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Call-Eckdaten
Aufbau einer vertrauenswürdigen Social-Media-Sphäre: Bekämpfung von Desinformation in sozialen Medien für junge Europäer*innen
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2025-DISINFORMATION-YOUNG
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
02.12.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 5.985.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, das Bewusstsein und die Widerstandsfähigkeit junger Europäer*innen in Bezug auf die Risiken der Informationsintegrität zu fördern und die entsprechenden Medien- und Digitalkompetenzen zu stärken. Dies soll sie mit den Fähigkeiten und dem Wissen ausstatten, sich sicher und kritisch im Online-Informationsraum zu bewegen und als aktive und informierte Bürger*innen an der Gesellschaft teilzunehmen. Dies sollte durch die Entwicklung ansprechender, mehrsprachiger Inhalte erreicht werden, die auf die Konsummuster und Interessen der jungen Europäer*innen zugeschnitten sind. Die Sicherstellung einer breiten Abdeckung von mindestens dreizehn EU-Mitgliedstaaten ist ein Schlüsselkriterium für die Bewertung der Vorschläge.
Call-Ziele
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen zwei innovative Projekte finanziert werden, die die folgenden Aktivitäten in allen betroffenen Mitgliedstaaten durchführen.
1. Entwicklung eines partizipativen Prozesses, der junge Europäer*innen und Influencer einbezieht
Das Konsortium wird einen partizipatorischen Prozess entwerfen und umsetzen, der es jungen Europäer*innen ermöglicht, ihre Ideen, Fragen und Bedenken in Bezug auf den Online-Informationsraum und die Informationsintegrität mitzuteilen und sie in die Erstellung und Verbreitung von ansprechenden Inhalten einzubeziehen, die sich mit Informationsintegrität und Sicherheit im Internet befassen. Ziel ist es, eine starke Beteiligung junger Europäer*innen sowie von Influencern in allen Phasen, vom Entwurf bis zur Bereitstellung, sicherzustellen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die multimedialen Inhalte und die Kampagnen zu ihrer Verbreitung so zielgerichtet und relevant wie möglich für die Interessen der jungen Europäer*innen sind und gleichzeitig die Erfahrung, das Wissen und die Follower-Basis der Multiplikatoren genutzt werden.
2. Produktion von jugendgerechten Inhalten über die Bedrohungen der Informationsintegrität und Möglichkeiten, ihnen zu begegnen
Das Konsortium wird ansprechende, mehrsprachige Multimediainhalte produzieren, die auf die Bedürfnisse, Vorlieben und Konsumgewohnheiten der 15- bis 30-Jährigen in allen erfassten Mitgliedstaaten zugeschnitten sind.
3. Entwicklung einer breiten, länderübergreifenden und integrativen Medienkompetenzkampagne
Das Konsortium wird eine umfassende digitale Medienkampagne konzipieren und durchführen, die eine EU-weite und möglichst weite Verbreitung der unter Punkt 2 produzierten Multimedia-Inhalte gewährleistet. Die Kampagne wird auch dazu dienen, einen Überblick über alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt zu erhalten und relevante Kennzahlen zur Reichweite und Wirkung zu sammeln (über die verschiedenen genutzten Kanäle erreichte Zielgruppen, Anzahl und Qualität der Interaktionen mit den Inhalten der Kampagne usw.). Die Schlüsselbotschaften der Kampagne werden das Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützen, nämlich die Förderung von kritischem Denken und verantwortungsvollem Online-Verhalten bei jungen Europäer*innen im Alter von 15 bis 30 Jahren, indem sie ihnen helfen, die Mechanismen, die die Integrität von Informationen bedrohen, zu erkennen, zu verstehen und zu bekämpfen.
4. Sicherstellung der Einhaltung von ethischen Richtlinien und Standards zur Informationsintegrität
Das Konsortium wird ethische Richtlinien und Standards zur Informationsintegrität in seinen Partnerschaften mit Multiplikatoren und im gesamten Prozess der Produktion und Verbreitung von Multimedia-Inhalten anwenden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ergebnisse korrekt, vertrauenswürdig, ethisch vertretbar und unter Wahrung der Privatsphäre sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten werden folgende Wirkungen erwartet:
- Stärkung des Bewusstseins für Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Informationen und Förderung der Medienkompetenz durch hochwertige, von Influencern und Jugendlichen erstellte Inhalte: Durch die Produktion überzeugender, mehrsprachiger Inhalte, die von vertrauenswürdigen und sympathischen Autoren erstellt werden, werden die Projekte die Fähigkeit junger Europäer*innen, Risiken im Zusammenhang mit der Informationsintegrität, einschließlich irreführender Informationen, zu erkennen, zu analysieren und ihnen entgegenzuwirken, messbar verbessern - was durch eindeutige Metriken zu Reichweite, Engagement und Lernerfolg in mindestens dreizehn Mitgliedstaaten belegt wird.
- Neue und dauerhafte sektor- und grenzüberschreitende Kooperationen: Der Aufbau neuer Partnerschaften zwischen Meinungsführer*innen, Fachleuten für Informationsintegrität, einschließlich Faktenprüfer*innen, Fachleuten für Medienkompetenz und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft wird es jeder Gemeinschaft ermöglichen, ihr Fachwissen durch neue Erkenntnisse zu bereichern und gleichzeitig ihre geografische Reichweite zu vergrößern. Wichtig ist, dass das Konsortium darauf abzielt, eine Gemeinschaft zu schaffen, die über die Dauer des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung hat. In diesem Sinne sollen die geförderten Projekte nach der Vergabe Kontakt zueinander aufnehmen und einen aktiven Austausch anstreben.
- Erhöhung der Standards für die Informationsintegrität, insbesondere in der Gemeinschaft der Meinungsbildner*innen: Die Einbindung von Influencern und jungen Europäer*innen in eine Kampagne zur Sensibilisierung für Risiken im Zusammenhang mit der Informationsintegrität und für bewährte Praktiken, um diesen zu begegnen, soll die entsprechenden Standards sowohl innerhalb der an der Erstellung von Inhalten beteiligten Gemeinschaft als auch darüber hinaus anheben.
- Positive Ergebnisse für Gesellschaft und Wohlbefinden: Eine stärkere Sensibilisierung junger Europäer*innen für manipulative Online-Inhalte wird auch dazu beitragen, bestimmte psychische Belastungen zu mindern, die Polarisierung einzudämmen und sozial verantwortliches Verhalten im Internet zu fördern, was zu einer widerstandsfähigeren europäischen digitalen Sphäre beiträgt.
- Nachhaltiger Wissensaustausch: Das Projekt wird ein Vermächtnis hinterlassen, indem es erfolgreiche Inhalte, Formate und Verbreitungsmethoden mit Hilfe eines Bewertungssystems mit relevanten Metriken kodifiziert.
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Erwartete Ergebnisse
- Einbindung junger Europäer*innen und Multiplikator*innen in einen partizipatorischen Prozess zur Erstellung ansprechender Inhalte über die Risiken, die die Informationsintegrität bedrohen . Die Inhalte sollten Wege aufzeigen, wie man solche Bedrohungen erkennen, verstehen und ihnen begegnen kann, und gleichzeitig das kritische Denken junger Europäer*innen zwischen 15 und 30 Jahren fördern.
- Verbreitung von Inhalten in allen mindestens dreizehn EU-Mitgliedstaaten durch eine Medienkompetenzkampagne, die auf kreatives Storytelling setzt, indem Influencer mobilisiert werden, die in voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten, unterstützt durch digitale Medien und künstliche Intelligenz.
- Förderung neuer Kooperationen zwischen Fachleuten für Informationsintegrität (z. B. Faktenchecker*innen, Medienkompetente, Organisationen der Zivilgesellschaft) und Influencern, damit sie ihre Kräfte bündeln und voneinander lernen können, wie Medienkompetenz und kritisches Denken bei jungen Europäer*innen gefördert werden können. Eine solche Zusammenarbeit sollte auch die Schaffung einer virtuellen Gemeinschaft unterstützen, die es Influencern ermöglicht, auf einfache Weise mit Faktenprüfer*innen, Fachleuten für Medienkompetenz und anderen Fachleuten für Informationsintegrität in ganz Europa in Kontakt zu treten.
- Sammlung und Weitergabe von Erkenntnissen darüber, wie Influencer bewährte Praktiken der Informationsintegrität in ihre Arbeit einbeziehen können, auch durch die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit ihrer eigenen Inhalte. Dies sollte eine Bewertung der Reichweite, Wirkung und Effektivität der von den Konsortialpartnern durchgeführten Kampagnen beinhalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG).
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 7 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 7 unabhängige Einrichtungen aus 7 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Mindestens ein Antragstellender ist eine Organisation für Medienkompetenz oder eine zivilgesellschaftliche Organisation mit einschlägigem Fachwissen über Informationsintegrität und Desinformation.
- Mindestens ein Antragstellender ist eine unabhängige Organisation zur Überprüfung von Fakten.
Es wird empfohlen, dass das Konsortium auch Partner aus Organisationen von Meinungsmachern, Inhaltsersteller*innen (einschließlich Künstler*inne) und Produzent*innen, Technologieunternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Plattformen für soziale Medien, Fachleuten für Informationsintegrität, Bildungs-/Kultur-/Forschungsorganisationen und Medienorganisationen umfasst.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Konsortiums hinsichtlich der Kompetenzen und der Verteilung der Hauptaufgaben ist für die Durchführung des Projekts erforderlich. Wir legen auch großen Wert auf eine gute geografische Ausgewogenheit in Bezug auf die Präsenz und Erfahrung der Konsortiumsmitglieder in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Rechtkeine Rechtspersönlichkeit besitzen , können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022). Die vorläufige Liste der betroffenen Einrichtungen (die Stiftungen und die von ihnen unterhaltenen Einrichtungen) finden Sie unter diesem Link. Dieser Link führt Sie zum offiziellen Anhang des ungarischen Gesetzes IX von 2021.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Zuschussprojekt (direkt online auszufüllen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Finanzhilfeprojekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss).
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document PPPA-2025-DISINFORMATION-YOUNGCall Document PPPA-2025-DISINFORMATION-YOUNG(469kB)
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