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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte und die Durchführung von Krebsvorsorgeprogrammen für Lungenkrebs
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2026-SANTE-PJ-02
Termine
Öffnung
23.09.2025
Deadline
06.01.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 7.440.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.440.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme wird zur Durchführung von Lungenkrebs-Screening-Programmen beitragen, um die Früherkennung und die Effizienz des Programms zu verbessern. Die schrittweise und angemessene Planung, Pilotierung und Einführung der Screening-Programme wird sich an den nationalen Prioritäten und den neuesten wissenschaftlichen Fortschritten orientieren, wie in der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung von 2022 gefordert. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in laufenden (Pilot-)Programmen wird bewertet, und der potenzielle Einsatz von künstlicher Intelligenz wird, sofern machbar, weiter erforscht. Synergien mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Krebsbildgebungsinitiative, insbesondere der Plattform Cancer Image Europe, sind zu prüfen. Potenzielle Synergien mit dem Projekt, das aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (DI-g-24-76 aus dem EU4Health-Arbeitsprogramm 2024) hervorgeht, sind zu prüfen.
Call-Ziele
Die Maßnahme kann folgende Aktivitäten umfassen:
- Erleichterung der Umsetzungsforschung durch neue Pilotprojekte und Einführungsinitiativen durch:
- Überwachung und Bewertung laufender Durchführungsstudien;
- Festlegung des Bedarfs an und Planung von neuen Durchführungsstudien auf der Grundlage von Lückenanalysen, die auf den Ergebnissen des SOLACE-Projekts aufbauen;
- Unterstützung, Koordinierung und Durchführung von Durchführungsstudien in den Mitgliedstaaten;
- Verknüpfung regionaler/nationaler Umsetzungsstudien innerhalb der Mitgliedstaaten, um Doppelarbeit und personelle/finanzielle Ressourcen zu reduzieren und die Wirkung der Studien zu erhöhen;
- regelmäßige Qualitätsbewertung und Verbesserung der Umsetzungsforschung.
- Erleichterung der Aggregation und Analyse von Krebsbildgebungsdatensätzen, die eine grenzüberschreitende, multizentrische Zusammenarbeit bei KI-Studien ermöglichen, einschließlich der Erforschung und Entwicklung replizierbarer KI-Algorithmen für das Lungenkrebs-Screening und zur Stärkung der Evidenzbasis für die Einführung von KI in Lungenkrebs-Screening-Programmen;
- Sammlung und Bewertung von Nutzen-/Schadensdaten und anderen Daten zu Ergebnissen, Qualitätssicherung und Kosteneffizienz im Zusammenhang mit Lungenkrebs-Screening-Programmen auf nationaler Ebene auf der Grundlage der etablierten Methoden, Infrastrukturen und Netzwerke im Rahmen der früheren vom EU4Health-Programm finanzierten Projekte;
- Verknüpfung einschlägiger Expert*innen und Vertreter*innen europäischer medizinischer Fachgesellschaften und Patient*innenorganisationen, um eine breite Beteiligung der entsprechenden nationalen Partnergesellschaften und Patient*innenorganisationen zu gewährleisten;
- wirksame Verbreitung sowie bidirektionaler Wissensaustausch mit allen Mitgliedstaaten und relevanten Beitrittskandidaten in Bezug auf die Lungenkrebsvorsorge;
- enge Zusammenarbeit mit verwandten Projekten, z. B. zur Prostata- und Magenkrebsfrüherkennung, und mit der Gemeinsamen Aktion zur Durchführung von Krebsfrüherkennungsprogrammen ("EUCanScreen") im Rahmen der Aktion CR-g-23-38 des EU4Health-Arbeitsprogramms 2023;
- enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und den Ergebnissen der geplanten Kommissionsinitiative zum Lungenkrebs;
- Erkundung des Potenzials der künstlichen Intelligenz ("AI") bei der Lungenkrebsvorsorge in Synergie mit den Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Initiative zur Krebsbildgebung.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen sind:
- regelmäßig aktualisierte Berichte und Lückenanalysen als Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten;
- Verbesserte Kenntnisse über den aktuellen Stand und die machbaren und erfolgreichen Modalitäten von Lungenkrebs-Screening-Programmen, einschließlich der Integration neuer KI-basierter Screening-Technologien zur Verbesserung der Erkennung und zum Abbau von Ungleichheiten in den Mitgliedstaaten;
- weitere Einführung von Lungenkrebs-Screening-Programmen;
- weitere Verfügbarkeit von Lungenkrebs-Screening-Programmen in den Mitgliedstaaten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 5 Begünstigten aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209214 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Call Document EU4H-2026-SANTE-PJCall Document EU4H-2026-SANTE-PJ(1036kB)
Kontakt
Website
HaDEA- EU4 Health
HaDEA-HP-CALLS@ec.europa.eu
Website
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