisationen;
- Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und Geschlechtern einbeziehen, einschließlich, wenn möglich, Menschen, die mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz konfrontiert sind, sowie Neuankömmlinge und Migrant*innen.
Die Projekte sollten eine europäische Dimension haben und vorzugsweise auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken beinhaltet). Von der Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. Dazu gehört eine geschlechtsspezifische Analyse, die relevante geschlechtsspezifische Unterschiede im Kontext der europäischen Erinnerung aufzeigt. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, sich die Aufzeichnung des Online-Workshops der GD JUST zum Thema Gender Mainstreaming von Projektvorschlägen anzusehen. Den Antragstellern wird außerdem empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf nicht diskriminierende und geschlechtersensible Weise konzipieren und durchführen. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen. Von den Antragstellern wird außerdem erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen die Geschlechterperspektive in ihre Kommunikations-, Verbreitungs- und Überwachungsmaßnahmen einbeziehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Hauptantragstellenden (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.
- Mitantragstellende: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen). Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck oder internationalen Organisationen bewerben.
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln: Diese Einrichtungen können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/20929 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für. Ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Hauptantragstellender ("Koordinator") und mindestens einem Mitantragstellenden, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder einen assoziierten Partner handelt) eingereicht werden.
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 50 000 EUR betragen.
- Die Projekte können entweder national oder transnational sein.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (KPI-Tool) - enthält zusätzliche Projektdaten bezüglich des Beitrags des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lump-Sum Budget Calculator (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen.
- für alle Teilnehmer*innen, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschrieben sind.
- Öffentliche Einrichtungen müssen zumindest eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung der Kinderschutzbestimmungen vorlegen (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2025-CITIZENS-REMCall Document CERV-2025-CITIZENS-REM(959kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
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