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Call-Eckdaten
Infrastrukturanlage für alternative Kraftstoffe - Arbeiten - LNG (Kohäsionsländer) - 5. Stichtag
Förderprogramm | Fazilität Connecting Europe für Verkehr | |
Call Nummer | CEF-T-2021-AFIFCOEN-WORKS-LNG | |
Termine | Öffnung 16.09.2021 | Deadline 19.09.2023 17:00 |
Budget des Calls | € 125.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel ist es, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen für die Schifffahrt zu unterstützen, indem emissionsarme Lösungen in der Übergangsphase zur Dekarbonisierung der See- und Binnenschifffahrt entlang des TEN-V-Netzes gefördert werden. |
Call-Ziele | Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, beziehen sich auf den Aufbau von Versorgungsnetzen für alternative Kraftstoffe gemäß Abschnitt 6.2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms. Die Infrastruktur wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/94/EU und der Verordnung 1315/2013 in Übereinstimmung mit den im Call-Dokument aufgeführten Anforderungen aufgebaut: Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der LNG-Bunkerung für TEN-V-See- und -Binnenhäfen als Übergangslösung und vorrangig Maßnahmen, die die sofortige oder schrittweise Einführung von Bio-LNG beinhalten.
Die LNG-Betankungsinfrastruktur wird nur als Übergangslösung unterstützt, und es werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die eine schrittweise Einführung von Bio-LNG belegen. Kosten im Zusammenhang mit Schiffen sind im Fall der Binnenschifffahrt und des Kurzstreckenseeverkehrs förderfähig, wenn eine erste Anzahl von Schiffen erforderlich ist, um die Nutzung der geförderten Betankungsinfrastruktur in Gang zu bringen. In diesem Fall sind die förderfähigen Kosten auf die Kostendifferenz zwischen einem mit fossilem Brennstoff betriebenen Schiff und dem/den vorgeschlagenen emissionsfreien Schiff(en) beschränkt. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Bulgarien (България ), Estland (Eesti), Griechenland (Ελλάδα ), Kroatien (Hrvatska), Lettland (Latvija), Litauen (Lietuva), Malta, Polen (Polska), Portugal, Rumänien (România), Slowakei (Slovensko), Slowenien (Slovenija), Tschechien (Česko), Ungarn (Magyarország), Zypern (Κύπρος ) |
förderfähige Einrichtungen | Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien |
Zusatzinformationen
Themen |
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Mobilität & Verkehr |
Zusätzliche Informationen | Das verfügbare Budget für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Finanzrahmen für die Kohäsion (CEF-T-2021-AFIFCOEN) beträgt EUR 375.000.000. (EUR 125.000.000 pro Jahr) Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden. Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Satz erstattet, wobei der Satz für LNG-Infrastrukturen maximal 20 % beträgt. Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CEF-T-2021-AFIFCOEN (1074kB) |
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