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Call-Eckdaten
Reifung eines europäischen industriellen Ökosystems für sicherheitszertifizierte terrestrische QKD-Technologien und -Systeme
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-IRIS2-2025-QCI-01
Termine
Öffnung
15.07.2025
Deadline
16.10.2025 17:00
Förderquote
50% (SMEs: 75%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die Entwicklung kompakter und effizienter europäischer Komponenten und Systeme für die Verteilung von Quantenschlüsseln und für sichere Quantennetze, die für die Integration in Telekommunikationsnetze bereit sind und den Sicherheitsanforderungen (z. B. Schutzprofil) entsprechen, sowie den Übergang zu zertifizierter Sicherheit (gemeinsame Kriterien) zu fördern. Darüber hinaus sollte es zur Entwicklung eines europäischen industriellen Quantenkommunikations-Ökosystems, einschließlich eines florierenden KMU-Sektors, beitragen.
Call-Ziele
- Ausgereifte technologische Komponenten und ihre Integration in End-to-End-Systeme und marktreife, hochleistungsfähige und hocheffiziente Lösungen, wobei kleine Formfaktoren (SFF) und kosteneffiziente Entwürfe mit entsprechender Fertigungsreife bevorzugt werden. Dies kann Folgendes umfassen:
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die Entwicklung und Integration von Hardware- und Softwareelementen wie photonische integrierte Schaltungen für QKD-Sender, -Empfänger, -QRNGs und -Lichtquellen, nicht standardisierte Fasern, Verarbeitungsalgorithmen auf reprogrammierbaren Plattformen, kostengünstige und leicht einsetzbare Einzelphotonendetektoren und fortgeschrittene Technologien wie Speicher, Repeater.
-
die Entwicklung kompletter QKD-Systeme, die die Integration von softwaredefinierten Netzwerk-Controllern und -Orchestratoren umfassen, um dynamische Routing-Funktionen zu ermöglichen, verschiedene Multivendor- und Multi-Operator-Netzwerke zu integrieren, möglicherweise mit Schlüsselverwaltungssystemen in der Anwendungsschicht, die PQC integrieren, ein echtzeitadaptives Schlüsselmanagement zu implementieren und Netzwerkoptimierungs- und Anomalieerkennungswerkzeuge zu implementieren, die auch auf künstlicher Intelligenz basieren.
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die Integration von Multiplexing- und Vermittlungstechniken für die Koexistenz von QKD mit konventionellem Kommunikationsverkehr und konventioneller Technologie.
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die Entwicklung eines umfassenden mehrschichtigen Konzepts für die Sicherung vertrauenswürdiger Knoten (z. B. verstärkter Schutz gegen Seitenkanal- und optische Angriffe, physische Sicherheit, Cybersicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kontrollsystemen) und die Einbeziehung von Protokollen zur Beseitigung von Schwachstellengruppen.
-
-
Vorbereitung der Konformität der europäischen Komponenten und Systeme zur Verteilung von Quantenschlüsseln mit den EuroQCI-Sicherheitsanforderungen und ihrer Sicherheitszertifizierung. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen. Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit der EuroQCI-Test- und Bewertungsinfrastruktur zusammenarbeiten, indem sie sowohl QKD-Geräte als Testvehikel zur Verfügung stellen als auch an deren Prüfung und Validierung mitwirken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung von Ergebnissen und Leistungen
- Wettbewerbsfähige Quantenkommunikationssysteme, die für die Industrialisierung und den Einsatz bereit sind.
- Wettbewerbsfähige Quantenkommunikationssysteme, die sicherheitszertifiziert sind.
Erwartete Ergebnisse
- Ausgereifte, kompakte, effiziente, integrierbare und sicherheitszertifizierte europäische Quantenschlüsselverteilungskomponenten und -systeme, die für den Einsatz in Telekommunikationsnetzen geeignet sind.
-
Beitrag zu einem technologisch autonomen europäischen Quantenkommunikations-Ökosystem.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- mit Sitz in einem der förderfähigen Länder, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmer*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln.) Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Angesprochene Interessengruppen
- Partner aus der Industrie, einschließlich RTOs, falls relevant
Bitte beachten Sie, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterworfen ist.
Aus diesem Grund gelten für alle Themen die Förderfähigkeits- und Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 22 der EU-Verordnung über sichere Konnektivität (die in Artikel 24 des EU-Raumfahrtprogramms dargelegt sind)5. Insbesondere:
- Die förderfähigen Rechtspersonen haben ihren Sitz in einem Mitgliedstaat und ihre Geschäftsführungsstrukturen sind in diesem Mitgliedstaat angesiedelt;
- die förderfähigen Rechtspersonen verpflichten sich, alle relevanten Tätigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten durchzuführen, und
- die förderfähigen Rechtspersonen dürfen nicht der Kontrolle durch ein Drittland oder eine Einrichtung eines Drittlandes unterworfen sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*inne (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt. Er enthält auch die Tabellen zu Sicherheits- und Ethikfragen (die direkt online ausgefüllt werden müssen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen).
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Documewnt DIGITAL-IRIS2-2025-QCICall Documewnt DIGITAL-IRIS2-2025-QCI(525kB)
Kontakt
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