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Call-Eckdaten
Interreg CZ-PL - Priorität 5.1
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
27.06.2025
Deadline
20.05.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 6.018.057,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzübergreifenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Dieser Call bezieht sich auf P5: Wirtschaftliche Entwicklung.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P5: Wirtschaftliche Entwicklung
- SO 5.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P5: Wirtschaftliche Entwicklung
- SO 5.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen für Unternehmen mit dem Ziel, ihre Aktivitäten nachhaltig über die Grenzen hinweg auszuweiten
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen für Unternehmen zur Verbesserung des Zugangs zu Innovation und Forschung/Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Antragstellende können Projektpläne jederzeit zwischen der Veröffentlichung der Aufforderung und der Frist für die Einreichung von Projektplänen im Rahmen der Aufforderung einreichen, d.h. bis zum 14.01.2026. Jeder Antragstellende kann während der Laufzeit dieser Aufforderung maximal 3 Projektpläne (entweder in der Rolle des Lead-Partners oder des Projektpartners) im Rahmen der gleitenden Aufforderung einreichen.
Der Förderantrag muss bis zum 20.05.2026 eingereicht werden.
Alle Projekte müssen bis zum 30.09.2029 abgeschlossen sein.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Kontakt
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