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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen 6. Call
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
01.07.2025
Deadline
30.10.2025 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.430.470,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den 6. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 3: Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus, für das Spezifisches Ziel 4.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller, fachübergreifender Kompetenzen in allen Altersgruppen
- Aufbau und Einführung gemeinsamer Angebote für das lebenslange Lernen sowie die außerschulische Bildung und Weiterbildung, welche den Erwerb von in den nationalen Qualifikationsrahmen enthaltenen Kompetenzen sowie weiterer, spezifischer, grenzüberschreitender Bildungsinhalte ermöglichen (z.B. Nachbarsprache, Interkulturalität, Vermittlung von Kenntnissen mit Bezug zum Nachbarland)
- Aufbau und Einführung gemeinsamer inklusiver, darunter bilingualer Bildungskomponenten von der Vorschulbildung über die Schule, Ausbildung bis zur Hochschulbildung
- Maßnahmen zur Vermarktung der grenzüberschreitenden Bildungsangebote und zur Stärkung der Motivation, die Nachbarsprache zu lernen
- Entwicklung digitaler, grenzüberschreitender Lernplattformen sowie Bereitstellung anderer digitaler Ausstattung, die für den grenzüberschreitenden Austausch erforderlich ist
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer, insbesondere zu Fragen des Erwerbs der Nachbarsprache und des Erwerbs interkultureller und fachübergreifender Kompetenzen
- Aufbau und Einführung von Beratungs- und Informationsangeboten zu Fragen der grenzüberschreitenden Berufsorientierung und zur Vernetzung der regionalen Arbeits- und Bildungsmärkte
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Projekte müssen bis zum 30.06.2029 abgeschlossen sein.
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen. Mindestens einer von ihnen muss im Rahmen des Projekts eine Förderung erhalten.
Partner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Ein Träger, der an einem Projekt teilnimmt, gilt nur dann als Projektpartner, wenn seine Rolle in der Partnerschaft und in den Maßnahmen des Projekts genau und klar definiert ist. Die Zusammensetzung der Partnerschaft sollte entsprechend dem thematischen Umfang und dem Ziel des Projekts gewählt werden.
Partner sind sowohl Träger, die eine Förderung aus dem Programm erhalten (im Folgenden als Begünstigte bezeichnet), als auch Träger, die am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung erhalten (im Folgenden als assoziierte Partner bezeichnet).
Eine Projektpartnerschaft kann aus bis zu 10 Begünstigten bestehen.
Assoziierte Partner sind in der Regel wichtige Projektteilnehmer, deren Einbeziehung die Projektplanung und -durchführung verbessern kann. Sie können dazu beitragen, die Projektergebnisse aufrechtzuerhalten, zu konsolidieren und zu multiplizieren.
Die Projekte des Programms werden nach dem Leadpartner-Prinzip8 durchgeführt. Das bedeutet, dass in jedem Projekt ein Partner als Leadpartner benannt werden muss.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
Es ist zwingend erforderlich, dass die Partner das Projekt gemeinsam entwickeln und durchführen. Von den beiden anderen Grundsätzen müssen die Projektpartner mindestens einen anwenden.
Eine grenzüberschreitende juristische Person oder ein EVTZ kann alleiniger Partner eines Interreg-Vorhabens sind, sofern ihre bzw. seine Mitglieder Partner aus mindestens Brandenburg und Polen umfassen. Der alleinige Partner muss entweder in Deutschland oder in Polen registriert sein.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Deutschland
- Kreisfreie Städte:
- Cottbus
- Frankfurt (Oder)
- Landkreise
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Spree-Neiße
Polen
- Kreisfreie Städte:
- Gorzów Wielkopolski
- Zielona Góra
- Landkreise
- Gorzów Wielkopolski
- Krosno Odrzańskie
- Międzyrzecz
- Nowa Sól
- Słubice
- Strzelce-Drezdenko
- Sulęcin
- Świebodzin
- Wschowa
- Zielona Góra
- Żagań
- Żary
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jemsin den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Zugang zum Jems:https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/
Handreichungen zum Jems befinden sich im Jems-Bereich.
Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de
Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.
Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch sowie im Kooperationsprogramm.
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch v2Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch v2(3881kB)
Kontakt
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