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Call-Eckdaten
Interreg LAT-LIT: Dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Lettland-Litauen
Termine
Öffnung
17.09.2025
Deadline
19.01.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 10.576.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 750.000,00 und € 1.250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm begrüßt Projektanträge, die mit den Zielen der Priorität 2 "Grüne, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung" übereinstimmen, die sich auf zwei spezifische Ziele konzentriert - 1) Anpassung an den Klimawandel und 2) Schutz der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Grüne, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
P2: Grüne, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Aktivitäten im Zusammenhang mit gemeinsamen Lösungen für das Management grenzüberschreitender natürlicher Gebiete zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit bei Katastrophen. Sie sollten auf ökosystembasierten Ansätzen beruhen und sich mit den folgenden Risiken des Klimawandels befassen: Extremwetterrisiken, Dürrerisiken, Überschwemmungsrisiken in Flüssen und an Küsten, Sand- und Sedimentanhäufung, Waldbrandrisiken, Küstenerosion und die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und Krankheiten.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit Infrastrukturen zum Schutz vor Überschwemmungen und zur Verhinderung von Überschwemmungen (naturbasierte Lösungen, einschließlich Überschwemmungsgebieten, Wiederherstellung von Ökosystemen, Aufforstung, Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und andere grüne (oder blaue) Infrastrukturmaßnahmen. Diese Maßnahmen müssen einen direkten Nutzen für die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention haben.
- Gemeinsame Überwachungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels und zur Erleichterung eines ganzheitlichen und systembasierten Ansatzes zur Anpassung an den Klimawandel, z. B,
- gemeinsame Kartierung und Überwachung von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen,
- Überwachung der Häufigkeit und Intensität von Stürmen sowie des Anstiegs des Meeresspiegels,
- Entwicklung und Umsetzung neuer Indikatoren und Überwachungsmethoden usw.
- Zusammenarbeit zwischen Notfalldiensten zur Stärkung der Katastrophenresistenz, z. B. gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten grenzüberschreitender Notfalldienste zur Bekämpfung von Umweltkatastrophen infolge des Klimawandels usw.
- Schulungen, Erfahrungsaustausch, praktische Bewertungen usw. zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Organisationen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Verhütung von Katastrophenrisiken, der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze, z. B,
- gemeinsame Schulungen, Workshops, Besuche zum Erfahrungsaustausch im Rahmen der Partnerschaft, innerhalb und außerhalb des Programmgebiets zur Förderung neuen Wissens, Transfer von Methoden und Lösungen,
- Identifizierung und Schätzung von Ökosystemleistungen und -werten, usw.
- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit (Informationskampagnen, Lehrmaterial usw.) über Umwelt- und Klimarisiken, Katastrophen und deren negative Auswirkungen sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zum Schutz und zur Erhaltung der grenzüberschreitenden biologischen Vielfalt und wichtiger Arten, z. B,
- Entwicklung und/oder Umsetzung von Managementplänen für Arten,
- Wiederherstellung von Flüssen, Wäldern, Feuchtgebieten, Seen, felsigen Lebensräumen usw,
- Erhaltung von Habitatstrukturen, die durch natürliche Störungen entstanden sind, und Nachahmung natürlicher Störungen usw.
- Entwicklung gemeinsamer Lösungen zur Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung (einschließlich Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung) des Naturkapitals (Gewässer, Schutzgebiete, Böden, Fischbestände usw.) und grenzüberschreitender grüner Netzwerke, z. B,
- Entwicklung von gemeinsamen Konzepten, Strategien, Modellen und Durchführung von Pilotaktionen,
- Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für die Infrastruktur (z.B. Tiertunnel, Durchlässe, Pufferzonen, etc.)
- Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Instrumente zur Gewährleistung einer kontinuierlichen und angemessenen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen usw.
- Schulungen, Erfahrungsaustausch usw. zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Organisationen und spezifischen Zielgruppen (NRO, lokale Gemeinschaften usw.), die Auswirkungen auf die Umweltqualität haben, z. B. gemeinsame Schulungen, Workshops, Besuche zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Partnerschaft, innerhalb und außerhalb des Programmgebiets zur Förderung neuer Kenntnisse, Übertragung von Methoden und Lösungen usw.
- Gemeinsame Lösungen zur Verringerung der Verschmutzung in gemeinsamen Gewässern, grenzüberschreitenden Naturräumen und Schutzgebieten.
- Gemeinsame Lösungen für die Erhaltung von Naturkapital, das für Erholungszwecke genutzt wird, z.B,
- Entwicklung von Infrastruktur und Ausrüstung zur Erhaltung des Ökosystems,
- Management von Erholungsgebieten zur Verbesserung des Ökosystems und der Umweltqualität, d.h. Verringerung/Vermeidung der Verschmutzung, Verbesserung des Zustands der Ökosysteme/Habitate/Arten usw.
- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit (Informationskampagnen, Lehrmaterial usw.) zum Umweltverhalten und zur Erhaltung des Naturkapitals.
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zum Schutz und zur Erhaltung der grenzüberschreitenden biologischen Vielfalt und wichtiger Arten, z. B,
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Das Projekt muss aus einem LP und einem oder mehreren PP bestehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die optimale Größe der Partnerschaft 4-6 PPs pro Projekt beträgt. Eine solche Anzahl von PPs ermöglicht eine effektive Verwaltung und Koordination der Partnerschaft. Dennoch muss die Einbeziehung von LP/PPs begründet werden. Bei der Entscheidung über die Anzahl der einzubeziehenden Partner sollten die Projekte berücksichtigen, was für das Erreichen der Projektleistungen und -ergebnisse am besten ist.
An einem Projekt müssen mindestens ein litauischer und ein lettischer Partner beteiligt sein, die im Programmgebiet registriert oder dauerhaft ansässig sind und dort aktiv arbeiten. PPs aus beiden Ländern sollten vertreten sein.
Partner, die außerhalb des Programmgebiets registriert sind, können nur teilnehmen, wenn dies für das Erreichen der Projektziele entscheidend ist und die Kompetenz oder das Wissen dieser Partner im Programmgebiet nicht vorhanden ist.
Die folgenden Organisationen sind berechtigt, sich als LP oder PP zu bewerben
- Öffentliche Behörden (nationale, regionale und lokale Behörden).
- Öffentliche gleichwertige Einrichtungen. Gemeint ist jede juristische Person:
- die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, die Bedürfnisse des allgemeinen Interesses zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter hat,
- die Rechtspersönlichkeit besitzen und
- überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder
- die der Aufsicht durch diese Einrichtungen unterliegen, oder
- mit einem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan, dessen Mitglieder mehr als zur Hälfte vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden.
- NROs. Im Rahmen des Programms ist eine NRO eine juristische Person, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, die Bedürfnisse des Allgemeinwohls zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter hat.
Jedes Projekt muss mindestens drei der vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch): Der LP und alle PPs müssen das Projekt gemeinsam entwickeln. Es muss Ideen, Erwartungen, Prioritäten und Beiträge aller PPs klar integrieren. LP und PP müssen ein gemeinsames Verständnis des Projektziels haben und zum Erreichen der Ergebnisse beitragen. Die Projektpartnerschaft sollte im Hinblick auf die Projektziele ausgewogen sein. Außerdem müssen alle PP von dem Projekt profitieren und ihr Wissen und ihre Kompetenz in das Projekt und seinen Bereich einbringen.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch): Die LP und alle PP müssen die Aktivitäten ihres Projekts gemeinsam koordinieren und umsetzen. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten muss ausgewogen sein, die Aktivitäten der einzelnen Partner müssen klar miteinander verknüpft sein, und die Partnerschaft muss regelmäßig kommunizieren.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch): Die Budgets der LP und aller PPs bilden zusammen das gemeinsame Budget des gesamten Projekts.
- Gemeinsame Personalausstattung (optional): Die Funktionen der Projektmitarbeiter*innen auf beiden Seiten der Grenze sollten sich nicht überschneiden, und die Mitarbeiter*innen auf beiden Seiten der Grenze sollten gemeinsam an dem Projekt arbeiten.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst die westlichen und südlichen Teile Lettlands und den nördlichen Teil Litauens und schließt folgende Regionen ein:
- Lettland: Kurzeme, Zemgale und Latgale,
- Litauen: Bezirke Klaipė da, Telš iai, Š iauliai, Panevė ž ys und Utena.
Das Programm kofinanziert 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten, der Eigenbeitrag der LP/PP muss 20 % der gesamten förderfähigen Projektkosten betragen.
Der Projektarbeitsplan muss innerhalb der Projektlaufzeit umgesetzt werden, die stark von den Projektzielen abhängt. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Die Dauer kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
Die maximale EFRE-Finanzierung pro Projekt variiert je nach Anzahl der Projektpartner zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR, während das maximale Gesamtprojektbudget 750 000 EUR bzw. 1 250 000 EUR beträgt.
SO 2.1: 5.549.124 EUR EFRE-Mittel verfügbar; max. 1.000.000 EUR pro Projekt (≥3 Partner bei ≥600.000 EUR); max. Projektbudget 1.250.000 EUR (≥3 Partner bei ≥750.000 EUR).
SO 2.2: 5.027.250 EUR aus dem EFRE verfügbar; dieselben Finanzierungs- und Partnerregeln wie für SO 2.1.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Vor der Einreichung eines Antrags muss der federführende Partner das Gemeinsame Sekretariat konsultieren, um sicherzustellen, dass die Projektidee mit den Anforderungen des Programms übereinstimmt.
Projekte, die sich nicht der obligatorischen individuellen Beratung unterziehen , werden in der Phase der Bewertung der Förderfähigkeit als nicht förderfähig eingestuft.
- Die Termine müssen im Voraus über latlit@varam.gov.lv gebucht werden.
- Die Konsultationen enden eine Woche vor Ablauf der Einreichungsfrist, d. h. am 12. Januar 2026.
- Das Formular für die Projektidee muss ausgefüllt und bis zu dem mit dem Gemeinsamen Sekretariat vereinbarten Termin, spätestens jedoch zwei Tage vor der geplanten Konsultation, bei JS eingereicht werden.
Der Projektantrag wird über JEMS gestellt. Ausführliche Informationen darüber, wie man einen JEMS-Benutzernamen und ein Passwort erhält und wie der Projektantrag registriert wird, finden Sie auf der Website des Programms www.latlit.eu unter "Guidance for JEMS".
- Das Antragsformular muss auf Englisch ausgefüllt und in JEMS eingereicht werden.
- Das Projektbestätigungsschreiben (englische Vorlage auf der Programm-Website) muss von der autorisierten Person, die berechtigt ist, Dokumente im Namen der LP-Organisation zu unterzeichnen, unterzeichnet werden und die Gültigkeit des gesamten Projektantrags mit elektronischer Signatur bestätigen. Das Bestätigungsschreiben muss dem Antrag unter "Anhänge" in JEMS beigefügt werden. In Ausnahmefällen (z. B. wenn das Projektbestätigungsschreiben
vergessen wurde, in JEMS anzuhängen), kann es per E-Mail an latlit@varam.gov.lv gesendet werden.- Wenn die bevollmächtigte Person von LP ersetzt wird, müssen Dokumente über die Vertretungsrechte zusammen mit dem Projektbestätigungsschreiben eingereicht werden.
- Fehlt das Bestätigungsschreiben, wird es bei der Prüfung der Förderfähigkeit, wie in Abschnitt 5.2 "Bewertung von Anträgen" des Programmhandbuchs beschrieben, angefordert.
- Wenn das Bestätigungsschreiben fehlerhaft ist, werden Korrekturen von JS als Bedingung gemäß Abschnitt 5.3 des Programmhandbuchs verlangt, wenn das Projekt für eine Finanzierung ausgewählt wird.
- Die Erklärung des federführenden Partners/Projektpartners (englische Vorlage auf der Programm-Website) muss dem Antrag unter "Anhänge" in JEMS beigefügt werden. Sie muss ausgefüllt und eingereicht werden vom LP und jedem PP.
Call-Dokumente
Interreg VI-A Latvia–Lithuania Programme Programme Manual 3rd callInterreg VI-A Latvia–Lithuania Programme Programme Manual 3rd call(3833kB)
Kontakt
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