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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen 7. Call - Ziel 2
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
01.07.2025
Deadline
28.11.2025 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.226.455,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den 7. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt für das Spezifische Ziel 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- gemeinsame Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften
- grenzüberschreitende Lösungen zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Erarbeitung der dafür erforderlichen konzeptionellen Grundlagen
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer zu Fragen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften und zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt
- gemeinsame, grenzüberschreitend durchgeführte Maßnahmen zur Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der biologischen Vielfalt, einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Projekte müssen bis zum 30.06.2029 abgeschlossen sein.
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen. Mindestens einer von ihnen muss im Rahmen des Projekts eine Förderung erhalten.
Partner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Ein Träger, der an einem Projekt teilnimmt, gilt nur dann als Projektpartner, wenn seine Rolle in der Partnerschaft und in den Maßnahmen des Projekts genau und klar definiert ist. Die Zusammensetzung der Partnerschaft sollte entsprechend dem thematischen Umfang und dem Ziel des Projekts gewählt werden.
Partner sind sowohl Träger, die eine Förderung aus dem Programm erhalten (im Folgenden als Begünstigte bezeichnet), als auch Träger, die am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung erhalten (im Folgenden als assoziierte Partner bezeichnet).
Eine Projektpartnerschaft kann aus bis zu 10 Begünstigten bestehen.
Assoziierte Partner sind in der Regel wichtige Projektteilnehmer, deren Einbeziehung die Projektplanung und -durchführung verbessern kann. Sie können dazu beitragen, die Projektergebnisse aufrechtzuerhalten, zu konsolidieren und zu multiplizieren.
Die Projekte des Programms werden nach dem Leadpartner-Prinzip8 durchgeführt. Das bedeutet, dass in jedem Projekt ein Partner als Leadpartner benannt werden muss.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
Es ist zwingend erforderlich, dass die Partner das Projekt gemeinsam entwickeln und durchführen. Von den beiden anderen Grundsätzen müssen die Projektpartner mindestens einen anwenden.
Eine grenzüberschreitende juristische Person oder ein EVTZ kann alleiniger Partner eines Interreg-Vorhabens sind, sofern ihre bzw. seine Mitglieder Partner aus mindestens Brandenburg und Polen umfassen. Der alleinige Partner muss entweder in Deutschland oder in Polen registriert sein.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Deutschland
- Kreisfreie Städte:
- Cottbus
- Frankfurt (Oder)
- Landkreise
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Spree-Neiße
Polen
- Kreisfreie Städte:
- Gorzów Wielkopolski
- Zielona Góra
- Landkreise
- Gorzów Wielkopolski
- Krosno Odrzańskie
- Międzyrzecz
- Nowa Sól
- Słubice
- Strzelce-Drezdenko
- Sulęcin
- Świebodzin
- Wschowa
- Zielona Góra
- Żagań
- Żary
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jemsin den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Zugang zum Jems:https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/
Handreichungen zum Jems befinden sich im JEMS-Bereich .
Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de
Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.
Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch sowie im Kooperationsprogramm.
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch v2Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch v2(3881kB)
Kontakt
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