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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung neuer diagnostischer Tests für vektorübertragene Krankheiten (HERA)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2025-HERA-PJ-2
Termine
Öffnung
04.09.2025
Deadline
04.12.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Zwischen € 3.300.000 und € 5.000.000
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten konzentrieren sich auf die Unterstützung der Spätphase der Entwicklung von Medizinprodukten und deren (Beinahe-)Markteinführung, auf die Verbesserung bestehender Produkte im Hinblick auf Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit oder Genauigkeit oder auf die Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Lösungen im Falle eines ungedeckten Bedarfs.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab:
- Verbesserung der Krankheitserkennung, Verringerung von Fehldiagnosen und Verbesserung der Ergebnisse für die Patient*innen durch Erweiterung des diagnostischen Instrumentariums, wobei der Schwerpunkt auf Schnelltests liegt.
- Förderung der Früherkennung von VBDs durch die Entwicklung neuartiger diagnostischer Tests, die diese Krankheiten in einem frühen Stadium erkennen und eine rechtzeitige Behandlung und Kontrolle ermöglichen.
- Erhöhung der Genauigkeit und Spezifität bestehender diagnostischer Tests zur besseren Identifizierung von VBD-Erregern und damit zur Minimierung von Fehldiagnosen.
Die geförderten Maßnahmen müssen über den derzeitigen Stand der Forschung und Entwicklung hinausgehen und gegebenenfalls auch laufende EU-Projekte berücksichtigen, wie z. B. im Rahmen von Horizont Europa, die eine Komplementarität gewährleisten. Dadurch werden die Diagnosekapazitäten für neu- und wiederauftretende Krankheitserreger in der Union erweitert, indem fortschrittliche Instrumente zur Überwachung und Reaktion auf Ausbrüche bereitgestellt werden.
Die Aktualisierung von Diagnosetechnologien zur Verbesserung von Genauigkeit, Schnelligkeit und Zugänglichkeit sowie die Optimierung von Diagnosetechnologien wie molekularen Assays und serologischen Tests sollten durch Erkenntnisse über neuartige Antigene oder genetische Sequenzen, einschließlich klinischer Tests, unterstützt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von dieser Maßnahme wird erwartet, dass sie:
- Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten, die zu einer früheren Erkennung von VBDs führen, wodurch eine rechtzeitige Behandlung eingeleitet und die Übertragung der Krankheit verringert werden kann.
- Entwicklung neuer Diagnosetests zur Förderung von Forschung und Innovation auf dem Gebiet der VBDs.
- Unterstützung globaler Gesundheitsinitiativen, die sich auf die Erreichung der Ziele der internationalen Gesundheitssicherheit konzentrieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder) sein
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2025-HERA-PJCall Document EU4H-2025-HERA-PJ(1104kB)
Kontakt
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
European Health and Digital Executive Agency - HaDEA - National Contact Points
Website
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