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Call-Eckdaten
Piloten für eine innovative, auf den Menschen ausgerichtete Industrie
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-51
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Projekts wird das Konzept der Menschenzentrierung in einem realen, operativen industriellen Umfeld in mindestens zehn Pilotprojekten entwickelt und demonstriert. Ein Pilot kann aus einem einzelnen Unternehmen bestehen, aber auch mehrere Unternehmen umfassen, die über (möglicherweise transnationale) Wertschöpfungsketten oder in einem lokalen Innovationsökosystem interagieren.
Call-Ziele
Bisher haben sich Digitalisierung und Automatisierung in der Industrie vor allem auf die Nutzung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Produktivitätsverbesserung konzentriert, ohne dass dabei die sich verändernde Rolle des Arbeitnehmers besonders berücksichtigt wurde. In ihrem Konzept für die Industrie 5.0 stellt die Kommission eine widerstandsfähige, nachhaltige und auf den Menschen ausgerichtete Industrie vor. Der auf den Menschen ausgerichtete Ansatz bedeutet, dass die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt der Prozesse in der Industrie gestellt werden, anstatt die Technologie und ihr Potenzial zur Effizienzsteigerung als Ausgangspunkt zu nehmen.
Eine humanzentrierte Industrie erkennt und nutzt die Fähigkeiten und das kreative Potenzial ihrer Arbeitnehmer durch die synergetische Kombination mit fortschrittlichen (digitalen) Technologien. In diesem Prozess müssen im Hinblick auf Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsinhalte und -fähigkeiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen grundlegende Prinzipien und menschliche Bedürfnisse wie Autonomie und Kontrolle, Kohärenz und Abwechslung der Aufgaben, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, sozialer Dialog und andere sowie Menschenrechte wie Privatsphäre und Sicherheit gewahrt werden. Da verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern die zunehmenden Auswirkungen - aber auch die Chancen - des digitalen Wandels zu spüren bekommen, ist außerdem eine Höher- oder Umschulung erforderlich, um die Herausforderungen der digitalen Transformation des Unternehmens zu bewältigen.
Im Rahmen des Projekts wird das Konzept der Menschenzentrierung in einer realen, betrieblichen Industrieumgebung in mindestens zehn Pilotprojekten entwickelt und demonstriert. Ein Pilot kann aus einem einzelnen Unternehmen bestehen, aber auch mehrere Unternehmen umfassen, die über (möglicherweise transnationale) Wertschöpfungsketten oder in einem lokalen Innovationsökosystem interagieren. Die Gesamtheit der Pilotprojekte wird eine Vielzahl von Industriesektoren und Unternehmensgrößen abdecken, einschließlich KMU und Start-ups und/oder Scale-ups, und in mindestens 13 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm Horizont Europa assoziierten Ländern angesiedelt sein.
Die Pilotprojekte werden innovativ sein und über den Stand der Technik hinausgehen, was die gezielte Anwendung fortgeschrittener Technologien betrifft, die typischerweise auf einem Technology Readiness Level (TRL) von 6 oder 7 liegen. Bei digitalen Lösungen muss der Aspekt der Cybersicherheit bei Entwurf, Umsetzung und Verwaltung angemessen berücksichtigt werden. Eine zielgerichtete Anwendung bedeutet, dass Innovationen erwartet werden, die eine auf den Menschen ausgerichtete Industrie fördern, und kann gegebenenfalls Innovationen in Bezug auf die Arbeitsorganisation, die Aufgaben und Funktionen der Arbeitnehmer, die Qualifikationen und die Ausbildung, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, das Unternehmensmanagement und die Unternehmensführung (einschließlich der Verwaltung der Humanressourcen), die Geschäftsmodelle, die Unternehmenswerte und die Unternehmensethik usw. beinhalten.
Darüber hinaus können die Pilotprojekte bestimmte Themen, wie die nachstehend aufgeführten, auf nicht präskriptive und nicht erschöpfende Weise behandeln:
- Entwicklung von und Erprobung von Modellen und Technologien zur Förderung der individuellen und kollektiven Kreativität von Arbeitnehmern und künftigen Arbeitskräften,
- die Beteiligung der Arbeitnehmer (als Endnutzer) an der Gestaltung einer zielgerichteten Technologieanwendung im Arbeitsprozess,
- die Anwendung von Technologie zur Verbesserung der Inklusivität des Arbeitsumfelds, die Art und Weise, wie ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitskräfte an einem auf den Menschen ausgerichteten Produktionsprozess teilnehmen, und die Rolle der Technologie dabei,
- wie technologische, verfahrenstechnische und organisatorische Innovationen Arbeitsplätze bieten können, die für den einzelnen Arbeitnehmer über den gesamten Lebenszyklus hinweg lohnend bleiben,
- die Entwicklung und Erprobung des Einsatzes fortgeschrittener Technologien (z. B. Robotik) in Lernumgebungen, um das Qualifikationsniveau der derzeitigen und künftigen Arbeitskräfte zu erhöhen,
- die Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Arbeitsorganisation und ihre Auswirkungen.
Im Rahmen des Projekts wird über die erzielten Ergebnisse und die zum Erfolg führenden Praktiken sowie über die aufgetretenen Schwierigkeiten und Engpässe und alle Kompromisse, die eingegangen werden mussten, berichtet. Sie werden die direkten und indirekten Auswirkungen und Ergebnisse der Pilotprojekte ermitteln und analysieren. Dazu gehören Auswirkungen und Ergebnisse, die sich auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer beziehen, wobei die Akzeptanz der Technologie und die Beziehung zu ihr von besonderem Interesse sind. Ebenso wichtig sind die Auswirkungen und Ergebnisse, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens auswirken, und, aus einer breiteren Perspektive betrachtet, auf die gesellschaftliche Rolle der Industrie als verantwortlicher Wohlstandsvermittler. Die Konsortien werden ihre Ergebnisse in einem kohärenten theoretischen Rahmen interpretieren, wobei sie die Vielfalt der Pilotprojekte nutzen und die Besonderheiten des Umfelds und des Kontexts der Pilotprojekte berücksichtigen werden.
Das Konsortium wird faktengestützte Empfehlungen formulieren, die auf die relevanten Interessengruppen zugeschnitten sind, darunter gegebenenfalls politische Entscheidungsträger auf den relevanten Ebenen (EU, national/regional, sektoral), Sozialpartner, Industrieverbände und Berufsvereinigungen sowie Partnerschaften und die organisierte Zivilgesellschaft (NRO). Eine abschließende Konferenz wird dieses Ziel unterstützen.
Dieses Thema erfordert einen interdisziplinären Ansatz mit einem effektiven Beitrag der SSH-Disziplinen und der Einbeziehung von SSH-Experten und/oder -Institutionen.
Die Vorschläge sollten die geschlechtsspezifische Dimension im Inhalt der vorgeschlagenen Forschung und Innovation berücksichtigen, um wissenschaftliche Qualität und gesellschaftliche Relevanz der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen zu gewährleisten.
Die Antragsteller sollten Synergien mit einschlägigen laufenden und abgeschlossenen Projekten/Aktivitäten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa (einschließlich öffentlich-privater und öffentlich-öffentlicher Partnerschaften und EIT KICs) und dem Programm "Digitales Europa" (Europäische Zentren für digitale Innovation) sowie innerhalb einschlägiger Branchenverbände in Betracht ziehen und aktiv anstreben.
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Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis der soziotechnischen und ethischen Auswirkungen fortgeschrittener (digitaler) Technologien auf die Arbeitnehmer und die Arbeitsorganisation in allen Industriezweigen;
- Arbeits- und Lernumgebungen und Arbeitsmodelle, die die Möglichkeiten fortgeschrittener (digitaler) Technologien und die menschlichen Fähigkeiten und das kreative Potenzial auf synergetische Weise optimal nutzen und so zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf bestehenden und neuen Märkten beitragen;
- Qualifizierte und kreative Arbeitskräfte in der Industrie, die durch fortgeschrittene Technologien befähigt werden und diese beherrschen, die mit den europäischen sozialen und ethischen Werten in Einklang stehen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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