Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Interreg HU-SK-RO-UA Zweiter Aufruf: Standardprojekte mit Infrastrukturelementen (RSP mit Infrastruktur)
Förderprogramm
Interreg NEXT Ungarn-Slowakei-Rumänien-Ukraine
Termine
Öffnung
25.07.2025
Deadline
15.02.2026 15:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 28.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das ENI-CBC-Programm Ungarn-Slowakei-Rumänien-Ukraine zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern der Europäischen Nachbarschaft zu fördern. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt für reguläre Projekte mit Infrastrukturelementen (RSP mit Infrastruktur) im Rahmen aller Prioritäten und Ziele des Programms, mit Ausnahme des Ziels 3.2 Ein sichereres und geschütztes Europa (ISO2).
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine widerstandsfähige und grüne Grenzregion
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung eines ökosystembasierten Ansatzes
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P2: Eine gesunde und attraktive Grenzregion
- SO 2.1: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P3: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmenarten vorgeschlagen:
P1: Eine widerstandsfähige und grüne Grenzregion
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels und menschlicher Bedrohungen auf die Natur: technische Vorbereitung gemeinsamer Infrastrukturentwicklungsprojekte und Durchführung von Infrastrukturentwicklungsprojekten von gemeinsamem Interesse
- Gemeinsame Bildungs-, Sensibilisierungs- und Wissensaustauschaktivitäten im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Risikoprävention für ein besseres Verständnis und eine bessere Vorbereitung und Prävention
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Gemeinsame Initiativen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung von Naturgebieten: technische Vorbereitung von Projekten zur Entwicklung gemeinsamer Infrastrukturen und Durchführung von Projekten zur Entwicklung von Infrastrukturen von gemeinsamem Interesse
- Gemeinsame Bildungsaktivitäten, Bewusstseinsbildung und Wissensaustausch im Bereich des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt
P2: Eine gesunde und attraktive Grenzregion
- SO 2.1: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Schaffung des rechtlichen, administrativen und technischen Rahmens für gemeinsame epidemiologische Maßnahmen und grenzüberschreitende Rettungsdienste
- Investitionen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Epidemiologie und bei den grenzüberschreitenden Rettungsdiensten
- Verstärkter Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsentwicklung
- Durchführung von Programmen zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Kapazitätsentwicklung durch Datenerhebung, Wissensaustausch und Schulung
- Entwicklung gemeinsamer oder gemeinsamer Tourismusprodukte, einschließlich der Entwicklung grenzüberschreitender Netzwerke und Routen
- Förderung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit in Kultur und Kunst
- Pilotaktionen zur Förderung der sozialen Innovation und der Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in kulturelle Aktivitäten, touristische Dienstleistungen und Projekte
P3: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Akteuren der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- Institutionelle Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jeder Antragstellende muss alle folgenden Kriterien erfüllen:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- er muss sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten verantwortlich sein.
- Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie seit mindestens einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der offiziellen Eröffnung der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, eingetragen sind. Fälle von Rechtsnachfolge können akzeptiert werden, wenn der erforderliche operative Hintergrund nachgewiesen wird, vorausgesetzt, dass die Vorgänger- und die Nachfolgeorganisation zusammen mindestens ein Jahr lang ununterbrochen tätig waren.
- In der Regel müssen die Antragsteller ihren Hauptsitz in Ungarn, der Slowakei, Rumänien oder der Ukraine haben, und ihr Hauptsitz oder eine regionale/lokale Zweigstelle muss im förderfähigen Programmgebiet registriert und tätig sein oder, falls sie dort nicht registriert ist, über eine gesetzliche Befugnis verfügen, im Programmgebiet (NUTS III oder gleichwertige Regionen, die unter das Programm fallen) gemäß der Definition in den vorliegenden Leitlinien tätig zu werden.
An der Partnerschaft müssen mindestens ein Antragsteller aus einem der am Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten und mindestens ein Antragsteller aus der Ukraine beteiligt sein, die alle die Kriterien für die Förderfähigkeit von Antragstellern erfüllen. Weitere grenzüberschreitende und/oder inländische Partner - die die Förderkriterien für Antragsteller erfüllen - können an der Durchführung des Projekts beteiligt werden, sofern der Inhalt des Projekts dies rechtfertigt. Die Anzahl der Partner beträgt maximal 6, einschließlich des federführenden Partners.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Programmbereich:
Ungarn: Szabolcs-Szatmár-Bereg und Borsod-Abaúj-Zemplén (angrenzende Region mit vollen Beteiligungsrechten)
Slowakei: Košický und Prešovský
Rumänien: Maramureş, Satu-Mare und Suceava (angrenzende Region mit eingeschränkten Teilnahmerechten)
Ukraine: Zakarpatska, Ivano-Frankivska und Chernivetska (angrenzende Region mit eingeschränkten Teilnahmerechten)
Im Rahmen des Programms werden Projekte verschiedener Größenordnungen unterstützt. Die Größenordnungen sind wie folgt definiert:
- Der EU-Beitrag zu einem Projekt in kleinem Maßstab (gekennzeichnet mit SSP) kann über oder gleich 70 000 und unter 300 000 EUR betragen,
- Projekte in regulärem Maßstab (RSP) können über oder gleich 300 Tausend und unter oder gleich 1,5 Millionen EUR betragen.
Der geplante Durchführungszeitraum eines Projekts darf nicht weniger als 8 Monate betragen.
- Bei Projekten in kleinem Maßstab (SSP) darf die geplante Laufzeit des Projekts 12 Monate nicht überschreiten.
- Bei Projekten in regulärem Maßstab (RSP) darf die geplante Laufzeit 24 Monate nicht überschreiten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 8 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das INTERREG+ System vorbereitet und eingereicht werden. Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, konsultieren Sie bitte das Benutzerhandbuch des INTERREG+-Antragsmoduls für technische Einzelheiten, das auf der Website des Programms verfügbar ist.
Die Sprache der Antragsformulare ist Englisch. Antragsformulare in anderen Sprachen als Englisch werden abgelehnt.
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, S. 46-49.
Call-Dokumente
Interreg HU-SK-RO-UA Call 2 GuidelinesInterreg HU-SK-RO-UA Call 2 Guidelines(1332kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren