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Call-Eckdaten
Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-DEVVGIM
Termine
Öffnung
30.09.2025
Deadline
11.02.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten ist es, die Kapazitäten europäischer Videospielproduzenten, XR-Studios und audiovisueller Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Videospielen und interaktiven immersiven Erlebnissen mit dem Potenzial, ein weltweites Publikum zu erreichen, zu erhöhen. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Videospielindustrie und anderer Unternehmen, die interaktive immersive Inhalte produzieren, auf den europäischen und internationalen Märkten zu verbessern, indem die europäischen Entwickler*innen ihr geistiges Eigentum behalten können.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin, Talente, Kompetenzen und Fähigkeiten zu fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten zu fördern.
Der Aktionsbereich MEDIA unterstützt die Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Höhere Qualität, Attraktivität, Durchführbarkeit und grenzüberschreitendes Potenzial für ausgewählte Projekte.
- Eine stärkere Position auf dem europäischen und internationalen Markt für Videospielentwickler*innen und Unternehmen, die interaktive, immersive Erfahrungen produzieren.
Erwartete Ergebnisse
Gefördert wird die Entwicklung (Vorproduktion) von Konzepten und Prototypen interaktiver narrativer Geschichten mit originellem Inhalt und/oder hochwertigem Gameplay, die für die Produktion und die weltweite kommerzielle Nutzung über PCs, Konsolen, mobile Geräte, Tablets, Smartphones und andere Technologien bestimmt sind.
Ziel ist es, Videospielproduktionsfirmen und anderen Unternehmen, die immersive Inhalte produzieren, Mittel für die Entwicklung von Werken mit einem hohen Maß an Originalität und innovativem und kreativem Wert zur Verfügung zu stellen, die ein hohes Maß an kommerziellem Ehrgeiz und ein umfassendes grenzüberschreitendes Potenzial aufweisen, um europäische und internationale Märkte zu erreichen. Dies wird weitere Investitionen in innovative europäische Inhalte ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem digitalen Weltmarkt stärken.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die Produktionsphase ist nicht förderfähig. Unter Produktion ist die Phase zu verstehen, die mit der Erprobung und Fehlersuche des ersten Prototyps beginnt und mit der Herstellung des Gold Master oder eines gleichwertigen Produkts endet.
Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig:
- Puzzlespiele, Gedächtnisspiele, Sportspiele, Rennspiele, Laufspiele, Rhythmus-/Gesangs-/Tanzspiele, Gesellschaftsspiele, Quizspiele, Partyspiele, Spiele gegeneinander, Wort- und Buchstabierspiele, Zahlenspiele, Denkspiele, auch wenn sie ein erzählerisches Element enthalten;
- Projekte, deren Hauptziel die berufliche Bildung, Ausbildung oder Therapie ist;
- multimediale Kunstprojekte und Installationen;
- immersive Führungen, Veranstaltungen, Musikvideos und immersive Erfahrungen, die im Einzelhandel eingesetzt werden;
- Werke mit Werbecharakter, die Teil einer Werbekampagne oder Werbung für ein bestimmtes Reiseziel (Tourismus), ein Produkt und/oder eine Marke sind, sowie institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt befürworten;
- Plattformen für Spiele oder interaktive Erlebnisse und Websites, die soziale Plattformen, soziale Netzwerke, Internetforen, Blogs oder ähnliche Aktivitäten sind oder speziell diesen gewidmet sind;
- Werkzeuge und Softwaredienste, die ausschließlich der technologischen Entwicklung dienen und/oder ausschließlich zur Weiterentwicklung bereits bestehender Spiel- oder interaktiver Erlebniskonzepte verwendet werden;
- Nachschlagewerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken und Ähnliches), "How-to"-Werke (Anleitungen, Handbücher und Ähnliches) und (interaktive) E-Books;
- Informations- oder reine Transaktionsdienste.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Sie müssen ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit.
- es muss sich um europäische Videospielproduktionsgesellschaften, XR-Studios oder audiovisuelle Produktionsgesellschaften handeln
- der Koordinator muss nachweisen, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht eine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Unternehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Eine europäische Videospielproduktionsgesellschaft, ein XR-Studio oder eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die Produktion/Entwicklung von Videospielen, (Unterhaltungs-)Software oder die audiovisuelle Produktion (oder eine gleichwertige Tätigkeit) ist. Verlagsunternehmen sind keine förderfähigen Bewerber.
Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss bei der Einreichung des Antrags nachweisen, dass er ein Videospiel oder ein (interaktives oder nicht-interaktives) immersives Erlebnis produziert oder entwickelt hat, das im Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 und der Frist für die Einreichung von Anträgen kommerziell vertrieben wurde. Auftragsarbeiten, d. h. Projekte, bei denen die Entwicklungs- oder Produktionsarbeiten von einem anderen Unternehmen an den Koordinator vergeben wurden, sind nicht förderfähig, ebenso wenig wie Projekte, an denen ein Mitglied des koordinierenden Unternehmens persönlich beteiligt ist. Auch Early-Access-Werke sind nicht förderfähig, da es sich um noch nicht abgeschlossene Werke handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden. Um die kommerzielle Verbreitung des früheren Werks nachzuweisen, muss der Koordinator einen entsprechenden Verkaufsbericht vorlegen können, der die Verkäufe im Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Einreichungsschluss ausweist.
weitere Förderkriterien
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Ein kreatives Dossier (Beschreibung des Spielablaufs, Informationen über die grafische Benutzeroberfläche und das Head-up-Display, Level- und Charakterdesign, Bilder, grafische Bibel, Drehbuch, Storyboard, Anmerkungen des Kreativdirektors, usw.)
- Rechtevertrag / Nachweis der Rechte (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für das Projekt
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Erklärung über die Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2026-DEVVGIM Call DocumentCREA-MEDIA-2026-DEVVGIM Call Document(744kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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