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Call-Eckdaten
DUT Aufruf 2025
Förderprogramm
Driving Urban Transitions Partnerschaft (DUT)
Termine
Öffnung
01.09.2025
Deadline
17.11.2025 13:00
Budget des Calls
€ 44.000.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, transnationale Forschungs- und/oder Innovationsprojekte zu unterstützen, die den Städten helfen, urbane Herausforderungen zu bewältigen und den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Zukunft für alle zu schaffen. Die Projekte sollten zu einem oder mehreren unserer drei Themenbereiche, den Transition Pathways, beitragen: 15-Minuten-Stadt, zirkuläre städtische Wirtschaft und Positive Energy Districts.
Call-Ziele
Der 15-Minuten-Pfad für den Übergang in der Stadt (15mC TP) befasst sich mit den Herausforderungen der städtischen Mobilität, der Logistik, des öffentlichen Raums und der auf Nähe basierenden Politik, um die Umsetzung klimaneutraler, widerstandsfähiger Nachbarschaften für alle zu fördern. Er stützt sich auf Forschungs- und Innovationsprojekte, um ein vielfältiges Mosaik von Ansätzen aufzuzeigen, die den Mobilitätswandel vorantreiben. Das 15mC TP zielt darauf ab, die Analyse, Entwicklung und Erprobung von Ideen, Werkzeugen und Innovationen für 15-Minuten-Städte in einem ko-kreativen und transdisziplinären Rahmen zu ermöglichen.
Der Circular Urban Economies Transition Pathway (CUE TP) zielt darauf ab, urbane Orte, Gemeinden und Nachbarschaften zu fördern, die von zirkulären Ressourcenströmen getragen werden und das Wohlbefinden ihrer Bewohner*innen und Ökosysteme verbessern. Er fördert eine Stadtplanung und -gestaltung, die sich durch einen regenerativen Urbanismus auszeichnet und die Kombination von Kreislaufprinzipien, Stadtbegrünung und gleichberechtigtem Zugang zu städtischen Räumen und Ressourcen begünstigt.
Der Positive Energy Districts Transition Pathway (PED TP) zielt darauf ab, innovative Lösungen für die Planung, groß angelegte Umsetzung und Vervielfältigung von PEDs in städtischen und stadtnahen Gebieten in Europa zu entwickeln. Durch die Kombination von Energieeffizienz, erneuerbarer Energieerzeugung und Energieflexibilität auf lokaler Ebene bieten PEDs erschwingliche Energiesysteme, erschwinglichen Qualitätswohnraum und eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und integrative lokale Wirtschaft für Städte durch Energiegemeinschaften und tragen so zu europäischen Zielen wie dem SET-Plan und der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte bei.
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Erwartete Ergebnisse
Grundlage für die Themenbeschreibungen der Aufforderung sind die drei Übergangspfade (Transition Pathways, TP): 15-Minuten-Stadt, Positive Energy Districts und Circular Urban Economies.
Für jeden TP, werden drei Themen als Schwerpunktbereiche für die diesjährige Aufforderung definiert. Da Fragen des städtischen Wandels eng miteinander verknüpft sind, kann ein Vorschlag mehrere Themen aus einem oder mehreren TP behandeln. Querschnittsprojekte, die Themen aus mehr als einem TP kombinieren, sind zwar erwünscht, aber jedes Projekt muss ein TP-Thema wählen, das seinem Thema am nächsten kommt. Der Vorschlag wird anhand der Kriterien seines Haupt-TP bewertet. Übergreifende Merkmale werden bei der Bewertung berücksichtigt.
15-minute City Transition Pathway (15mC TP) - weitere Informationen auf den Seiten 13-18 des Aufrufs
Die Themen der 15mC TP in dieser Aufforderung betonen die "Shift"- und "Avoid"-Strategien der Mobilitätspolitik. Sie fordern zur Einreichung von Vorschlägen auf, um Governance- und soziale Innovationen voranzutreiben, Technologien anzuwenden und Geschäftsmodelle zu entwickeln, um Erkenntnisse, Instrumente und Strategien für eine integrative, nachhaltige und widerstandsfähige urbane Mobilität zu fördern. Interdisziplinäre und transdisziplinäre Projekte sind besonders erwünscht, da sie darauf abzielen, verschiedene Interessengruppen einzubeziehen und Konzepte für einen gerechten Übergang zu entwickeln. Im Laufe der Jahre soll das 15mC TP ein Portfolio von Innovationen, Instrumenten und Ansätzen entwickeln. Diese werden aus DUT-geförderten Projekten hervorgehen, in lokalen Fallstudien und Living Labs getestet und schließlich als praktische Modelle dienen, die praktikable Wege zur Förderung des Übergangs zur urbanen Mobilität aufzeigen.
Die 15mC-Themen im Aufruf 2025 sind:
- Nächste Schritte für multimodale urbane Mobilität, aufbauend auf Reiseerfahrungen
- Parken neu denken - Veränderung der städtischen Parkraumbewirtschaftung
- Mobilitätspolitik im Kontext einer radikalen Anfechtung
Circular Urban Economies Transition Pathway (CUE TP) - weitere Informationen auf den Seiten 18-23 des Aufforderungsdokuments
Der CUE TP zielt darauf ab, städtische Orte, Gemeinden und Nachbarschaften zu fördern, die von zirkulären Ressourcenströmen getragen werden und das Wohlbefinden ihrer Bewohner*innen und Ökosysteme verbessern. Es fördert eine Stadtplanung und -gestaltung, die durch einen regenerativen Urbanismus gekennzeichnet ist und die Kombination von Kreislaufprinzipien, Stadtbegrünung und gleichberechtigtem Zugang zu städtischen Räumen und Ressourcen begünstigt.
Die CUE-Themen im DUT Call 2025 konzentrieren sich auf:
- Resilienzaspekte der Kombination von grüner und sozialer Infrastruktur,
- Kreislaufwirtschaftliche Vorteile und Herausforderungen für nachhaltigen Tourismus, und
- Öffentliches Auftragswesen zur Förderung von Stadtbegrünung und Kreislaufwirtschaft.
Positive Energy Districts Transition Pathway (PED TP) - weitere Informationen auf den Seiten 23-30 des Aufrufs
Der PED TP zielt darauf ab, die Planung, Umsetzung und Replikation von PEDs in ganz Europa zu unterstützen. Als Konzept unterstützt das PED-Konzept die Vision zukünftiger städtischer Energiesysteme, indem es sowohl die Energieeffizienz optimiert als auch die Erzeugung erneuerbarer Energie erleichtert, und zwar von der Ebene der Stadtteile bis hin zu einzelnen Gebäuden. Darüber hinaus können Stadtteile, die dem PED-Konzept folgen, das regionale oder nationale Energiesystem durch den Ausgleich von Energieerzeugungsspitzen, die Steuerung der Nachfrage und die Erleichterung des Austauschs und der Speicherung von Energie unterstützen. Über diese technischen Merkmale hinaus ermöglichen PEDs die Kombination von energieeffizienten Gebäuden und den dazugehörigen Stadtteilnetzen mit architektonischen und sozialen Innovationen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gestaltung spielt eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Realisierung eines PED, wobei öffentliche Verwaltungen, Immobilienentwickler, Versorgungsunternehmen und die breite Öffentlichkeit als tragende Säulen fungieren. Durch ihre gemeinsamen Bemühungen ermöglichen diese Akteur*innen, dass ein ÖPNV die Lebensqualität in der Stadt erhöht, zu den Zielen des Pariser Abkommens beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Akteur*innen in jedem städtischen Governance-System verbessert.
Im Kern definieren wir PEDs wie folgt (PED Framework Definition): Positive Energy Districts (PEDs) sind energieeffiziente und energieflexible städtische Gebiete, die lokale erneuerbare Energie erzeugen, Netto-Null-Treibhausgasemissionen erreichen und eine aktive Rolle im Energiesystem spielen, um insgesamt Klimaneutralität zu erreichen.
Die PED-Themen des DUT Call 2025 konzentrieren sich auf die Verknüpfung von PED-Lösungen in einem breiteren Kontext, um das Mainstreaming und die Skalierung des Konzepts in einer mehrstufigen Perspektive zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf der Erforschung innovativer Lösungen im Hinblick auf ihre sozioökonomischen Auswirkungen und dem Nachweis des sozialen und sozioökonomischen Nutzens der PED-Entwicklung.
Die PED-Themen im DUT Call 2025 sind:
- Einen gerechten Übergang vorantreiben: PED-Strategien im sozialen und geförderten Wohnungsbau
- Sicherstellung positiver sozioökonomischer Auswirkungen: PEDs in der lokalen Wirtschaft und auf den Energiemärkten
- PEDs in städtischen Heiz- und Kühlstrategien
Für Themen mit einem stärkeren technologischen Fokus wird der Aufruf 2025 der Clean Energy Transition Partnership (CET Partnership) empfohlen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Antragstellende können sein:
- Forschungseinrichtungen (Hochschuleinrichtungen einschließlich Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute oder andere Einrichtungen mit Forschungsaufgaben),
- Unternehmen und kommerzielle Organisationen,
- städtische Behörden (z. B. regionale und lokale Regierungseinrichtungen, Gemeinden und kommunale Organisationen, Stadtverwaltungen, städtische öffentliche Verwaltungen sowie Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter),
- Verbraucher*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft (z. B. lokale und kommunale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Bürger*innenvertreter usw.).
- aus dem Kultur- und Kreativsektor (z. B. Künstler*innen und Designer*innen)
Zulassungsregeln für Konsortien und Antragstellende:
Transnationale Förderfähigkeitsregel 1:
- Jeder Vorschlag muss von einem Konsortium eingereicht werden, das ausmindestens drei förderfähigen Antragstellenden aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern besteht (siehe Anhang A). Nur Antragstellende aus den folgenden Ländern, die für eine Förderung durch die teilnehmenden Finanzierungsagenturen in Frage kommen, können einen Antrag als Hauptantragstellende oder Mitantragstellende stellen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Niederlande, Tunesien und Türkiye.
- Darüber hinaus müssen mindestens zwei der förderfähigen Antragstellende aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (MS) oder assoziierten Ländern (AC) von Horizont Europa stammen, die für eine Kofinanzierung durch die EG in diesem Aufruf in Frage kommen: Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Republik Korea, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Niederlande und Türkiye.
- Alle juristischen Personen müssen voneinander unabhängig sein, um als verschiedene Antragstellende betrachtet werden zu können.
- Bitte beachten Sie die spezifischen Regeln der Förderagenturen bezüglich der Förderfähigkeit von Antragstellenden in Anhang A, da nicht alle Förderagenturen alle Arten von Antragstellenden unterstützen können.
- Nicht förderfähige Antragstellende (z. B. aus anderen Ländern oder nicht förderfähig bei einer teilnehmenden Fördereinrichtung) können als Kooperationspartner teilnehmen.
Transnationale Förderfähigkeitsregel 2:
- Der Hauptantragstellende (Projektkoordinator) muss förderfähig sein und eine Förderung durch seine nationale/regionale teilnehmende Förderorganisation beantragen.
Transnationale Förderfähigkeitsregel 3: Ein Principal Investigator (PI) darf nur an maximal zwei Vorschlägen teilnehmen, und nur einmal als PI eines Hauptantragstellenden. Wenn das Sekretariat der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das für die Überprüfung der transnationalen Förderfähigkeit zuständig ist, dieselbe Person als PI in mehr als zwei Erstvorschlägen oder als PI des Hauptantragstellenden in mehr als einem Erstvorschlag identifiziert, werden alle Erstvorschläge/Vollanträge, an denen sie als PI beteiligt ist, für nicht förderfähig erklärt.
Transnationale Förderfähigkeitsregel 4:
- Konsortien müssen je nach den nationalen/regionalen Förderkriterien mindestens eine städtische Behörde (Stadt, Gemeinde oder Einrichtung, die wichtige städtische Dienstleistungen erbringt, sofern sich diese Einrichtung im Besitz einer lokalen Regierung befindet (das Sekretariat der Aufforderung kann eine Bestätigung der lokalen Regierung verlangen)) entweder als Hauptantragstellende, Mitantragstellende oder Kooperationspartner umfassen.
weitere Förderkriterien
Empfehlungen für die Zusammensetzung der Konsortien
Konsortien können Partner umfassen, die in verschiedenen Bereichen des Forschungs- und Entwicklungssystems (d. h. Innovation, angewandte Forschung, strategische Forschung/Grundlagenforschung) und in verschiedenen Disziplinen (Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kunst- und Geisteswissenschaften, Ingenieurwissenschaften usw.) tätig sind. Darüber hinaus sollten Konsortien vorzugsweise mindestens einen Vertreter*innen von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen, Verbraucher*innen oder der Zivilgesellschaft umfassen, entweder als Hauptantragsteller, Mitantragsteller oder Kooperationspartner, je nach den nationalen/regionalen Förderkriterien.
In der Regel werden kleine bis mittelgroße Konsortien erwartet (die im Durchschnitt pro Vorschlag Finanzierungsanträge bei 3-5 Fördereinrichtungen stellen). Es gibt jedoch keine Obergrenze, und Konsortien können so viele Partner einbeziehen, wie für einen überzeugenden Vorschlag erforderlich sind, wobei sicherzustellen ist, dass alle Teilnehmer eine gerechtfertigte Rolle spielen. Jeder Partner innerhalb des Konsortiums sollte einen klaren Mehrwert für die Ziele des vorgeschlagenen Projekts erbringen. Je nach Art des Projekts muss jeder Partner des Konsortiums nachweisen, wie er die erwarteten Ergebnisse nutzen wird.
Es wird erwartet, dass die Konsortien sowohl hinsichtlich der Anzahl der Partner als auch der Aufteilung des Budgets zwischen den Ländern ausgewogen sind und dass kein einzelner Antragsteller oder Kooperationspartner mehr als 50 % des in Personenmonaten berechneten Arbeitsaufwands auf sich vereinigen kann.
Konsortien müssen den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter und andere Diversitätsaspekte in den entsprechenden Abschnitt des Vorschlags aufnehmen (siehe die Bewertungskriterien in Abschnitt 4.5).
Es ist auch möglich, Länder einzubeziehen, die sich an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen (siehe Anhang A mit einer Liste der teilnehmenden Fördereinrichtungen). Bitte beachten Sie, dass alle Konsortialpartner einen Zweck erfüllen sollten, der den Vorschlag bereichert; daher wird die Aufnahme eines "Widening"-Partners (oder eines beliebigen Partners) nur dann empfohlen, wenn seine Aufgaben einen eindeutigen Nutzen für den Erfolg des Projekts darstellen.
Außerdem sollten die Antragsteller bei der Bildung des Projektkonsortiums die Budgets und die voraussichtliche Anzahl der Projekte aller beteiligten Fördereinrichtungen (die in Anhang A dieses Dokuments aufgeführt sind) berücksichtigen. Eine Fördereinrichtung, die zu viele Anträge erhält, wird wahrscheinlich mit Budgetproblemen zu kämpfen haben, was dazu führen kann, dass die meisten dieser Antragsteller aufgrund finanzieller Engpässe ausscheiden.
Empfehlungen für die Finanzierung
Es gibt keine festen Mindest- oder Höchstgrenzen für die Projektgröße. Üblicherweise werden mittelgroße Projekte mit einem Gesamtbudget von 1-2 Mio. EUR erwartet, wobei die Gesamtkosten des Projekts auch höher oder niedriger sein können.
Allerdings gibt es für viele Förderstellen Finanzierungsgrenzen. In Anhang A sind die von den einzelnen Fördereinrichtungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und die entsprechenden Finanzierungsregeln und -beschränkungen aufgeführt (d. h. Höchstbetrag pro
pro Projekt oder pro Antragstellendem oder eine Spanne von Förderanträgen, die für einen Vorschlag erwartet werden).
Der Vorschlag muss eine Begründung für das beantragte Budget enthalten. Das geschätzte Budget muss ausschließlich in Euro angegeben werden und ist entsprechend dem zur Verfügung gestellten Antragsformular tabellarisch darzustellen. Alle Kosten müssen förderfähig sein
gemäß den Regeln der Finanzierungsagenturen (siehe Anhang A). Im Zweifelsfall sollten sich die Antragstellenden an ihre jeweilige Fördereinrichtung wenden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Erstvorschläge/Vollanträge müssen in englischer Sprache unter Verwendung des vorgeschriebenen Vorschlagsformulars abgefasst werden. In anderen Sprachen verfasste Vorschläge sind nicht förderfähig.
Das Vorschlagsformular muss vollständig ausgefüllt werden.
Bei Erstvorschlägen und Vollanträgen ist die Gesamtzahl der Seiten einzuhalten, wobei eine Standardschriftgröße und normale Seitenränder, wie auf dem Vorschlagsformular angegeben, zu verwenden sind.
Projektskizzen und Vollanträge müssen über das elektronische Einreichungssystem UDiManager (www.uefiscdi-direct.ro) der UEFISCDI vor Ablauf der jeweiligen Frist eingereicht werden:
- Die Aufforderung zur Einreichung von Erstvorschlägen läuft bis zum 17. November 2025, 13:00 Uhr (MEZ).
- Im März 2025 werden die Antragsteller zur zweiten Phase des Verfahrens aufgefordert: Die Aufforderung zur Einreichung von Vollanträgen endet am 23. April 2026, 13.00 Uhr (MESZ).
Es wird eine Online-Hilfe mit einem Leitfaden für die Einreichung zur Verfügung gestellt, in dem die Verfahren und Pflichten des Hauptantragstellers und der anderen Konsortialpartner beschrieben sind.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist ist eine erneute Einreichung oder Überarbeitung der Projektskizze/des Vollantrags nicht mehr möglich, es sei denn, es handelt sich um Korrekturen technischer Verwaltungsdetails, die vom Sekretariat der Aufforderung verlangt werden.
Nur Erstvorschläge, die zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert werden, sind in der zweiten Phase des Auswahlverfahrens förderfähig. Entscheidet sich ein Hauptantragsteller, einen am Ende der ersten Stufe abgelehnten Vollantrag einzureichen, so wird dieser Vollantrag für nicht förderfähig erklärt.
Grundlegende Änderungen, die von den Antragstellern allein zwischen dem Erstvorschlag und dem Vollantrag vorgenommen wurden, werden nicht akzeptiert. Und zwar:
- Die im Erstvorschlag genannten Projektziele können nicht geändert werden,
- der Hauptantragsteller (und sein PI) muss derselbe bleiben, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor,
- das Konsortium (die Mitantragsteller) sollte unverändert bleiben (mit Ausnahme der vom Sekretariat der Aufforderung ausdrücklich zugelassenen Einschlussmöglichkeiten, siehe Aufforderungsdokument Abschnitt 4.1),
- nur geringfügige Änderungen des Finanzierungsbedarfs pro Förderagentur sind zulässig (außer im Falle der Hinzufügung von Partnern im Inklusionsverfahren).
- Änderungen an der Konsortialstruktur, die im Rahmen des Fallback-Verfahrens (siehe Abschnitt 3.7 des Aufrufs) beantragt werden, gelten als vom Sekretariat des Aufrufs beantragte Änderungen und sind daher von dieser Regel ausgenommen. Das Sekretariat der Aufforderung kann solche Änderungen in hinreichend begründeten Ausnahmefällen zulassen.
Änderungen, die von einer Förderagentur verlangt werden, gelten nicht als Änderungen zwischen der Erstvorschlags- und der Vollantragsphase.
Mit der Einreichung einer Projektskizze/eines Vollantrags erklären sich die Antragsteller damit einverstanden, dass dieser an alle Fördereinrichtungen weitergeleitet wird, die einen Antrag auf Finanzierung dieses Vorschlags erhalten.
Einige Förderagenturen verlangen auch die Einreichung von Informationen auf nationaler/regionaler Ebene (siehe Anhang A).
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