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Call-Eckdaten
Europäische VOD-Netze und -Betreiber
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-VODNET
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
08.04.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden Maßnahmen Europäischer Video-on-Demand (VOD)-Netze und -Betreiber, die einen bedeutenden Anteil nicht-nationaler europäischer Werke zeigen, mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität zu verbessern, unterstützt.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor, sind die Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA folgende
- Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle;
- Förderung europäischer audiovisueller Werke und des kulturellen Erbes sowie Unterstützung der Einbindung und Entwicklung des Publikums aller Altersgruppen, insbesondere des jungen Publikums, in ganz Europa und darüber hinaus.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen europäischen Video-on-Demand-Plattformen (VOD) durch gemeinsame/kooperative Aktivitäten, um das Online-Publikum für europäische audiovisuelle Inhalte zu vergrößern
- Stärkung der Attraktivität der in Frage kommenden europäischen VOD-Plattformen für das grenzüberschreitende Publikum und den Online-Konsum in größerem Umfang
- Verbesserung der digitalen Verbreitung und des Konsums europäischer Inhalte durch Steigerung ihrer Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Prominenz
- Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Erzielung von grenzüberschreitenden Verbund- und Größenvorteilen.
Erwartete Ergebnisse
Gemeinsame/kooperative grenzüberschreitende Maßnahmen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität europäischer VOD-Plattformen zu verbessern, die einen erheblichen Anteil an nicht-nationalen europäischen audiovisuellen Werken anbieten, sowie die Zugänglichkeit, Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Bekanntheit europäischer Inhalte für ein breiteres globales Publikum (europäisch und international) zu erhöhen.
Die Aktivitäten sollten innovative, kohärente und zielgerichtete Strategien beinhalten, um das Angebot an europäischen Inhalten zu fördern und das weltweite Publikum der europäischen VOD-Plattformen zu vergrößern.
Klare Anforderungen in Bezug auf Indikatoren, Quantifizierung und gemeinsame Nutzung der Ergebnisse sollten Teil der Aktivitäten sein. Transparenz wird eine Schlüsselrolle bei der Aktion spielen. Daher müssen die Anträge detaillierte Pläne für die vollständige Veröffentlichung der Beiträge und Ergebnisse der Aktion enthalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Weitergabe dieser Informationen an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie gewidmet werden.
Die Projekte können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Gemeinsame Projekte als Netz europäischer VOD-Plattformen zur Verbesserung der Qualität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen VOD-Industrie, einschließlich technologischer Entwicklung, redaktioneller Ausrichtung, Marktbeobachtung, Erleichterung des der europaweiten Verwertung zugrundeliegenden Urheberrechtslizenzierungsverfahrens
- Förderung und Entwicklung eines attraktiven grenzüberschreitenden Angebots an europäischen Inhalten, einschließlich der geräteübergreifenden Integration
- Verbesserung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Prominenz europäischer Inhalte, einschließlich mehrsprachiger und zugänglicher Untertitelung
- Entwicklung innovativer digitaler Werbe-, Marketing- und Branding-Strategien
Im Rahmen dieser Aktivitäten wird besonderes Augenmerk auf die Umsetzung von Mechanismen zum besseren Verständnis des Verbraucher*innenverhaltens auf europäischer Ebene und zur Erschließung neuer Zielgruppen sowie auf die Zusammenarbeit im Bereich Daten, Datenanalyse und Integration von KI gelegt.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
- die Aktion ist offen für europäische VOD-Dienste. Eine VOD-Plattform ist ein audiovisueller Mediendienst auf Abruf, der den Abruf von Sendungen zu dem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und auf seinen individuellen Wunsch hin ermöglicht, und zwar auf der Grundlage eines vom Mediendiensteanbieter5 ausgewählten Programmkatalogs, der eine klare Markenidentität aufweist und für den der/die Antragsteller die redaktionelle Verantwortung trägt/tragen. Förderfähig sind VOD-Plattformen, die von Rundfunkveranstaltern oder Internetdienstleistern angeboten werden.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei VOD-Diensten als Antragstellende (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) aus mindestens zwei Ländern, die am MEDIA-Programm teilnehmen, oder von einer VOD-Plattform (Einzelbegünstigte; verbundene Unternehmen sind bei Bedarf zulässig) eingereicht werden, die ihre Dienste in mindestens zwei Ländern innerhalb der MEDIA-Programmteilnehmerländer anbietet.
Die antragstellenden VOD-Plattformen müssen in ihrem Katalog eine europäische Mindestdimension aufweisen.
Der Antragstellende muss einen Katalog oder einen aggregierten Katalog (im Falle mehrerer an einem Konsortium beteiligter VOD-Dienste) vorlegen, der Folgendes umfasst
- insgesamt mindestens 300 verfügbare audiovisuelle Werke
- mindestens 30 % der audiovisuellen Werke aus den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern
- audiovisuelle Werke aus mindestens fünf am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern umfassen, die mindestens fünf verschiedene Amtssprachen dieser beteiligten Länder vertreten.
Die 30 % der europäischen audiovisuellen Werke im Katalog müssen mehrheitlich von einem oder mehreren Produzenten mit Sitz in den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern produziert worden sein.
Die Kriterien der europäischen Dimension müssen zu Beginn und während der gesamten Laufzeit der Aktion erfüllt sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Informationen zu Abonnement, Einnahmen und Katalog (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist).
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-VODNETCall Document CREA-MEDIA-2026-VODNET(741kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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