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Call-Eckdaten
2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen CBC BiH MNE
Förderprogramm
IPA III Bosnien und Herzegowina-Montenegro
Call Nummer
EuropeAid/184762/DD/ACT/Multi
Termine
Öffnung
03.10.2025
Deadline
28.11.2025 12:00
Budget des Calls
€ 3.333.199,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den im Programmdokument genannten Zielen ist das globale Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen folgendes: Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, Förderung der Integration der Union und Beitrag zur sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Entwicklung des grenzübergreifenden Programmgebiets durch Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels.
Call-Ziele
Infolge einer Entscheidung des Gemeinsamen Verwaltungsausschusses des Programms vom 7. Mai 2025 wurden die beiden thematischen Prioritäten des Programmdokuments geändert,
- Prioritätsachse 1: Umweltschutz, Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Risikoprävention und -management;
- Prioritätsachse 2: Tourismus und kulturelles und natürliches Erbe
ist das folgende spezifische Ziel, zu dessen Erreichung die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Anträge beitragen werden:
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen und den Herausforderungen des Klimawandels
Erwartete Effekte und Auswirkungen
In dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die durchgängige Berücksichtigung von Querschnittsthemen auf Projektebene berücksichtigt. Bei der Entwicklung eines Projekts zur Verwirklichung eines der spezifischen Ziele der Aufforderung müssen Querschnittsthemen auf folgende Weise einbezogen werden:
- Verbesserung der Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden zur Bewältigung lokaler Herausforderungen
Um den Themenkomplex 5 gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2021)8914 der Kommission vom 10.12.2021 zur Annahme des Programmierungsrahmens für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) für den Zeitraum 2021-2027 durchgängig zu berücksichtigen, sollte in jedem Antrag nachgewiesen werden, dass die regionalen und lokalen Behörden in die Entwicklung und künftige Umsetzung der Projekte einbezogen wurden. Jede Maßnahme sollte beschreiben, wie sie entwickelt wurde, wie sie auf lokale Entwicklungspläne abgestimmt ist und zu diesen beiträgt oder wie ihre Durchführung überwacht und bewertet wird.
- Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Chancengleichheit.
Die Gleichstellung der Geschlechter muss bei der Festlegung der Projektziele, der Definition der Aktivitäten (z. B. Teilnahme an Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau) und der erwarteten Ergebnisse berücksichtigt werden. Chancengleichheit ist gegeben, wenn Frauen und Männer die gleichen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten haben.
- Schutz und Förderung der Rechte ethnischer Minderheiten, einschließlich ihrer Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
Die Durchsetzung der Chancengleichheit muss bei der Projektkonzeption sichergestellt werden, um die Integration ethnischer Minderheiten zu fördern und ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Einklang mit den Projektaktivitäten und den erwarteten Ergebnissen zu gewährleisten.
- Integration von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen.
Die Durchsetzung der Chancengleichheit muss im Projekt sichergestellt werden, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Beteiligung an den Projektaktivitäten (z. B. Zugänglichkeit von Gebäuden und Projektstandorten) und an Entscheidungsprozessen im Einklang mit den Projektaktivitäten und den erwarteten Ergebnissen zu gewährleisten.
- Schutz und Förderung der Rechte von Kindern und Förderung der Beteiligung von Kindern an Entscheidungsprozessen.
Das Projekt sollte Kinder als relevante Interessenvertreter*innen einbeziehen, wo und wenn es angebracht ist (z. B. wenn das spezifische Projektziel in einem Sektor liegt, der hauptsächlich die Bedürfnisse von Kindern betrifft, wie Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur, aber auch in Sektoren, in denen das Projekt indirekt ihr Leben beeinflussen kann).
- Demokratische Standards, antidiskriminatorische Praktiken und gute Regierungsführung.
Die Aktivitäten und Maßnahmen dürfen keine Barrieren in Bezug auf Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, politische Zugehörigkeit, Rasse oder ethnische Herkunft aufbauen, insbesondere was die Beschäftigungs- und Personalpolitik gegenüber Personen betrifft, die im Rahmen der im Rahmen dieses Zuschussprogramms durchgeführten Projekte beschäftigt werden. Die Maßnahmen müssen eine umfassende Beteiligung und Konsultation der Öffentlichkeit während der gesamten Projektaktivitäten sicherstellen, soweit dies angemessen ist. Dies kann die Einrichtung von Konsultationsprozessen bei der Entwicklung von Strategien/Politiken, die Durchführung von Infrastrukturarbeiten und die Gewährleistung der Einbeziehung von Zielgruppen und eines breiten Spektrums verschiedener Interessengruppen umfassen.
- Schutz der Umwelt und Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt.
Das Projekt muss beschreiben, wie es zu einer besseren Umwelt beiträgt oder anderweitig eine neutrale Auswirkung auf die Umwelt haben wird. Das Konzept der Umwelt umfasst nicht nur Fragen der Umweltverschmutzung, sondern auch Fragen der nachhaltigen Entwicklung (z. B. Management der Abfallversorgungskette und Recycling), des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt, der erneuerbaren Energien usw.
Da die IPA-III-CBC-Programme die Ziele des Wirtschafts- und Investitionsplans (EIP), des neuen Wachstumsplans und der Grünen Agenda (GA) für den westlichen Balkan vorantreiben müssen, werden die Antragsteller aufgefordert, diese Ziele in die Konzeption ihrer Projekte einzubeziehen. Dies muss in ihrem Antrag deutlich werden, insbesondere wenn sie dessen Relevanz für die Ziele des IPA III CBC Programms Bosnien und Herzegowina - Montenegro beschreiben.
Darüber hinaus könnten die IPA-III-CBC-Programme im Rahmen der Strategien zur intelligenten Spezialisierung der Volkswirtschaften der westlichen Balkanländer durch regionale Zusammenarbeit indirekt dazu beitragen, die Lücken zwischen Wissenschaft und Industrie zu schließen. In den Anträgen sollte auf diese Strategien verwiesen werden, sofern dies sachdienlich und zweckmäßig ist.
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Erwartete Ergebnisse
- Ergebnis 1: Die Fähigkeit von Behörden und Notdiensten zur Bewältigung von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophenrisiken wird verbessert.
- Ergebnis 2: Die Fähigkeit lokaler Behörden, Wirtschaftsakteure und zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels ist verbessert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- tatsächlich in Bosnien und Herzegowina oder Montenegro ansässig sein und
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den angeschlossenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
- sich nicht in einer der in Abschnitt 2.4 des praktischen Leitfadens aufgeführten Situationen befinden und
- es muss sich um eine bestimmte Art von Organisation handeln, wie zum Beispiel:
- Los 1:
- Öffentliche Behörden/Institutionen mit Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten in Bezug auf Risikoprävention und -management im Zusammenhang mit dem Klimawandel, z. B. Hochwasser-, Brand- und Erdrutschrisikomanagement, Bürgerschutz, Wasserwirtschaft, Hydrometeorologie, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Raumplanung;
- Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich des Klimawandels, der Notfalldienste und der humanitären Hilfe tätig sind;
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und -einrichtungen;
- Lokale und regionale Entwicklungsagenturen.
- Los 2:
- Öffentliche Behörden/Institutionen mit Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten im Bereich Klimawandel, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft,
- Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den Bereichen Klimawandel, Land- und Forstwirtschaft tätig sind;
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und -einrichtungen;
- Lokale und regionale Entwicklungsagenturen
- Los 1:
weitere Förderkriterien
Der Antragstellende muss mit mindestens einem Mitantragstellenden (siehe unten) zusammenarbeiten.
Ist der Antragstellende in Bosnien und Herzegowina ansässig, muss mindestens ein Mitantragstellender in Montenegro ansässig sein und umgekehrt.
Die Höchstzahl der Mitantragstellenden, die an der Aktion beteiligt sein können, ist nicht begrenzt. Allerdings müssen die CBC-Partner bei ihrer Entscheidung sorgfältig darauf achten, welche Bedingungen am besten geeignet sind, um eine effiziente projektinterne Koordinierung zu gewährleisten. Die Anzahl der Partner und die Zusammensetzung der Partnerschaft sollten mit den geplanten Zielen und Aktivitäten der Aktion in Einklang stehen.
Die Aktionen oder Vorhaben müssen die Bevölkerung des Programmgebiets als Endbegünstigte haben. Die Aktivitäten müssen in einer oder mehreren der folgenden Gebietseinheiten durchgeführt werden:
Für Bosnien und Herzegowina:
Breza, Olovo, Vareš, Grad Visoko, Foča (FBiH), Grad Goražde, Pale (FBiH), Fojnica, Kiseljak, Kreševo, Grad Čapljina, Čitluk, Jablanica, Grad Konjic, Grad Mostar, Neum, Prozor-Rama, Stolac, Ravno, Grude, Grad Ljubuški, Posušje, Grad Široki Brijeg, Centar Sarajevo, Hadžiči, Ilidža, Ilijaš, Novi Grad Sarajevo, Novo Sarajevo, Stari Grad Sarajevo, Trnovo, Vogošća, Kupres, Grad Livno, Tomislavgrad, Berkovići, Bileća, Visegrad, Gacko, Istočni Mostar, Istočna Ilidža, Istočni Stari Grad, Istočno Novo Sarajevo, Pale, Sokolac, Trnovo, Kalinovik, Kupres, Ljubinje, Nevesinje, Novo Goražde, Rogatica, Rudo, Grad Trebinje, Foča, Čajnice.
Für Montenegro:
Berane, Bijelo Polje, Kolašin, Mojkovac, Petnjica, Pljevlja, Plužine, Šavnik, Žabljak, Danilovgrad, Nikšić, Herceg Novi, Kotor, Tivat.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 30 Monaten
Zusätzliche Informationen
Der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung gestellte Richtwert beträgt insgesamt 3.333.199 EUR. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Vorläufige EU-finanzierte Mittelzuweisungen nach Losen:
- Los 1: Ausbau der Kapazitäten von Behörden und Notdiensten zur Bewältigung von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophenrisiken: 2.250.000 EUR
- Los 2: Ausbau der Kapazitäten von lokalen Behörden, Wirtschaftsakteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels: 1.083.199 EUR
Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Los 1: Ausbau der Kapazitäten von Behörden und Notdiensten zur Bewältigung von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophenrisiken: EUR 300,00 - EUR 500,000
- Los 2: Ausbau der Kapazitäten von lokalen Behörden, Wirtschaftsakteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels: EUR 200,00 - EUR 400,000
Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme liegen:
- Mindestprozentsatz: 50 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme.
- Höchstsatz: 85 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen für das Konzeptpapier im Antragsformular für Finanzhilfen im Anhang zu diesen Leitlinien (Anhang A) eingereicht werden. Die federführenden Antragsteller sollten sich strikt an das Format der Projektbeschreibung halten und die Absätze und Seiten in der richtigen Reihenfolge ausfüllen.
Die Antragsteller müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Das Konzeptpapier ist zusammen mit der Erklärung des Hauptantragstellers (Anhang A.1 Abschnitt 2) online über PROSPECT https://webgate.ec.europa.eu/prospect gemäß den Anweisungen im PROSPECT-Benutzerhandbuch einzureichen .
Call-Dokumente
Call Document EuropeAid/184762/DD/ACT/BACall Document EuropeAid/184762/DD/ACT/BA(161kB)
Kontakt
+387 33 788 780
infoJTS@cbc.bih-mne.org
Website
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