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Call-Eckdaten
Lokale und urbane Produktion, Förderung der Kreativität und das Neue Europäische Bauhaus
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-53
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Neue Technologien bieten die Möglichkeit, bestimmte Fertigungsprozesse in lokalisierten und städtischen Umgebungen durchzuführen, die Zeit zu verkürzen, die Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz benötigen, die Produktion näher an die Kunden und Verbraucher heranzubringen und auf deren Bedürfnisse einzugehen sowie die Widerstandsfähigkeit der Städte und die Integration der Bevölkerung zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Prototypisierung städtischer und dezentraler Prozesse, nicht auf der groß angelegten Übernahme durch die Fertigungsindustrie.
Call-Ziele
Die dezentrale, lokale und urbane Fertigung zeichnet sich durch kleine, vielseitige Fabriken in Kundennähe und mit hochqualifizierten Arbeitskräften aus, in denen verschiedene Arten von maßgeschneiderten Produkten in kleinen Serien zum Selbstkostenpreis von Massenprodukten hergestellt werden.
Das Neue Europäische Bauhaus strebt einen Wandel an, der sich auf industrielle Ökosysteme stützt, vom Baugewerbe bis zur Lifestyle- und Kreativbranche, von Materialien bis zu Geschäftsmodellen, von der Digitaltechnik bis zur Landwirtschaft, um maßgeschneiderte und erschwingliche Lösungen anzubieten. Das Neue Europäische Bauhaus betrachtet Innovation nicht nur im Sinne neuer Technologien, sondern auch als Kombination neuer und traditioneller Techniken oder als Anpassung von lokalem Handwerk und Wissen. Mit diesem Thema soll die Initiative "Neues Europäisches Bauhaus" in die Entwicklung und Umsetzung der Vision der dezentralen Fertigung integriert werden. Neue Geschäftsmodelle und sozialwirtschaftliche Ansätze sowie Design für Nachhaltigkeit können die Vision der dezentralisierten Fertigung ebenfalls unterstützen.
Neue Technologien bieten die Möglichkeit, bestimmte Fertigungsprozesse in lokalen und städtischen Umgebungen zu implementieren, wodurch die Zeit, die Arbeitnehmer zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigen, verkürzt wird, die Produktion näher an die Kunden und Verbraucher heranrückt und auf deren Bedürfnisse eingeht sowie die Widerstandsfähigkeit der Städte und die Eingliederung in diese gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und dem Prototyping städtischer und dezentraler Prozesse, nicht auf der groß angelegten Übernahme durch die Fertigungsindustrie. Allerdings muss auf Normen geachtet werden, um sicherzustellen, dass die städtischen und dezentralen Segmente in breitere Fertigungsprozesse integriert werden können.
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten Folgendes umfassen
- Anpassung (und gegebenenfalls Entwicklung) grüner und digitaler Technologien, die eine Produktion in lokalen und städtischen Kontexten mit geringeren Umweltauswirkungen, weniger Lärm, Abfall, Energie- und Platzverbrauch und einer höheren Erlebnisqualität ermöglichen.
- Berücksichtigung des Potenzials von Konzepten der Kreislaufwirtschaft durch die Schließung der Material- und Energiekreisläufe in Städten und die Umwandlung von Abfallströmen in produktive Ressourcen.
- Aktivitäten zur Entwicklung von Fähigkeiten und Kreativität, partizipatorische Designstrategien, Einbeziehung von Arbeitslosen und Randgruppen sowie Einbindung der Bürger in die Definition von Herausforderungen und Lösungen.
- Künstlerische Experimente mit neuartigen Technologien, die dazu beitragen, grüne Lösungen im Sinne von S+T+ARTS (starts.eu) und New European Bauhaus voranzutreiben, wobei auch die verschiedenen Dimensionen der Integration, der Ästhetik und der Erlebnisqualität berücksichtigt werden.
Es können digital gestützte Lösungen in Betracht gezogen werden, die die Vision der lokalen und städtischen Fertigung unterstützen. Zu den möglichen technologischen Entwicklungen gehören der Einsatz von künstlicher Intelligenz und intelligenten Datenkonzepten zur Steuerung und Optimierung verteilter Fertigungs- und Logistikprozesse, Lösungen für das Internet der Dinge und Big-Data-Analysen, um fehlerfreie Fertigungsprozesse und eine vorausschauende Wartung ohne Überraschungen zu erreichen, sowie Distributed-Ledger-Technologien zur Senkung der Transaktionskosten.
Die entwickelten Technologien sollten in mindestens zwei sich ergänzenden Anwendungsfällen demonstriert werden. Um dies zu erreichen, können die Projektkonsortien den KMU finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen für Dritte (FSTP) gewähren. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 100 000 EUR, wobei bis zu einem Drittel des gesamten EU-Beitrags für FSTP verwendet werden kann.
Ein auf den Menschen ausgerichteter Ansatz sollte integriert werden, mit angemessenen Beiträgen der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und insbesondere der Künste als Katalysatoren für menschenverträgliche und umweltfreundliche Anwendungen von Technologie (siehe W+T+KUNST) in transdisziplinären Ansätzen. In diesem Zusammenhang könnte eine Strategie für die Entwicklung von Fertigkeiten einbezogen werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere können die Projekte Verbindungen zur EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und zu einer oder mehreren der 100 teilnehmenden EU-Städte in Betracht ziehen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus leisten, indem sie mit der Neuen Europäischen Bauhaus-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der Initiative interagieren und Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Im Zusammenhang mit diesem Thema sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder die Regionen der NUTS-Ebene 1 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Im Falle der assoziierten Länder ohne NUTS-Klassifikation ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet zu betrachten:
- Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Ebene 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer Inseln; Georgien; Kosovo; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
- Liste der nicht durch die NUTS-Ebene 1 definierten Länder, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.
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Erwartete Ergebnisse
Sowohl die verarbeitende Industrie als auch die Kunden, die Verbraucher und die breitere Öffentlichkeit sollten von den folgenden Ergebnissen profitieren, wenn sie das neue europäische Bauhaus-Konzept anwenden:
- Entwicklung und Demonstration symbiotischer und nachhaltiger Fabriken, die eine dezentralisierte, kundennahe Produktion unterstützen - dies wird wiederum Vorteile in Bezug auf Flexibilität, Widerstandsfähigkeit, urbane Transformation und Minimierung von Transportkosten und -auswirkungen bringen;
- Entwicklung regenerativer Konzepte, die einen Mehrwert für die Allgemeinheit bieten, inspiriert durch das Neue Europäische Bauhaus, mit besonderem Augenmerk auf regenerativem Design und regenerativer und wertschöpfender Fertigung;
- Auf den Menschen ausgerichtete und partizipatorische Ansätze zur Förderung eines breiteren Engagements und der Kreativität, mit entsprechenden Beiträgen der Sozial- und Geisteswissenschaften, einschließlich der Kognitionswissenschaften;
- Verbesserung des Profils der Fertigung als attraktive Karriereoption;
- Verbesserter Zugang zu flexiblen Produktionskapazitäten in dezentralen Umgebungen, insbesondere für KMU.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das Demonstrationstätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und der assoziierten Länder abdeckt, werden Zuschüsse zunächst dem Antrag gewährt, der nach dem in den allgemeinen Anhängen D und F von Horizont Europa beschriebenen Standardverfahren den höchsten Rang einnimmt, gefolgt von anderen Anträgen, die unter den Anträgen, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten, den höchsten Rang einnehmen, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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