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Call-Eckdaten
Operative digitale Plattformen - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2025-PLATFORMS-WORKS
Termine
Öffnung
26.06.2025
Deadline
16.10.2025 17:00
Förderquote
30 - 70%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Operative digitale Plattformen sollen die Umwelt- und Energieziele der EU unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie verbessern und die aktuelle Energiekrise angehen, indem sie sowohl Technologien als auch Konnektivität bereitstellen, um ein cybersicheres Internet der Energie und ein optimiertes Verkehrssystem entlang der großen europäischen Verkehrswege zu ermöglichen. Sie dienen der "Nachrüstung" der bestehenden Energie- und/oder Verkehrsinfrastrukturen mit der erforderlichen grenzüberschreitenden digitalen Infrastruktur.
Call-Ziele
Die ODPs werden den Energieverbrauch der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) optimieren und die Umweltauswirkungen verringern, während sie gleichzeitig den Nutzen der IKT erhöhen. Die ODPs werden auf bestehenden und neu entstehenden europäischen Daten-, Cloud- und Edge-Computing- und Konnektivitätsinfrastrukturen aufbauen und diese integrieren, insbesondere jene, die in anderen Teilen des CEF-Digital-Programms, des Programms "Digital Europe" und des Programms "Horizont Europa" unterstützt werden.
Die ODPs werden zur Erreichung der technologischen Souveränität der EU und zur Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung und des Verkehrs in der EU beitragen. Diese Unterstützung trägt zu den Zielen der Digitalen Dekade bei, wie z. B. der Einrichtung von 10.000 klimaneutralen, hochsicheren Edge-Nodes.
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollen eine grenzüberschreitende digitale Infrastruktur aufbauen, die eine KI-gesteuerte operative digitale Plattform (ODP) für Stromverbraucher*innen und die Integration von Elektrofahrzeugen, Elektro-LKW und erneuerbaren Energiequellen in das Netz implementiert.
Erstens (basierend auf Anwendungsfall 1 von BEGONIA - ELECTRICITY CUSTOMER CENTRIC ODP) würde die Plattform KI, das Internet der Dinge und fortschrittliches Edge Computing nutzen, um die Energieverbraucher*innen, die zunehmend mit digitalen Werkzeugen wie intelligenten Zählern, Apps zur Überwachung ihrer Solarzellen auf dem Dach, Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge ausgestattet sind, in den Mittelpunkt des Netzes zu rücken. Die Plattform würde es ihnen ermöglichen, nicht nur zu verbrauchen, sondern auch zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage beizutragen, mit ihrer Flexibilität oder überschüssigen Energie zu handeln und fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von Echtzeitdaten und KI-gesteuerten Empfehlungen zu treffen.
Die Plattform würde einen digitalen Raum schaffen, in dem Haushalte, Unternehmen, Aggregatoren und Energieversorger transparent und in Echtzeit interagieren. Sie würde auf der bestehenden intelligenten Infrastruktur aufbauen, in die lokalen Energiemärkte integriert werden und den nationalen und EU-Rechtsrahmen einhalten. Sie würde zur Stärkung der Rolle der Verbraucher*innen im Energiesystem beitragen und gleichzeitig greifbare Vorteile wie Kosteneinsparungen, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und eine verbesserte Netzstabilität bringen. Die Plattform soll die Verbraucher*innen in den Mittelpunkt des Energie-Ökosystems stellen, indem sie ein intelligenteres Energiemanagement, die Teilnahme am Markt und die nahtlose Integration von erneuerbaren Energien ermöglicht. Es wird erwartet, dass der Einsatz der Plattform auch die Netzbetreiber*innen unterstützt, indem sie die dezentrale Flexibilität aktiviert und dadurch Lastspitzen reduziert und die Systemzuverlässigkeit verbessert.
Zweitens (basierend auf Anwendungsfall 2 von BEGONIA - AI-DRIVEN ODP FOR INTEGRATION OF EVS, ETS, RES AND GRID) zielt die KI-gesteuerte Plattform darauf ab, das Aufladen von EVs und ETs mit der Echtzeit-Stromerzeugung, der Netzkapazität und den Verkehrsbedingungen zu synchronisieren. Sie würde es den Flottenbetreiber*innen ermöglichen, das Aufladen unter Berücksichtigung der logistischen Anforderungen und der Energiebeschränkungen zu planen, während die Netzbetreiber*innen die Nachfrage vorhersehen und bei Bedarf lokale Flexibilität aktivieren könnten. Darüber hinaus würde die Plattform eine gemeinsame digitale Ebene bieten, auf der Energie- und Mobilitätsakteur*innen zum beiderseitigen Nutzen vorausschauend und sicher interagieren könnten. Es wird erwartet, dass der Einsatz sauberen Verkehr entlang wichtiger europäischer Korridore ermöglicht. Sie wird öffentliche und private Ladestationen, Logistikzentren und Energiemarktakteur*innen miteinander verbinden und gleichzeitig Dienste unterstützen, die die Kosten optimieren, Verluste reduzieren und die Zuverlässigkeit des Energiesystems verbessern.
Die Plattform muss möglichst viele der folgenden Schlüsselfunktionen umfassen:
- Echtzeit-Monitoring und Feedback für die Verbraucher*innen zum Energieverbrauch, zum CO2-Fußabdruck und zur Tarifoptimierung;
- KI-basierte Beratungsdienste, die den Nutzer*innen helfen, ihr Verhalten oder ihre Zeitpläne an die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien anzupassen.
- Teilnahme an virtuellen Energiegemeinschaften (VECs), die es lokalen Prosumenten ermöglichen, überschüssige Energie oder Flexibilität zu handeln;
- Integration von steuerbaren Anlagen wie EV-Ladegeräten, Wärmepumpen oder Batterien, um die Nachfrage zu decken;
- KI-gestützte Ladeoptimierung auf der Grundlage von Verkehr, Wetter, Netzbedingungen und Flottenplänen;
- Dynamische Preisgestaltung und Stausignale, die einen netzgerechten Energieverbrauch und das Laden von E-Fahrzeugen gewährleisten;
- Intelligente Routing-Tools für Logistikmanager*innen, die die Reichweite der Fahrzeuge, den Status der Ladestationen und die Energiepreise berücksichtigen;
- Integration von erneuerbaren Energien (z. B. Solar- und Windenergie) in die Ladepläne für Fahrzeuge
- Unterstützung des Vehicle-to-Grid-Betriebs (V2G), bei dem E-Fahrzeuge bei Bedarfsspitzen Energie in das Netz zurückspeisen können.
Optionale Funktionalitäten können sein:
- Teilnahme von Rechenzentren an Flexibilitätsmärkten durch dynamische Lastverschiebung oder Reservedienste;
- Werkzeuge zur Migration der Arbeitslast von Rechenzentren, die es ermöglichen, Rechenaufgaben grenzüberschreitend in umweltfreundlichere Rechenzentren zu verlagern.
Bei der Bewertung der Vorschläge werden diejenigen bevorzugt, die eine größere Anzahl von Funktionen anbieten, da ihnen eine größere Wirkung zugeschrieben wird. Diese Auswirkungen werden bei der Bewertung der Vorschläge im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Auswirkungen" berücksichtigt.
Die Plattform sollte eine mehrschichtige digitale Architektur aufweisen, zum Beispiel:
- Wahrnehmungsschicht, die Geräte und Anlagen verbindet, die Strom erzeugen, verbrauchen oder speichern, und die Daten von Fahrzeugsystemen, Netzsensoren und Wetter-/Verkehrs-APIs integriert;
- Middleware-Schicht, die den sicheren und interoperablen Datenaustausch zwischen verschiedenen Rechtsordnungen und nationalen und betreiberspezifischen Systemen verwaltet und Energiemärkte, Gebäudesysteme und Cloud-Orchestrierungssoftware miteinander verbindet;
- Serviceschicht, die Analyse-, Automatisierungs- und lokale Marktfunktionen bereitstellt, intelligente Gebührenkoordinierung, vorausschauende Energienachfrage und Flottenmanagement-Tools bietet und Optimierungslogik, Flexibilitätsgebote und Lastmigration verwaltet;
- Business Layer, der die Einbindung von Verbraucher*innen, die Erstellung von Berichten und die Verteilung von Werten unterstützt und Benutzer*innenschnittstellen für Betreiber*innen von Ladestationen (CPO), Verteilernetzbetreiber*innen (DSO), Logistikunternehmen und Behörden umfasst, Dashboards, Nachhaltigkeitsberichte und Tools zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bereitstellt.
Das vorgeschlagene ODP soll die Grenzen des Energiebetriebs verschieben, indem es privaten und industriellen Akteur*innen robuste digitale Werkzeuge für den grenzüberschreitenden Handel, die Überwachung und die Verwaltung der Eigentumsverhältnisse an die Hand gibt. Sie sollte so konzipiert sein, dass sie den europäischen Verkehr auf zunehmend automatisierte und nachhaltige Weise verwaltet und die Digitalisierung und Elektrifizierung des Sektors auf eine neue Stufe hebt. Sein starker Fokus auf KI-gesteuerte Gebührenerhebung und Routenplanung wird ein Benchmarking im Verkehrsbereich ermöglichen. Durch die Schaffung von Transparenz und sektorübergreifender Koordinierung in Echtzeit soll die Plattform eine effizientere Nutzung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur ermöglichen. Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene ODP nicht nur die Nachhaltigkeit eines Sektors verbessert, der aufgrund des erhöhten Energiebedarfs durch die neuen KI-Tools stark betroffen ist, sondern auch neue Möglichkeiten für die Betreiber*innen von Rechenzentren eröffnet, an den Energiemärkten teilzunehmen und zur lokalen Energieresilienz beizutragen.
Die ODP sollte den Leitlinien des BEGONIA-Projekts in Bezug auf die Architektur, Governance und Implementierung von ODPs sowie anderen Vorbereitungsmaterialien für die Bereitstellung der Funktionen folgen.
Die Plattform sollte auch eine GDPR-konforme Datenverwaltung sicherstellen und mit der Strommarktrichtlinie, dem Datengesetz und dem KI-Gesetz in Einklang stehen.
Weitere Informationen über den Anwendungsbereich, einschließlich der Anforderungen an die digitale Sicherheit, entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsdokument.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Projekt soll eine grenzüberschreitende digitale Infrastruktur aufbauen, die die Digitalisierung des Energie-/Mobilitätssektors durch die Verbesserung der Interoperabilität und Standardisierung beschleunigt und einen positiven Kreislauf aus öffentlich-privaten Partnerschaften und Investitionen auslöst. Diese Infrastruktur wird so weit wie möglich auf bestehenden und neu entstehenden europäischen Daten-, Cloud- und Edge-Computing- und Konnektivitätsinfrastrukturen aufbauen und diese integrieren. Das Projekt soll zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen und zu einer Verbesserung der Energie- und Umweltleistung der europäischen Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastrukturen führen, um die aktuelle Energie- und Klimakrise zu bewältigen und Stromausfälle zu vermeiden.
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für das Thema gehören die Anzahl der angeschlossenen Betreiber*innen, die den grenzüberschreitenden Austausch von Daten und Diensten unterstützen, die Anzahl der miteinander verbundenen grenzüberschreitenden Energie- und/oder Verkehrssysteme, die Menge der eingesparten Energie und der prozentuale Rückgang der Treibhausgasemissionen aufgrund des grenzüberschreitenden Energie- und/oder Verkehrsaustauschs sowie der Grad der Integration mit der europäischen Daten-, Datenverarbeitungs- und Konnektivitätsinfrastruktur zur Nutzung der digitalen Infrastruktur und zur Optimierung ihrer Energie- und Umweltleistung.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollten spezifische Leistungen, Meilensteine und Leistungsindikatoren enthalten, die Folgendes betreffen:
- Einsatz voll funktionsfähiger, grenzüberschreitender ODPs im Einklang mit der Beschreibung im Abschnitt zum Anwendungsbereich;
- Erzielung quantifizierbarer Ergebnisse in Bezug auf CO₂-Reduzierung, Energieeinsparungen und Netzflexibilität;
- Bereitstellung offener, standardbasierter Architekturen, die sich für die Nachahmung in anderen Mitgliedstaaten eignen, auch im Einklang mit der Vision eines KI-gestützten digitalen Rückgrats des Energie- und E-Mobilitätssystems und anderen EU-Initiativen;
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren (Energie, Verkehr, IKT) und über die Grenzen hinweg;
- Schaffung neuer Geschäftsmodelle für dezentrale Energieressourcen, intelligente Mobilität und nachhaltige Infrastruktur;
- Verbesserung der Eigenverantwortung der Verbraucher*innen, der Datentransparenz und der Systemeffizienz.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
Außerdem:
- ist die Teilnahme in jeder Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer*in oder Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte) auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt
- Die Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört (Beschränkung des Status der Eigentumskontrolle).
- die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmer*innen) müssen in förderfähigen Ländern durchgeführt werden
- die Finanzhilfevereinbarung kann Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorsehen
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmer*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*in oder Empfänger*in von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209217 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*in, Empfänger*in von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich zusammensetzt aus:
- mindestens 6 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungserklärungen aller MS, die von dem Projekt profitieren (MS-Vereinbarung) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle, auch für Unterauftragnehmer und verbundene Partner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (Vorlage im Submission System verfügbar)
- sonstige Anhänge.
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CEF-DIG-2025-PLATFORMS-WORKSCEF-DIG-2025-PLATFORMS-WORKS(476kB)
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