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Call-Eckdaten
Investitionen in alternative Technologien für Quantenberechnungs- und Simulationsplattformen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 4: Digitale und aufkommende Technologien für Wettbewerbsfähigkeit und Fit für den Green Deal | |
Call Nummer | HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-41 | |
Termine | Öffnung 08.12.2022 | Deadline 29.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 7.000.000,00 und € 12.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Um Quantenberechnungen und -simulationen im großen Maßstab in Europa zu erreichen, sind Durchbrüche bei der Skalierbarkeit von Quantenprozessoren und -simulatoren, Geräten und integrierten Plattformen erforderlich, zusammen mit der Fähigkeit, alle notwendigen Operationen der Quantensysteme durchzuführen, um einen vollständig programmierbaren Quantencomputer oder -simulator zu haben. Durchbrüche bei der Skalierbarkeit müssen zusammen mit Durchbrüchen bei der Wiedergabetreue erzielt werden. |
Call-Ziele | Die Entwicklung alternativer Quantencomputer- und -simulatorsysteme und -plattformen, z. B. auf der Grundlage von photonischen oder Stickstoff-Vakanzzentrum-Plattformen oder hybriden Systemen, sollte die wichtigsten Bausteine wie einzelne Quantensysteme (d. h. >10 Qubits für einen Quantencomputer und >50 Quanteneinheiten für einen Quantensimulator), Steuerelektronik, Quantensoftwarestapel, Anwendungsfälle usw. integrieren. Die Arbeiten sollten sich mit der Skalierbarkeit auf große Systeme (>100 Qubits für einen Quantencomputer und >1000 Quanteneinheiten für einen Quantensimulator), der Verifizierung und Validierung der Quantenberechnung oder -simulation und der Lösung eines konkreten Problems zur Demonstration des Quantenvorteils befassen. Darüber hinaus sollte die Quantenberechnungsplattform die Fehlertoleranz untersuchen. Die Vorschläge sollten auch Folgendes umfassen:
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse | Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alternative und vielversprechende Quantenberechnungs- und -simulationsplattformen mit der Aussicht auf hohe Skalierbarkeit und Programmierbarkeit zur Ergänzung der bereits im Rahmen des Flaggschiffs für Quantentechnologien unterstützten Plattformen weiterentwickeln. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Norwegen (Norge) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie auf das folgende zusätzliche assoziierte Land beschränkt: Israel Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien ihres förderfähigen Niederlassungslandes nachgewiesen werden kann, dass ihre Beteiligung an der Aktion keine negativen Auswirkungen auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union hätte. |
weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen. Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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