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Call-Eckdaten
Europäische Co-Entwicklung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-CODEV
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
25.02.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit ist es, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsunternehmen zu unterstützen, die Werke mit einem großen internationalen Publikumspotenzial entwickeln.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, ist eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA die Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten, unterstützt.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkte Zusammenarbeit in der Entwicklungsphase zwischen europäischen Produktionsunternehmen aus verschiedenen Ländern und Märkten und folglich eine größere Anzahl von Koproduktionen.
- Steigerung der Qualität, der Durchführbarkeit, des grenzüberschreitenden Potenzials und des Marktwerts der ausgewählten Projekte.
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen der europäischen Ko-Entwicklung ausgewählt wurden.
Erwartete Ergebnisse
Die europäische Koproduktionsmaßnahme unterstützt die Entwicklung eines einzigen Projekts für die kommerzielle Verwertung, das für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Das Projekt muss von mindestens zwei unabhängigen europäischen Produktionsfirmen gemeinsam entwickelt werden, die eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, in der die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit bei kreativen Aspekten festgelegt sind.
Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, starke und innovative Kooperationen auf kreativer und finanzieller Ebene aufzubauen und von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Geschlechtergleichgewicht, Integration, Vielfalt und Repräsentativität enthalten.
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps;
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Student*innenfilme und Abschlussarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
- Sie müssen unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein.
- der Koordinator muss nachweisen können, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- ein förderfähiger Koordinator und mindestens ein förderfähiger Partner (d. h. keine verbundene Einrichtung des Koordinators), der in mindestens zwei verschiedenen europäischen Ländern ansässig ist, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen
- der Koordinator und der/die Partner müssen eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss.
Eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Der Koordinator muss nachweisen, dass er seit 2017 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es handelt sich um ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten (mit Ausnahme von Projekten mit einem nicht-linearen Benutzer*innenerlebnis (z. B. Virtual Reality), für die es keine Mindestdauer gibt)
- das Projekt wurde vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern als dem Land des Antragstellers in Kinos (oder vergleichbaren Einrichtungen für ortsgebundene immersive Projekte) gezeigt, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt.
- die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.
In Bezug auf das vorangegangene Werk muss der Koordinator außerdem nachweisen können:
- dass er die einzige Produktionsfirma war, oder
- dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan oder der beauftragte Produzent war, oder
- dass ihr*e Hauptgeschäftsführer*in oder einer ihrer Anteilseigner persönlich als Produzent*in oder beauftragte*r Produzent*in an dem Werk beteiligt ist.
Der Koordinator muss die geforderten Informationen über das frühere Werk in dem entsprechenden Abschnitt des Antrags angeben. Erfüllt das frühere Werk im Antrag nicht die Förderkriterien, ist der Antrag nicht förderfähig, auch wenn der Antragstellende Informationen über andere frühere Werke vorlegen kann, die die Förderkriterien erfüllen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
30 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Kreativitätsdossier des zur Förderung eingereichten Projekts (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- von den antragstellenden Partnern unterzeichnete Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung, in der u. a. beschrieben wird, wie sie bei der gemeinsamen Entwicklung der kreativen Aspekte und des Storytellings zusammenarbeiten werden, sowie die Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Projekts, einschließlich der Aufgabenteilung, der Aufteilung des Budgets, der administrativen Zusammenarbeit und des Risikomanagements
- Vertrag über die Rechte / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, der Rechte an der Adaption) für das zur Förderung eingereichte Projekt
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie)
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist).
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-CODEVCall Document CREA-MEDIA-2026-CODEV(744kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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